Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) -als Auftraggeber (AG)- beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung gemäß § 21 VgV über die Lieferung von Standardverkehrszeichen gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) und Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) mit zugehörigen Aufstellvorrichtungen und Befestigungsmaterialien an die Straßenmeistereien des LBV.SH der Standorte Flensburg und Rendsburg.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-03-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-02-12.
Auftragsbekanntmachung (2025-02-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung Verkehrszeichen StO FL u. RD - 2025-2027 - Nr. 045
Referenznummer: ZV-M1-25-0168000-412.01
Kurze Beschreibung:
“Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) -als Auftraggeber (AG)-
beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung gemäß § 21...”
Kurze Beschreibung
Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) -als Auftraggeber (AG)-
beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung gemäß § 21 VgV über die Lieferung von
Standardverkehrszeichen gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) und Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) mit zugehörigen Aufstellvorrichtungen und Befestigungsmaterialien an die Straßenmeistereien des LBV.SH der Standorte Flensburg und Rendsburg.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Verkehrsschilder📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) -als Auftraggeber (AG)-
beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung gemäß § 21...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) -als Auftraggeber (AG)-
beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung gemäß § 21 VgV über die Lieferung von
Standardverkehrszeichen gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) und Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) mit zugehörigen Aufstellvorrichtungen und Befestigungsmaterialien an die Straßenmeistereien des LBV.SH der Standorte Flensburg und Rendsburg.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Straßenmeistereien des LBV.SH der Standorte Flensburg und Rendsburg (siehe Punkt 2 der Leistungsbeschreibung).” Dauer
Datum des Beginns: 2025-05-01 📅
Datum des Endes: 2027-04-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-03-14 07:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-03-17 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Entfällt, da keine öffentliche Verlesung stattfindet.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Nur Vertreter des Auftraggebers / der GMSH”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle gemäß § 44 VgV”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Vorlage geeigneter Referenzen (mind. 1) über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Vorlage geeigneter Referenzen (mind. 1) über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise
Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Standort Kiel
Nationale Registrierungsnummer: t:04313830
Postanschrift: Mercatorstraße 9
Postleitzahl: 24106
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle-ki@lbv-sh.landsh.de📧
Telefon: +49431-383-0📞
URL: https://www.schleswig-holstein.de🌏 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Nationale Registrierungsnummer: t:04319884542
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 4319884542📞
Fax: +49 4319884702 📠
URL: https://www.e-vergabe-sh.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Standort Kiel
Nationale Registrierungsnummer: t:04313830
Postanschrift: Mercatorstraße 9
Postleitzahl: 24106
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle-ki@lbv-sh.landsh.de📧
Telefon: +49431-383-0📞
URL: https://www.schleswig-holstein.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 031-098358 (2025-02-12)