Auftragsbekanntmachung (2025-08-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung verschiedener Hard- und Softwarekomponenten
Referenznummer: K-STEINBURG-2025-0068
Kurze Beschreibung:
“Erneuerung der SAN- und Hypervisor-Infrastruktur in der Kreisverwaltung Steinburg;
Lieferung verschiedener Hard- und Softwarekomponenten”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Computeranlagen und Zubehör📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Die vorhandenen SAN- und Hypervisior-Infrastruktur in der Kreisverwaltung Steinburg ist zu erneuern. Ausgeschrieben wird daher die Lieferung von...”
Beschreibung der Beschaffung
Die vorhandenen SAN- und Hypervisior-Infrastruktur in der Kreisverwaltung Steinburg ist zu erneuern. Ausgeschrieben wird daher die Lieferung von verschiedenen Hard- und Softwarekomponenten zur Erneuerung dieser IT-Infrastruktur.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Ort der Leistung: Steinburg🏙️
Dauer: 2 (DAY)
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣ Dauer
Datum des Beginns: 2025-10-17 📅
Datum des Endes: 2025-10-18 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“siehe Leistungsbeschreibung” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-08 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-08 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“siehe Vergabeunterlagen”
“Die elektronische Angebotsabgabe per E-Mail ist nicht zugelassen.” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein, beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 431 9884640📞
Fax: +49 431988-4702 📠
URL: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/wirtschaft/vergabekammer🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff.GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff.GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht
später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 151-520643 (2025-08-07)