Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
- Vorlage Handelsregisterauszug oder Berufsregisterauszug nach den Rechtsvorschriften des Landes in dem das Unternehmen ansässig ist, nicht älter als 6 Monate.
- Eigenerklärung zur Eignung (bitte verwenden Sie beigefügtes Formblatt) bezüglich Angaben
a) ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder beantragt und mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
b) ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
c) dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
d) dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde
e) Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren,
f) Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind
g) die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal,
h) dass sie das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat (siehe Angaben und Erklärungen im Angebotsformular).
- unterzeichnete Eigenerklärung zur Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit gemäß TVergGLSA
- unterzeichnete Eigenerklärung Russland
- Erklärung zum Nachunternehmereinsatz gemäß TVergG-LSA (soweit relevant)
- Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (soweit relevant)
- Erklärung der Bieter/-Arbeitsgemeinschaften (soweit relevant)
- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (soweit relevant)
Bei Einbeziehung von Partnern und Nachunternehmern ist Art und Umfang des jeweiligen Leistungsanteils darzustellen. Soweit eine Eignungsleihe vorliegt, ist ergänzend eine Verpflichtungserklärung vorzulegen.
Bei fehlenden oder unvollständigen Eignungsnachweisen behält sich die Vergabestelle vor, diese nachzufordern, auch wenn sie bereits mit dem Angebot abzugeben gewesen wären. Kommt der Bieter dieser Aufforderung zur Nachreichung von fehlenden oder unvollständigen Eignungsnachweisen nicht innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist nach, erfolgt der Ausschluss vom Verfahren.
Für den Nachweis der Eignung zur Berufsausübung werden auch Präqualifizierungsnachweise akzeptiert.