Lieferung von insgesamt 2 Fahrgestellen für 2 Stück Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugen (HLF 20) sowie Lieferung von insgesamt 2 Aufbauten für 2 Stück Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugen (HLF 20) nach DIN 14530-27 Los-Nr.: 1 (Los 1a und Los 1b)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-05-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-04-17.
Auftragsbekanntmachung (2025-04-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von 2 Stück Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugen (HLF 20) nach DIN 14530-27 - Fahrgestell und Aufbau (Los 1a und 1b)
Referenznummer: OV 23/2025
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von insgesamt 2 Fahrgestellen für 2 Stück Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugen (HLF 20) sowie Lieferung von insgesamt 2 Aufbauten für 2 Stück...”
Kurze Beschreibung
Lieferung von insgesamt 2 Fahrgestellen für 2 Stück Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugen (HLF 20) sowie Lieferung von insgesamt 2 Aufbauten für 2 Stück Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugen (HLF 20) nach DIN 14530-27 Los-Nr.: 1 (Los 1a und Los 1b)
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Fahrgestelle📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Geliefert werden sollen 2 Stück Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugen (HLF 20) nach DIN 14530-27, bestehend aus einem Fahrgestell und Aufbau nach DIN...”
Beschreibung der Beschaffung
Geliefert werden sollen 2 Stück Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugen (HLF 20) nach DIN 14530-27, bestehend aus einem Fahrgestell und Aufbau nach DIN 14520-11. Die feuerwehrtechnische Beladung wird in einem gesonderten Verfahren ausgeschrieben und ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Bei Fahrgestell und Aufbau müssen folgende Regeln, Vorschriften und Normen eingehalten werden: - DIN EN 1846 - 1, Feuerwehrfahrzeuge - Nomenklatur und Bezeichnung, - DIN EN 1846 - 2, Feuerwehrfahrzeuge - allg. Anforderungen, - DIN EN 1846 - 3, Feuerwehrfahrzeuge - Fest eingebaute Ausrüstung, Sicherheits- und Leistungsanforderungen, - DIN SPEC 14502 - 1, Feuerwehrfahrzeuge - Fahrzeugmassen und Fahrzeug Übersicht, - E DIN 14502 - 2, Feuerwehrfahrzeuge, Zusätzliche Festlegungen zur DIN EN 1846, - DIN 14502 - 3, Feuerwehrfahrzeuge, Farbgebung und besondere Kennzeichnungen, - DIN 14530 - 27, Löschfahrzeuge, Teil 27, Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 20, - DIN 14584, Feuerwehrfahrzeuge, Zugeinrichtungen mit maschinellen Antrieb, Anforderungen, Prüfung - DIN 14800 - 18, Feuerwehrtechnische Ausrüstung für Feuerwehrfahrzeuge - Teil 18, Zusatzbeladungssätze für Löschfahrzeuge, - DIN 14811, Feuerlöschschläuche - Druckschläuche und Einbände für Pumpen und Fahrzeuge, - DIN 14826 - 2, Fahrbare Schlauchhaspel - Teil 2, Einpersonen-Haspel Anschlussmaße, Anforderungen, - DIN 1028 - 1, Feuerlöschkreiselpumpen - Feuerlöschkreiselpumpen mit Entlüftungseinrichtung, Teil1; Klassifizierung; Allgemeine und Sicherheitsanforderungen, - DIN 14610, akustische Warneinrichtung für bevorrechtigte Nutzer, - DIN 14620, Kennleuchten, Kennsignaleinheiten und Kennleuchtensysteme für blaues und gelbes Blinklicht, - DIN 14630, akustische Warneinrichtung und Kennleuchten für bevorrechtigte Wegnutzer - Anforderungen und Funktionsprinzip, - EMV - Richtlinie für Kraftfahrzeuge, UN ECE R10 Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen hinsichtlich der elektromagnetischen Verträglichkeit EG - Niederspannungsrichtlinie 2014 / 35 / EG, - DIN EN 55012 VDE 0879 - 1, Fahrzeuge, Boote und von Verbrennungsmotoren an-getriebene Geräte, Funkstöreigenschaften, - DIN EN 55025 VDE 0879 - 2, Fahrzeuge, Boote und von Verbrennungsmotoren an-getriebene Geräte, Funkstöreigenschaften, - DIN EN 55016 - 4 - 2 VDE 0876 - 16 - 4 - 2, Anforderungen an Geräte und Einrichtungen sowie Festlegung der Verfahren zur Messung der hochfrequenten Störaussendung (Funkstörungen) und Störfestigkeit, - 2009/19/EG Funkentstörung (elektromagnetische Verträglichkeit) von Kraftfahrzeugen, - DIN EN 60529 (VDE 0470 - 1), Schutzarten durch Gehäuse (IP - Code), - DIN VDE 0100, Errichten von Niederspannungsanlagen, - DVGW W 405 - B1, Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung, Beiblatt 1: Vermeidung von Beeinträchtigung des Trinkwassers und des Rohrnetzes bei Löschwasserentnahmen, - Technische Richtlinie BOS (TR BOS), - DGUV Vorschrift 70, - DGUV Vorschrift 49, - DGUV Vorschrift 71, - StVZO - Straßenverkehrszulassungsordnung, - Sonstige einschlägige Vorschriften zur Ladungssicherung und Unfallverhütung. Der Auftragnehmer verantwortet insbesondere die Verträglichkeit bzw. die notwendigen Schnitt-stellen zwischen Fahrgestell- und Aufbauhersteller. Das Angebot muss in deutscher Sprache abge-fasst werden, ebenso ist die komplette Projektsprache in Deutsch oder mit einem staatlich geprüften Übersetzer auf Kosten des Auftragnehmers durchzuführen. Die Angebotspreise sind als Festpreise auszuführen und gelten für den gesamten Ausführungszeitraum.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fahrgestelle mit Karosserieaufbau📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Hansestadt Wismar, Brandschutzamt, Frische Grube 13, 23966 Wismar”
Ort der Leistung: Nordwestmecklenburg🏙️
Dauer: 36 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“360° Kamera-Monitor-System, Wartungsvertrag für die angebotenen Fahrzeuge.” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50.0
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-22 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-05-23 07:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“- Nachweis zur Eintragung im Berufs- und Handelsregister, - Eigenerklärung zur Eignung, - Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Insolvenz oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Nachweis zur Eintragung im Berufs- und Handelsregister, - Eigenerklärung zur Eignung, - Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Insolvenz oder Liquidation befindet, - Unbedenklichkeitserklärung zu den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Sozialbeiträgen - CSX-59-Eigenerklärung Informationen zum Bieter, - Erklärung Vereinbarung nach TVgG M-V.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“- Eigenerklärung/Liste der in den letzten 18 Monaten erbrachten wesentlichen Lieferleistungen (geeignete Referenzen über früher ausgeführte Lieferaufträge...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Eigenerklärung/Liste der in den letzten 18 Monaten erbrachten wesentlichen Lieferleistungen (geeignete Referenzen über früher ausgeführte Lieferaufträge mit Angabe des Werts, des Lieferzeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers inkl. Kontaktadressen und Ansprechpartner),
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“- genaue Auflistung aller Servicestandorte für das Fahrgestell im Umkreis von 75 km Luftlinie mit genauer Postanschrift. Referenz ist: Am Markt 1, 23966...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- genaue Auflistung aller Servicestandorte für das Fahrgestell im Umkreis von 75 km Luftlinie mit genauer Postanschrift. Referenz ist: Am Markt 1, 23966 Wismar, - genaue Auflistung aller Servicestandorte für den Aufbau in Deutschland mit genauer Postanschrift, - Fahrgestellzeichnungen mit den wichtigsten Maßen, - Beschreibung der Feuerlöschkreiselpumpe mit Entlüftungseinrichtung, - Pumpenleistungsdiagramm, - Schaummitteleistungsdiagramm, - Massebilanz inkl. Achslachsberechnung gem. den Anforderungen, - Zeichnungen des Fahrzeuges mit Musteranordnung der Beladung, - Zertifikat über die Erfüllung der ECE R 29 -3 für die Kabine gem. Leistungsverzeichnis.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“- Einhaltung der Normen: o DIN EN 1846 - 1, Feuerwehrfahrzeuge - Nomenklatur und Bezeichnung, o DIN EN 1846 - 2, Feuerwehrfahrzeuge - allg. Anforderungen, ...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Einhaltung der Normen: o DIN EN 1846 - 1, Feuerwehrfahrzeuge - Nomenklatur und Bezeichnung, o DIN EN 1846 - 2, Feuerwehrfahrzeuge - allg. Anforderungen, o DIN EN 1846 - 3, Feuerwehrfahrzeuge - Fest eingebaute Ausrüstung, Sicherheits- und Leistungsanforderungen, o DIN SPEC 14502 - 1, Feuerwehrfahrzeuge - Fahrzeugmassen und Fahrzeug Übersicht, o E DIN 14502 - 2, Feuerwehrfahrzeuge, Zusätzliche Festlegungen zur DIN EN 1846, o DIN 14502 - 3, Feuerwehrfahrzeuge, Farbgebung und besondere Kennzeichnungen, o DIN 14530 - 27, Löschfahrzeuge, Teil 27, Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 20, o DIN 14584, Feuerwehrfahrzeuge, Zugeinrichtungen mit maschinellen Antrieb, Anforderungen, Prüfung o DIN 14800 - 18, Feuerwehrtechnische Ausrüstung für Feuerwehrfahrzeuge - Teil 18, Zusatzbeladungssätze für Löschfahrzeuge, o DIN 14811, Feuerlöschschläuche - Druckschläuche und Einbände für Pumpen und Fahrzeuge, o DIN 14826 - 2, Fahrbare Schlauchhaspel - Teil 2, Einpersonen-Haspel Anschlussmaße, Anforderungen, o DIN 1028 - 1, Feuerlöschkreiselpumpen - Feuerlöschkreiselpumpen mit Entlüftungseinrichtung, Teil1; Klassifizierung; Allgemeine und Sicherheitsanforderungen, o DIN 14610, akustische Warneinrichtung für bevorrechtigte Nutzer, o DIN 14620, Kennleuchten, Kennsignaleinheiten und Kennleuchtensysteme für blaues und gelbes Blinklicht, o DIN 14630, akustische Warneinrichtung und Kennleuchten für bevorrechtigte Wegnutzer - Anforderungen und Funktionsprinzip, o EMV - Richtlinie für Kraftfahrzeuge, UN ECE R10 Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen hinsichtlich der elektromagnetischen Verträglichkeit EG - Niederspannungsrichtlinie 2014 / 35 / EG, o DIN EN 55012 VDE 0879 - 1, Fahrzeuge, Boote und von Verbrennungsmotoren an-getriebene Geräte, Funkstöreigenschaften, o DIN EN 55025 VDE 0879 - 2, Fahrzeuge, Boote und von Verbrennungsmotoren an-getriebene Geräte, Funkstöreigenschaften, o DIN EN 55016 - 4 - 2 VDE 0876 - 16 - 4 - 2, Anforderungen an Geräte und Einrichtungen sowie Festlegung der Verfahren zur Messung der hochfrequenten Störaussendung (Funkstörungen) und Störfestigkeit, o 2009/19/EG Funkentstörung (elektromagnetische Verträglichkeit) von Kraftfahrzeugen, o DIN EN 60529 (VDE 0470 - 1), Schutzarten durch Gehäuse (IP - Code), o DIN VDE 0100, Errichten von Niederspannungsanlagen, o DVGW W 405 - B1, Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung, Beiblatt 1: Vermeidung von Beeinträchtigung des Trinkwassers und des Rohrnetzes bei Löschwasserentnahmen, o Technische Richtlinie BOS (TR BOS), o DGUV Vorschrift 70, o DGUV Vorschrift 49, o DGUV Vorschrift 71, o StVZO - Straßenverkehrszulassungsordnung, o Sonstige einschlägige Vorschriften zur Ladungssicherung und Unfallverhütung. - genaue Auflistung aller Servicestandorte für das Fahrgestell im Umkreis von 75 km Luftlinie mit genauer Postanschrift. Referenz ist: Am Markt 1, 23966 Wismar - genaue Auflistung aller Servicestandorte für den Aufbau in Deutschland mit genauer Postanschrift - Fahrgestellzeichnungen mit den wichtigsten Maßen - Beschreibung der Feuerlöschkreiselpumpe mit Entlüftungseinrichtung - Pumpenleistungsdiagramm - Schaummitteleistungsdiagramm - Massebilanz inkl. Achslachsberechnung gem. den Anforderungen - Zeichnungen des Fahrzeuges mit Musteranordnung der Beladung - Zertifikat über die Erfüllung der ECE R 29 -3 für die Kabine gem. Leistungsverzeichnis.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“- Für die Realisierung des Projekts sind mindestens drei Termine zu vereinbaren: 1) das Koordinierungs- und Konstruktionsgespräch, 2) die Rohbauabnahme...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
- Für die Realisierung des Projekts sind mindestens drei Termine zu vereinbaren: 1) das Koordinierungs- und Konstruktionsgespräch, 2) die Rohbauabnahme und 3) die Endabnahme.
“Bekanntmachungs-ID: CXRBYYAYRY6” Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern Vergabekammer
Nationale Registrierungsnummer: 13-S00HWKOMV000-96
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postleitzahl: 19053
Postort: Schwerin
Region: Schwerin, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Telefon: +49 3855885160📞
Fax: +49 3855884855817 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühesten Zeitpunkt des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühesten Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren. 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bi-ter ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 Satz 2 GWB). Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 5. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I, Nr. 400) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet auszugsweise: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragr. 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach Paragr. 135 Abs. 1 Nr. 2. Paragr.134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 077-254931 (2025-04-17)