Zusätzliche Informationen
Für Bietergemeinschaften gilt: Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Erklärung folgenden Inhalts einzureichen: (1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft,
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft,
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bietergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die seinem Angebot zugrunde liegende Kalkulation (Urkalkulation) dem Auftraggeber separat spätestens 7 Kalendertage nach Ablauf der Angebotsfrist in schriftlicher Form (in Papierform) in einem versiegelten Umschlag einzureichen.
Bereitstellung von Musterbehältern:
Die Bieter haben zur Prüfung der Qualität und Funktionalität ihrer Produkte je angebotenen Behältertyp innerhalb einer Woche auf Anforderung der Vergabestelle während der Phase der Angebotsprüfung und -wertung einen Musterbehälter einschließlich Unterlagen bzw. Angaben mit Herstellerinformationen (Ersatzteilliste, Ersatzteilpreisliste), Anleitungen für Montage, Instandhaltung, Instandsetzung und Maßzeichnungen zur Verfügung zu stellen.
Die Musterbehälter sind mit Bieter-Kennzeichen, Ausschreibungsdaten und Los-Nr. kenntlich zu machen.
Die Rückgabe erfolgt auf Wunsch zwei Wochen nach Ablauf der Zuschlagsfrist auf Kosten des Bieters.
Zu Ziffer 5.1.9 "Eignungskriterien":
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit unter Ziffer 5.1.9 nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird.
Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 S. 3 VgV). Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen,
zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach Ziffer 5.1.9 entsprechend.
Die von den Bietern geforderten Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit nach Ziffer 5.1.9 werden nicht als Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit gefordert. Für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist somit auch eine sog. "Know-how-Leihe" möglich.
Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer 5.1.9 ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Bieter für die Auftragsausführung.
Zu Ziffer 5.1.11 „Auftragsunterlagen": Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem
ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der
vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter
https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer 5.1.11 „Ad-hoc Kommunikationskanal": Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das
elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport („Vergabeplattform subreport ELViS“) an die Vergabestelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der Vergabestelle ebenfalls ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt. Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform subreport ELViS registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen
etwaiger Bieterinformationen informiert. Die Vergabestelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer 5.1.12 „Bedingungen für die Einreichung": Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.