Lieferung von Core Switchen

Landkreis Rotenburg (Wümme)

Der Landkreis Rotenburg (Wümme) beabsichtig die vorhandene Netzwerkinfrastruktur an den Standorten: Hopfengarten 2, 27356 Rotenburg (Wümme) und Amtsallee 7, 27432 Bremervörde, basierend auf Technologien des Herstellers Cisco, zu aktualisieren. Für die Komponenten ist bereits ein breites und tiefes Wissen, was die Konfiguration, Wartung und Überwachung betrifft, vorhanden. Dieser Umstand führt zu einer produktbezogenen Ausschreibung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-02-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-01-20.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-01-20 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-01-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Core Switchen
Referenznummer: 13/25/12
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Rotenburg (Wümme) beabsichtig die vorhandene Netzwerkinfrastruktur an den Standorten: Hopfengarten 2, 27356 Rotenburg (Wümme) und Amtsallee 7, 27432 Bremervörde, basierend auf Technologien des Herstellers Cisco, zu aktualisieren. Für die Komponenten ist bereits ein breites und tiefes Wissen, was die Konfiguration, Wartung und Überwachung betrifft, vorhanden. Dieser Umstand führt zu einer produktbezogenen Ausschreibung.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Switch- oder Router-Softwarepaket 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 546 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: b58b5e0f-aa37-4610-9340-5b47cee6a094
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Beschreibung
Ort der Leistung: Rotenburg (Wümme) 🏙️
Postleitzahl: 27356
Stadt: Rotenburg (Wümme)
Land: Deutschland 🇩🇪

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-02-24 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 35 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-02-17 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eigenerklärung zur Eignung, Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Nachweise (Insolvenz, Liquidation, Zuverlässigkeit, Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsleistungen, Unfallversicherung, Anmeldung Berufsgenossenschaft) sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Es ist ein Nachweis über den Cisco Partnerstatus zu erbringen
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Eigenerklärung zur Eignung, Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Nachweise (Insolvenz, Liquidation, Zuverlässigkeit, Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsleistungen, Unfallversicherung, Anmeldung Berufsgenossenschaft) sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Es ist ein Nachweis über den Cisco Partnerstatus zu erbringen
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landkreis Rotenburg (Wümme)
Nationale Registrierungsnummer: 4182c8b8-8884-4fb2-90cc-b7fbbdf4bde5
Postanschrift: Hopfengarten 2
Postleitzahl: 27356
Postort: Rotenburg (Wümme)
Region: Rotenburg (Wümme) 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@lk-row.de 📧
Telefon: +49 4261983-0 📞
Fax: +49 4261983-2199 📠
URL: http://www.lk-row.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/6e9c7f14-72e4-43d3-aa27-0f062e0d6d97 🌏
Teilnahme-URL: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/6e9c7f14-72e4-43d3-aa27-0f062e0d6d97 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: 7018baaf-0131-4475-b6fa-4ada30549563
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 4131153308 📞
Fax: +49 4131152943 📠
URL: http://www.mw.niedersachsen.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr.1GWB). Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-20+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 014-040750 (2025-01-20)