Auftragsbekanntmachung (2025-04-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von drei Radladern für die Straßenmeistereien im Erzgebirgskreis
Referenznummer: LIRALAERZ/2025
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von drei Radladern für die Straßenmeistereien im Erzgebirgskreis”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Baumaschinen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von drei Radladern für die Straßenmeistereien im Erzgebirgskreis zur Unterhaltung von Bundes-,Staats-, und Kreisstraßen,
Verwendungszweck:
Die...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von drei Radladern für die Straßenmeistereien im Erzgebirgskreis zur Unterhaltung von Bundes-,Staats-, und Kreisstraßen,
Verwendungszweck:
Die Radlader werden unter anderem für folgende Aufgaben benötigt:
- Beladen von Winterdienstfahrzeugen mit Streusalz mit einer Hochkippschaufel.
- Hochsetzen von Salz bei Neuanlieferung von Salz in die Salzlagerhalle mittels
Hochsetzschaufel
- Paletten verladen, abladen, umsetzen mittels Gabelzinken
- Verladen, Abladen, Umsetzen von schweren Lasten an Kettengehängen
- Beladen und Umsetzen von Schüttgütern jeglicher Art mittels Universalschaufel
- Bankettfertigung mit dem Optimas Bankettfertiger
- Alle Anbaugeräte im Besitz des Landratsamt Erzgebirgskreis besitzen die Terex
Aufnahme, dies ist bei der Austattung der neuen Radlader dringend zu beachten.
- Die Radlader sollen ohne Anbaugeräte beschafft werden. Der Erzgebirgskreis greift auf die vorhandenen Anbaugeräte zurück.
Der Auftragnehmer führt bei Übergabe der Geräte eine Einweisung durch. Sie ist
Bestandteil des Leistungsumfanges. Das Bedienpersonal muss in die Bedienung und in einfache Wartungs- und Pflegearbeiten eingewiesen werden. Das Werkstattpersonal des Auftraggebers muss darüber hinaus noch in weitere, die über die vom Bediener bereits ausgeführten Wartungsarbeiten hinaus gehen, eingewiesen werden.
Die Radlader sollen die folgenden Anforderungen bei den Abmessungen und Gewichten
erfüllen:
- Radstand zwischen 2,20m und 2,30m
- Einsatzgewicht zwischen 5,6t und 6,0t
- geringer hinterer Überhang
- hoher Böschungswinkel
- hohe Hubhöhe/Stapelhöhe bei dem Einsatz von Gabelzinken
- hohe Auskipphöhe beim Einsatz einer Standardschaufel
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2025-06-30 📅
Datum des Endes: 2025-12-08 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-04 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-06-04 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 24
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Sicherheitsleistung für Mängelansprüche - keine”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig
Nationale Registrierungsnummer: DE287064009
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: 0341-977-3800📞
Fax: 0341-977-1049 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landratsamt Erzgebirgskreis, Abteilung Bau, Verkehr und Umwelt
Nationale Registrierungsnummer: DE260587011
Postanschrift: Paulus-Jenisius-Straße 24
Postleitzahl: 09456
Postort: Annaberg-Buchholz
Region: Erzgebirgskreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe-bvu@kreis-erz.de📧
Telefon: +49 37712777009📞
Fax: +49 3733831857183 📠
URL: https://www.erzgebirgskreis.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: gem. § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein. Der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: gem. § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit, 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 (2) GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen die Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen den AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen vergangen sind. § 134 (1) GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 082-272972 (2025-04-25)