Lieferung von elektrischer Energie für die Stadt Siegburg

Kreisstadt Siegburg

Lieferung von elektrischer Energie für die Stadt Siegburg

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-08-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-14.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-07-14 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-07-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von elektrischer Energie für die Stadt Siegburg
Referenznummer: ZV33/2025
Kurze Beschreibung: Lieferung von elektrischer Energie für die Stadt Siegburg
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität 📦
Beschreibung
Interne Kennung: ZV33/2025
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Beschaffung von ca. 7,7 Mio. kWh/a elektrischer Energie für die ca. 388 Abnahmestellen der Stadt Siegburg. Es ist eine Formel-Beschaffung für die RLM und die SLP-Anlagen vorgesehen. Die Regelenergie übernimmt die Lieferantin
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Stadt: Siegburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Rhein-Sieg-Kreis 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Es ist eine einmalige Vertragsverlängerung um ein Jahr möglich, sofern keine der Parteien kündigt.
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-15 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-15 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 21 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-08-15 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-08-08 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Nachgeforderte Unterlagen sind innerhalb von 6 Kalendertagen über den digitalen Vergabemarktplatz Rheinland vorzulegen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Vordruck "Angaben zum Bietenden" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis eines bestimmten Mindestjahresumsatzes aus Stromverkauf: der geforderte allgemeine Mindestjahresumsatz beträgt: 4.200.000 EUR. Die vorgenannten Angaben sind zu machen für die Jahre 2022, 2023 u 2024
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Vordruck "Aktuelle Referenzliste" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis mindestens einer Referenz über vergleichbare Leistungen in den letzten drei Jahren (Stichtag 01.01.2022), Mindestkriterium Liefermenge: 5,4 Mio. kWh/a. Mindestkriterium Anzahl Abnahmestellen: 270. Dies kann in zwei getrennten Referenzen nachgewiesen werden.
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Eignungskriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angabe des Versorgerstatus nach §5 EnWG (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung zur Eignung (VHB 124_LD) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Angabe geeigneter Referenzen über vergleichbare Leistungen in den vergangenen 3 Jahren (Stichtag 01.01.2022): - Mindestkriterium Liefermenge: 5,4 Mio. kWh/a, - Mindestkriterium Anzahl Abnahmestellen: 270. Dies kann in zwei getrennten Referenzen nachgewiesen werden. - Angabe von mindestens einem Referenzauftrag über vergleichbare Leistungen
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Mindestkriterium: spezifischer Jahresumsatz aus Stromverkauf in den vergangenen drei Geschäftsjahren (2022, 2023 und 2024): mindestens 4,2 Mio. EUR/Jahr - Spezifischer Jahresmindestumsatz
Eigenerklärung durch Vordruck "Eigenerklärung Versorgungsstatus" - Angabe des Versorgungsstatus nach § 5 EnWG
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Ziffer 8 der Besonderen Vertragsbedingungen -BVB Strom -
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Im Auftragsfall werden die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) Vertragsbestandteil.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
fakultativer Ausschluss gem. § 124 GWB
zwingender Ausschluss gem. § 123 GWB

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Kreisstadt Siegburg
Nationale Registrierungsnummer: 05382006006-31002-18
Postanschrift: Nogenter Platz 10
Postleitzahl: 53721
Postort: Siegburg
Region: Rhein-Sieg-Kreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabe@siegburg.de 📧
Telefon: +49 2241-1021492 📞
Fax: +49 2241-102284 📠
URL: https://siegburg.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXS0YY0YT9EYYNB2/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXS0YY0YT9EYYNB2 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXS0YY0YT9EYYNB2 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YY0YT9EYYNB2 Bietergemeinschaften: Bei der Beteiligung von Bietergemeinschaften haben diese mit ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter alle weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft vertritt und alle Mitglieder bei der Auftragsausführung als Gesamtschuldner haften. Hierzu ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt 531 EU zu verwenden. Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: es ist keine besondere Rechtsform vorgeschrieben.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Telefon: +49 221147-3045 📞
Fax: +49 221147-2889 📠
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-14+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 133-460086 (2025-07-14)