Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für die Gemeinde Lenningen in Baden-Württemberg. Art und Umfang ergeben sich aus der beigefügten Leistungsbeschreibung. Lieferzeitraum: Vom 01.01.2026, 00:00 Uhr bis zum 01.01.2028, 24:00 Uhr (zwei Lieferjahr). Insgesamt 185 Abnahmestelle mit einem prognostizierten Referenzverbrauch 2026 von 1.714.916 kWh/a und einem prognostizierten Referenzverbrauch 2027 von 1.714.916 kWh/a. Als Zulassungsvoraussetzung wird vorgegeben, dass der zu liefernde Strom ausschließlich aus regenerativen Quellen stammt. Dazu zählen Stromerzeugung aus Wasserkraft, einschließlich Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, sowie aus Windenergie, solarer Strahlungsenergie, Geothermie oder aus Biomasse, wie beispielsweise Biogas, Deponiegas und Klärgas. Ebenso umfasst dies den biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie. Strom aus Erzeugungsanlagen, die fossile Energieträger wie Kernkraft, Kohle oder Gas nutzen, ist nicht zulässig. Zu näheren Einzelheiten wird auf die Ausführungen in der Leistungsbeschreibung verwiesen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-06-10.
Auftragsbekanntmachung (2025-06-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für diverse Abnahmestellen der Gemeinde Lenningen in Baden-Württemberg.
Referenznummer: Lenningen S/04
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für die Gemeinde Lenningen in Baden-Württemberg. Art und Umfang ergeben...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für die Gemeinde Lenningen in Baden-Württemberg. Art und Umfang ergeben sich aus der beigefügten Leistungsbeschreibung.
Lieferzeitraum: Vom 01.01.2026, 00:00 Uhr bis zum 01.01.2028, 24:00 Uhr (zwei Lieferjahr).
Insgesamt 185 Abnahmestelle mit einem prognostizierten Referenzverbrauch 2026 von 1.714.916 kWh/a und einem prognostizierten Referenzverbrauch 2027 von 1.714.916 kWh/a.
Als Zulassungsvoraussetzung wird vorgegeben, dass der zu liefernde Strom ausschließlich aus regenerativen Quellen stammt. Dazu zählen Stromerzeugung aus Wasserkraft, einschließlich Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, sowie aus Windenergie, solarer Strahlungsenergie, Geothermie oder aus Biomasse, wie beispielsweise Biogas, Deponiegas und Klärgas. Ebenso umfasst dies den biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie. Strom aus Erzeugungsanlagen, die fossile Energieträger wie Kernkraft, Kohle oder Gas nutzen, ist nicht zulässig.
Zu näheren Einzelheiten wird auf die Ausführungen in der Leistungsbeschreibung verwiesen.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦 Beschreibung
Interne Kennung: Lenningen S/04
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für die Gemeinde Lenningen in Baden-Württemberg. Art und Umfang ergeben...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für die Gemeinde Lenningen in Baden-Württemberg. Art und Umfang ergeben sich aus der beigefügten Leistungsbeschreibung.
Lieferzeitraum: Vom 01.01.2026, 00:00 Uhr bis zum 01.01.2028, 24:00 Uhr (zwei Lieferjahr).
Insgesamt 185 Abnahmestelle mit einem prognostizierten Referenzverbrauch 2026 von 1.714.916 kWh/a und einem prognostizierten Referenzverbrauch 2027 von 1.714.916 kWh/a.
Als Zulassungsvoraussetzung wird vorgegeben, dass der zu liefernde Strom ausschließlich aus regenerativen Quellen stammt. Dazu zählen Stromerzeugung aus Wasserkraft, einschließlich Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, sowie aus Windenergie, solarer Strahlungsenergie, Geothermie oder aus Biomasse, wie beispielsweise Biogas, Deponiegas und Klärgas. Ebenso umfasst dies den biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie. Strom aus Erzeugungsanlagen, die fossile Energieträger wie Kernkraft, Kohle oder Gas nutzen, ist nicht zulässig.
Zu näheren Einzelheiten wird auf die Ausführungen in der Leistungsbeschreibung verwiesen.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für die Gemeinde Lenningen in Baden-Württemberg. Art und Umfang ergeben sich aus der beigefügten Leistungsbeschreibung.
Lieferzeitraum: Vom 01.01.2026, 00:00 Uhr bis zum 01.01.2028, 24:00 Uhr (zwei Lieferjahr).
Insgesamt 185 Abnahmestelle mit einem prognostizierten Referenzverbrauch 2026 von 1.714.916 kWh/a und einem prognostizierten Referenzverbrauch 2027 von 1.714.916 kWh/a.
Als Zulassungsvoraussetzung wird vorgegeben, dass der zu liefernde Strom ausschließlich aus regenerativen Quellen stammt. Dazu zählen Stromerzeugung aus Wasserkraft, einschließlich Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, sowie aus Windenergie, solarer Strahlungsenergie, Geothermie oder aus Biomasse, wie beispielsweise Biogas, Deponiegas und Klärgas. Ebenso umfasst dies den biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie. Strom aus Erzeugungsanlagen, die fossile Energieträger wie Kernkraft, Kohle oder Gas nutzen, ist nicht zulässig.
Zu näheren Einzelheiten wird auf die Ausführungen in der Leistungsbeschreibung verwiesen.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Postleitzahl: 73252
Stadt: Lenningen (Württemberg)
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Esslingen🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Informationen zu elektronischen Katalogen
Die Angebote müssen in Form von elektronischen Katalogen eingereicht werden oder einen elektronischen Katalog enthalten
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-15 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 13
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronischer Katalog: Zulässig
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
“Nicht Preisbezogene Unterlagen können nachgefordert werden”
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Zuschlag wird auf das Angebot erteilt, das unter Berücksichtigung der Bedingungen der Ausschreibung als wirtschaftlichstes bewertet wird. Das alleinige...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Zuschlag wird auf das Angebot erteilt, das unter Berücksichtigung der Bedingungen der Ausschreibung als wirtschaftlichstes bewertet wird. Das alleinige Zuschlagskriterium ist der niedrigste Angebotspreis. Sollte kein Angebot eingehen, das die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt und den Ausschreibungsbedingungen entspricht, behält sich die Vergabestelle vor, die Ausschreibung aufzuheben. Eine Erstattung von Kosten für die Erstellung und Einreichung der Angebote erfolgt nicht.
Für die Wertung werden die vom Bieter angebotenen Festpreise (netto, ct/kWh) je Lieferjahr (2026, 2027) und je Preisgruppe (SLP, RLM, SBL) herangezogen. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt, das die niedrigsten gewichteten Gesamtpreise gemäß Referenzmengen aufweist.
Für nähere Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Der Bieter hat in der als Anlage 2 zum Angebot beigefügten Bietererklärung eine deutschsprachige Ansprechperson, sowie eine Vertretung namentlich zu benennen. Darüber hinaus sind in derselben Bietererklärung Angaben zum Unternehmen einzutragen. Zusätzlich müssen mindestens 2 bereits abschließend durchgeführte Energielieferungen als Referenzen zu in den letzten Jahren erbrachten Leistungen im Bereich der Energieversorgung angegeben werden.
Soweit zutreffend, sind außerdem Angaben zur Art und zum Umfang von Leistungen, die an Unterauftragnehmer übertragen werden sollen, sowie zu bestehenden Arbeitsgemeinschaften oder Bietergemeinschaften zu machen.
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist die Anzeige gemäß § 5 EnWG oder eine vergleichbare nationale Erklärung bzw. gleichwertig aussagekräftige Nachweise beizufügen. Sollte das Unternehmen nicht in den jeweils aktuellen Listen der angezeigten Energielieferanten der Bundesnetzagentur aufgeführt sein (diese Listen sind über die Website der Bundesnetzagentur unter dem Bereich „Lieferantenanzeige“ einsehbar), sind ergänzende Unterlagen zum Nachweis der Zuverlässigkeit vorzulegen.
Alternativ ist zum Nachweis der Zuverlässigkeit die Abgabe einer „Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung“ (EEE) zulässig, die den Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 entspricht.
Der Bieter hat ferner zu erklären, dass die Regulierungsbehörde ihm gemäß § 5 EnWG die Ausübung der Tätigkeit weder ganz noch teilweise untersagt hat. Ebenso ist zu bestätigen, dass seitens der Regulierungsbehörde keine Bedenken hinsichtlich der personellen, technischen oder wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit vorgebracht wurden.
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist die Anzeige gemäß § 5 EnWG oder eine vergleichbare nationale Erklärung bzw. gleichwertig aussagekräftige Nachweise beizufügen. Sollte das Unternehmen nicht in den jeweils aktuellen Listen der angezeigten Energielieferanten der Bundesnetzagentur aufgeführt sein (diese Listen sind über die Website der Bundesnetzagentur unter dem Bereich "Lieferantenanzeige" einsehbar), sind ergänzende Unterlagen zum Nachweis der Zuverlässigkeit vorzulegen.
Zusätzlich ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass der Bieter die Sicherstellung der Lieferungen gewährleistet, indem er sich vor Beginn des jeweiligen Lieferjahres mindestens 75 % der Referenzmenge durch Lieferkontrakte mit Vorlieferanten oder Erzeugern sichert.
Der Bieter hat zudem zu erklären, dass keine kartellrechtswidrigen oder wettbewerbsbeschränkenden Absprachen oder Handlungen im Zusammenhang mit der Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen getroffen wurden und dass keine Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen vorgenommen wurden.
Für Rückfragen des Auftraggebers ist ein fester Ansprechpartner oder eine feste Ansprechpartnerin des Auftragnehmers während der üblichen Geschäftszeiten – Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr sowie Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr – telefonisch und elektronisch via E-Mail erreichbar. Bereits bei Angebotsabgabe sind die Kontaktdaten, bestehend aus Anschrift, Telefonnummer (fest und mobil) sowie E-Mail-Adresse, anzugeben. Der Auftraggeber stellt seinerseits entsprechende Kontaktdaten bereit. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, Änderungen der Kontaktdaten unverzüglich gegenseitig mitzuteilen.
Sollten einzureichende Unterlagen, wie Nachweise oder Erklärungen, bei Angebotsabgabe fehlen, behält sich die Vergabestelle vor, diese kurzfristig nachzufordern. Die fehlenden Unterlagen sind in einem solchen Fall innerhalb eines Tages nach Aufforderung elektronisch via E-Mail einzureichen. Fehlende oder unvollständige Unterlagen können gemäß § 19 Abs. 2 VOL/A innerhalb einer Frist von 24 Stunden nach Aufforderung durch die Vergabestelle nachgereicht werden. Die Nachforderung betrifft ausschließlich Unterlagen, die für die Prüfung und Wertung der Angebote erforderlich sind und deren Nachreichung den Grundsatz der Gleichbehandlung nicht beeinträchtigt.
Kommt ein Bieter der Nachforderung nicht innerhalb der gesetzten Frist nach, bleibt das Angebot unberücksichtigt.
Für nähere Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung einschließlich der Anlagen verwiesen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis spätestens 04.07.2025, 12:00 Uhr (MEZ), schriftlich über die Vergabeplattform einzureichen. Nach diesem Zeitpunkt eingehende Fragen können nur nach Ermessen der Vergabestelle beantwortet werden. Die Beantwortung der Fragen erfolgt in anonymisierter Form spätestens bis zum 08.07.2025 über die Vergabeplattform. Es obliegt den Bietern, sich rechtzeitig über die bereitgestellten Antworten zu informieren.
Hinweis der ausschreibenden Stelle:
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Ausschlussgrund: Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Beschreibung der Ausschlussgründe:
“Unternehmen in einem laufenden Insolvenzverfahren werden vom Verfahren ausgeschlossen”
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Gemeinde Lenningen
Nationale Registrierungsnummer: 07026 609-20
Postanschrift: Kirchheimer Str. 62
Postleitzahl: 73252
Postort: Lenningen (Württemberg)
Region: Esslingen🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Rudolf Mayer
E-Mail: r.mayer@lenningen.de📧
Telefon: +49 (7026) 609-20📞 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/ausschreibungen/D458248207🌏
Teilnahme-URL: https://bi-medien.de🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Nationale Registrierungsnummer: 0721 926-8730
Abteilung: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: 0721 926-8730📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Nationale Registrierungsnummer: 0721 926-8730
Abteilung: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: 0721 926-8730📞 Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-10+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 111-380720 (2025-06-10)