Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Elektrischer Energie (Ökostrom) für Stadt Eislingen/Fils in Baden-Württemberg Art und Umfang ergeben sich aus der beigefügten Leistungsbeschreibung. Lieferzeitraum: Vom 01.01.2026, 00:00 Uhr bis zum 01.01.2028, 24:00 Uhr (zwei Lieferjahr). Insgesamt 192 Abnahmestelle mit einem prognostizierten Referenzverbrauch 2026 von 1.652.667 kWh/a und einem prognostizierten Referenzverbrauch 2027 von 1.652.667 kWh/a. Als Zulassungsvoraussetzung wird vorgegeben, dass der zu liefernde Strom ausschließlich aus regenerativen Quellen stammt. Dazu zählen Stromerzeugung aus Wasserkraft, einschließlich Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, sowie aus Windenergie, solarer Strahlungsenergie, Geothermie oder aus Biomasse, wie beispielsweise Biogas, Deponiegas und Klärgas. Ebenso umfasst dies den biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie. Strom aus Erzeugungsanlagen, die fossile Energieträger wie Kernkraft, Kohle oder Gas nutzen, ist nicht zulässig. Zu näheren Einzelheiten wird auf die Ausführungen in der Leistungsbeschreibung verwiesen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-11-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-10-10.
Auftragsbekanntmachung (2025-10-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für diverse Abnahmestellen der Stadt Eislingen/Fils in Baden-Württemberg.
Referenznummer: Eislingen S/01
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Elektrischer Energie (Ökostrom) für Stadt Eislingen/Fils in Baden-Württemberg Art und Umfang ergeben sich aus der beigefügten Leistungsbeschreibung.
Lieferzeitraum: Vom 01.01.2026, 00:00 Uhr bis zum 01.01.2028, 24:00 Uhr (zwei Lieferjahr).
Insgesamt 192 Abnahmestelle mit einem prognostizierten Referenzverbrauch 2026 von 1.652.667 kWh/a und einem prognostizierten Referenzverbrauch 2027 von 1.652.667 kWh/a.
Als Zulassungsvoraussetzung wird vorgegeben, dass der zu liefernde Strom ausschließlich aus regenerativen Quellen stammt. Dazu zählen Stromerzeugung aus Wasserkraft, einschließlich Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, sowie aus Windenergie, solarer Strahlungsenergie, Geothermie oder aus Biomasse, wie beispielsweise Biogas, Deponiegas und Klärgas. Ebenso umfasst dies den biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie. Strom aus Erzeugungsanlagen, die fossile Energieträger wie Kernkraft, Kohle oder Gas nutzen, ist nicht zulässig.
Zu näheren Einzelheiten wird auf die Ausführungen in der Leistungsbeschreibung verwiesen.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Elektrischer Energie (Ökostrom) für Stadt Eislingen/Fils in Baden-Württemberg Art und Umfang ergeben sich aus der beigefügten Leistungsbeschreibung.
Lieferzeitraum: Vom 01.01.2026, 00:00 Uhr bis zum 01.01.2028, 24:00 Uhr (zwei Lieferjahr).
Insgesamt 192 Abnahmestelle mit einem prognostizierten Referenzverbrauch 2026 von 1.652.667 kWh/a und einem prognostizierten Referenzverbrauch 2027 von 1.652.667 kWh/a.
Als Zulassungsvoraussetzung wird vorgegeben, dass der zu liefernde Strom ausschließlich aus regenerativen Quellen stammt. Dazu zählen Stromerzeugung aus Wasserkraft, einschließlich Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, sowie aus Windenergie, solarer Strahlungsenergie, Geothermie oder aus Biomasse, wie beispielsweise Biogas, Deponiegas und Klärgas. Ebenso umfasst dies den biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie. Strom aus Erzeugungsanlagen, die fossile Energieträger wie Kernkraft, Kohle oder Gas nutzen, ist nicht zulässig.
Zu näheren Einzelheiten wird auf die Ausführungen in der Leistungsbeschreibung verwiesen.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦 Beschreibung
Interne Kennung: Eislingen S/01
Zusätzliche Informationen:
- Bildung von Preisgruppen: Im Rahmen der Ausschreibung werden zwei Preisgruppen gebildet:
o Preisgruppe 1: SLP-Abnahmestellen: Abnahmestellen, deren Durchleitung gemäß den Vorgaben der jeweiligen Versorgungsnetzbetreiber im Standardlastprofilverfahren (SLP) abgerechnet wird.
o Preisgruppe 2: RLM-Abnahmestellen: Abnahmestellen, bei denen eine registrierende ¼-Stunden-Leistungsmessung (RLM) gemäß den Vorgaben der jeweiligen Versorgungsnetzbetreiber durchgeführt wird.
- Abgabe von Festpreisen: Der Bieter gibt für jede Preisgruppe (SLP, RLM, SBL) jeweils einen Festpreis (netto, ct/kWh) für die Lieferjahre 2026 und 2027 an. Der Festpreis umfasst sämtliche Beschaffungskosten, Energie, Dienstleistung, Ökostromzertifizierung und Marge. Nicht enthalten sind gesetzliche Abgaben, Umlagen, Steuern, Netznutzungs- und Messkosten, die gesondert in Rechnung gestellt werden.
- Vorabmitteilung: Die Ausschreibende Stelle verpflichtet sich eine Vorabmittelung nach § 134 GWB bis spätestens 15:15 Uhr an die Bieter zu übermitteln.
- Toleranzband: Für alle Abnahmestellen wird ein Toleranzband von ±20 % der Referenzmenge pro Jahr vereinbart.
- Mehr-/Mindermengenabrechnung: Es erfolgt eine Abrechnung von Mehr- und Mindermengen.
- Mindestabnahmemenge: Die Mindestabnahmemenge zu den Konditionen des Angebots beträgt je Teilnehmer 80 % der vereinbarten Referenzmenge für das jeweilige Lieferjahr.
- Maximalabnahmemenge: Die Maximalabnahmemenge zu den Konditionen des Angebots beträgt je Teilnehmer 120 % der vereinbarten Referenzmenge für das jeweilige Lieferjahr.
- Eigenerklärung zur Liefergarantie: Der Bieter ist verpflichtet, eine Eigenerklärung zur Sicherstellung der Lieferungen im Rahmen der Bietererklärungen abzugeben.
- Absicherung durch Lieferkontrakte: Der Bieter verpflichtet sich, mindestens 75 % der Referenzmenge vor Beginn des Lieferjahres durch Lieferkontrakte mit Vorlieferanten oder Erzeugern abzusichern.
Die maximale beziehbare Energiemenge pro Jahr und je Los beträgt 150 % der als Referenzmenge je Los angegebenen Energiemenge. Bei der ausgeschriebenen Referenzmenge des jeweiligen Lieferjahres handelt es sich um den Basisverbrauch des jeweiligen Teilnehmers. Dieser Basisverbrauch kann im Rahmen eines Toleranzbandes schwanken. Innerhalb dieses Toleranzbandes ist eine Preisanpassung bei Über- oder Unterschreitung der Referenzmenge möglich. Insgesamt bleibt jedoch sichergestellt, dass die beziehbare Energiemenge die festgelegte Maximalmenge von 150 % der Referenzmenge nicht überschreitet.
Für nähere Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung einschließlich der Anlagen verwiesen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis spätestens 04.11.2025, 12:00 Uhr (MEZ), schriftlich über die Vergabeplattform einzureichen. Nach diesem Zeitpunkt eingehende Fragen können nur nach Ermessen der Vergabestelle beantwortet werden. Die Beantwortung der Fragen erfolgt in anonymisierter Form spätestens bis zum 06.11.2025 über die Vergabeplattform. Es obliegt den Bietern, sich rechtzeitig über die bereitgestellten Antworten zu informieren.
Hinweis der ausschreibenden Stelle:
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass Bieter dazu angehalten werden, sich auf der Vergabeplattform zu registrieren und die Vergabeunterlagen nach erfolgter Registrierung oder nach dem Einloggen herunterzuladen. Nur durch die Registrierung ist sichergestellt, dass die Bieter über die Bereitstellung von Antworten auf Bieterfragen, zusätzliche Informationen oder etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen rechtzeitig informiert werden.
- Bildung von Preisgruppen: Im Rahmen der Ausschreibung werden zwei Preisgruppen gebildet:
o Preisgruppe 1: SLP-Abnahmestellen: Abnahmestellen, deren Durchleitung gemäß den Vorgaben der jeweiligen Versorgungsnetzbetreiber im Standardlastprofilverfahren (SLP) abgerechnet wird.
o Preisgruppe 2: RLM-Abnahmestellen: Abnahmestellen, bei denen eine registrierende ¼-Stunden-Leistungsmessung (RLM) gemäß den Vorgaben der jeweiligen Versorgungsnetzbetreiber durchgeführt wird.
- Abgabe von Festpreisen: Der Bieter gibt für jede Preisgruppe (SLP, RLM, SBL) jeweils einen Festpreis (netto, ct/kWh) für die Lieferjahre 2026 und 2027 an. Der Festpreis umfasst sämtliche Beschaffungskosten, Energie, Dienstleistung, Ökostromzertifizierung und Marge. Nicht enthalten sind gesetzliche Abgaben, Umlagen, Steuern, Netznutzungs- und Messkosten, die gesondert in Rechnung gestellt werden.
- Vorabmitteilung: Die Ausschreibende Stelle verpflichtet sich eine Vorabmittelung nach § 134 GWB bis spätestens 15:15 Uhr an die Bieter zu übermitteln.
- Toleranzband: Für alle Abnahmestellen wird ein Toleranzband von ±20 % der Referenzmenge pro Jahr vereinbart.
- Mehr-/Mindermengenabrechnung: Es erfolgt eine Abrechnung von Mehr- und Mindermengen.
- Mindestabnahmemenge: Die Mindestabnahmemenge zu den Konditionen des Angebots beträgt je Teilnehmer 80 % der vereinbarten Referenzmenge für das jeweilige Lieferjahr.
- Maximalabnahmemenge: Die Maximalabnahmemenge zu den Konditionen des Angebots beträgt je Teilnehmer 120 % der vereinbarten Referenzmenge für das jeweilige Lieferjahr.
- Eigenerklärung zur Liefergarantie: Der Bieter ist verpflichtet, eine Eigenerklärung zur Sicherstellung der Lieferungen im Rahmen der Bietererklärungen abzugeben.
- Absicherung durch Lieferkontrakte: Der Bieter verpflichtet sich, mindestens 75 % der Referenzmenge vor Beginn des Lieferjahres durch Lieferkontrakte mit Vorlieferanten oder Erzeugern abzusichern.
Die maximale beziehbare Energiemenge pro Jahr und je Los beträgt 150 % der als Referenzmenge je Los angegebenen Energiemenge. Bei der ausgeschriebenen Referenzmenge des jeweiligen Lieferjahres handelt es sich um den Basisverbrauch des jeweiligen Teilnehmers. Dieser Basisverbrauch kann im Rahmen eines Toleranzbandes schwanken. Innerhalb dieses Toleranzbandes ist eine Preisanpassung bei Über- oder Unterschreitung der Referenzmenge möglich. Insgesamt bleibt jedoch sichergestellt, dass die beziehbare Energiemenge die festgelegte Maximalmenge von 150 % der Referenzmenge nicht überschreitet.
Für nähere Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung einschließlich der Anlagen verwiesen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis spätestens 04.11.2025, 12:00 Uhr (MEZ), schriftlich über die Vergabeplattform einzureichen. Nach diesem Zeitpunkt eingehende Fragen können nur nach Ermessen der Vergabestelle beantwortet werden. Die Beantwortung der Fragen erfolgt in anonymisierter Form spätestens bis zum 06.11.2025 über die Vergabeplattform. Es obliegt den Bietern, sich rechtzeitig über die bereitgestellten Antworten zu informieren.
Hinweis der ausschreibenden Stelle:
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass Bieter dazu angehalten werden, sich auf der Vergabeplattform zu registrieren und die Vergabeunterlagen nach erfolgter Registrierung oder nach dem Einloggen herunterzuladen. Nur durch die Registrierung ist sichergestellt, dass die Bieter über die Bereitstellung von Antworten auf Bieterfragen, zusätzliche Informationen oder etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen rechtzeitig informiert werden.
Postleitzahl: 73054
Stadt: Eislingen / Fils
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Göppingen
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Informationen zu elektronischen Katalogen
Die Angebote müssen in Form von elektronischen Katalogen eingereicht werden oder einen elektronischen Katalog enthalten
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-13 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 14 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronischer Katalog: Zulässig
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Nicht Preis bezogene Angaben / Unterlagen können nachgefordert werden.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter hat in der als Anlage 2 zum Angebot beigefügten Bietererklärung eine deutschsprachige Ansprechperson, sowie eine Vertretung namentlich zu benennen. Darüber hinaus sind in derselben Bietererklärung Angaben zum Unternehmen einzutragen. Zusätzlich müssen mindestens 2 bereits abschließend durchgeführte Energielieferungen als Referenzen zu in den letzten Jahren erbrachten Leistungen im Bereich der Energieversorgung angegeben werden.
Soweit zutreffend, sind außerdem Angaben zur Art und zum Umfang von Leistungen, die an Unterauftragnehmer übertragen werden sollen, sowie zu bestehenden Arbeitsgemeinschaften oder Bietergemeinschaften zu machen.
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist die Anzeige gemäß § 5 EnWG oder eine vergleichbare nationale Erklärung bzw. gleichwertig aussagekräftige Nachweise beizufügen. Sollte das Unternehmen nicht in den jeweils aktuellen Listen der angezeigten Energielieferanten der Bundesnetzagentur aufgeführt sein (diese Listen sind über die Website der Bundesnetzagentur unter dem Bereich „Lieferantenanzeige“ einsehbar), sind ergänzende Unterlagen zum Nachweis der Zuverlässigkeit vorzulegen.
Alternativ ist zum Nachweis der Zuverlässigkeit die Abgabe einer „Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung“ (EEE) zulässig, die den Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 entspricht.
Der Bieter hat ferner zu erklären, dass die Regulierungsbehörde ihm gemäß § 5 EnWG die Ausübung der Tätigkeit weder ganz noch teilweise untersagt hat. Ebenso ist zu bestätigen, dass seitens der Regulierungsbehörde keine Bedenken hinsichtlich der personellen, technischen oder wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit vorgebracht wurden.
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist die Anzeige gemäß § 5 EnWG oder eine vergleichbare nationale Erklärung bzw. gleichwertig aussagekräftige Nachweise beizufügen. Sollte das Unternehmen nicht in den jeweils aktuellen Listen der angezeigten Energielieferanten der Bundesnetzagentur aufgeführt sein (diese Listen sind über die Website der Bundesnetzagentur unter dem Bereich "Lieferantenanzeige" einsehbar), sind ergänzende Unterlagen zum Nachweis der Zuverlässigkeit vorzulegen.
Zusätzlich ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass der Bieter die Sicherstellung der Lieferungen gewährleistet, indem er sich vor Beginn des jeweiligen Lieferjahres mindestens 75 % der Referenzmenge durch Lieferkontrakte mit Vorlieferanten oder Erzeugern sichert.
Der Bieter hat zudem zu erklären, dass keine kartellrechtswidrigen oder wettbewerbsbeschränkenden Absprachen oder Handlungen im Zusammenhang mit der Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen getroffen wurden und dass keine Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen vorgenommen wurden.
Für Rückfragen des Auftraggebers ist ein fester Ansprechpartner oder eine feste Ansprechpartnerin des Auftragnehmers während der üblichen Geschäftszeiten – Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr sowie Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr – telefonisch und elektronisch via E-Mail erreichbar. Bereits bei Angebotsabgabe sind die Kontaktdaten, bestehend aus Anschrift, Telefonnummer (fest und mobil) sowie E-Mail-Adresse, anzugeben. Der Auftraggeber stellt seinerseits entsprechende Kontaktdaten bereit. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, Änderungen der Kontaktdaten unverzüglich gegenseitig mitzuteilen.
Sollten einzureichende Unterlagen, wie Nachweise oder Erklärungen, bei Angebotsabgabe fehlen, behält sich die Vergabestelle vor, diese kurzfristig nachzufordern. Die fehlenden Unterlagen sind in einem solchen Fall innerhalb eines Tages nach Aufforderung elektronisch via E-Mail einzureichen. Fehlende oder unvollständige Unterlagen können gemäß § 19 Abs. 2 VOL/A innerhalb einer Frist von 24 Stunden nach Aufforderung durch die Vergabestelle nachgereicht werden. Die Nachforderung betrifft ausschließlich Unterlagen, die für die Prüfung und Wertung der Angebote erforderlich sind und deren Nachreichung den Grundsatz der Gleichbehandlung nicht beeinträchtigt.
Kommt ein Bieter der Nachforderung nicht innerhalb der gesetzten Frist nach, bleibt das Angebot unberücksichtigt.
Für nähere Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung einschließlich der Anlagen verwiesen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter hat in der als Anlage 2 zum Angebot beigefügten Bietererklärung eine deutschsprachige Ansprechperson, sowie eine Vertretung namentlich zu benennen. Darüber hinaus sind in derselben Bietererklärung Angaben zum Unternehmen einzutragen. Zusätzlich müssen mindestens 2 bereits abschließend durchgeführte Energielieferungen als Referenzen zu in den letzten Jahren erbrachten Leistungen im Bereich der Energieversorgung angegeben werden.
Soweit zutreffend, sind außerdem Angaben zur Art und zum Umfang von Leistungen, die an Unterauftragnehmer übertragen werden sollen, sowie zu bestehenden Arbeitsgemeinschaften oder Bietergemeinschaften zu machen.
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist die Anzeige gemäß § 5 EnWG oder eine vergleichbare nationale Erklärung bzw. gleichwertig aussagekräftige Nachweise beizufügen. Sollte das Unternehmen nicht in den jeweils aktuellen Listen der angezeigten Energielieferanten der Bundesnetzagentur aufgeführt sein (diese Listen sind über die Website der Bundesnetzagentur unter dem Bereich „Lieferantenanzeige“ einsehbar), sind ergänzende Unterlagen zum Nachweis der Zuverlässigkeit vorzulegen.
Alternativ ist zum Nachweis der Zuverlässigkeit die Abgabe einer „Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung“ (EEE) zulässig, die den Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 entspricht.
Der Bieter hat ferner zu erklären, dass die Regulierungsbehörde ihm gemäß § 5 EnWG die Ausübung der Tätigkeit weder ganz noch teilweise untersagt hat. Ebenso ist zu bestätigen, dass seitens der Regulierungsbehörde keine Bedenken hinsichtlich der personellen, technischen oder wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit vorgebracht wurden.
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist die Anzeige gemäß § 5 EnWG oder eine vergleichbare nationale Erklärung bzw. gleichwertig aussagekräftige Nachweise beizufügen. Sollte das Unternehmen nicht in den jeweils aktuellen Listen der angezeigten Energielieferanten der Bundesnetzagentur aufgeführt sein (diese Listen sind über die Website der Bundesnetzagentur unter dem Bereich "Lieferantenanzeige" einsehbar), sind ergänzende Unterlagen zum Nachweis der Zuverlässigkeit vorzulegen.
Zusätzlich ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass der Bieter die Sicherstellung der Lieferungen gewährleistet, indem er sich vor Beginn des jeweiligen Lieferjahres mindestens 75 % der Referenzmenge durch Lieferkontrakte mit Vorlieferanten oder Erzeugern sichert.
Der Bieter hat zudem zu erklären, dass keine kartellrechtswidrigen oder wettbewerbsbeschränkenden Absprachen oder Handlungen im Zusammenhang mit der Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen getroffen wurden und dass keine Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen vorgenommen wurden.
Für Rückfragen des Auftraggebers ist ein fester Ansprechpartner oder eine feste Ansprechpartnerin des Auftragnehmers während der üblichen Geschäftszeiten – Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr sowie Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr – telefonisch und elektronisch via E-Mail erreichbar. Bereits bei Angebotsabgabe sind die Kontaktdaten, bestehend aus Anschrift, Telefonnummer (fest und mobil) sowie E-Mail-Adresse, anzugeben. Der Auftraggeber stellt seinerseits entsprechende Kontaktdaten bereit. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, Änderungen der Kontaktdaten unverzüglich gegenseitig mitzuteilen.
Sollten einzureichende Unterlagen, wie Nachweise oder Erklärungen, bei Angebotsabgabe fehlen, behält sich die Vergabestelle vor, diese kurzfristig nachzufordern. Die fehlenden Unterlagen sind in einem solchen Fall innerhalb eines Tages nach Aufforderung elektronisch via E-Mail einzureichen. Fehlende oder unvollständige Unterlagen können gemäß § 19 Abs. 2 VOL/A innerhalb einer Frist von 24 Stunden nach Aufforderung durch die Vergabestelle nachgereicht werden. Die Nachforderung betrifft ausschließlich Unterlagen, die für die Prüfung und Wertung der Angebote erforderlich sind und deren Nachreichung den Grundsatz der Gleichbehandlung nicht beeinträchtigt.
Kommt ein Bieter der Nachforderung nicht innerhalb der gesetzten Frist nach, bleibt das Angebot unberücksichtigt.
Für nähere Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung einschließlich der Anlagen verwiesen.
Ausschlussgrund:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Unternehmen, bei denen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, werden vom Verfahren ausgeschlossen (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
Unternehmen, bei denen ein mit Insolvenz vergleichbares Verfahren eingeleitet wurde, können ausgeschlossen werden (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
Unternehmen, die versucht haben, das Verfahren zu manipulieren, können ausgeschlossen werden (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB).
Unternehmen, die frühere öffentliche Aufträge erheblich mangelhaft erfüllt haben, können vom Verfahren ausgeschlossen werden (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB).
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadtverwaltung Eislingen/Fils
Nationale Registrierungsnummer: +49 7161 804-302
Postanschrift: Schlossplatz 1
Postleitzahl: 73054
Postort: Eislingen
Region: Göppingen
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Stiebler
E-Mail: f.stiebler@eislingen.de📧
Telefon: +49 7161 804-302📞 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/ausschreibungen/D459469874🌏
Teilnahme-URL: https://bi-medien.de🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe
Vergabekammer Baden-Württemberg
Nationale Registrierungsnummer: 0721 / 926-4049
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: 07219 264049📞
Fax: 07219263985 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-10+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 197-674488 (2025-10-10)