Auftragsbekanntmachung (2025-05-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Erdgas für das Kalenderjahr 2026
Reference number: O/VgV/68/11-25/we
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Erdgas von ca. 8.146.000 kWh für das Kalenderjahr 2026”
Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Gasförmige Brennstoffe📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von ca. 8.146.000 kWh Erdgas an die Liegenschaften (gem. Anlage 2 der Vergabeunterlagen) des Landkreises Anhalt-Bitterfeld”
Zusätzliche Informationen:
“Es sind Erklärungen im Sinne des Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt mit dem Angebot vorzulegen. Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen...”
Zusätzliche Informationen
Es sind Erklärungen im Sinne des Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt mit dem Angebot vorzulegen. Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben des Bieters können im Rahmen eines Präqualifikationsverzeichnis oder Eigenerklärungen gem. Formblatt Eigenerklärungen zur Eignung oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abgegeben.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind ggf. die im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung angegebenen Bescheinigungen auf gesondertes Verlangen vorzulegen. Das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt Eigenerklärung zur Eignung auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§ 6 Wettbewerbsregistergesetz ) anfordern.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen Ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Bietergemeinschaften sind in diesem Verfahren zugelassen. Mit Angebotsabgabe hat der Bieter die Gründe für die Eingehung einer Bietergemeinschaft auf einer gesonderten Anlage darzulegen. Dies dient zur Überprüfung der kartellrechtlichen
Zulässigkeit der Bietergemeinschaft.
Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch über die Vergabeplattform zu übermitteln.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“keine” Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-20 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-06-20 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 49
“Anlagen, die soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
• 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
• 234...”
Anlagen, die soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
• 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
• 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
• Eigenerklärung zur Eignung
Anlagen, die ausgefüllt (auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle) einzureichen sind:
• 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
• Eigenerklärung Nachunternehmer TVergG
• Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022
Eignungskriterien:
1. Eignung zur Berufsausübung
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Angebot die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung
nachweisen, soweit hiefür ein im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied.
2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt; nicht älter als 1 Kalenderjahr)
- Nachweis der Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung
3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
- 3 mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare (Liefermenge) Referenzen mit Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: t:03455141536
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: +49 3455141529📞
Fax: +49 3455141115 📠
URL: https://www.lvwa.sachsen-anhalt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der
Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 097-325728 (2025-05-20)