Auftragsbekanntmachung (2025-11-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Fassadenplatten
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von ca. 1.850m² Mineralfaser-Fassadenplatten
Plattenformat: 1200 mm x 3050 mm
in drei verschiedenen Farbtönen inkl. Befestigungsmaterial”
Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Baumaterialien📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von ca. 1.850m² Mineralfaser-Fassadenplatten
Plattenformat: 1200 mm x 3050 mm
in drei verschiedenen Farbtönen inkl. Befestigungsmaterial
Es ist...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von ca. 1.850m² Mineralfaser-Fassadenplatten
Plattenformat: 1200 mm x 3050 mm
in drei verschiedenen Farbtönen inkl. Befestigungsmaterial
Es ist eine Auszeichnung mit dem Cradle to Cradle Certified® Label oder vergleichbar erforderlich, um die Nachhaltigkeit sowie einen geschlossenen Produktlebenszyklus zu gewährleisten.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Ort der Leistung: Trier, Kreisfreie Stadt🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-11 11:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-12-11 11:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 36
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: SWT Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Trier (SWT-AöR)
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00002240
Postanschrift: Ostallee 7-13
Postleitzahl: 54290
Postort: Trier
Region: Trier, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: e-vergabe@swt.de📧
Telefon: +49 651 717 0📞
URL: https://www.swt.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Body governed by public law
Haupttätigkeit
Economic and financial affairs
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E84781427🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E84781427🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: SWT Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Trier (SWT-AöR)
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00002240
Postanschrift: Ostallee 7-13
Postleitzahl: 54290
Postort: Trier
Region: Trier, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: e-vergabe@swt.de📧
Telefon: +49 651 717 0📞
URL: https://www.swt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 218-750206 (2025-11-10)