Die Universität des Saarlandes benötigt zur Versorgung der Lehr- und Forschungseinheiten der Naturwissenschaftlichen Fakultät flüssigen Stickstoff in stationären Tanks an verschiedenen Standorten auf dem Campus Saarbrücken.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-04-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-03-06.
Auftragsbekanntmachung (2025-03-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von flüssigem Stickstoff in ortsfeste Tanks
Referenznummer: ZB-2025-0016
Kurze Beschreibung:
“Die Universität des Saarlandes benötigt zur Versorgung der Lehr- und Forschungseinheiten der Naturwissenschaftlichen Fakultät flüssigen Stickstoff in...”
Kurze Beschreibung
Die Universität des Saarlandes benötigt zur Versorgung der Lehr- und Forschungseinheiten der Naturwissenschaftlichen Fakultät flüssigen Stickstoff in stationären Tanks an verschiedenen Standorten auf dem Campus Saarbrücken.
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Flüssigstickstoff📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung von Flüssigstickstoff 5.0 (99,999 %) in fünf vom Auftragnehmer gemietete stationäre Tanks an vier verschiedenen...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung von Flüssigstickstoff 5.0 (99,999 %) in fünf vom Auftragnehmer gemietete stationäre Tanks an vier verschiedenen Standorten auf dem Campus Saarbrücken.
Das Gesamtliefervolumen beträgt ca. 278.000 m3/Jahr.
Eine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers besteht nicht. Die angegebenen Verbrauchszahlen sind lediglich Richtwerte.
Mehr anzeigen
Ort der Leistung: Regionalverband Saarbrücken🏙️
Dauer: 96 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Grundvertragslaufzeit beträgt 24 Monate (2 Jahre) mit einer dreimaligen Verlängerungsoption um je 2 weitere Jahre, bei einer maximalen Vertragslaufzeit...”
Beschreibung der Optionen
Die Grundvertragslaufzeit beträgt 24 Monate (2 Jahre) mit einer dreimaligen Verlängerungsoption um je 2 weitere Jahre, bei einer maximalen Vertragslaufzeit von 96 Monaten (8 Jahre). Wird der Vertrag nicht 5 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt, gilt die Verlängerung als vereinbart. Der Vertrag endet in jedem Fall nach 96 Monaten, ohne dass es einer Kündigung durch eine der Vertragsparteien bedarf. Die Höchstabrufmenge des Rahmenvertrags beträgt 2.800.000 m3 Stickstoff. Bei Erreichen dieser Höchstmenge endet der Rahmenvertrag automatisch.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-08 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-08 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 4 Jahren vorzulegen:
“Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird auf bis zu acht Jahre ausgedehnt. Dies wurde aufgrund der komplexen notwendigen baulichen Vorbereitungen und der...”
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 4 Jahren vorzulegen
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird auf bis zu acht Jahre ausgedehnt. Dies wurde aufgrund der komplexen notwendigen baulichen Vorbereitungen und der damit verbundenen Aufwand für die Standorte der Tanks entschieden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Gemäß Formblatt 124” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Gemäß Formblatt 124” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Gemäß Formblatt 124”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Saarlandes, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes
Nationale Registrierungsnummer: 10000000-00108010000001-47
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Postleitzahl: 66119
Postort: Saarbrücken
Region: Regionalverband Saarbrücken🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de📧
Telefon: +49 6815014994📞
Fax: +49 6815013506 📠
URL: https://www.saarland.de/3339.htm🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammern des Saarlandes, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes
Nationale Registrierungsnummer: 10000000-00108010000001- 47
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Postleitzahl: 66119
Postort: Saarbrücken
Region: Regionalverband Saarbrücken🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de📧
Telefon: +49 6815014994📞
Fax: +49 6815013506 📠
URL: https://www.saarland.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß S 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß S 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach S 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach 5 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. 5134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß 5 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den
frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß 5 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail
oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 048-154853 (2025-03-06)