Lieferung von Hygienematerialien an teilnehmende sächsische Justizdienststellen

Oberlandesgericht Dresden

Lieferung von Hygienematerial (Toilettenpapier; Einweghandtücher; Hygienebeutel, diverse Müllbeutel und verschiedene Seife) an teilnehmende sächsische Justizdienststellen im Zeitraum 1. November 2025 bis zum 30. Oktober 2027

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-08.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-09-08 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-09-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Hygienematerialien an teilnehmende sächsische Justizdienststellen
Referenznummer: OLG-VI.4-E5400/26/2-2025
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Hygienematerial (Toilettenpapier; Einweghandtücher; Hygienebeutel, diverse Müllbeutel und verschiedene Seife) an teilnehmende sächsische Justizdienststellen im Zeitraum 1. November 2025 bis zum 30. Oktober 2027
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Hygienepapier 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3

1️⃣
Interne Kennung: LOT-0001
Titel: Toilettenpapier
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Los 1 Toilettenpapier Lieferung von Toilettenpapier: Lieferung von Toilettenpapier: - einlagig je Rolle a 400 Blatt; Bedarf: 19.840 Rollen - zweilagig: je Rolle a 250 Blatt, Bedarf: 672.644 Rollen - dreilagig: je Rolle a 250 Blatt, Bedarf: 211.832 Rollen - Jumborollen: zweilagig, a) Rollenlänge 170 m Bedarf: 6.216 Rollen und b) Rollenlänge 380m Bedarf: 846 Rollen Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Verdingungsunterlagen. Angaben zu den Höchstwerten der in der Rahmenvereinbarung zu beschaffenden Waren je Los sind in der Anlage 2 Vertragsbedingungen zu entnehmen.
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Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:other-sme#Bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 13. Oktober 2025 sind entsprechend der Anlage 10 - Musterprodukte die darin aufgelisteten Muster in der entsprechenden Anzahl an das Oberlandesgericht Dresden, Referat VI.4, Schloßplatz 1, 01067 Dresden zum Az: OLG- VI.4 E5400/26/2-2025-zu senden.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Toilettenpapier 📦
Postleitzahl: 00000
Stadt: Freistaat Sachsen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-12-01 📅
Datum des Endes: 2027-11-30 📅
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: LOT-0002
Titel: Einweghandtücher
Beschreibung der Beschaffung:
Los 2: Los 2 Einweghandtücher Lieferung von Falthandtücher: - zz-Faltung: Qualität Natur, einlagig, Bedarf: 12.150.000 Blatt - zz-Faltung: Qualität naturweiß, zweilagig, Bedarf: 28.777.600 Blatt - z-super-eco Faltung Qualität: Zellstoff-weiß, zweilagig, Bedarf: 900.000 Blatt - z-super Faltung: Qualität Zellstoff, zweilagig, Bedarf: 1.710.000 Blatt - c-Falz: Qualität Krepp, einlagig, Bedarf: 1.728.000 Blatt Lieferung von Rollenhandtüchern: - Qualität: Zellstoff weiß, zweilagig, Rollenlänge je 140 m, passend für Spendertyp: a) Kimberly Clark Bedarf: 6.588 Rollen, b) Controllomatik Bedarf: 174 Rollen Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Verdingungsunterlagen. Angaben zu den Höchstwerten der in der Rahmenvereinbarung zu beschaffenden Waren je Los sind in der Anlage 2 Vertragsbedingungen zu entnehmen.
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Produkte/Dienstleistungen: Papierhandtücher 📦
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

3️⃣
Interne Kennung: LOT-0003
Titel: Hygienebeutel, Müllbeutel und Cremeseifen
Beschreibung der Beschaffung:
Los 3 Hygienebeutel, Müllbeutel, Cremeseife Lieferung von Hygienebeuteln: - Material Papier: Bedarf: 206.000 Stück - Material Kunststoff: Bedarf: 180.000 Stück Lieferung von Müllbeuteln (Material Kunststoff, mit Recyclingsymbol): - Mindestfassungsvermögen: 5 Liter Bedarf: 34.000 Beutel - Mindestfassungsvermögen: 20 Liter Bedarf: 190.000 Beutel - Mindestfassungsvermögen: 30 Liter Bedarf: 1.030.000 Beutel - Mindestfassungsvermögen: 60 Liter Bedarf: 756.000 Beutel - Mindestfassungsvermögen 60 Liter (stark) Bedarf: 330.000 Beutel - Mindestfassungsvermögen: 70 Liter Bedarf: 30.750 Beutel - Mindestfassungsvermögen: 80 Liter Bedarf: 56.880 Beutel - Mindestfassungsvermögen 120 Liter: Bedarf: 283.750 Beutel - Mindestfassungsvermögen: 140 Liter: Bedarf: 289.000 Beutel Lieferung von Cremeseife (jeweils ph-neutral und alkalifrei) - Kanister 5 Liter (weiß/transparent = geruchsneutral) Bedarf: 232 Kanister - Kanister 5 Liter (parfümiert) Bedarf: 386 Kanister - Kanister 10 Liter ((weiß/transparent = geruchsneutral) Bedarf: 271 Kanister - Kanister 10 Liter (parfümiert) Bedarf: 917 Kanister - Patronen zu je 0,5 Liter für die Spender Systeme CWS alte Spender, (weiß/transparent = geruchsneutral) Bedarf: 456 Patronen - Patronen zu je 0,5 Liter für die Spender Systeme CWS alte Spender, (parfümiert) Bedarf: 72 Patronen - Patronen zu je 0,5 Liter für die Spender Systeme CWS neuer Spender, (weiß/transparent = geruchsneutral) Bedarf: 1.440 Patronen - Patronen zu je 0,5 Liter für die Spender Systeme CWS neuer Spender, (parfümiert) Bedarf: 1.152 Patronen - Patronen zu je 1 Liter für die Spender Systeme Tork S4 (weiß/geruchsneutral) Bedarf: 30 Patronen) - Patronen zu je 1 Liter für die Spender Systeme Tork S4 (parfümiert) Bedarf: 210 Patronen - WICHTIG: Bei den Patronen ist zwingend anzugeben, ob Original oder Refill; wenn Refillkartuschen angeboten werden, ist die Kompatibilität unbedingt zu bestätigen. Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Verdingungsunterlagen. Angaben zu den Höchstwerten der in der Rahmenvereinbarung zu beschaffenden Waren je Los sind in der Anlage 2 Vertragsbedingungen zu entnehmen.
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Zusätzliche Informationen:
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 13. Oktober 2025 sind entsprechend der Anlage 10 - Musterprodukte, die darin aufgelisteten Muster in der entsprechenden Anzahl an das Oberlandesgericht Dresden, Referat VI.4, Schloßplatz 1, 01067 Dresden zum Az: OLG- VI.4 E5400/26/2-2025-zu senden.
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Produkte/Dienstleistungen: Seife 📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Müllsäcke und -beutel aus Polyethylen 📦
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beschreibung
Stadt: Bundesrepublik Deutschland

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-13 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-14 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 110 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-10-14 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Zusätzliche Informationen:
Nach Ermessen des Auftraggebers können Bieterunterlagen im gesetzlichen Rahmen (insbesondere § 56 Abs. 2 VgV) nach Fristablauf nachgereicht werden.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bietererklärung (Anlage 3), d.d. Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 Gesetzt gegen Wirtschaftsbeschränkung (GWB) nicht vorliegen, keine schweren Verfehlungen begangen wurden, d.d. Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf d. Eignung abgegeben hat, d. Voraussetzungen f. einen Ausschluss nach § 21 Abs.1 des Gesetztes über zwingende Arbeitsbedingungen f. grenzüberschreitend entsandte u. f. regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, namentlich eine Verhängung einer Geldbuße in Höhe von 2.500 Euro gegen den Bieter oder einen seiner gesetzlichen Vertreter wegen Verstoßes gegen d. genannte Gesetz nicht vorliegen und auch kein entsprechendes Bußgeltverfahren anhängigist, einer der in § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) aufgeführten Ausschlussgründe nicht vorliegen, d. Voraussetzungen f. einen Ausschluss nach § 19 d. Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns, namentlich eine Verhängung einer Geldbuße in Höhe von mindestens 2.500 Euro gegen d. Bieter o. einen seiner gesetzlichen Vertreter wegen eines Verstoßes nach § 21 dieses Gesetzes , nicht vorliegen u.d.d.Bieter d. gewerblichen Voraussetzungen f.d. Ausführung d. genannten Leistungen erfüllt. Für den Fall, d.d. Erklärung nicht in vorstehendem Umfang unterzeichnet werden kann, (z.B. wegen Anhängigkeit eines Insolvenzverfahrens) sind entsprechende Gründe einzutragen. Bietererklärung (Anlage 4) namentliche Nennung einer Ansprechperson mit den Kontaktdaten (Telefon, ggf. Fax, E-Mail),, Fuhrpar, Ausstattung selbiger, Lagerausstattung, Lagerorte, Beschreibung des Betriebsablaufes, u. -organisation (unter Beifügung geeigneter Unterlagen), Bestellablauf
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bietererklärung (Anlage 4): drei Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten drei Geschäftsjahre
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bieterangaben (Anlage 4): zur Anzahl sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter/Anzahl der nicht sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten (bezogen auf d. Jahresdurchschnitt d. letzten drei Jahre)
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bietererklärung (Anlage3); d.über das Vermögen d. Bieters d. Insolvenzverfahren nicht eröffnet ist, d. Eröffnung nicht beantragt ist u.d.Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich d. Unternehmen nicht in Liquidation befindet, d. Bieter d. gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung v. Steuern u. Abgaben sowie d. Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist. Für den Fall, d.d. Erklärung nicht in vorstehendem Umfang unterzeichnet werden kann (z.B. wegen Anhängigkeit eine Insolvenzverfahrens) sind entsprechende Gründe einzutragen.
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Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bieterangaben (Anlage 4): zum Gesamtumsatz sowie zum Umsatz bezgl. d. angebotenen Leistung in d. letzten drei Jahren
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Bieterangaben (Anlage 4): Angaben zum Registergericht und HRA/HRB Nummer
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Bieter hat eine Eigenerklärung (Anlage 5) abzugeben, in dem er versichert, dass er nicht zu den in Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/20214 genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen entsprechend Bezug zu Russland aufweisen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Es sind entsprechende Eigenerklärungen abzugeben.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Oberlandesgericht Dresden
Nationale Registrierungsnummer: ohne
Postanschrift: Schloßplatz 1
Postleitzahl: 01067
Postort: Dresden
Region: Dresden, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@olg.justiz.sachsen.de 📧
Telefon: 000 📞
Fax: +49 351446-1299 📠
URL: https://www.justiz.sachsen.de/olg 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19929887394-34774aafec764d99 🌏
Teilnahme-URL: https://evergabe.sachsen.de 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Es wird daraufhingewiesen, dass nur auf der Plattform registrierte Bietinteressenten eine automatische Benachrichtigung zu weiteren Informationen (z.B. Änderungen in Vergabeunterlagen) im Verfahren erhalten.
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: unbekannt
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Telefon: +49 341977-3800 📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: nicht bekannt
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Telefon: +49 341977-3800 📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-08+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 173-591801 (2025-09-08)