Die Stadt Essen vergibt die Lieferung von verschiedenen Kfz-Plaketten und Dokumentenklebesiegeln für den Interkommunalen Einkaufverbund der Städte Bochum, Dortmund, Essen, Gelsenkirchen und Hagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-02-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-01-14.
Auftragsbekanntmachung (2025-01-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Kfz-Plaketten und Siegelmarken für die Städte Bochum, Dortmund, Essen, Gelsenkirchen und Hagen
Referenznummer: B-2024-0037
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Essen vergibt die Lieferung von verschiedenen Kfz-Plaketten und Dokumentenklebesiegeln für den Interkommunalen Einkaufverbund der Städte Bochum,...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Essen vergibt die Lieferung von verschiedenen Kfz-Plaketten und Dokumentenklebesiegeln für den Interkommunalen Einkaufverbund der Städte Bochum, Dortmund, Essen, Gelsenkirchen und Hagen.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Fälschungssichere Druckerzeugnisse📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 5
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 5
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leistung ist in 5 Lose unterteilt:
- Los 1: Stadt Bochum
- Los 2: Stadt Dortmund
- Los 3: Stadt Essen
- Los 4: Stadt Gelsenkirchen
- Los 5: Stadt...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Leistung ist in 5 Lose unterteilt:
- Los 1: Stadt Bochum
- Los 2: Stadt Dortmund
- Los 3: Stadt Essen
- Los 4: Stadt Gelsenkirchen
- Los 5: Stadt Hagen
Das Angebot kann auf ein oder mehrere Lose abgegeben werden.
Im Auftragsfall erfolgen Vertragsabschluss und Abrechnung durch die jeweiligen Städte. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Ort, an dem die auftragserteilende Stadt ihren Sitz hat. Die ausschreibende Stadt übernimmt keinerlei gesamtschuldnerische Verpflichtungen für die an der Ausschreibung beteiligten Städte.
Es gelten die jeweiligen Liefer- und Zahlungsbedingungen der beauftragenden Städte, die als Anlage beiliegen.
Laufzeit und Verlängerungsoption:
Es wird eine Rahmenvereinbarung für die Dauer von einem Jahr vom 01.04.2025 bis 31.03.2026 geschlossen. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr bis 31.03.2027, wenn der Teilauftrag einer der beteiligten Städte nicht drei Monate vor Ablauf des ersten Vertragsjahres schriftlich gekündigt wird. Folglich ist eine Verlängerung nur einzelner Teilaufträge möglich. Die Vertragslaufzeit endet spätestens am 31.03.2027.
Liefermengen:
Die in der Leistungsbeschreibung genannten Mengen der fünf Städte beziehen sich auf ein Jahr und ergeben sich aus den bisherigen Erfahrungen der beteiligten Städte.
Die Mengenangaben sind durch die einzelnen Städte so genau wie möglich kalkuliert worden und dienen als Wertungsgrundlage. Die konkreten Liefermengen der einzelnen Leistungspositionen der Rahmenvereinbarung sind im Vorfeld nicht bestimmbar. Der Leistungsumfang der Einzelabrufe variiert daher sowohl in der Menge, als auch in der Kombination einzelner Lieferpositionen.
Beim Abruf kann es trotz gewissenhafter Schätzung seitens der Auftraggeber zur Unterschreitung, aber auch Überschreitung der genannten Mengen kommen. Für beide Situationen sind die Preise unverändert gültig, eine nachträgliche Kalkulation bzw. Ansprüche des Auftragnehmers wegen Mehr- oder Minderleistungen ist ausgeschlossen. Abgerechnet werden nur die tatsächlich abgerufenen Leistungen. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht.
Aus dieser Rahmenvereinbarung können während der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu dem jeweiligen Gesamtauftragswert des Loses vom jeweiligen Auftraggeber abgerufen werden. Ist dieser Betrag erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung möglich. Die Vertragsbedingungen der beteiligten Städte sowie die Möglichkeit einer einvernehmlichen Auftragsänderung entsprechend den vergaberechtlichen Vorgaben (insbesondere gem. § 132 GWB) bleiben unberührt.
Festpreis:
Die angebotenen Preise gelten als Festpreise für den Vertragszeitraum sowie den möglichen Verlängerungszeitraum, also für maximal zwei Jahre. In den Preisen sind sämtliche Kosten für Verpackung, Transport frei Verwendungsstelle und dergleichen enthalten. Weitere Kosten (z.B. für Beförderung, Mautgebühren, Verpackung, Entsorgung, Rücknahme von Verpackungsmaterialien etc.) können nicht in Rechnung gestellt werden.
Gesetzliche Änderungen:
Sollten im Vertragszeitraum bzw. im Verlängerungszeitraum gesetzliche Änderungen bezüglich der Beschaffenheit der Kfz-Plaketten erforderlich werden, müssen diese Änderungen flexibel umsetzbar sein.
Lieferung:
Die Lieferung hat innerhalb von zwei bis vier Wochen ab Abruf frei Verwendungsstelle der jeweiligen Stadt zu erfolgen.
Verpackung:
Die Verpackungen (Röhrchen, Kartonagen, etc.) müssen mit einer Versiegelung verschlossen geliefert werden. Die Versiegelung muss beim ersten Öffnen zerstört werden. Die Verpackungen sollen aus umweltschonenden Materialien hergestellt und auf das notwendige Maß beschränkt sein. Es sollen möglichst Mehrwegverpackungen eingesetzt werden. Einwegverpackungen sind nach den Vorgaben der Verpackungsordnung zurückzunehmen.
Weitere Details sind den allgemeinen Vergabeunterlagen sowie den Vergabeunterlagen der einzelnen Städte zu entnehmen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-02-13 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-02-13 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 39
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Es werden gemäß § 122 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) öffentliche Aufträge nur...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Es werden gemäß § 122 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Mit Abgabe des Angebotes ist die Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit ausgefüllt einzureichen. Damit sind die formalen Eignungsvoraussetzungen zur Erteilung dieses öffentlichen Auftrages erfüllt.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Sonstiges: Es werden gemäß § 122 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sonstiges: Es werden gemäß § 122 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Mit Abgabe des Angebotes ist die Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit ausgefüllt einzureichen. Damit sind die formalen Eignungsvoraussetzungen zur Erteilung dieses öffentlichen Auftrages erfüllt.
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Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eignung zur Berufsausübung: Es werden gemäß § 122 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) öffentliche Aufträge nur an fachkundige und...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eignung zur Berufsausübung: Es werden gemäß § 122 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Mit Abgabe des Angebotes ist die Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit ausgefüllt einzureichen. Damit sind die formalen Eignungsvoraussetzungen zur Erteilung dieses öffentlichen Auftrages erfüllt.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Auf die sonstigen Eignungsbedingungen (s.o.) wird verwiesen.”
“Bekanntmachungs-ID: CXS0Y68YTRB3Z2RC
Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz. Es wird eine freiwillige und kostenlose Registrierung...”
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y68YTRB3Z2RC
Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz. Es wird eine freiwillige und kostenlose Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW empfohlen. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten (z.B. Bieterfragen) zum Verfahren informiert werden. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Angebots ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Nationale Registrierungsnummer: 005315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 2211473045📞
Fax: +49 2211472889 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Essen, Zentrales Vergabe- und Beschaffungsmanagement
Nationale Registrierungsnummer: 05113-31001-15
Postanschrift: Rathaus, Porscheplatz 1
Postleitzahl: 45127
Postort: Essen
Region: Essen, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: 11.vergabe@essen.de📧
Telefon: +49 201-8811410📞
Fax: +49 201-889111410 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten.
Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 010-027120 (2025-01-14)