Gegenstand dieses Verfahrens ist die Lieferung von Kopierpapier nach Auftragsvergabe im Rahmen des Umfangs entsprechend der Einzelaufstellung zu den Vertragsbedingungen (Anlagen 05 bis 07 jeweils Blatt c) der Ausschreibungsunterlagen) an die teilnehmenden sächsischen Justizdienststellen. Für die verschiedenen Papiersorten werden drei Lose gebildet. Beschafft werden - Los 1: 49.577.500 Blatt weiß DIN A4/A3 davon a) 49.487.500 Blatt DIN A4 b) 90.000 Blatt DIN A3 - Los 2: 3.202.500 Blatt farbig DIN A4 davon a) 3.045.000 Blatt DIN A4 (hell) b) 157.500 Blatt DIN A4 (intensiv) - Los 3: 1.527.500 Blatt Recycling DIN A4/A3 davon a) 1.200.000 Blatt DIN A4 weiß b) 10.000 Blatt DIN A3 weiß c) 317.500 Blatt DIN A4 farbig Für den Fall, dass ein erhöhter Bedarf an Kopierpapier bei den teilnehmenden sächsischen Justizdienststellen im Vertragszeitraum eintritt, können Nachbestellungen auf Abruf erfolgen. Die Höhe ist auf max. 20 % der bezuschlagten Menge des jeweiligen Loses beschränkt. Weitere Details wie z.B. zu den Lieferanschriften, zu den jeweiligen Liefermengen, zu erschwerten Lieferbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Vergabeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-02-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-01-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2025-01-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Kopierpapier an teilnehmende sächsische Justizdienststellen
Referenznummer: OLG-VI.4-E5411/7/2
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Lieferung von
Kopierpapier nach Auftragsvergabe im Rahmen des Umfangs
entsprechend der Einzelaufstellung zu den
Vertragsbedingungen (Anlagen 05 bis 07 jeweils Blatt c) der
Ausschreibungsunterlagen) an die teilnehmenden sächsischen
Justizdienststellen.
Für die verschiedenen Papiersorten werden drei Lose gebildet.
Beschafft werden
- Los 1: 49.577.500 Blatt weiß DIN A4/A3
davon
a) 49.487.500 Blatt DIN A4
b) 90.000 Blatt DIN A3
- Los 2: 3.202.500 Blatt farbig DIN A4
davon
a) 3.045.000 Blatt DIN A4 (hell)
b) 157.500 Blatt DIN A4 (intensiv)
- Los 3: 1.527.500 Blatt Recycling DIN A4/A3
davon
a) 1.200.000 Blatt DIN A4 weiß
b) 10.000 Blatt DIN A3 weiß
c) 317.500 Blatt DIN A4 farbig
Für den Fall, dass ein erhöhter Bedarf an Kopierpapier bei den
teilnehmenden sächsischen Justizdienststellen im
Vertragszeitraum eintritt, können Nachbestellungen auf Abruf
erfolgen. Die Höhe ist auf max. 20 % der bezuschlagten Menge
des jeweiligen Loses beschränkt.
Weitere Details wie z.B. zu den Lieferanschriften, zu den
jeweiligen Liefermengen, zu erschwerten Lieferbedingungen
sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten
Vergabeunterlagen.
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Lieferung von
Kopierpapier nach Auftragsvergabe im Rahmen des Umfangs
entsprechend der Einzelaufstellung zu den
Vertragsbedingungen (Anlagen 05 bis 07 jeweils Blatt c) der
Ausschreibungsunterlagen) an die teilnehmenden sächsischen
Justizdienststellen.
Für die verschiedenen Papiersorten werden drei Lose gebildet.
Beschafft werden
- Los 1: 49.577.500 Blatt weiß DIN A4/A3
davon
a) 49.487.500 Blatt DIN A4
b) 90.000 Blatt DIN A3
- Los 2: 3.202.500 Blatt farbig DIN A4
davon
a) 3.045.000 Blatt DIN A4 (hell)
b) 157.500 Blatt DIN A4 (intensiv)
- Los 3: 1.527.500 Blatt Recycling DIN A4/A3
davon
a) 1.200.000 Blatt DIN A4 weiß
b) 10.000 Blatt DIN A3 weiß
c) 317.500 Blatt DIN A4 farbig
Für den Fall, dass ein erhöhter Bedarf an Kopierpapier bei den
teilnehmenden sächsischen Justizdienststellen im
Vertragszeitraum eintritt, können Nachbestellungen auf Abruf
erfolgen. Die Höhe ist auf max. 20 % der bezuschlagten Menge
des jeweiligen Loses beschränkt.
Weitere Details wie z.B. zu den Lieferanschriften, zu den
jeweiligen Liefermengen, zu erschwerten Lieferbedingungen
sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten
Vergabeunterlagen.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Kopierpapier und xerografisches Papier📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
1️⃣
Interne Kennung: LOT-0001
Titel: weißes Kopierpapier DIN A4 / DIN A3
Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von 49.487.500 Blatt weißem Kopierpapier A4 (80g/m²) und 90.000
Blatt weißem Kopierpapier A3 (80g/m²) an sächsische Justizdienststellen. Auf Anlage 5 Blatt a bis c wird verwiesen.
Zusätzliche Informationen:
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 10.02.2025 sind 100 Blatt weißes A4-Papier zur Überprüfung der Angebotsangaben und der Einhaltung der Mindestanforderungen kostenfrei an das Oberlandesgericht Dresden, Referat VI.4, Schloßplatz 1, 01067 Dresden zum Az. OLG-VI.4-E5411/7/2 zu senden.
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 10.02.2025 sind 100 Blatt weißes A4-Papier zur Überprüfung der Angebotsangaben und der Einhaltung der Mindestanforderungen kostenfrei an das Oberlandesgericht Dresden, Referat VI.4, Schloßplatz 1, 01067 Dresden zum Az. OLG-VI.4-E5411/7/2 zu senden.
Postleitzahl: 01067
Stadt: Dresden
Postleitzahl: verschiedene Justizdienststellen in Sachsen
Stadt: verschiedene Justizdienststellen in Sachsen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung:
Dauer
Datum des Beginns: 2025-05-01 📅
Datum des Endes: 2026-04-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: LOT-0002
Titel: farbiges Kopierpapier (weiße Grundlage) DIN A4
Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von 3.202.500 Blatt farbigem Kopierpapier A4 (80g/m²) an sächsische Justizdienststellen. Auf Anlage 6 Blatt a bis c wird verwiesen.
Zusätzliche Informationen:
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 10.02.2025 sind 100 Blatt hellgelbes A4-Papier zur Überprüfung der Angebotsangaben und der Einhaltung der Mindestanforderungen und eine Farbtabelle kostenfrei an das Oberlandesgericht Dresden, Referat VI.4, Schloßplatz 1, 01067 Dresden zum Az. OLG-VI.4-E5411/7/2 zu senden.
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 10.02.2025 sind 100 Blatt hellgelbes A4-Papier zur Überprüfung der Angebotsangaben und der Einhaltung der Mindestanforderungen und eine Farbtabelle kostenfrei an das Oberlandesgericht Dresden, Referat VI.4, Schloßplatz 1, 01067 Dresden zum Az. OLG-VI.4-E5411/7/2 zu senden.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Interne Kennung: LOT-0003
Titel: Kopierpapier Recycling (weiß und farbig) DIN A4 / DIN A3
Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von 1.200.000 Blatt weißem Recycling-Kopierpapier A4 (80g/m²) und 10.000 Blatt weißem Recycling-Kopierpapier A3 (80g/m²) sowie 317.500 Blatt farbigem Recycling-Kopierpapier A4 (80g/m²) an sächsische Justizdienststellen. Auf Anlage 7 Blatt a bis c wird verwiesen.
Lieferung von 1.200.000 Blatt weißem Recycling-Kopierpapier A4 (80g/m²) und 10.000 Blatt weißem Recycling-Kopierpapier A3 (80g/m²) sowie 317.500 Blatt farbigem Recycling-Kopierpapier A4 (80g/m²) an sächsische Justizdienststellen. Auf Anlage 7 Blatt a bis c wird verwiesen.
Zusätzliche Informationen:
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 10.02.2025 sind 100 Blatt weißes Recycling-Papier A4 sowie 100 Blatt hellgelbes A4-Recycling-Papier zur Überprüfung der Angebotsangaben und der Einhaltung der Mindestanforderungen und eine Farbtabelle kostenfrei an das Oberlandesgericht Dresden, Referat VI.4, Schloßplatz 1, 01067 Dresden zum Az. OLG-VI.4-E5411/7/2 zu senden.
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 10.02.2025 sind 100 Blatt weißes Recycling-Papier A4 sowie 100 Blatt hellgelbes A4-Recycling-Papier zur Überprüfung der Angebotsangaben und der Einhaltung der Mindestanforderungen und eine Farbtabelle kostenfrei an das Oberlandesgericht Dresden, Referat VI.4, Schloßplatz 1, 01067 Dresden zum Az. OLG-VI.4-E5411/7/2 zu senden.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003 Beschreibung
Postleitzahl: verschiedene Justizdienststellen in Sachsenverschiedene Justizdienststellen in Sachsen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-02-10 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-02-11 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 80 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-02-11 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Zusätzliche Informationen:
Nach Ermessen des Auftraggebers können Bieterunterlagen im gesetzlichen Rahmen (insbesondere § 56 Abs. 2 VgV) nach Fristablauf nachgereicht werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Bieter haben die Anlage 4 - Bieterangaben mit folgenden Angaben abzugeben
• Firma, Geschäftsführer/Inhaber, ggf. vertretungsberechtigter
Bearbeiter zur Ausschreibung, Niederlassung/Sitz
• Kontaktdaten Ansprechpartner nebst Erreichbarkeit
• Registergericht und HRA/HRB Nummer
• USt-ID
• bei Einzelhandelskaufmann/-frau: Geburtsdatum, Geburtsort,
Geburtsnachname
• Angabe, ob als Hersteller oder Händler angeboten wird
Bieter haben die Anlage 4 - Bieterangaben mit folgenden Angaben abzugeben
• Firma, Geschäftsführer/Inhaber, ggf. vertretungsberechtigter
Bearbeiter zur Ausschreibung, Niederlassung/Sitz
• Kontaktdaten Ansprechpartner nebst Erreichbarkeit
• Registergericht und HRA/HRB Nummer
• USt-ID
• bei Einzelhandelskaufmann/-frau: Geburtsdatum, Geburtsort,
Geburtsnachname
• Angabe, ob als Hersteller oder Händler angeboten wird
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Bietererklärung (Anlage 3), dass:
- über das Vermögen des Bieters das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren nicht eröffnet ist, die Eröffnung nicht beantragt ist und der Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt worden ist,
- sich das bietende Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
- das bietende Unternehmen keine schwere Verfehlung begangen hat, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
- der Bieter seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist
- der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf dessen Eignung abgegeben hat
- die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, namentlich eine Verhängung einer Geldbuße in Höhe von mindestens 2.500 € gegen den Bieter oder einen seiner gesetzlichen Vertreter wegen Verstoßes gegen das genannte Gesetz nicht vorliegen und auch kein entsprechendes Bußgeldverfahren
anhängig ist,
- einer der in § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) aufgeführten Ausschlussgründe nicht vorliegt,
- die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns, namentlich eine Verhängung einer Geldbuße in Höhe von mindestens 2.500 € gegen den Bieter oder einen seiner
gesetzlichen Vertreter wegen eines Verstoßes nach § 21 dieses Gesetzes, nicht vorliegen,
- der Bieter die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt
Kann die Erklärung nicht in vorstehendem Umfang unterzeichnet werden (z. B. wegen Anhängigkeit eines Insolvenzverfahrens), wird um Eintragung der Gründe gebeten.
Bieterangaben (Anlage 4)
• zur Anzahl sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter/Anzahl
der nicht sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten (bezogen auf den Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre
• zum Gesamtumsatz in den letzten drei Jahre sowie Umsatz bezüglich der angebotenen Leistungen in den letzten drei Jahren (2021, 2022, 2023)
• Beschreibung des Know-how sowie der technischen
Ausstattung, um die Leistung realisieren zu können
- über das Vermögen des Bieters das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren nicht eröffnet ist, die Eröffnung nicht beantragt ist und der Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt worden ist,
- sich das bietende Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
- das bietende Unternehmen keine schwere Verfehlung begangen hat, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
- der Bieter seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist
- der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf dessen Eignung abgegeben hat
- die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, namentlich eine Verhängung einer Geldbuße in Höhe von mindestens 2.500 € gegen den Bieter oder einen seiner gesetzlichen Vertreter wegen Verstoßes gegen das genannte Gesetz nicht vorliegen und auch kein entsprechendes Bußgeldverfahren
anhängig ist,
- einer der in § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) aufgeführten Ausschlussgründe nicht vorliegt,
- die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns, namentlich eine Verhängung einer Geldbuße in Höhe von mindestens 2.500 € gegen den Bieter oder einen seiner
gesetzlichen Vertreter wegen eines Verstoßes nach § 21 dieses Gesetzes, nicht vorliegen,
- der Bieter die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt
Kann die Erklärung nicht in vorstehendem Umfang unterzeichnet werden (z. B. wegen Anhängigkeit eines Insolvenzverfahrens), wird um Eintragung der Gründe gebeten.
Bieterangaben (Anlage 4)
• zur Anzahl sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter/Anzahl
der nicht sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten (bezogen auf den Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre
• zum Gesamtumsatz in den letzten drei Jahre sowie Umsatz bezüglich der angebotenen Leistungen in den letzten drei Jahren (2021, 2022, 2023)
• Beschreibung des Know-how sowie der technischen
Ausstattung, um die Leistung realisieren zu können
Technische und berufliche Fähigkeiten
Bietererklärung (Anlage 3)
• Namentliche Nennung eines Ansprechpartners des Auftragnehmers
• drei Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren bezogen auf das jeweilige Los
Bieterangaben (Anlage 4)
• Beschreibung des Know-how sowie der technischen Ausstattung, um die Leistung realisieren zu können
Eigenerklärung (Anlage 10)
• Versicherung des Bieters, dass er nicht zu den in Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen entsprechenden Bezug zu Russland aufweisen
• Versicherung des Bieters, dass an der Erfüllung des Auftrags keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder sonstige Unternehmen (Eignungsleihe) mit einem Volumen von über 10 % des Auftragswertes beteiligt sind, die unter die Regelung des Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 fallen
Die in den Anlagen 5 bis 7 aufgeführten Mindestanforderungen für jede Papiersorte sind einzuhalten. Ein Hersteller- bzw. Händlerdatenblatt ist für jede Papiersorte vorzulegen (deutschsprachig). Zudem wird gebeten, vorhandene Zertifikate dem Angebot in Kopie beizufügen (deutschsprachig).
• Namentliche Nennung eines Ansprechpartners des Auftragnehmers
• drei Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren bezogen auf das jeweilige Los
Bieterangaben (Anlage 4)
• Beschreibung des Know-how sowie der technischen Ausstattung, um die Leistung realisieren zu können
Eigenerklärung (Anlage 10)
• Versicherung des Bieters, dass er nicht zu den in Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen entsprechenden Bezug zu Russland aufweisen
• Versicherung des Bieters, dass an der Erfüllung des Auftrags keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder sonstige Unternehmen (Eignungsleihe) mit einem Volumen von über 10 % des Auftragswertes beteiligt sind, die unter die Regelung des Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 fallen
Die in den Anlagen 5 bis 7 aufgeführten Mindestanforderungen für jede Papiersorte sind einzuhalten. Ein Hersteller- bzw. Händlerdatenblatt ist für jede Papiersorte vorzulegen (deutschsprachig). Zudem wird gebeten, vorhandene Zertifikate dem Angebot in Kopie beizufügen (deutschsprachig).
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen
genannten Ausschlussgründe, insbesondere die
gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Es sind entsprechende Eigenerklärungen abzugeben.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: unbekannt
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3800📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-06+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 005-008203 (2025-01-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-04-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0.01 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von 49.487.500 Blatt weißem Kopierpapier A4 (80g/m²) und 90.000
Blatt weißem Kopierpapier A3 (80g/m²) an sächsische Justizdienststellen.
Lieferung von 3.202.500 Blatt farbigem Kopierpapier A4 (80g/m²) an sächsische Justizdienststellen.
Lieferung von 1.200.000 Blatt weißem Recycling-Kopierpapier A4 (80g/m²) und 10.000 Blatt weißem Recycling-Kopierpapier A3 (80g/m²) sowie 317.500 Blatt farbigem Recycling-Kopierpapier A4 (80g/m²) an sächsische Justizdienststellen.
Auftragsvergabe
1️⃣
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-03-12 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Kennung des Angebots: TEN-0001
Leiter der anbietenden Partei ✅
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: OVOL Papier Deutschland GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE450271673
Postanschrift: Bernhard-Lichtenberg-Str.103
Postleitzahl: 76189
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ausschreibungen.public@ovol.de📧
Telefon: 000📞
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Kennung des Angebots: TEN-0002
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Kennung des Angebots: TEN-0003
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003
Öffentlicher Auftraggeber Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 8203-2025
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-03+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 067-218750 (2025-04-03)