Die Stadt Bielefeld schreibt die Lieferung von Lehrmitteln für Naturwissenschaften am Gymnasium Heepen - Standort Beckerstraße als offenes Verfahren entsprechend der Vergabeverordnung und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen aus.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-12-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-11-18.
Auftragsbekanntmachung (2025-11-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Lehrmittel für Naturwissenschaften am Gymnasium Heepen Standort Beckerstraße 9 33719 Bielefeld
Referenznummer: ZVS 2025 0471
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Bielefeld schreibt die Lieferung von Lehrmitteln für Naturwissenschaften am Gymnasium Heepen - Standort Beckerstraße als offenes Verfahren...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Bielefeld schreibt die Lieferung von Lehrmitteln für Naturwissenschaften am Gymnasium Heepen - Standort Beckerstraße als offenes Verfahren entsprechend der Vergabeverordnung und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen aus.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Lehrmaterial📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Bielefeld schreibt die Lieferung von Lehrmitteln für Naturwissenschaften am Gymnasium Heepen - Standort Beckerstraße als offenes Verfahren...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Bielefeld schreibt die Lieferung von Lehrmitteln für Naturwissenschaften am Gymnasium Heepen - Standort Beckerstraße als offenes Verfahren entsprechend der Vergabeverordnung und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen aus.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Ort der Leistung: Bielefeld, Kreisfreie Stadt🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-19 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-12-19 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 102
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Ausschlussgründe gem. §§ 123 ff GWB (§ 42 VgV bzw. § 31 Abs. 1, 2 UVgO) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Ausschlussgründe gem. §§ 123 ff GWB (§ 42 VgV bzw. § 31 Abs. 1, 2 UVgO) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123 ff GWB (§ 42 VgV bzw. § 31 Abs. 1, 2 UVgO) vorliegen. Eine entsprechende Eigenerklärung ist dem Angebot beizufügen. Die beigefügte Eigenerklärung soll verwendet werden.
Nachweise hierzu (u.a. Bescheinigungen in Steuersachen des Finanzamtes, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen, des Steueramtes der Kommune sowie der Berufsgenossenschaft) sind auf besondere Aufforderung vor Auftragserteilung beizubringen (nicht älter als 6 Monate, Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr....”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der derzeit gültigen Fassung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es gilt ein Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der derzeit gültigen Fassung. Die beigefügte Eigenerklärung soll diesbezüglich verwendet werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter muss mindestens drei Referenzen über vergleichbare Lieferleistungen von Lernmitteln...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter muss mindestens drei Referenzen über vergleichbare Lieferleistungen von Lernmitteln innerhalb eines Mitgliedsstaates der europäischen Union oder der Schweiz nachweisen, die nicht älter als aus dem Jahr 2022 sein dürfen.
Vergleichbar ist eine Referenz, wenn die Summe des Auftrages mindestens 75% der Angebotssumme entspricht.
Neben der Anschrift sind der Ansprechpartner sowie dessen Erreichbarkeit (Telefonnummer und E-Mail-Adresse) sowie der Auftragsgegenstand und das Jahr der Lieferungen anzugeben.
Die Referenzen sollen dem Angebot beigefügt werden.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“§ 17 VOL/B” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Geplanter Ausführungszeitraum: ca. Ende Mai 2026
Der Liefertermin wird 4 Wochen vorher durch den AG bestätigt.
Eine Verschiebung des Liefertermins aufgrund...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Geplanter Ausführungszeitraum: ca. Ende Mai 2026
Der Liefertermin wird 4 Wochen vorher durch den AG bestätigt.
Eine Verschiebung des Liefertermins aufgrund des tatsächlichen Baufortschritts von 8 Wochen ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen
“#Bekanntmachungs-ID: CXX0YYDYTZ5ECZQE#
---” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Nationale Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Telefon: +49 2514113094📞
Fax: +49 2514112165 📠
URL: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 223-766927 (2025-11-18)