Lieferung von lernmittelfreien, preisgebundenen Schulbüchern für die Hauptbestellzeit des Schuljahres 2025/26 und 2026/27 für verschiedene Schulen im Stadtgebiet Landshut. Folgende handelsüblichen und gemäß BuchPrG zulässigen Serviceleistungen im Zusammenhang mit der Lieferung der Schulbücher werden verbindlich und kostenfrei vom Auftragnehmer erbracht: - Lieferung frei Haus - Anlieferung zur Anlieferungsstelle nach Vereinbarung mit den Fachkräften in die jeweiligen Fachklassen oder Verwendungsstelle (z. B. Bücherraum) - Lieferung sortiert und verpackt nach Klassen in die einzelnen Klassenräume der jeweiligen Schule - Entsorgung des Verpackungsmaterials der angelieferten Bücher - Bibliografische Nachweise - Fachliche Beratung mit entsprechendem Anschauungsmaterial vor Ort - Telefonische Hotline - Literaturlisten, Zusammenstellung von Nachbestellungen werden entsprechend der Lieferbedingungen der Verlage durchgeführt - Nachbestellungen – auch Einzeltitel – werden über das Jahr hinweg durchgeführt - Rechnungsstellung nach Vorgabe des Auftraggebers / getrennt nach einzelnen Schulen und - Unterstützung der Schulen bei der Ermittlung von Buchtiteln, Bestellnummern, Auflagen und Ladenpreisen
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-04-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-03-24.
Auftragsbekanntmachung (2025-03-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von lernmittelfreien, preisgebundenen Schulbüchern für die Schuljahre 2025/26 und 2026/27
Referenznummer: 2025-011
Kurze Beschreibung:
Lieferung von lernmittelfreien, preisgebundenen Schulbüchern für die Hauptbestellzeit des Schuljahres 2025/26 und 2026/27 für verschiedene Schulen im Stadtgebiet Landshut.
Folgende handelsüblichen und gemäß BuchPrG zulässigen Serviceleistungen im Zusammenhang mit der Lieferung der Schulbücher werden verbindlich und kostenfrei vom Auftragnehmer erbracht:
- Lieferung frei Haus
- Anlieferung zur Anlieferungsstelle nach Vereinbarung mit den Fachkräften in die jeweiligen Fachklassen oder Verwendungsstelle (z. B. Bücherraum)
- Lieferung sortiert und verpackt nach Klassen in die einzelnen Klassenräume der jeweiligen Schule
- Entsorgung des Verpackungsmaterials der angelieferten Bücher
- Bibliografische Nachweise
- Fachliche Beratung mit entsprechendem Anschauungsmaterial vor Ort
- Telefonische Hotline
- Literaturlisten, Zusammenstellung von Nachbestellungen werden entsprechend der Lieferbedingungen der Verlage durchgeführt
- Nachbestellungen – auch Einzeltitel – werden über das Jahr hinweg durchgeführt
- Rechnungsstellung nach Vorgabe des Auftraggebers / getrennt nach einzelnen Schulen und
- Unterstützung der Schulen bei der Ermittlung von Buchtiteln, Bestellnummern, Auflagen und Ladenpreisen
Lieferung von lernmittelfreien, preisgebundenen Schulbüchern für die Hauptbestellzeit des Schuljahres 2025/26 und 2026/27 für verschiedene Schulen im Stadtgebiet Landshut.
Folgende handelsüblichen und gemäß BuchPrG zulässigen Serviceleistungen im Zusammenhang mit der Lieferung der Schulbücher werden verbindlich und kostenfrei vom Auftragnehmer erbracht:
- Lieferung frei Haus
- Anlieferung zur Anlieferungsstelle nach Vereinbarung mit den Fachkräften in die jeweiligen Fachklassen oder Verwendungsstelle (z. B. Bücherraum)
- Lieferung sortiert und verpackt nach Klassen in die einzelnen Klassenräume der jeweiligen Schule
- Entsorgung des Verpackungsmaterials der angelieferten Bücher
- Bibliografische Nachweise
- Fachliche Beratung mit entsprechendem Anschauungsmaterial vor Ort
- Telefonische Hotline
- Literaturlisten, Zusammenstellung von Nachbestellungen werden entsprechend der Lieferbedingungen der Verlage durchgeführt
- Nachbestellungen – auch Einzeltitel – werden über das Jahr hinweg durchgeführt
- Rechnungsstellung nach Vorgabe des Auftraggebers / getrennt nach einzelnen Schulen und
- Unterstützung der Schulen bei der Ermittlung von Buchtiteln, Bestellnummern, Auflagen und Ladenpreisen
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Schulbücher📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Interne Kennung: 49c6ef5e-4fcf-42a2-b7d3-5e27a9db2dc3
Titel: Lieferung an die Staatl. Realschule, die Wirtschaftsschule, Förderschulen, Berufsfachschulen, weiterführende Schulen und Gymnasien im Stadtgebiet
Geschätzter Wert ohne MwSt: 249 065 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von lernmittelfreien Schulbüchern für die Schuljahre 2023/2024 und 2024/2025
Zusätzliche Informationen:
Bei Vorliegen mehrerer gleichlautender Angebote findet zur Ermittlung der bezuschlagten Unternehmen ein Losverfahren statt. Die Losziehung wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Dauer
Datum des Beginns: 2025-07-01 📅
Datum des Endes: 2027-06-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: d11be6d5-1a28-4d2a-8c23-5e41fb76490a
Titel: Lieferung an die Grund- und Mittelschulen
Geschätzter Wert ohne MwSt: 277 785 EUR 💰
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002 Beschreibung
Ort der Leistung: Landshut, Kreisfreie Stadt
🏙️
Postleitzahl: 84028
Stadt: 84028
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-25 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): nur Vertreter des Auftraggebers
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Zusätzliche Informationen: nur Vertreter des Auftraggebers
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-04-16 23:59:00 📅
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/1ee8e44d-eb38-4d73-9b29-55361345522b/suitabilitycriteria
Der Bieter hat zu erklären, dass er die Vorschriften des Gesetz zur Regelung der Preisbindung bei Verlagerserzeugnissen vom 02.September 2002 (geändert 08.10.2023) einhält und entsprechend dieser Vorgaben bei einem Gesamtauftragswert je Teillos von mehr als 50.000,00 Euro ein Nachlass von 15 % zu gewähren ist.
Der Bieter hat zu erklären, dass ihm gegenüber zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens 2025-011 weder Liefersperren
verhängt worden noch angedroht bzw. bekannt sind und alle bestellten Schulbücher aller Verlag beschafft werden können. Der Bieter erklärt weiterhin, dass ihm bewusst ist, dass der Auftraggeber das Recht hat, eine fristlose Kündigung auszusprechen, falls nach Auftragserteilung Liefersperren gegen den Bieter verhängt werden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/1ee8e44d-eb38-4d73-9b29-55361345522b/suitabilitycriteria
Der Bieter hat zu erklären, dass er die Vorschriften des Gesetz zur Regelung der Preisbindung bei Verlagerserzeugnissen vom 02.September 2002 (geändert 08.10.2023) einhält und entsprechend dieser Vorgaben bei einem Gesamtauftragswert je Teillos von mehr als 50.000,00 Euro ein Nachlass von 15 % zu gewähren ist.
Der Bieter hat zu erklären, dass ihm gegenüber zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens 2025-011 weder Liefersperren
verhängt worden noch angedroht bzw. bekannt sind und alle bestellten Schulbücher aller Verlag beschafft werden können. Der Bieter erklärt weiterhin, dass ihm bewusst ist, dass der Auftraggeber das Recht hat, eine fristlose Kündigung auszusprechen, falls nach Auftragserteilung Liefersperren gegen den Bieter verhängt werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine
Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im
Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die
Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder
gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine
Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im
Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die
Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder
gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: siehe Vergabeunterlagen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach
§§ 123 bis 126 GWB.
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§
123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach
Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in
den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe
von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als
90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro
belegt worden ist.
Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach
§§ 123 bis 126 GWB.
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§
123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach
Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in
den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe
von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als
90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro
belegt worden ist.
Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen
Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung zu
Artikel 5k der Verordnung (EU)“ auszufüllen und als Teil des
Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher
gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern
über die Vergabeplattform (www.auftraege.bayern.de bzw.
www.deutsche-evergabe.de) in Textform eingereicht werden.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt
ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool
Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen
Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung zu
Artikel 5k der Verordnung (EU)“ auszufüllen und als Teil des
Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher
gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern
über die Vergabeplattform (www.auftraege.bayern.de bzw.
www.deutsche-evergabe.de) in Textform eingereicht werden.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt
ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool
Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
######
Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-24+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 059-191316 (2025-03-24)