Lieferung von Microsoft – Lizenzen für die kreiseigenen Schulen für einen Zeitraum von 3 Jahren an den Landkreis Heidekreis, Fachgruppe Informationstechnik, Vogteistraße 19, 29683 Bad Fallingbostel.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-06-18.
Auftragsbekanntmachung (2025-06-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Microsoft - Lizenzen für weiterführende Schulen
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Microsoft – Lizenzen für die kreiseigenen Schulen für einen Zeitraum von 3 Jahren an den Landkreis Heidekreis, Fachgruppe Informationstechnik,...”
Kurze Beschreibung
Lieferung von Microsoft – Lizenzen für die kreiseigenen Schulen für einen Zeitraum von 3 Jahren an den Landkreis Heidekreis, Fachgruppe Informationstechnik, Vogteistraße 19, 29683 Bad Fallingbostel.
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Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Unterrichtssoftwarepaket📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Microsoft Lizenzen für die weiterführenden kreiseigenen Schulen für einen Zeitraum von 3 Jahren an den Landkreis Heidekreis, Fachgruppe...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von Microsoft Lizenzen für die weiterführenden kreiseigenen Schulen für einen Zeitraum von 3 Jahren an den Landkreis Heidekreis, Fachgruppe Informationstechnik, Vogteistr. 19, 29683 Bad Fallingbostel.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Weiterführende kreiseigene Schulen des Landkreises Heidekreis”
Ort der Leistung: Heidekreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-07-01 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Laufzeit der Microsoft Lizenzen ist vom 01.07.2025 bis 30.06.2028. Die aktuelle Lizenzvereinbarung läuft beim Heidekreis zum 30.06.2025 aus. Ab dem...”
Beschreibung der Optionen
Die Laufzeit der Microsoft Lizenzen ist vom 01.07.2025 bis 30.06.2028. Die aktuelle Lizenzvereinbarung läuft beim Heidekreis zum 30.06.2025 aus. Ab dem 01.07. gewährt die Fa. Microsoft eine Grace Period bis einschließlich zum 31.08.2025. Diese Tatsache definiert den Leistungszeitraum 01.07.2025 bis 30.06.2028.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-23 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-23 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 28
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung, dass über das Vermögen des Bieters nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung, dass über das Vermögen des Bieters nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde. Erklärung, dass sich der Bieter nicht in der Liquidation befindet.
Erklärung, dass der Bieter keine Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, er sich insbesondere nicht an
Preisabsprachen beteiligt hat bzw. beteiligen wird. Erklärung, dass der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie
Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Sonstiges:
Erklärung, dass der Bieter in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, gem. § 21 Abs. 1 i.V.m. §...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sonstiges:
Erklärung, dass der Bieter in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, gem. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 i.V.m. § 21 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. Erklärung, dass der Bieter nicht in den letzten 3 Jahren wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes gegen § 24 Abs.1 LkSG aufgeführten Pflichten mit einer Geldbuße von175.000 € oder mehr belegt worden ist. Erklärung, dass gegen den Bieter keine Ausschlussgründe gemäß der §§ 123 oder 124 des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung vorliegen. Erklärung, dass die Russlandsanktionen eingehalten werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, Tel: +494131 153306/3308, E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4131 153306📞
Fax: +49 4131 15 2943 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, Tel: +494131 153306/3308, E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4131 153306📞
Fax: +49 4131 15 2943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 34 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 117-400344 (2025-06-18)