Lieferung von Ökostrom an die Abnahmestellen des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad-Windsheim

Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

Der Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim vergibt im Rahmen eines Offenen Verfahrens gem. § 14 Abs. 2 i. V. m. § 15 VgV die Lieferung von Strom (100% Ökostrom) für eigene Abnahmestellen ab 01.01.2026.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-08-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-23.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-07-23 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-07-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Ökostrom an die Abnahmestellen des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad-Windsheim
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim vergibt im Rahmen eines Offenen Verfahrens gem. § 14 Abs. 2 i. V. m. § 15 VgV die Lieferung von Strom (100% Ökostrom) für eigene Abnahmestellen ab 01.01.2026.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 11-0452-him-strom
Titel: Los 1: Abnahmestellen ohne Leistungsmessung (SLP) Los 2: Abnahmestellen mit Leistungsmessung (RLM)
Beschreibung der Beschaffung:
Die Ausschreibung erfolgt in 2 Losen. Los 1: Abnahmestellen ohne Leistungsmessung (SLP) Der Gesamtstrombedarf beträgt 345.772 kWh/a für 39 Abnahmestellen. Los 2: Abnahmestellen mit Leistungsmessung (RLM) Der Gesamtstrombedarf beträgt 1.922.931 kWh/a für 10 Abnahmestellen. Die Zuordnung der Abnahmestellen zu dem jeweiligen Los ist den Abnahmestellenlisten zu entnehmen.
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Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim 🏙️
Vergabekriterien
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-25 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-25 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 45 Tage
Informationen zur elektronischen Auktion
Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-08-25 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Nationale Registrierungsnummer: 575000
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Str. 1
Postleitzahl: 91413
Postort: Neustadt
Region: Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@kreis-nea.de 📧
Telefon: 0 91 61 - 92 0 📞
URL: http://www.kreis-nea.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E39499475 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E39499475 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Name und Adressen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist außerdem unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-25+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 141-487053 (2025-07-23)