Der Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim vergibt im Rahmen eines Offenen Verfahrens gem. § 14 Abs. 2 i. V. m. § 15 VgV die Lieferung von Strom (100% Ökostrom) für eigene Abnahmestellen ab 01.01.2026.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-08-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-23.
Auftragsbekanntmachung (2025-07-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Ökostrom an die Abnahmestellen des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad-Windsheim
Kurze Beschreibung:
“Der Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim vergibt im Rahmen eines Offenen Verfahrens gem. § 14 Abs. 2 i. V. m. § 15 VgV die Lieferung von Strom (100%...”
Kurze Beschreibung
Der Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim vergibt im Rahmen eines Offenen Verfahrens gem. § 14 Abs. 2 i. V. m. § 15 VgV die Lieferung von Strom (100% Ökostrom) für eigene Abnahmestellen ab 01.01.2026.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Ausschreibung erfolgt in 2 Losen.
Los 1: Abnahmestellen ohne Leistungsmessung (SLP)
Der Gesamtstrombedarf beträgt 345.772 kWh/a für 39...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Ausschreibung erfolgt in 2 Losen.
Los 1: Abnahmestellen ohne Leistungsmessung (SLP)
Der Gesamtstrombedarf beträgt 345.772 kWh/a für 39 Abnahmestellen.
Los 2: Abnahmestellen mit Leistungsmessung (RLM)
Der Gesamtstrombedarf beträgt 1.922.931 kWh/a für 10 Abnahmestellen.
Die Zuordnung der Abnahmestellen zu dem jeweiligen Los ist den Abnahmestellenlisten zu entnehmen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-25 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-25 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 45
Informationen zur elektronischen Auktion
Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt ✅
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Nationale Registrierungsnummer: 575000
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Str. 1
Postleitzahl: 91413
Postort: Neustadt
Region: Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@kreis-nea.de📧
Telefon: 0 91 61 - 92 0📞
URL: http://www.kreis-nea.de🌏 Körper überprüfen
Name: Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Nationale Registrierungsnummer: 575000
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Str. 1
Postleitzahl: 91413
Postort: Neustadt
Region: Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@kreis-nea.de📧
Telefon: 0 91 61 - 92 0📞
URL: http://www.kreis-nea.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Nationale Registrierungsnummer: 575000
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Str. 1
Postleitzahl: 91413
Postort: Neustadt
Region: Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@kreis-nea.de📧
Telefon: 0 91 61 - 92 0📞
URL: http://www.kreis-nea.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist außerdem unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 141-487053 (2025-07-23)