Auftragsbekanntmachung (2025-09-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Ökostrom für die Dienststellen des LVR ab 01.01.2027
Referenznummer: Z2430-2025-0016
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Ökostrom für alle Dienststellen des LVR ab 01.01.2027 - Gesamtvergabe”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Siehe Leistungsbeschreibung und -verzeichnis.” Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-01 📅
Datum des Endes: 2029-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Lieferung wird nach Ablauf der Rahmenvereinbarung neu ausgeschrieben.” Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-30 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-30 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 1
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis von drei Referenzen aus den letzten 5 Kalenderjahren. Angabe geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis von drei Referenzen aus den letzten 5 Kalenderjahren. Angabe geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen: Mindestkriterium Liefermenge: 17 Mio. kWh Mindestkriterium Anzahl Abnahmestellen: 257. Dies kann in zwei getrennten Referenzen nachgewiesen werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angabe zu Arbeitskräften der letzten drei Jahre aufgegliedert nach Lohngruppen.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation des Unternehmens.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angabe des Umsatzes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Nachweis eines bestimmten Mindestjahresumsatzes, einschließlich eines bestimmten...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe des Umsatzes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Nachweis eines bestimmten Mindestjahresumsatzes, einschließlich eines bestimmten Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags. Der geforderte Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages beträgt: 18.000.000 €
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 185-632343 (2025-09-25)