Lieferung von Schließkomponenten für Simons Voss-Schließanlage

Deutscher Wetterdienst

Lieferung von Schließkomponenten für Simons Voss-Schließanlage (s. Leistungsverzeichnis)

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-11-27.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-11-27 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-11-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Schließkomponenten für Simons Voss-Schließanlage
Referenznummer: OV-61061-25-ZAU
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Schließkomponenten für Simons Voss-Schließanlage (s. Leistungsverzeichnis)
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Elektronisches Sicherheitsschloss 📦
Beschreibung
Interne Kennung: OV-61061-25-ZAU
Postleitzahl: 63067
Stadt: Offenbach am Main
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-05 23:59:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 8 Wochen
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
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Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung nach § 44 Absatz 1 VgV bezüglich der Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
§§ 123, 124 GWB (Eigenerklärung, Vordruck)
§§ 123, 124 GWB (Eigenerklärung, Vordruck)
§§ 123, 124 GWB (Eigenerklärung, Vordruck)
§§ 123, 124 GWB und Verordnung (EU) 2022/576 (Eigenerklärung, Vordruck) Für die oben aufgeführten Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB und Verordnung (EU) 2022/576 gilt Folgendes: Der Liefervertrag wird nur mit einem fachkundigen und leistungsfähigen Unternehmen abgeschlossen, welches nicht nach §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden ist. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sowie der Eignung für die zu vergebende Leistung durch die Vorlage eines Präqualifikationsnachweises. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sowie der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 133/333b- LF) vorzulegen. Alternativ wird auch die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) durch den Auftraggeber akzeptiert. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage von entsprechenden Bescheinigungen /Unbedenklichkeitsbescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Zuständige Stellen sind z.B. die Berufsgenossenschaften, Sozialkassen, Finanzämter, IHK, Gewerbezentralregister. Die Vorlage hat dann innerhalb der von der Vergabestelle festgesetzten Frist über die eVergabeplattform zu erfolgen. Weiter ist die Vorlage einer Eigenerklärung des Bieters über das Nichtvorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der Sanktionsverordnung (EU) 2022/576 erforderlich. Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Ein Formblatt (140 - Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576) ist in den Vergabeunterlagen enthalten und ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Fehlende Unterlagen werden nachgefordert.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Deutscher Wetterdienst
Nationale Registrierungsnummer: 991-01769-82
Postleitzahl: 63067
Postort: Offenbach am Main
Region: Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: beschaffung@dwd.de 📧
Telefon: +49 69 8062 0 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=820252 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=820252 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Wie: Name und Adressen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, deren Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB). Bietende, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerbende, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bietenden ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch öffentliche Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bietenden und Bewerbenden kommt es nicht an. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes Kaiser-Friedrich-Str. 16 53113 Bonn Telefon: +49 (0)228 / 94 99-0 Fax: +49 (0)228 / 94 99-163
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-27+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 230-790591 (2025-11-27)