Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter die in
den Formblättern 7.1 und 7.2 geforderten Nachweise und Erklärungen abzugeben beziehungsweise Unterlagen als Nachweis vorzulegen:
a) Unternehmensreferenzen
Es wird der Nachweis von Erfahrungen im Bereich, der hier zu vergebenden
Leistungen durch die Angabe von mit dem hiesigen Vergabegegenstand
vergleichbaren Referenzen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen
verlangt:
(i) Leistungsgegenstand
Es werden nur Referenzen berücksichtigt, die dem Leistungsgegenstand
entsprechen und somit die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenz
erfüllen (vgl. nachfolgend (iv)).
(ii) Referenzzeitraum
Es werden nur Referenzen berücksichtigt, deren Leistungen in den
vergangenen fünf Jahren (Stichtag ist der Tag der Auftragsbekanntmachung)
erbracht wurden.
(iii) Mindestanzahl von Referenzen
Der Bieter hat mindestens eine Referenz je Mindestkriterium vorzulegen.
(iv) Vergleichbarkeit der Referenz
Ein Auftrag wird als Referenz berücksichtigt, wenn er nach Art, Umfang und
Schwierigkeit mit der zu vergebenden Tätigkeit vergleichbar ist. Die
Vergleichbarkeit wird bejahrt, wenn die in Formblatt 7.1 geforderten Angaben
der Tabelle zum Abschnitt „Angaben zu der Vergleichbarkeit der
Referenzleistungen“ vollständig mit „Ja“ beantwortet werden können und die
nachfolgend dargestellten Mindestbedingungen erfüllt sind. Alle Angaben des
Bieters müssen nachweisbar sein. Der Auftraggeber behält sich eine
Überprüfung vor.
Der Auftraggeber legt folgende Mindestkriterien an die Referenzen fest:
- Anzahl der ausgelieferten SMGw – Einzelauftrag
Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss mindestens eine Referenz vorweisen,
die in Summe eine Anzahl von mindestens 5.000 Stück ausgelieferten Smart
Meter Gateways (SMGw) an einen einzelnen Messstellenbetreiber umfasst.
- Anzahl der ausgelieferten SMGw – Gesamtauftrag
Die Gesamtheit aller vom Bieter / der Bietergemeinschaften eingereichten
Referenzen muss eine kumulierte Anzahl von mindestens 20.000 Stück
ausgelieferten Smart Meter Gateways (SMGw) an einen oder mehrere
Messstellenbetreiber ergeben.
- Anzahl der aktiven SMGw
Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat den Nachweis zu erbringen, dass er an
mindestens zwei Messstellenbetreiber jeweils mindestens 2.000 (insgesamt
mindestens 4.000) Smart Meter Gateways geliefert hat, die zum Zeitpunkt der
Auftragsbekanntmachung in der Wirk-PKI mit dem Gateway-Administrator-
System (GWA-System) des Softwareherstellers BTC aktiv sind.
(v) Ergänzende Angaben
Der Bieter ist berechtigt, ergänzende Angaben zur Referenz in einer Anlage
zum jeweiligen Formblatt 7.1 zu tätigen, wenn ein oder mehrere geforderte
Angaben nicht oder nicht vollständig getätigt werden können und dies zum
Verständnis der Referenz aus Sicht des Bieters erforderlich ist. Die
ergänzenden Angaben dürfen pro Referenz eine DIN A4-Seite nicht
überschreiten.
(vi) Nachweis
Zum Nachweis hat der Bieter für jede Referenz das Formblatt 7.1 auszufüllen.
Das Formblatt ist mehrfach zu verwenden.
Mit der Angabe der Referenz bestätigt der Bieter, dass er vom Referenz-
auftraggeber das Einverständnis eingeholt hat, den Auftrag als Referenz in
diesem Vergabeverfahren mit den vom Auftraggeber geforderten Informationen
angeben zu dürfen.
Mit der Angabe eines Ansprechpartners und dessen Kontaktdaten des
Referenzauftraggebers bestätigt der Bieter, dass sich der Ansprechpartner des
Referenzauftraggebers einverstanden erklärt hat, vom Auftraggeber mittels der
angegebenen Kontaktmöglichkeiten kontaktiert werden zu dürfen.
Können die Kontaktdaten nicht/nicht vollständig angegeben werden (z.B. aus
datenschutzrechtlichen Gründen) hat der Bieter auf anderem Weg
sicherzustellen, dass eine Kontaktaufnahme mit dem Referenzauftraggeber
einschließlich einer entsprechenden Überprüfung ohne Beisein/Anwesenheit
des Bieters/Bieters möglich ist.
Alle Angaben des Bieters müssen überprüfbar sein. Der Auftraggeber behält
sich eine Überprüfung, in Form von Nachweis durch einen Lieferschein, vor.
Die vollständige und fristgerechte Einreichung aller geforderten Unterlagen, Formblätter und Anlagen zu den Eignungskriterien ist zwingende Voraussetzung dafür, dass ein Angebot bewertet wird und die Möglichkeit eines Zuschlags besteht. Unvollständige oder verspätete Unterlagen führen zum Ausschluss vom Verfahren und schließen eine mögliche die Zuschlagserteilung aus.
Die Erfüllung sämtlicher Eignungskriterien bildet die Grundlage für die Bewertung und den Zuschlag. Nur Angebote, die alle Kriterien vollständig erfüllen, können berücksichtigt werden.