Lieferung von Ökostrom für die neun Abnahmestellen des Zweckverbandes mit Lieferbeginn ab dem 01.01.2026. Für den vorgesehenen Lieferzeitraum von 2 Jahren wird ein Gesamt-Strombezug von 4,10 Mio. kWh prognostiziert.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-15.
Auftragsbekanntmachung (2025-09-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Strom aus 100% erneuerbaren Energien (Ökostrom) für die Wasserversorgungsanlagen des Zweckverbandes Wasserwerk Kylltal
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Ökostrom für die neun Abnahmestellen des Zweckverbandes mit Lieferbeginn ab dem 01.01.2026.
Für den vorgesehenen Lieferzeitraum von 2 Jahren...”
Kurze Beschreibung
Lieferung von Ökostrom für die neun Abnahmestellen des Zweckverbandes mit Lieferbeginn ab dem 01.01.2026.
Für den vorgesehenen Lieferzeitraum von 2 Jahren wird ein Gesamt-Strombezug von 4,10 Mio. kWh prognostiziert.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Ökostrom für neun Abnahmestellen im Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2027
Für den vorgesehenen Lieferzeitraum von 2 Jahren wird ein...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von Ökostrom für neun Abnahmestellen im Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2027
Für den vorgesehenen Lieferzeitraum von 2 Jahren wird ein Gesamt-Strombezug von 4,10 Mio. kWh prognostiziert.
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Ort der Leistung: Trier-Saarburg🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Stromliefervertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer neun Monate vor Ablauf der...”
Beschreibung der Optionen
Der Stromliefervertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer neun Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet jedoch spätestens zum 31. Dezember 2029, 24:00 Uhr, ohne dass es
einer Kündigung bedarf.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Wertungsrelevanter Angebotspreis =
Angebotener Arbeitspreis
./. fiktive Preisgutschrift für Strom aus Neuanlagen
./. fiktive Preisgutschrift für regional erzeugten Strom
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-16 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-16 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 28
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Geforderte Kautionen und Garantien:
“Vertragserfüllungsbürgschaft: 5% der Auftragssumme”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“keine” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Siehe Vergabeunterlagen”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Nationale Registrierungsnummer: 2
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 178-606904 (2025-09-15)