Für die Polizei der Freien Hansestadt Bremen sollen Zufahrtssperren, Schranken und Abrollbehälter zur Absicherung des Bremer Weihnachtsmarkts 2025 beschafft werden. Die Lieferung muss daher zwingend bis spätestens 14.11.2025 erfolgt sein (Ausschlusskriterium). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der jeweiligen Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu den Losen 1 bis 4 zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2025-09-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Zufahrtssperren, Schranken und Abrollbehälter an die Polizei der Freien Hansestadt Bremen
Referenznummer: 263539-WUE/2025-03.332
Kurze Beschreibung:
“Für die Polizei der Freien Hansestadt Bremen sollen Zufahrtssperren, Schranken und Abrollbehälter zur Absicherung des Bremer Weihnachtsmarkts 2025 beschafft...”
Kurze Beschreibung
Für die Polizei der Freien Hansestadt Bremen sollen Zufahrtssperren, Schranken und Abrollbehälter zur Absicherung des Bremer Weihnachtsmarkts 2025 beschafft werden. Die Lieferung muss daher zwingend bis spätestens 14.11.2025 erfolgt sein (Ausschlusskriterium). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der jeweiligen Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu den Losen 1 bis 4 zu entnehmen.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Sicherheitsausrüstung📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 4
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 4
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Für die Polizei der Freien Hansestadt Bremen sollen Zufahrtssperren, Schranken und Abrollbehälter zur Absicherung des Bremer Weihnachtsmarkts 2025 beschafft...”
Beschreibung der Beschaffung
Für die Polizei der Freien Hansestadt Bremen sollen Zufahrtssperren, Schranken und Abrollbehälter zur Absicherung des Bremer Weihnachtsmarkts 2025 beschafft werden. Die Lieferung muss daher zwingend bis spätestens 14.11.2025 erfolgt sein (Ausschlusskriterium). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der jeweiligen Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu den Losen 1 bis 4 zu entnehmen.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB)...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Sicherheitsausrüstung📦
Ort der Leistung: Bremen, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-10-22 📅
Datum des Endes: 2025-11-14 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“gemäß angebotener Mengenstaffeln: Mit Zuschlagserteilung wird die verbindliche Gesamtbestellmenge mitgeteilt.” Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 1
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Beschleunigtes Verfahren:
“Bedingt durch Anschlagstaten polizeilich bekannt gewordener Fälle aus anderen Bundesländern (Weihnachtsmarkt Berlin 2016; Weihnachtsmarkt Magdeburg Winter...”
Beschleunigtes Verfahren
Bedingt durch Anschlagstaten polizeilich bekannt gewordener Fälle aus anderen Bundesländern (Weihnachtsmarkt Berlin 2016; Weihnachtsmarkt Magdeburg Winter 2024, ver.di-Kundgebung München Februar 2025), bei denen Fahrzeuge als Anschlagswaffe genutzt wurden, wurde in Bremen entschieden, dass zwingend die Beschaffung passender Sicherheitsprodukte (mobile Sperren) erfolgen muss, um bestmöglich auf diese Bedrohungslage zu reagieren. Es wird ein offenes Verfahren mit verkürzter Angebotsfrist gem. § 15 Abs. 3 VgV gewählt, um bereits bei dem diesjährigen Bremer Weihnachtsmarkt die maximal mögliche Sicherheit für Leib und Leben der Besucherinnen und Besucher zu garantieren.
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Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-06 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-06 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 15
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“-Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) -Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
-Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) -Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. -Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands.
“#Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHREVF#
Am 01. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von...”
#Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHREVF#
Am 01. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen - einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs - ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000 EUR (netto). Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 01. Juli 2016. Beabsichtigt ein Bieter sich mit einer Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter den Abschnitten "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Die Ziffern I, II und VII des den Vergabeunterlagen beigefügten Vordrucks "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" sind stets auszufüllen. Außerdem hat der Bieter die hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen. Ferner sind - auf Verlangen der Vergabestelle - bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann Verpflichtungserklärung). Folgende Eignungsunterlagen sind nur sofern zutreffend vorzulegen: - ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern - ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von eignungsrelevanten Dritten - ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft Der Bieter hat mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben, ob für den Gegenstand des Angebots oder Teile dessen gewerbliche Schutzrechte bestehen oder von dem Bieter oder anderen beantragt sind. Der Bieter hat stets anzugeben, wenn er beabsichtigt, Angaben aus einem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten. Eine entsprechende Erklärung ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten. Bei den in den Leistungsbeschreibungen aufgeführten Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen und somit um Ausschlusskriterien, soweit sich aus den Unterlagen nichts anderes ergibt. Zu Jedem Los ist vom Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügte Excel-Datei (VSB Spezifikationen Lose 1-5) auszufüllen, um benötigte Informationen und Spezifikationen abzufragen. Die Liste ist komplett auszufüllen und die entsprechenden Parameter zu beschreiben / zu nennen. Sämtliche dieser Mindestanforderungen müssen vom Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe erfüllt werden. Bei Nichterfüllung von nur einer Mindestanforderung wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter für das jeweils angebotene Los folgende Unterlagen mit dem Angebot einzureichen: Lose 1 bis 3: a) Datenblätter zu den verarbeiteten Materialien, die Auskunft über die Beschaffenheit und Verarbeitung geben. b) Deutschsprachige, bebilderte Instandsetzung-/Aufbau- und Pflegeanleitung. c) Nachweis (Zertifikate + ungeschwärzte Prüfzeugnisse/-berichte) über bestandenen Fahrzeuganprallversuch gegen eine mobile Fahrzeugsperre gem. des Punktes 2. der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) des entsprechenden Loses. d) Nachweis über Verschiebe- und Manipulationsprüfung gem. Excel-Tabelle (VSB Spezifikationen). e) Technische Zeichnungen der Absperrung in seinen verschiedenen Aufbaustufen in elektronischer Form (PDF-Format): - 3D-Ansicht mit Teilebezeichnung - Einzelsperrgegenstand im Transportzustand/aufgebaut - Gruppe Sperrgegenstände im Transportzustand (z. B. bis Euro-Palettengröße) f) Bebilderte Ersatzteilliste g) Explosionszeichnung mit Teilenummern Wünschenswert ist, dass der Bieter für die Lose 1 bis 3 mit dem Angebot auch CAD-Daten im STEP-Format bzw. als Solidworksbaugruppe mit beweglichen Elementen eingereicht werden. Los 4: a) Datenblätter zu den verarbeiteten Materialien, die Auskunft über die Beschaffenheit und Verarbeitung geben. b) Deutschsprachige, bebilderte Instandsetzung-/Aufbau- und Pflegeanleitung. c) Technische Zeichnungen der Containerplattform Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen (Erklärung siehe den den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil"). Der Angebotsvordruck ist zwingend mit dem Namen (Firma) des Bieters zu versehen. Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagengeforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln. Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z.B. per E-Mail oder über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform) führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes. Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten - zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren -Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 181-617214 (2025-09-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-12-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Containerplattformen offen (Abrollbehälter)
Referenznummer: 265685-WUE/2025-03.332
Kurze Beschreibung:
“Für die Polizei Bremen sollen bis zu 14 Containerplattformen - offen - (Abrollbehälter) beschafft werden. Es wird eine Abnahme von mindestens 10...”
Kurze Beschreibung
Für die Polizei Bremen sollen bis zu 14 Containerplattformen - offen - (Abrollbehälter) beschafft werden. Es wird eine Abnahme von mindestens 10 Containerplattformen garantiert. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) sowie der Anlage "d. VSB Spezifikationen" zu entnehmen.
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Produkte/Dienstleistungen: Container-Lagerungssystem📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Für die Polizei Bremen sollen bis zu 14 Containerplattformen - offen - (Abrollbehälter) beschafft werden. Es wird eine Abnahme von mindestens 10...”
Beschreibung der Beschaffung
Für die Polizei Bremen sollen bis zu 14 Containerplattformen - offen - (Abrollbehälter) beschafft werden. Es wird eine Abnahme von mindestens 10 Containerplattformen garantiert. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) sowie der Anlage "d. VSB Spezifikationen" zu entnehmen.
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Zusätzliche Informationen:
“Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. ...”
Zusätzliche Informationen
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Lagercontainer📦 Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Mit Zuschlagserteilung wird die über die garantierte Abnahmemenge hinausgehende Menge (insgesamt max. 14 Stück) mitgeteilt.” Vergabekriterien
Preis (Gewichtung): 100.0
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb ✅ Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union in den nachstehend aufgeführten Fällen
Alle abgegebenen Angebote waren unregelmäßig oder unannehmbar ✅ Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Die Leistung wird nach der losweisen Aufhebung von Los 4 des zuvor durchgeführten offenen Verfahrens (AZ: 263539-WUE/2025-03.332) im Rahmen eines...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Die Leistung wird nach der losweisen Aufhebung von Los 4 des zuvor durchgeführten offenen Verfahrens (AZ: 263539-WUE/2025-03.332) im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV ausgeschrieben.
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: 1
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-12-16 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Container Kreativ GmbH
Nationale Registrierungsnummer: HRB 23851
Postleitzahl: 38820
Postort: Halberstadt
Region: Harz🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
“#Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHR9HL#
Die Zuschlagserteilung ohne die vorherige Durchführung von Verhandlungsgesprächen bleibt ausdrücklich vorbehalten. Die...”
#Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHR9HL#
Die Zuschlagserteilung ohne die vorherige Durchführung von Verhandlungsgesprächen bleibt ausdrücklich vorbehalten. Die Bieter haben neben den geforderten Bieternachweisen ebenfalls mit dem Angebot die folgenden leistungsbezogenen Unterlagen einzureichen: - vollständig ausgefüllte Excel-Datei (VSB Spezifikationen) - Datenblätter zu den verarbeiteten Materialien, die Auskunft über die Beschaffenheit und Verarbeitung geben - Deutschsprachige, bebilderte Instandsetzungs-, Aufbau- und Pflegeanleitung. - Technische Zeichnung(en) der Containerplattform
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
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Quelle: OJS 2025/S 245-849954 (2025-12-18)