Der Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis als Eigenbetrieb des Unstrut-Hainich- Kreises beabsichtigt die Beschaffung von zwei Abfallsammelfahrzeugen zum Zwecke der Einsammlung und des Transportes von Bio- und Restabfällen sowie von Papier, Pappe und Kartonagen aus dem Unstrut-Hainich-Kreis. Die vorliegende Leistung wird in zwei Lose aufgeteilt. Das Los 1 hat die Herstellung, Montage und Lieferung von zwei Dreiachsfahrgestellen mit Nachlauflenkachse Niederflurfahrerhaus (Low Entry) zum Aufbau als Abfallsammelfahrzeug als Hecklader nach DIN EN 1501-1 zum Gegenstand. Das Los 2 hat die Herstellung von zwei Pressmüllaufbauten mit integriertem zweiteiligen Automatiklifter nach DIN EN 1501-1 sowie deren Montage auf die zwei Dreiachsfahrgestelle des Loses 1 zum Gegenstand.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-06-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-05-13.
Auftragsbekanntmachung (2025-05-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von zwei Abfallsammelfahrzeugen mit Pressplattenaufbau inklusive Schüttung
Referenznummer: EU 1/2025 LD
Kurze Beschreibung:
Der Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis als Eigenbetrieb des Unstrut-Hainich- Kreises beabsichtigt die Beschaffung von zwei Abfallsammelfahrzeugen zum Zwecke der Einsammlung und des Transportes von Bio- und Restabfällen sowie von Papier, Pappe und Kartonagen aus dem Unstrut-Hainich-Kreis. Die vorliegende Leistung wird in zwei Lose aufgeteilt. Das Los 1 hat die Herstellung, Montage und Lieferung von zwei Dreiachsfahrgestellen mit Nachlauflenkachse Niederflurfahrerhaus (Low Entry) zum Aufbau als Abfallsammelfahrzeug als Hecklader nach DIN EN 1501-1 zum Gegenstand. Das Los 2 hat die Herstellung von zwei Pressmüllaufbauten mit integriertem zweiteiligen Automatiklifter nach DIN EN 1501-1 sowie deren Montage auf die zwei Dreiachsfahrgestelle des Loses 1 zum Gegenstand.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis als Eigenbetrieb des Unstrut-Hainich- Kreises beabsichtigt die Beschaffung von zwei Abfallsammelfahrzeugen zum Zwecke der Einsammlung und des Transportes von Bio- und Restabfällen sowie von Papier, Pappe und Kartonagen aus dem Unstrut-Hainich-Kreis. Die vorliegende Leistung wird in zwei Lose aufgeteilt. Das Los 1 hat die Herstellung, Montage und Lieferung von zwei Dreiachsfahrgestellen mit Nachlauflenkachse Niederflurfahrerhaus (Low Entry) zum Aufbau als Abfallsammelfahrzeug als Hecklader nach DIN EN 1501-1 zum Gegenstand. Das Los 2 hat die Herstellung von zwei Pressmüllaufbauten mit integriertem zweiteiligen Automatiklifter nach DIN EN 1501-1 sowie deren Montage auf die zwei Dreiachsfahrgestelle des Loses 1 zum Gegenstand.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Fahrzeuge für Abfall📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Interne Kennung: EU 1/2025 LD - Los 1
Titel: Dreiachsfahrgestell mit Nachlauflenkachse Niederflurfahrerhaus (Low Entry)
Menge: 2 Stück
Geschätzter Wert ohne MwSt: 340 000 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung:
Herstellung, Montage und Lieferung von zwei Dreiachsfahrgestellen mit Nachlauflenkachse Niederflurfahrerhaus (Low Entry) zum Aufbau als Abfallsammelfahrzeug als Hecklader nach DIN EN 1501-1
Postanschrift: Bonatstraße 50
Postleitzahl: 99974
Stadt: Mühlhausen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Unstrut-Hainich-Kreis
🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: EU 1/2025 LD - Los 2
Titel: Pressmüllaufbauten mit integriertem zweiteiligen Automatiklifter nach DIN EN 1501-1
Geschätzter Wert ohne MwSt: 290 000 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung:
Herstellung, Montage und Lieferung von zwei Pressmüllaufbauten mit integriertem zweiteiligen Automatiklifter nach DIN EN 1501 für die Sammlung und den Transport von Bio- und Restabfällen und Herstellung, Montage und Lieferung von Automatikschüttungen mit geteiltem Lifter mit zwei unabhängig voneinander arbeitenden Kippeinheiten mit Kammaufnahme zum Aufbau an das Abfallsammelfahrzeug (Los 1) mit Pressmüllaufbau
Herstellung, Montage und Lieferung von zwei Pressmüllaufbauten mit integriertem zweiteiligen Automatiklifter nach DIN EN 1501 für die Sammlung und den Transport von Bio- und Restabfällen und Herstellung, Montage und Lieferung von Automatikschüttungen mit geteiltem Lifter mit zwei unabhängig voneinander arbeitenden Kippeinheiten mit Kammaufnahme zum Aufbau an das Abfallsammelfahrzeug (Los 1) mit Pressmüllaufbau
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-13 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-06-13 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 88 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-06-13 10:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-06-06 📅
Zusätzliche Informationen:
Mit dem Angebot sind vom Bieter folgende Eignungsnachweise und Erklärungen einzureichen:
- Anbieterfragebogen zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Kommunalfahrzeugen - Anlage 1 - und ggf. erforderliche weitere Prüfgutachten, Kennzeichnungsbestätigungen bzw. Herstellererklärungen nachzuweisen.
- ausgefüllte Eigenerklärung Eignung VgV – Anlage 3 – bei nichtpräqualifizierten Unternehmen (als vorläufiger Nachweis gilt ebenso eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)). Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
- ausgefülltes Formblatt 233 „Verzeichnis Nachunternehmerleistungen“ – Anlage 4 – (soweit erforderlich)
- ausgefülltes Formblatt 234 „Erklärung zu Bietergemeinschaften“ – Anlage 5 - (soweit erforderlich)
- ausgefülltes Formblatt 235 „Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen“ – Anlage 6 - (soweit erforderlich)
- ausgefülltes Formblatt gem. Verordnung EU 2022-576 – Anlage 7 –
- vollständig ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz gem. § 8 Abs. 1 Satz 1 ThürVgG – Anlage 8 -
Sollten die unter den vorstehenden Punkten geforderten Eignungsnachweise bzw. Erklärungen nicht mit dem Angebot vorgelegt werden, erfolgt die Nachforderung zur Vorlage mit einer Frist von 6 Kalendertagen. Werden die Nachforderungen in dieser Frist nicht vorgelegt, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Auf gesondertes Verlangen sind der Vergabestelle vorzulegen:
1. Umwandlung der Eigenerklärung Eignung VgV in Nachweise
2. bei Unterauftragnehmern:
- Bezeichnung des Unterauftragnehmers und Nachweise zur Eignung des Unterauftragnehmers im Hinblick auf seine wirtschaftliche, finanzielle, technische und beruflichen Leistungsfähigkeit und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
3. bei Eignungsleihe:
- ausgefülltes Formblatt 236 „Verpflichtungserklärung andere Unternehmen“ (ggf. mit gemeinsamer Haftungserklärung) – Anlage 9 -
- Nachweise zur Eignung des anderen Unternehmens im Hinblick auf seine wirtschaftliche, finanzielle, technische und beruflichen Leistungsfähigkeit und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
4. Unterlagen zum Zwecke der Angebotsaufklärung (z. B. Urkalkulation)
Die Aufforderung zur Vorlage der vorstehenden Eignungsnachweise bzw. Erklärungen erfolgt unter Setzung einer angemessenen Frist. Werden die geforderten Unterlagen in dieser Frist nicht vorgelegt, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen
Mit dem Angebot sind vom Bieter folgende Eignungsnachweise und Erklärungen einzureichen:
- Anbieterfragebogen zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Kommunalfahrzeugen - Anlage 1 - und ggf. erforderliche weitere Prüfgutachten, Kennzeichnungsbestätigungen bzw. Herstellererklärungen nachzuweisen.
- ausgefüllte Eigenerklärung Eignung VgV – Anlage 3 – bei nichtpräqualifizierten Unternehmen (als vorläufiger Nachweis gilt ebenso eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)). Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
Sollten die unter den vorstehenden Punkten geforderten Eignungsnachweise bzw. Erklärungen nicht mit dem Angebot vorgelegt werden, erfolgt die Nachforderung zur Vorlage mit einer Frist von 6 Kalendertagen. Werden die Nachforderungen in dieser Frist nicht vorgelegt, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Auf gesondertes Verlangen sind der Vergabestelle vorzulegen:
1. Umwandlung der Eigenerklärung Eignung VgV in Nachweise
2. bei Unterauftragnehmern:
- Bezeichnung des Unterauftragnehmers und Nachweise zur Eignung des Unterauftragnehmers im Hinblick auf seine wirtschaftliche, finanzielle, technische und beruflichen Leistungsfähigkeit und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
3. bei Eignungsleihe:
- ausgefülltes Formblatt 236 „Verpflichtungserklärung andere Unternehmen“ (ggf. mit gemeinsamer Haftungserklärung) – Anlage 9 -
- Nachweise zur Eignung des anderen Unternehmens im Hinblick auf seine wirtschaftliche, finanzielle, technische und beruflichen Leistungsfähigkeit und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
4. Unterlagen zum Zwecke der Angebotsaufklärung (z. B. Urkalkulation)
Die Aufforderung zur Vorlage der vorstehenden Eignungsnachweise bzw. Erklärungen erfolgt unter Setzung einer angemessenen Frist. Werden die geforderten Unterlagen in dieser Frist nicht vorgelegt, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Kauf, Leasing oder Miete von Fahrzeugen
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD)) ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Erfüllung der Voraussetzungen für die Zertifizierung mit dem Umweltzeichen "Blauer Engel" für Kommunalfahrzeuge (DE-ZU 59a) im Rahmen der Herstellung und Montage der Abfallsammelfahrzeuge in Bezug auf Geräuschemissionen, Schadstoffemissionen sowie Lackierung/Beschichtung ist durch Vorlage des "Anbieterfragebogens zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Kommunalfahrzeugen" (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) und ggf. erforderlicher weiterer Prüfgutachten, Kennzeichnungsbestätigungen bzw. Herstellererklärungen nachzuweisen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Erfüllung der Voraussetzungen für die Zertifizierung mit dem Umweltzeichen "Blauer Engel" für Kommunalfahrzeuge (DE-ZU 59a) im Rahmen der Herstellung und Montage der Abfallsammelfahrzeuge in Bezug auf Geräuschemissionen, Schadstoffemissionen sowie Lackierung/Beschichtung ist durch Vorlage des "Anbieterfragebogens zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Kommunalfahrzeugen" (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) und ggf. erforderlicher weiterer Prüfgutachten, Kennzeichnungsbestätigungen bzw. Herstellererklärungen nachzuweisen.
Eignungskriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung des Bieters zum Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Nichtpräqualifizierte Unternehmen können die als Anlage 3 beigefügte Eigenerklärung Eignung VgV nutzen. Als vorläufiger Nachweis gilt ebenso eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Bei Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesonderte Aufforderung die Eigenerklärungen/Nachweise/Zertifikate/EEE auch für diese abzugeben. Der Nachweis der Eignung kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bei Bescheinigungen/Nachweisen die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung des Bieters zum Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Nichtpräqualifizierte Unternehmen können die als Anlage 3 beigefügte Eigenerklärung Eignung VgV nutzen. Als vorläufiger Nachweis gilt ebenso eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Bei Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesonderte Aufforderung die Eigenerklärungen/Nachweise/Zertifikate/EEE auch für diese abzugeben. Der Nachweis der Eignung kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bei Bescheinigungen/Nachweisen die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung des Bieters zur Eintragung in ein Berufsregister. Nichtpräqualifizierte Unternehmen können die als Anlage 3 beigefügte Eigenerklärung Eignung VgV nutzen. Als vorläufiger Nachweis gilt ebenso eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Bei Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesonderte Aufforderung die Eigenerklärungen/Nachweise/Zertifikate/EEE auch für diese abzugeben. Der Nachweis der Eignung kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bei Bescheinigungen/Nachweisen die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung des Bieters zur Eintragung in ein Berufsregister. Nichtpräqualifizierte Unternehmen können die als Anlage 3 beigefügte Eigenerklärung Eignung VgV nutzen. Als vorläufiger Nachweis gilt ebenso eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Bei Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesonderte Aufforderung die Eigenerklärungen/Nachweise/Zertifikate/EEE auch für diese abzugeben. Der Nachweis der Eignung kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bei Bescheinigungen/Nachweisen die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung des Bieters zur Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Nichtpräqualifizierte Unternehmen können die als Anlage 3 beigefügte Eigenerklärung Eignung VgV nutzen. Als vorläufiger Nachweis gilt ebenso eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Bei Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesonderte Aufforderung die Eigenerklärungen/Nachweise/Zertifikate/EEE auch für diese abzugeben. Der Nachweis der Eignung kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bei Bescheinigungen/Nachweisen die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung des Bieters zur Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Nichtpräqualifizierte Unternehmen können die als Anlage 3 beigefügte Eigenerklärung Eignung VgV nutzen. Als vorläufiger Nachweis gilt ebenso eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Bei Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesonderte Aufforderung die Eigenerklärungen/Nachweise/Zertifikate/EEE auch für diese abzugeben. Der Nachweis der Eignung kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bei Bescheinigungen/Nachweisen die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung des Bieters:
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
- zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung;
- zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.
Nichtpräqualifizierte Unternehmen können die als Anlage 3 beigefügte Eigenerklärung Eignung VgV nutzen. Als vorläufiger Nachweis gilt ebenso eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Bei Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesonderte Aufforderung die Eigenerklärungen/Nachweise/Zertifikate/EEE auch für diese abzugeben. Der Nachweis der Eignung kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bei Bescheinigungen/Nachweisen die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung des Bieters:
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
- zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung;
- zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.
Nichtpräqualifizierte Unternehmen können die als Anlage 3 beigefügte Eigenerklärung Eignung VgV nutzen. Als vorläufiger Nachweis gilt ebenso eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Bei Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesonderte Aufforderung die Eigenerklärungen/Nachweise/Zertifikate/EEE auch für diese abzugeben. Der Nachweis der Eignung kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bei Bescheinigungen/Nachweisen die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Ausschlussgrund:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB, §§ 42 Abs. 1 und 57 VgV - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, ggf. Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB; Ausschlussgründe gem. § 22 Abs. 2 S. 1 LkSG, ggf. Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer - Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen. - Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB können präqualifizierte Unternehmen durch die Vorlage eines Präqualifikationsnachweises führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124 GWB i.V. m. § 42 VgV oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Den Vergabeunterlagen liegt der Vordruck Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124 GWB i.V. m. § 42 VgV (Anlage 3 - Eigenerklärung Eignung VgV) bei.
Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB, §§ 42 Abs. 1 und 57 VgV - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, ggf. Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB; Ausschlussgründe gem. § 22 Abs. 2 S. 1 LkSG, ggf. Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer - Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen. - Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB können präqualifizierte Unternehmen durch die Vorlage eines Präqualifikationsnachweises führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124 GWB i.V. m. § 42 VgV oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Den Vergabeunterlagen liegt der Vordruck Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124 GWB i.V. m. § 42 VgV (Anlage 3 - Eigenerklärung Eignung VgV) bei.
Gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 - das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist mittels der Eigenerklärung zu EU-Russland-Sanktionen zu erklären (von allen Bietern/bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft). Das Dokument liegt den Vergabeunterlagen als Anlage 7 bei.
Gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 - das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist mittels der Eigenerklärung zu EU-Russland-Sanktionen zu erklären (von allen Bietern/bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft). Das Dokument liegt den Vergabeunterlagen als Anlage 7 bei.
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG). Gemäß § 8 Abs. 1 ThürVgG sind Bieter verpflichtet mit der Abgabe des Angebotes eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Vergabegesetzes vorzulegen. Gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG können nur Angebote gewertet werden, welchen diese Erklärung beigefügt ist. Die Erklärung ist in den Vergabeunterlagen als Anlage 8 enthalten.
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG). Gemäß § 8 Abs. 1 ThürVgG sind Bieter verpflichtet mit der Abgabe des Angebotes eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Vergabegesetzes vorzulegen. Gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG können nur Angebote gewertet werden, welchen diese Erklärung beigefügt ist. Die Erklärung ist in den Vergabeunterlagen als Anlage 8 enthalten.
Fragen und Antworten zum Vergabeverfahren (Bieterfragen) sowie Änderungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen werden ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform bereitgestellt. Nur wenn Sie sich registrieren und Ihre Teilnahme aktivieren, erhalten Sie die Informationen. Die Bieter sind verpflichtet, sich eigenständig und regelmäßig über den aktuellen Stand der Vergabeunterlagen und Bieterfragen zu informieren. Alle während des Vergabeverfahrens vorgenommenen Änderungen an den Unterlagen und Bieterfragen sind Bestandteil der Ausschreibung und bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen. Kalkulations- oder Angebotsfehler, die auf nicht beachtete Änderungen oder ergänzende Informationen zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Bieters.
Auskünfte im Vergabeverfahren werden ausschließlich durch die Vergabestelle erteilt.
Sollten die Nachweise/Unterlagen fehlen, erfolgt die Aufforderung zur Vorlage gem. § 56 VgV.
Die Auftragserteilung unterliegt den Bedingungen der Vergabeverordnung (VgV) und der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen Teil B (VOL/B).
Fragen und Antworten zum Vergabeverfahren (Bieterfragen) sowie Änderungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen werden ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform bereitgestellt. Nur wenn Sie sich registrieren und Ihre Teilnahme aktivieren, erhalten Sie die Informationen. Die Bieter sind verpflichtet, sich eigenständig und regelmäßig über den aktuellen Stand der Vergabeunterlagen und Bieterfragen zu informieren. Alle während des Vergabeverfahrens vorgenommenen Änderungen an den Unterlagen und Bieterfragen sind Bestandteil der Ausschreibung und bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen. Kalkulations- oder Angebotsfehler, die auf nicht beachtete Änderungen oder ergänzende Informationen zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Bieters.
Auskünfte im Vergabeverfahren werden ausschließlich durch die Vergabestelle erteilt.
Sollten die Nachweise/Unterlagen fehlen, erfolgt die Aufforderung zur Vorlage gem. § 56 VgV.
Die Auftragserteilung unterliegt den Bedingungen der Vergabeverordnung (VgV) und der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen Teil B (VOL/B).
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Freistaat Thüringen
Nationale Registrierungsnummer: 16900334-0001-29
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postleitzahl: 99423
Postort: Weimar
Region: Weimar, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Telefon: +49361573321254📞
Fax: +49361573321059 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Etwaige Verfahrensrügen sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrag erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Etwaige Verfahrensrügen sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrag erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-13+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 093-313462 (2025-05-13)