Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1. Rechtsverbindlich* unterzeichnete Erklärungen
(in Textform) nach §§ 123, 124 GWB, dass
keine Ausschlussgründe vorliegen (Anlage A).
5. Alternativ zu vorstehenden Forderungen
( 1-3, insofern diese durch die AVPQ-Eintragung
abgedeckt werden) Abgabe der gültigen
Eintragungsbescheinigung in das AVPQ
(Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter
Unternehmen). 6. Signierte Eigenerklärung,
dass keine Beteiligung russischer Unternehmen
gegeben ist (Anlage B) oder Erklärung gleichen
Inhalts (Textform). 7. abschlussbereiter
Wartungs- und Servicevertrag *) Die
rechtsverbindliche Unterschrift ist von der
Person zu leisten, die für den Rechtsverkehr
des Unternehmens befugt ist. Im Allgemeinen
ist die Vertretungsberechtigung im Handels-,
Vereins- oder dem Genossenschaftsregister
festgelegt und bezieht sich meistens
auf die Geschäftsführung oder auf die
mit Prokura ausgestatteten Personen
gemeinsam mit der Geschäftsführung. Ist eine
Eintragung im Handels-, Vereins- oder dem
Genossenschaftsregister nicht erforderlich,
ist die Gewerbeanmeldung/-ummeldung
als Kopie dem Angebot beizufügen. Die
Vertretungsberechtigung ist durch Vollmacht
(in Kopie) mit Abgabe des Angebotes
nachzuweisen. Bei berechtigtem Zweifel ist
das Original auf Verlangen vorzuweisen.
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot
eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich
unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in
der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im
Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder
aufgeführt sind und der für die Durchführung des
Vertrags bevollmächtige Vertreter bezeichnet
ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die
Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber
rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder
als Gesamtschuldner haften. Die finanzielle
und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die
fachliche Eignung und Zuverlässigkeit ist für alle
Mitglieder der Bietergemeinschaft nachzuweisen,
soweit zutreffend. Bei Einbeziehung von Partnern
und Nachunternehmen ist Art und Umfang
des jeweiligen Leistungsanteils darzustellen.
Die einzubeziehenden Unternehmen haben
mit Angebotsabgabe neben der zwingend
einzureichenden Verpflichtungserklärung in
gleichem Umfang die geforderten Erklärungen,
Referenzen und Nachweise einzureichen, soweit
sie auf sie passen.