Die Universitätsmedizin Göttingen (UMG) plant den Abschluss eines Rahmenvertrags für BKS Schließanlagen (Zylinder und Schlüssel). Die Laufzeit beträgt zwei Jahre, vom 01.01.2026 bis 31.12.2027.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-11-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-10-28.
Auftragsbekanntmachung (2025-10-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferungen von BKS Schließanlagen, Zylinder, Schlösser und Schlüssel
Referenznummer: R25_015
Kurze Beschreibung:
“Die Universitätsmedizin Göttingen (UMG) plant den Abschluss eines Rahmenvertrags für BKS Schließanlagen (Zylinder und Schlüssel). Die Laufzeit beträgt zwei...”
Kurze Beschreibung
Die Universitätsmedizin Göttingen (UMG) plant den Abschluss eines Rahmenvertrags für BKS Schließanlagen (Zylinder und Schlüssel). Die Laufzeit beträgt zwei Jahre, vom 01.01.2026 bis 31.12.2027.
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Schlösser, Schlüssel und Scharniere📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“In der UMG sind BKS Schließanlagen der alten Generation, Profil Janus 45 sowie das Profil Janus 46 verbaut, somit bezieht sich dieser Rahmenvertrag auf...”
Beschreibung der Beschaffung
In der UMG sind BKS Schließanlagen der alten Generation, Profil Janus 45 sowie das Profil Janus 46 verbaut, somit bezieht sich dieser Rahmenvertrag auf genannte Modelle.
Die Bestellweise der Schließanlagen und Schlüssel muss über das Bestellprogramm Master Key System (MKS) von BKS gewährleistet sein.
Mehr anzeigen
Ort der Leistung: Göttingen🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-28 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Bieter haben in Form einer Eigenerklärung den Angebotsunterlagen die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister zum Nachweis der Befähigung und...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Bieter haben in Form einer Eigenerklärung den Angebotsunterlagen die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung beizufügen (bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche).
- Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind. Hierfür ausreichend ist eine Eigenerklärung.
-Die nicht rechtzeitige Vorlage der genannten Unterlagen kann zum Ausschluss aus
dem Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern und Bewerber oder Bewerbergemeinschaften vom Verfahren auszuschließen, die auf einmalige Nachforderung keine oder nur unvollständige Unterlagen nachreichen.
Die Vergabestelle behält sich vor, zusätzlich zu den Eigenerklärungen vor Vergabe des Auftrags vom Bieter entsprechende Bescheinigungen der zuständigen behördlichen Stellen zu verlangen
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zum Nachweis der Eignung werden nachfolgend benannte Unterlagen gemäß §§44-46 VgV gefordert.
Grundsätzlich sind Eigenerklärungen vorzulegen (§48 Abs.2...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der Eignung werden nachfolgend benannte Unterlagen gemäß §§44-46 VgV gefordert.
Grundsätzlich sind Eigenerklärungen vorzulegen (§48 Abs.2 VgV).
Mit dem Angebot sind die nachfolgenden Nachweise und Erklärungen vorzulegen:
- Erklärung gemäß §48 VGV zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB.
- Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz des Unternehmens für die drei letzten Geschäftsjahre (§45 VgV)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen
- Eigenerklärung Bezug zu Russland
- Erklärung zu §4 Abs.1 NTVergG
- Eigenerklärung zum LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz)
Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird die einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE) gem. §50 VgV akzeptiert.
Anstelle von Einzelnachweisen genügt der Nachweis in deutscher Sprache, dass das Unternehmen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in gleichgestellten Staaten für die ausgeschriebene Leistung präqualifiziert ist und die Unterlagen über eine für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreie Datenbank innerhalb der EU im Rahmen eines Präqualifikationssystems abrufbar sind.Bei nicht deutschsprachigen Nachweisen und Belegen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“- Referenznachweise der letzten drei Jahre mit Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Werts, des...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Referenznachweise der letzten drei Jahre mit Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +494131 15-1334📞
Fax: +494131 15-2943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird auf §§160 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) hingewiesen: Erkannte Vergabeverstöße im Vergabeverfahren sind unverzüglich, jedoch...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird auf §§160 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) hingewiesen: Erkannte Vergabeverstöße im Vergabeverfahren sind unverzüglich, jedoch spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe zu rügen. Anträge auf Vergabenachprüfungsverfahren sind unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 209-717556 (2025-10-28)