Die Leistungen werden als Dienstleistungsauftrag im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) vergeben und umfassen öffentliche Nahverkehrsleistungen auf dem Gebiet der Landkreise Kassel und Waldeck-Frankenberg, des Schwalm-Eder-Kreises und der Stadt Kassel.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-12-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2025-12-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Linienbündel „107: Stadtbus Baunatal“, „401: Fritzlar – Kassel“, „410: Spangenberg“, „411: Eder-Ems“
Referenznummer: E77991332
Kurze Beschreibung:
“Die Leistungen werden als Dienstleistungsauftrag im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge...”
Kurze Beschreibung
Die Leistungen werden als Dienstleistungsauftrag im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) vergeben und umfassen öffentliche Nahverkehrsleistungen auf dem Gebiet der Landkreise Kassel und Waldeck-Frankenberg, des Schwalm-Eder-Kreises und der Stadt Kassel.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 4
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 4
Linie 60: Hertingshausen – Altenbauna Stadtmitte – Baunsberg
Linie 61: Baunatal-Hertingshausen – Guntershausen – Kirchbauna – Altenbauna Stadtmitte
Linie 62: Baunatal-Großenritte – Altenbauna Stadtmitte – Rengershausen – Fuldabrück – Guxhagen
Linie 63: Kassel Mattenberg – Baunatal-Rengershausen – Hertingshausen – Edermünde Besse – Altenbauna Stadtmitte
Linie 66: schulbezogener Verkehr Fr.-Ebert-Schule und Langenbergschule
Linie 67: schulbezogener Verkehr Br.-Grimm-Schule und Gesamtschulen
Die Leistungen können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 11 Fahrzeugen (5 Standard-Solobusse Kategorie A, 3 Standard-Solobusse Kategorie B, 1 Standardgelenkbus Kat. B, 1 Kleinbus Kat. A) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr mit gerundeten 798.271 Nkm (Nutzwagenkilometern) sowie gerundeten 27.811 Fahrplanstunden p.a. erbracht werden.
Die Leistungen im AST-Verkehr können ab Betriebsstart mit 4 Fahrzeugen (Van) und geschätzten 24.541 Besetztkilometern p.a. erbracht werden.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bedarfspersonenbeförderung📦
Ort der Leistung: Kassel, Landkreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-12-13 📅
Datum des Endes: 2036-12-13 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Linie 430: Melsungen – Felsberg – Fritzlar
Linie 437: Melsungen – Felsberg – Wolfershausen
Linie 438: Fritzlar – Wabern – Felsberg
Linie 439: Felsberg –...”
Beschreibung der Beschaffung
Linie 430: Melsungen – Felsberg – Fritzlar
Linie 437: Melsungen – Felsberg – Wolfershausen
Linie 438: Fritzlar – Wabern – Felsberg
Linie 439: Felsberg – Rhünda – Malsfeld-Ostheim
Linie 500: Kassel – Fritzlar – Bad Wildungen
Die Leistungen können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 16 Fahrzeugen (8 Standard-Solobusse Kategorie A, 2 Standardgelenkbusse Kat. A, 6 Doppeldecker Kat. A) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr mit gerundeten 1.403.197 Nkm (Nutzwagenkilometern) sowie gerundeten 37.833 Fahrplanstunden p.a. erbracht werden.
Die Leistungen im AST-Verkehr können ab Betriebsstart mit 2 Fahrzeugen (Van) und geschätzten 100.000 Besetztkilometern p.a. erbracht werden.
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Linie 440 Hessisch Lichtenau – Spangenberg – Melsungen
Linie 441 Spangenberg – Morschen – Spangenberg
Linie 442 Spangenberg – Landefeld – Pfieffe –...”
Beschreibung der Beschaffung
Linie 440 Hessisch Lichtenau – Spangenberg – Melsungen
Linie 441 Spangenberg – Morschen – Spangenberg
Linie 442 Spangenberg – Landefeld – Pfieffe – Spangenberg
Die Leistungen können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 9 Fahrzeugen (6 Standard-Solobusse Kategorie A, 2 Standardgelenkbusse Kat. A, 1 Midibus Kat. A und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr mit gerundeten 550.474 Nkm (Nutzwagenkilometern) sowie gerundeten 13.856 Fahrplanstunden p.a. erbracht werden.
Die Leistungen im AST-Verkehr können ab Betriebsstart mit 3 Fahrzeugen (Van) und geschätzten 58.653 Besetztkilometern p.a. erbracht werden.
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Linie 401: Fritzlar – Niedenstein
Linie 402: (Fritzlar –) Gudensberg – Edermünde
Linie 403: Gudensberg – Niedenstein – Baunatal
Linie 404: Haddamar – Lohne...”
Beschreibung der Beschaffung
Linie 401: Fritzlar – Niedenstein
Linie 402: (Fritzlar –) Gudensberg – Edermünde
Linie 403: Gudensberg – Niedenstein – Baunatal
Linie 404: Haddamar – Lohne – Züschen
Linie 446: Edermünde – Guxhagen
Linie 448: Guxhagen – Ellenberg – Grebenau
Die Leistungen können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 13 Fahrzeugen (9 Standard-Solobusse Kategorie A, 3 Standardgelenkbusse Kat. A, 1 Midibus Kat. A) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr mit gerundeten 574.351 Nkm (Nutzwagenkilometern) sowie gerundeten 15.860 Fahrplanstunden p.a. erbracht werden.
Die Leistungen im AST-Verkehr können ab Betriebsstart mit 2 Fahrzeugen (Van) und geschätzten 65.000 Besetztkilometern p.a. erbracht werden.
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-30 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-30 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 64
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen, vgl. § 44 Abs. 1 VgV.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 30.10.2025.
Hinweis zur Eignungsleihe:
Die vorgenannte Bescheinigung kann nicht im Rahmen der Eignungsleihe durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, da diese Bescheinigung Bestandteil der subjektiven Genehmigungskriterien des Genehmigungsverfahrens ist und der Bieter im Auftragsfall die Konzession selbst zu beantragen hat, wohingegen gemäß § 47 Abs. 1 S. 2 VgV das eignungsleihende Unternehmen die entsprechenden Mittel dem Bieter zur Verfügung stellen muss, was sich inhaltlich widerspricht.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angabe von im „Rollgeschäft“ erbrachten Busverkehrsleistungen (keine Rufbus-/ AST-/ ALF-/ Fernbus-/ Schienenersatz-/ Bedarfs-/ Mietbus-/ Berufs-/ Markt-/...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe von im „Rollgeschäft“ erbrachten Busverkehrsleistungen (keine Rufbus-/ AST-/ ALF-/ Fernbus-/ Schienenersatz-/ Bedarfs-/ Mietbus-/ Berufs-/ Markt-/ Theater-/ Flughafenvorfeld-/ Reise-Verkehre, auch keine Werks-/ Freigestellte Schüler-Verkehre) im öffentlichen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (falls in Deutschland erbracht: gem. § 42 PBefG; nicht: gem. §§ 42a, 43-49 PBefG; Verkehrsleistungen gem. §§ 42a, 43-49 PBefG werden nicht berücksichtigt) seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten drei vollen Kalenderjahre vor dem genannten Termin zur Angebotsabgabe.
Es ist mindestens eine vergleichbare, erbrachte Verkehrsleistung gefordert. Es steht den Bietern frei, eine größere Anzahl von Referenzen anzugeben.
Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen, d.h. auf erbrachte Leistungen im „Rollgeschäft“. Die Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). Neben der Angabe von Busverkehrsleistungen als Konzessionsinhaber (auch als Teil einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig.
1. Mindestanforderungen an die Vorgabe „Angabe im „Rollgeschäft“ erbrachte Busverkehrsleistungen […]“:
Die vorgelegte Referenz muss von dem Unternehmen erbracht worden sein, welches das Angebot abgibt. Erfolgt die Leistungserbringung der Referenzleistung bei einer GbR, GmbH, KG, OHG, etc. von den „Gesellschaftern“ des Unternehmens (z.B. Gesellschafter A stellt das Fahrpersonal, Gesellschafter B stellt die Fahrzeuge, Gesellschafter C führt alle administrativen und technischen Tätigkeiten durch), wird die Referenz mit ihrem Erklärungsgehalt als zulässig gewertet.
2. Mindestanforderungen an die Vorgabe „vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad einer Referenz“:
Los 1:
Die Vergleichbarkeit gilt als erfüllt, wenn Referenzen als Haupt- oder Unter-auftragnehmer einzeln oder in Summe einen Umfang von mindestens 265.000 Nutzwagenkilometer p.a. bei gleichzeitigem Einsatz von mindestens 4 Kraftomnibussen aufweisen. Die Referenzen müssen im o.g. Referenzzeitzaum (2023, 2024, 2025) jeweils für mindestens 12 Monate erbracht worden sein.
Los 2:
Die Vergleichbarkeit gilt als erfüllt, wenn Referenzen als Haupt- oder Unterauftragnehmer einzeln oder in Summe einen Umfang von mindestens 458.000 Nutzwagenkilometer p.a. bei gleichzeitigem Einsatz von mindestens 5 Kraftomnibus aufweisen. Die Referenzen müssen im o.g. Referenzzeitraum (2023, 2024, 2025) jeweils für mindestens 12 Monate erbracht worden sein.
Los 3:
Die Vergleichbarkeit gilt als erfüllt, wenn Referenzen als Haupt- oder Unterauftragnehmer einzeln oder in Summe einen Umfang von mindestens 182.000 Nutzwagenkilometer p.a. bei gleichzeitigem Einsatz von mindestens 3 Kraftomnibussen aufweisen. Die Referenzen müssen im o.g. Referenzzeitraum (2023, 2024, 2025) jeweils für mindestens 12 Monate erbracht worden sein.
Los 4:
Die Vergleichbarkeit gilt als erfüllt, wenn Referenzen als Haupt- oder Unterauftragnehmer einzeln oder in Summe einen Umfang von mindestens 191.000 Nutzwagenkilometer p.a. bei gleichzeitigem Einsatz von mindestens 4 Kraftomnibussen aufweisen. Die Referenzen müssen im o.g. Referenzzeitraum (2023, 2024, 2025) jeweils für mindestens 12 Monate erbracht worden sein.
Bei Abgabe eines Angebots auf mehrere Lose:
Wird auf mehr als ein Los jeweils ein Angebot abgegeben, gilt die Vergleichbarkeit als erfüllt, wenn Referenzen als Haupt- oder Unterauftragnehmer einzeln oder in Summe einen Umfang von mindestens den Referenz-Nutzwagenkilometern p.a. des größten Loses plus 50% der Referenz-Nutzwagenkilometer p.a. jedes weiteren Loses bei gleichzeitigem Einsatz von mindestens den Referenz-Kraftomnibussen des größten Loses plus 50% (abgerundet) jedes weiteren Loses aufweisen. Die Referenzen müssen im o.g. Referenzzeitraum (2023, 2024, 2025) jeweils für mindestens 12 Monate erbracht worden sein.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bescheinigung der „fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen“, nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen. D.h. Nachweis der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bescheinigung der „fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen“, nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen. D.h. Nachweis der fachlichen Eignung i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV: Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nachgewiesen nach dem Muster des Anhangs III der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung.
In Deutschland:
Kopie einer Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“).
Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Unternehmer selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden.
Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird.
Hinweis zur Eignungsleihe:
Sollte ein Bieter sich für den Nachweis „fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen […]“ eines „Dritten“ als Eignungsleihgeber bedienen, so muss der Eignungsleihgeber die Anforderungen des Art. 8 VO (EG) Nr. 1071/2009 erfüllen. Die fachkundige Person muss hierbei beim Bieter angesiedelt sein. Eine „Gefälligkeit“ ist nicht ausreichend. D.h. die fachkundige Person muss beim Bieter tätig / in den Betrieb eingegliedert sein und für den Fall der Beauftragung die ausschreibungsgegenständliche Leistung organisieren. Der Nachweis erfolgt z.B. durch die Vorlage eines nicht anonymisierten, ggf. bezüglich der Vergütung geschwärzten Arbeitsvertrages, verbunden mit der Erklärung, dass dieser während der Betriebslaufzeit der vertragsgegenständlichen Leistung erbracht wird.
Alternativ kann die „fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen […]“ gem. den o.g. Mindestanforderungen an die Fachkunde auch durch einen Zusammenschluss mehrerer Unternehmen, die das Angebot abgegeben, insbesondere als Bietergemeinschaft, erbracht werden, so dass die Fachkunde bei mindestens 1 Unternehmen des Zusammenschlusses vorliegt.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (für ausländische Bieter: oder vergleichbar) [die Bescheinigung muss...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (für ausländische Bieter: oder vergleichbar) [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuer entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern.
Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen / Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren.
Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 30.10.2025.
Hinweis zur Eignungsleihe:
Die vorgenannte Bescheinigung kann nicht im Rahmen der Eignungsleihe durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, da diese Bescheinigung Bestandteil der subjektiven Genehmigungskriterien des Genehmigungsverfahrens ist und der Bieter im Auftragsfall die Konzession selbst zu beantragen hat, wohingegen gemäß § 47 Abs. 1 S. 2 VgV das eignungsleihende Unternehmen die entsprechenden Mittel dem Bieter zur Verfügung stellen muss, was sich inhaltlich widerspricht.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
“Zur Sicherung der Leistungspflicht und des lückenlosen Weiterbetriebs im Falle einer Betriebsaufnahme durch Dritte sowie zur Durchsetzung aller bestehenden...”
Geforderte Kautionen und Garantien
Zur Sicherung der Leistungspflicht und des lückenlosen Weiterbetriebs im Falle einer Betriebsaufnahme durch Dritte sowie zur Durchsetzung aller bestehenden und künftigen, auch bedingten und befristeten Ansprüche des Auftraggebers aus dem Verkehrsvertrag einschließlich nachvertraglicher Abwicklungspflichten muss der erfolgreiche Bieter (Gewinner der Ausschreibung) Sicherheitsleistungen in Höhe von 5 v. H. des Netto-Gesamt-Auftragswertes des Busverkehrs (vgl. Ziffer 1 der Anlage B zum Angebotsschreiben „Preisblatt“) eines durchschnittlichen Kalenderjahres (Berechnungsgrundlage: Planungsstand zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe) bereit stellen.
Die Sicherheitsleistung ist durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers zu erbringen. Die Sicherheitsleistung ist durch eine schriftliche, unbedingte und unbefristete selbstschuldnerische Bankbürgschaft unter Verzicht der Einrede der Anfechtung, Aufrechenbarkeit oder Vorausklage zu erbringen und hat deutschem Recht zu unterliegen.Die Sicherheitsleistung ist spätestens 14 Kalendertage nach der durch den Auftraggeber erfolgten Vertragszeichnung zu erbringen.
Die Rückgabe der Sicherheitsleistung erfolgt nach Entfallen des Sicherungszwecks. Dieser umfasst insbesondere die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sowie die Durchsetzung finanzieller Ansprüche des Auftraggebers einschließlich nachvertraglicher Abwicklungspflichten. Hierunter fällt insbesondere die Sicherstellung eines Ersatzverkehrs, falls der Auftragnehmer die vertraglich vereinbarte Verkehrsleistung nicht mehr erbringen kann. Der Sicherungszweck entfällt nach Abwicklung der letzten Zahlungen nach Beendigung des Verkehrsvertrages.
“- zur Anwendung des Hessischen Präqualifikationsregisters (HPQR) siehe „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ der Vergabeunterlagen
-...”
- zur Anwendung des Hessischen Präqualifikationsregisters (HPQR) siehe „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ der Vergabeunterlagen
- Hinweis: Sofern ein Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, einen der genannten Nachweise und Erklärungen (unternehmensbezogene Unterlagen) vorzulegen, hat er dies unter Angabe der Gründe der Vergabestelle vor der in Ziffer 5 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ genannten Frist für Fragen zu den Vergabeunterlagen mitzuteilen. Ist der Bieter der Auffassung, dass er die ausschreibungsgegenständlichen Leistungen im Busverkehr nicht mit der angegebenen Anzahl an Fahrzeugen erbringen kann (Fahrzeugmehrbedarf) - oder der Auffassung, dass die o.g. bzw. die in den Anlagen zum Muster des jeweiligen Verkehrsvertrages dargestellten Nkm- und / oder Fahrplanstunden-Angaben von seinen eigenen Berechnungen abweichen (Mehr- oder Minderbedarf), so hat er die Vergabestelle darüber gemäß Ziffer 5 der "Aufforderung zur Angebotsabgabe" unter Nachweisführung in Kenntnis zu setzen.
Ist der Bieter der Auffassung, dass er die ausschreibungsgegenständlichen Leistungen mit einer geringeren Anzahl an Fahrzeugen als die o.g. bzw. die in den Anlagen zum Muster des Verkehrsvertrages ausgewiesene Anzahl an Fahrzeugen erbringen kann, so hat er die Vergabestelle im Rahmen seines Angebotes darüber unter Nachweisführung (Angabe der Anzahl der kalkulierten Fahrzeuge sowie Abgabe der verbindlichen, dem Angebot zu Grunde liegenden Umlaufplanung) in Kenntnis zu setzen.
• Angebotsschreiben:
Das „Angebotsschreiben“ ist zwingend auszufüllen und hochzuladen. Erfolgt dies nicht, so liegt kein wertbares Angebot vor!
• Preisblätter (Anlagen B1, B2, B3 & B4 zum Angebotsschreiben):
Das jeweilige „Preisblatt“ ist zwingend auszufüllen und hochzuladen.
Sonstige Nachweise
• Eignungsleihe:
Falls ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für die Erbringung des Verkehrsvertrages nebst Anlagen erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, vgl. Ziffer 8 des Angebotsschreibens. Hierzu hat er eine Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Das andere Unternehmen muss die Verpflichtungserklärung in Form einer verbindlichen Zusage abgeben, die der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorzulegen ist. Die Verpflichtungserklärung wird als Anlage zum Verkehrsvertrag aufgenommen und ist während der Vertragslaufzeit als Teil der Leistung des Auftragnehmers durch das eignungsleihende Unternehmen zu erbringen.
Die Verpflichtungserklärung muss Aussagen beinhalten, dass das Know-How, ggf. notwendige technischen Geräte und Einrichtungen sowie die notwendigen personellen Kapazitäten des anderen Unternehmens dem Bieter über die gesamte Vertragslaufzeit für den vertragsgegenständlichen Verkehr uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Die Verpflichtungserklärung ist auch notwendig, sofern es sich bei dem anderen Unternehmen um ein Unternehmen handelt, dass mit dem Bieter in einem Konzern verbunden ist.
Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt und ist durch eine Eigenerklärung zu erklären. Die Eigenerklärung zur Haftung wird als Anlage zum Verkehrsvertrag aufgenommen.
Die Anforderungen gelten für Einzelbieter und Bietergemeinschaften gleichermaßen.
• Verpflichtungserklärungen für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen im Personennahverkehr nach dem HVTG (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage C zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden),
• Falls zutreffend:
Eine Erklärung der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung, insbesondere hinsichtlich der Verpflichtungserklärungen der Mitglieder der Bietergemeinschaft, siehe Anlage D zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden).
• Falls zutreffend:
Angabe der Anzahl der kalkulierten Fahrzeuge sowie die verbindliche Umlaufplanung (vgl. Hinweis in Ziffer 2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe)
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: 06-22630029-17
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: +496151126603📞
Fax: +49611327648534 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: 06-22630029-17
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: +496151126603📞
Fax: +49611327648534 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Verfahren zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen das Vergabeverfahren richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. GWB.
Ergeht eine Mitteilung...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Verfahren zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen das Vergabeverfahren richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. GWB.
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 233-801691 (2025-12-02)
Auftragsbekanntmachung (2026-01-15) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-06 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-02-06 10:00:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 011-033641 (2026-01-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 1 EUR 💰
Auftragsvergabe
1️⃣
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: Los 1
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-03-23 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 99
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 99
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 98
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: HLB Hessenbus GmbH
Nationale Registrierungsnummer: Handelsregister B des AG Frankfurt a.M., HRB 74433
Postleitzahl: 60325
Postort: Frankfurt am Main
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bad Wildunger Kraftwagenverkehrs- und Wasserversorgungsgesellschaft mbH
Nationale Registrierungsnummer: Amtsgericht Fritzlar, HRB 2106
Postleitzahl: 34537
Postort: Bad Wildungen
Region: Waldeck-Frankenberg🏙️
E-Mail: verkehr@bkw-bw.de📧
Telefon: 000📞
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Frölich Linie Melsungen GmbH
Nationale Registrierungsnummer: HRB 12170 (Handelsregister B des Amtsgerichts Fritzlar)
Postleitzahl: 34212
Postort: Melsungen
Region: Schwalm-Eder-Kreis🏙️
4️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 EUR 💰
“Bei den in den Feldern "Anzahl der eingegangenen Angebote" sowie "Wert des Ergebnisses" genannten Werten handelt es sich nicht um die tatsächlichen...”
Bei den in den Feldern "Anzahl der eingegangenen Angebote" sowie "Wert des Ergebnisses" genannten Werten handelt es sich nicht um die tatsächlichen Auftragswerte bzw. die tatsächliche Angabe der Anzahl abgegebener Angebote. Diese Werte werden nicht offengelegt, weil dies den geschäftlichen Interessen des obsiegenden Bieters schaden und den Wettbewerb beeinträchtigen würde (vgl. § 39 Abs. 6 Nr. 3+4 VgV).
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Quelle: OJS 2026/S 068-237964 (2026-04-07)