Linienbündel „501: Burgwald / Oberes Edertal“ (Los 1), Linienbündel „505: Kellerwald“ (Los 2), Linienbündel „506: Oberes Edertal“ (Los 3)
Energie Waldeck-Frankenberg GmbH
Öffentliche Nahverkehrsleistungen auf dem Gebiet des Landkreises Waldeck-Frankenberg.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2025-12-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-10-24.
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2025-10-24 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2025-10-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Linienbündel „501: Burgwald / Oberes Edertal“ (Los 1), Linienbündel „505: Kellerwald“ (Los 2), Linienbündel „506: Oberes Edertal“ (Los 3)
Referenznummer:
Kurze Beschreibung:
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
1️⃣
Interne Kennung:
Titel: Linienbündel „501: Burgwald / Oberes Edertal“ (Los 1)
Beschreibung der Beschaffung:
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Waldeck-Frankenberg 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-12-13 📅
Datum des Endes: 2036-12-13 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer:
2️⃣
Interne Kennung:
Titel: Linienbündel „505: Kellerwald“ (Los 2)
Beschreibung der Beschaffung:
Titel
Los-Identifikationsnummer:
3️⃣
Interne Kennung:
Titel: Linienbündel „506: Oberes Edertal“ (Los 3)
Beschreibung der Beschaffung:
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Beschreibung
Postleitzahl: 34497
Stadt: Korbach
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-15 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-12-15 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 66 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Eröffnungstermin: 2025-12-15 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-12-04 14:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD)) ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Finanzkennzahlen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Geforderte Kautionen und Garantien:
Ausschlussgrund: Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Energie Waldeck-Frankenberg GmbH
Nationale Registrierungsnummer:
Postleitzahl: 34497
Postort: Korbach
Region: Waldeck-Frankenberg 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@ewf.de 📧
Telefon: 000 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag umfasst die gemeinsame Beschaffung ✅
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E23176116 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E23176116 🌏
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 5f5c64a7-3d68-4b6a-a6dc-0a48d7339c70-01
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de 📧
Telefon: +496151126603 📞
Fax: +49611327648534 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-24+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 206-708598 (2025-10-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Linienbündel „501: Burgwald / Oberes Edertal“ (Los 1), Linienbündel „505: Kellerwald“ (Los 2), Linienbündel „506: Oberes Edertal“ (Los 3)
Referenznummer:
4917
Kurze Beschreibung:
Öffentliche Nahverkehrsleistungen auf dem Gebiet des Landkreises Waldeck-Frankenberg.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
1️⃣
Interne Kennung:
Los 1: Linienbündel „501: Burgwald / Oberes Edertal“
Titel: Linienbündel „501: Burgwald / Oberes Edertal“ (Los 1)
Beschreibung der Beschaffung:
Linie 525: (Schulverkehr) Frankenberg – Bottendorf – Frankenberg-Willersdorf – Burgwald –Birkenbringhausen – Wiesenfeld – Ernsthausen – Rosenthal-Rode – Rosenthal – Willershausen – Gemünden-Niederholzhausen – Gemünden
Linie 528: (Schulverkehr) Allendorf – Hallenberg – Frankenberg
Die Leistungen können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 8 Fahrzeugen (6 Standard-Solobusse Kategorie A, 2 Standardgelenkbus Kat. A; vgl. Anlage zum Verkehrsvertrag „Unverbindliche Umlaufplanung“) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr gem. Ziffer 1.3 der Anlage A zum Angebotsschreiben „Vorgaben und Hinweise zur Angebotskalkulation“ mit gerundeten 272.125 Nkm (Nutzwagenkilometern) sowie gerundeten 7.139 Fahrplanstunden p.a. erbracht werden.
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Ort der Leistung: Waldeck-Frankenberg 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-12-13 📅
Datum des Endes: 2036-12-13 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung:
Los 2: Linienbündel „505: Kellerwald“
Titel: Linienbündel „505: Kellerwald“ (Los 2)
Beschreibung der Beschaffung:
Linie 543: (Schulverkehr) Gemünden-Schiffelbach – Lehnhausen – Gemünden – Ellnrode – Herbelhausen – Haina – Altenhaina – Löhlbach – Hüttenrode – Battenhausen – Haddenberg - Dodenhausen
Linie 544: (Schulverkehr) Haina-Dodenhausen – Haddenberg – Battenhausen – Hüttenrode – Bad Wildungen-Hundsdorf – Armsfeld – Bergfreiheit – Braunau – Odershausen – Bad Wildungen
Die Leistungen können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 4 Fahrzeugen (Standard-Solobusse Kategorie A; vgl. Anlage zum Verkehrsvertrag „Unverbindliche Umlaufplanung“) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr gem. Ziffer 1.3 der Anlage A zum Angebotsschreiben „Vorgaben und Hinweise zur Angebotskalkulation“ mit gerundeten 170.473 Nkm (Nutzwagenkilometern) sowie gerundeten 4.296 Fahrplanstunden p.a. erbracht werden.
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Los-Identifikationsnummer:
LOT-0002
3️⃣
Interne Kennung:
Los 3: Linienbündel „506: Oberes Edertal“
Titel: Linienbündel „506: Oberes Edertal“ (Los 3)
Beschreibung der Beschaffung:
Linie 520: Bad Wildungen – Frankenau – Frankenberg
Linie 522: (Schulverkehr) Frankenau – Frankenberg
Linie 523: (Schulverkehr) Frankenberg-Haubern – Frankenau
Linie 530: Medebach – Frankenberg
Linie 540: Frankenberg – Battenberg – Hallenberg / Hatzfeld
Linie 541: (Schulverkehr) Allendorf Osterfeld – Allendorf (Eder)
Linie 542: (Schulverkehr) Hatzfeld – Battenberg
Linie 546: (Schulverkehr) Hallenberg – Battenberg
Linie 547: (Schulverkehr) Münchhausen – Battenberg
Linie 548: (Schulverkehr) Hatzfeld – Frankenberg
Linie 571: (Schulverkehr) Haina-Oberholzhausen – Haina
Linie 572: (Schulverkehr) Frankenberg – Friedrichshausen – Frankenberg
Linie 573: Gemünden (Wohra) – Frankenberg
Die Leistungen können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 18 Fahrzeugen (13 Standard-Solobusse Kategorie A, 5 Standardgelenkbus Kat. A; vgl. Anlage zum Verkehrsvertrag „Unverbindliche Umlaufplanung“) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr gem. Ziffer 1.3 der Anlage A zum Angebotsschreiben „Vorgaben und Hinweise zur Angebotskalkulation“ mit gerundeten 1.205.038 Nkm (Nutzwagenkilometern) sowie gerundeten 31.092 Fahrplanstunden p.a. erbracht werden.
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Los-Identifikationsnummer:
LOT-0003
Beschreibung
Postleitzahl: 34497
Stadt: Korbach
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-15 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-12-15 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 66 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Eröffnungstermin: 2025-12-15 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-12-04 14:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Vergabestelle kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 VgV). Eine Verpflichtung der Vergabestelle besteht hierzu nicht.
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Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD)) ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen, vgl. § 44 Abs. 1 VgV.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 15.09.2025.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angabe von im „Rollgeschäft“ erbrachten Busverkehrsleistungen (keine Rufbus-/ AST-/ ALF-/ Fernbus-/ Schienenersatz-/ Bedarfs-/ Mietbus-/ Berufs-/ Markt-/ Theater-/ Flughafenvorfeld-/ Reise-Verkehre, auch keine Werks-/ Freigestellte Schüler-Verkehre) im öffentlichen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (falls in Deutschland erbracht: gem. § 42 PBefG; nicht: gem. §§ 42a, 43-49 PBefG; Verkehrsleistungen gem. §§ 42a, 43-49 PBefG werden nicht berücksichtigt) seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten drei vollen Kalenderjahre vor dem genannten Termin zur Angebotsabgabe.
Es ist mindestens eine vergleichbare, erbrachte Verkehrsleistung gefordert. Es steht den Bietern frei, eine größere Anzahl von Referenzen anzugeben.
Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen, d.h. auf erbrachte Leistungen im „Rollgeschäft“. Die Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). Neben der Angabe von Busverkehrsleistungen als Konzessionsinhaber (auch als Teil einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig.
1. Mindestanforderungen an die Vorgabe „Angabe im „Rollgeschäft“ erbrachte Busverkehrsleistungen […]“:
Die vorgelegte Referenz muss von dem Unternehmen erbracht worden sein, welches das Angebot abgibt. Erfolgt die Leistungserbringung der Referenzleistung bei einer GbR, GmbH, KG, OHG, etc. von den „Gesellschaftern“ des Unternehmens (z.B. Gesellschafter A stellt das Fahrpersonal, Gesellschafter B stellt die Fahrzeuge, Gesellschafter C führt alle administrativen und technischen Tätigkeiten durch), wird die Referenz mit ihrem Erklärungsgehalt als zulässig gewertet.
2. Mindestanforderungen an die Vorgabe „vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad einer Referenz“:
Los 1:
Die Vergleichbarkeit gilt als erfüllt, wenn Referenzen als Haupt- oder Unterauftragnehmer einzeln oder in Summe einen Umfang von mindestens 92.000 Nutzwagenkilometer p.a. bei gleichzeitigem Einsatz von mindestens 3 Kraftomnibussen aufweisen. Die Referenzen müssen im o.g. Referenzzeitraum (2022, 2023, 2024) jeweils für mindestens 12 Monate erbracht worden sein.
Los 2:
Die Vergleichbarkeit gilt als erfüllt, wenn Referenzen als Haupt- oder Unter-auftragnehmer einzeln oder in Summe einen Umfang von mindestens 57.000 Nutzwagenkilometer p.a. bei gleichzeitigem Einsatz von mindestens 1 Kraftomnibus aufweisen. Die Referenzen müssen im o.g. Referenzzeitraum (2022, 2023, 2024) jeweils für mindestens 12 Monate erbracht worden sein.
Los 3:
Die Vergleichbarkeit gilt als erfüllt, wenn Referenzen als Haupt- oder Unterauftragnehmer einzeln oder in Summe einen Umfang von mindestens 400.000 Nutzwagenkilometer p.a. bei gleichzeitigem Einsatz von mindestens 6 Kraftomnibussen aufweisen. Die Referenzen müssen im o.g. Referenzzeitraum (2022, 2023, 2024) jeweils für mindestens 12 Monate erbracht worden sein.
Bei Abgabe eines Angebots auf mehrere Lose:
Wird auf mehr als ein Los jeweils ein Angebot abgegeben, gilt die Vergleichbarkeit als erfüllt, wenn Referenzen als Haupt- oder Unterauftragnehmer einzeln oder in Summe einen Umfang von mindestens den Referenz-Nutzwagenkilometern p.a. des größten Loses plus 50% der Referenz-Nutzwagenkilometer p.a. jedes weiteren Loses bei gleichzeitigem Einsatz von mindestens den Referenz-Kraftomnibussen des größten Loses plus 50% (abgerundet) jedes weiteren Loses aufweisen. Die Referenzen müssen im o.g. Referenzzeitraum (2022, 2023, 2024) jeweils für mindestens 12 Monate erbracht worden sein.
Beispiel: Angebotsabgabe auf Lose 1 und 3, Los 3 ist das größere Lose
400.000 Nkm (Los 3) + 46.000 Nkm (50% von Los 1) = 446.000 Nkm gesamt, die als Referenz vorzulegen sind
6 Busse (Los 3) + 1 Bus (50% von Los 1) = 7 Busse gesamt, die als Referenz vorzulegen sind
Bei Vorlage mehrerer Referenzen (max. 4) werden diese kumulativ betrachtet. Detaillierte Anforderung an die zu erteilenden Angaben siehe Anlage E zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bescheinigung der „fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen“, nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen. D.h. Nachweis der fachlichen Eignung i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV: Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nachgewiesen nach dem Muster des Anhangs III der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung.
In Deutschland:
Kopie einer Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“).
Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Unternehmer selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden.
Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unter-nehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird.
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Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (für ausländische Bieter: oder vergleichbar) [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuer entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern.
Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen / Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren.
Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 15.09.2025.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr, der in der Norm enthaltene Stichtag ist einzuhalten (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage F zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden)
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Zusatzbescheinigung nach § 2 Abs. 3 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr, der in der Norm enthaltene Stichtag ist einzuhalten (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage G zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden)
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Bonitätsbescheinigung der Hausbank nach Bank-zu-Bank-Standard [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 1 Monat zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 15.11.2025
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Bonitätsauskunft der Hausbank über das Kreditrisiko (Rating). Diese Auskunft muss eine mindestens „durchschnittliche / befriedigende“ Bonität bescheinigen und die Angabe enthalten, auf Basis welchen Jahresabschlusses die Auskunft erfolgt und wann das Rating erstellt worden ist [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 1 Monat zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 15.11.2025
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Zur Sicherung der Leistungspflicht und des lückenlosen Weiterbetriebs im Falle einer Betriebsaufnahme durch Dritte sowie zur Durchsetzung aller bestehenden und künftigen, auch bedingten und befristeten Ansprüche des Auftraggebers aus dem Verkehrsvertrag einschließlich nachvertraglicher Abwicklungspflichten muss der jeweils erfolgreiche Bieter (Gewinner der Ausschreibung) Sicherheitsleistungen in Höhe von 5 v. H. des Netto-Gesamt-Auftragswertes des Busverkehrs (vgl. Ziffer 1 der Anlage B zum Angebotsschreiben „Preisblatt“) eines durchschnittlichen Kalenderjahres (Berechnungsgrundlage: Planungsstand zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe) bereit stellen.
Die Sicherheitsleistung ist durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers zu erbringen. Die Sicherheitsleistung ist durch eine schriftliche, unbedingte und unbefristete selbstschuldnerische Bankbürgschaft unter Verzicht der Einrede der Anfechtung, Aufrechenbarkeit oder Vorausklage zu erbringen und hat deutschem Recht zu unterliegen.Die Sicherheitsleistung ist spätestens 14 Kalendertage nach der durch den Auftraggeber erfolgten Vertragszeichnung zu erbringen.
Die Rückgabe der Sicherheitsleistung erfolgt nach Entfallen des Sicherungszwecks. Dieser umfasst insbesondere die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sowie die Durchsetzung finanzieller Ansprüche des Auftraggebers einschließlich nachvertraglicher Abwicklungspflichten. Hierunter fällt insbesondere die Sicherstellung eines Ersatzverkehrs, falls der Auftragnehmer die vertraglich vereinbarte Verkehrsleistung nicht mehr erbringen kann. Der Sicherungszweck entfällt nach Abwicklung der letzten Zahlungen nach Beendigung des Verkehrsvertrages.
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Beschreibung der Ausschlussgründe:
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Angebote, die zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 GWB oder § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden ausgeschlossen. Angebote, die fakultative Ausschlussgründe gem. § 124 GWB erfüllen, können ausgeschlossen werden; auf ergänzende Regelungen zum Ausschluss in den Vergabeunterlagen wird verwiesen.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Energie Waldeck-Frankenberg GmbH
Nationale Registrierungsnummer:
Amtsgericht Korbach, HRB 48
Postleitzahl: 34497
Postort: Korbach
Region: Waldeck-Frankenberg 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@ewf.de 📧
Telefon: 000 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag umfasst die gemeinsame Beschaffung ✅
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E23176116 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E23176116 🌏
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 5f5c64a7-3d68-4b6a-a6dc-0a48d7339c70-01
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
- zur Anwendung des Hessischen Präqualifikationsregisters (HPQR) siehe „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ der Vergabeunterlagen
- Hinweis: Sofern ein Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, einen der genannten Nachweise und Erklärungen (unternehmensbezogene Unterlagen) vorzulegen, hat er dies unter Angabe der Gründe der Vergabestelle vor der in Ziffer 5 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ genannten Frist für Fragen zu den Vergabeunterlagen mitzuteilen. Ist der Bieter der Auffassung, dass er die ausschreibungsgegenständlichen Leistungen im Busverkehr nicht mit der angegebenen Anzahl an Fahrzeugen erbringen kann (Fahrzeugmehrbedarf) - oder der Auffassung, dass die o.g. bzw. die in den Anlagen zum Muster des jeweiligen Verkehrsvertrages dargestellten Nkm- und / oder Fahrplanstunden-Angaben von seinen eigenen Berechnungen abweichen (Mehr- oder Minderbedarf), so hat er die Vergabestelle darüber gemäß Ziffer 5 der "Aufforderung zur Angebotsabgabe" unter Nachweisführung in Kenntnis zu setzen.
Ist der Bieter der Auffassung, dass er die ausschreibungsgegenständlichen Leistungen mit einer geringeren Anzahl an Fahrzeugen als die o.g. bzw. die in den Anlagen zum Muster des Verkehrsvertrages ausgewiesene Anzahl an Fahrzeugen erbringen kann, so hat er die Vergabestelle im Rahmen seines Angebotes darüber unter Nachweisführung (Angabe der Anzahl der kalkulierten Fahrzeuge sowie Abgabe der verbindlichen, dem Angebot zu Grunde liegenden Umlaufplanung) in Kenntnis zu setzen.
• Angebotsschreiben:
Das „Angebotsschreiben“ ist zwingend auszufüllen und hochzuladen. Erfolgt dies nicht, so liegt kein wertbares Angebot vor!
• Preisblätter (Anlagen B1, B2 & B3 zum Angebotsschreiben):
Das jeweilige „Preisblatt“ ist zwingend auszufüllen und hochzuladen.
Sonstige Nachweise
• Eignungsleihe:
Falls ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für die Erbringung des Verkehrsvertrages nebst Anlagen erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, vgl. Ziffer 8 des Angebotsschreibens. Hierzu hat er eine Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Das andere Unternehmen muss die Verpflichtungserklärung in Form einer verbindlichen Zusage abgeben, die der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorzulegen ist. Die Verpflichtungserklärung wird als Anlage zum Verkehrsvertrag aufgenommen und ist während der Vertragslaufzeit als Teil der Leistung des Auftragnehmers durch das eignungsleihende Unternehmen zu erbringen.
Die Verpflichtungserklärung muss Aussagen beinhalten, dass das Know-How, ggf. notwendige technischen Geräte und Einrichtungen sowie die notwendigen personellen Kapazitäten des anderen Unternehmens dem Bieter über die gesamte Vertragslaufzeit für den vertragsgegenständlichen Verkehr uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Die Verpflichtungserklärung ist auch notwendig, sofern es sich bei dem anderen Unternehmen um ein Unternehmen handelt, dass mit dem Bieter in einem Konzern verbunden ist.
Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt und ist durch eine Eigenerklärung zu erklären. Die Eigenerklärung zur Haftung wird als Anlage zum Verkehrsvertrag aufgenommen.
Die Anforderungen gelten für Einzelbieter und Bietergemeinschaften gleichermaßen.
• Verpflichtungserklärungen für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen im Personennahverkehr nach dem HVTG (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage C zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden),
• Falls zutreffend:
Eine Erklärung der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung, insbesondere hinsichtlich der Verpflichtungserklärungen der Mitglieder der Bietergemeinschaft, siehe Anlage D zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden).
• Falls zutreffend:
Angabe der Anzahl der kalkulierten Fahrzeuge sowie die verbindliche Umlaufplanung (vgl. Hinweis in Ziffer 2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe)
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Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer:
06-22630029-17
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de 📧
Telefon: +496151126603 📞
Fax: +49611327648534 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Das Verfahren zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen das Vergabeverfahren richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. GWB.
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-24+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 206-708598 (2025-10-24)
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