Auftragsbekanntmachung (2025-03-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Linienbündel "LDK Bischoffen-Mittenaar" und "LDK Hohenahr"
Reference number: E35238236
Kurze Beschreibung:
“Öffentliche Nahverkehrsleistungen auf dem Gebiet des Lahn-Dill-Kreises.”
Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Öffentliche Nahverkehrsleistungen auf dem Gebiet des Lahn-Dill-Kreises.
Linie LDK-400: Bischoffen/Wilsbach – Gladenbach
Linie LDK-401: Bischoffen/Wilsbach...”
Beschreibung der Beschaffung
Öffentliche Nahverkehrsleistungen auf dem Gebiet des Lahn-Dill-Kreises.
Linie LDK-400: Bischoffen/Wilsbach – Gladenbach
Linie LDK-401: Bischoffen/Wilsbach – Niederweidbach
Linie LDK-402: Oberweidbach/Wilsbach – Roßbach – Niederweidbach – Bischoffen – Offenbach – Herborn
Linie LDK-403: Bad Endbach – Hartenrod – Siegbach – Mittenaar – Herborn
Linie LDK-404: Hohenahr – Bellersdorf – Bicken/Offenbach – Ballersbach
Linie LDK-405: Ortsverkehr Siegbach – Ballersbach
Linie LDK-407: Hartenrod – Bad Endbach – Günterod – Bischoffen – Offenbach – Ballersbach - Herborn
Die Leistungen im Regel-Busverkehr können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit ca. 496.613 Nwkm p.a. und gerundeten 14.536 Fahrplanstunden p.a. sowie 14 Fahrzeugen, davon 2 Gelenkbusse, 8 Solobusse und 4 Midibusse, erbracht werden.
Die Leistungen im Rufbus-Verkehr können mit den Fahrzeugen des Busverkehrs und geschätzten 82.443 Nwkm erbracht werden. Die maximal mögliche Rufbus-Leistung beträgt 206.108 Nwkm.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bedarfspersonenbeförderung📦
Ort der Leistung: Lahn-Dill-Kreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-12-13 📅
Datum des Endes: 2034-12-09 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Von Seiten des Auftraggebers besteht ein Optionsrecht auf Vertragsverlängerung von 2x1 Jahr bis zum 08.12.2035, d.h. Samstag vor dem international...”
Beschreibung der Optionen
Von Seiten des Auftraggebers besteht ein Optionsrecht auf Vertragsverlängerung von 2x1 Jahr bis zum 08.12.2035, d.h. Samstag vor dem international vereinbarten Fahrplanwechsel der Fahrplanperiode 2036; bzw. bis zum 13.12.2036, d.h. Samstag vor dem international vereinbarten Fahrplanwechsel der Fahrplanperiode 2037.
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Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Öffentliche Nahverkehrsleistungen auf dem Gebiet des Lahn-Dill-Kreises.
Linie LDK-240: Wetzlar – Naunheim – Waldgirmes – Dorlar – Atzbach
Linie LDK-406:...”
Beschreibung der Beschaffung
Öffentliche Nahverkehrsleistungen auf dem Gebiet des Lahn-Dill-Kreises.
Die Leistungen im Regel-Busverkehr können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit ca. 450.849 Nwkm p.a. und gerundeten 12.963 Fahrplanstunden p.a. sowie 7 Fahrzeugen, davon 5 Solobusse und 2 Midibusse, erbracht werden.
Die Leistungen im Rufbus-Verkehr können mit den Fahrzeugen des Busverkehrs und geschätzten 35.012 Nwkm erbracht werden. Die maximal mögliche Rufbus-Leistung beträgt 58.353 Nwkm.
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-29 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-29 10:15:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote gem. § 55 Abs. 2 VgV nicht anwesend sein.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen, vgl. § 44 Abs. 1 VgV
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen. Hinweis zur Eignungsleihe:
Die vorgenannte Bescheinigung kann nicht im Rahmen der Eignungsleihe durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, da diese Bescheinigung Bestandteil der subjektiven Genehmigungskriterien des Genehmigungsverfahrens ist und der Bieter im Auftragsfall die Konzession selbst zu beantragen hat, wohingegen gemäß § 47 Abs. 1 S. 2 VgV das eignungsleihende Unternehmen die entspre-chenden Mittel dem Bieter zur Verfügung stellen muss, was sich inhaltlich widerspricht.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (für ausländische Bieter: oder vergleichbar) [die Bescheinigung muss...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (für ausländische Bieter: oder vergleichbar) [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuer entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern.
Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen / Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren.
Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen. Hinweis zur Eignungsleihe: Die vorgenannte Bescheinigung kann nicht im Rahmen der Eignungsleihe durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, da diese Bescheinigung Bestandteil der subjektiven Genehmigungskriterien des Genehmigungsverfahrens ist und der Bieter im Auftragsfall die Konzession selbst zu beantragen hat, wohingegen gemäß § 47 Abs. 1 S. 2 VgV das eignungsleihende Unternehmen die entsprechenden Mittel dem Bieter zur Verfügung stellen muss, was sich inhaltlich widerspricht.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angabe von im „Rollgeschäft“ erbrachten Busverkehrsleistungen (keine Rufbus-/ AST-/ ALF-/ Fernbus-/ Schienenersatz-/ Bedarfs-/ Mietbus-/ Berufs-/ Markt-/...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe von im „Rollgeschäft“ erbrachten Busverkehrsleistungen (keine Rufbus-/ AST-/ ALF-/ Fernbus-/ Schienenersatz-/ Bedarfs-/ Mietbus-/ Berufs-/ Markt-/ Theater-/ Flughafenvorfeld-/ Reise-Verkehre, auch keine Werks-/ Freigestellte Schüler-Verkehre) im öffentlichen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (falls in Deutschland erbracht: gem. § 42 PBefG; nicht: gem. §§ 42a, 43-49 PBefG; Verkehrsleistungen gem. §§ 42a, 43-49 PBefG werden nicht berücksichtigt) seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten drei vollen Kalenderjahre vor dem Termin zur Angebotsabgabe.
Es ist mindestens eine erbrachte Verkehrsleistung anzugeben. Den Bietern steht es frei, eine größere Anzahl von Referenzen anzugeben.
Die angegebenen Referenzleistungen müssen jeweils geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen, d.h. auf selbst erbrachte Leistungen im „Rollgeschäft“. Die Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). Neben der Angabe von Busverkehrsleistungen als Konzessionsinhaber (auch als Teil einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig.
1. Mindestanforderungen an die Vorgabe „Angabe im „Rollgeschäft“ erbrachte Busverkehrsleistungen […]“:
Die vorgelegte Referenz muss von dem Unternehmen erbracht worden sein, welches das Angebot abgibt. Erfolgt die Leistungserbringung der Referenzleis-tung bei einer GbR, GmbH, KG, OHG, etc. von den „Gesellschaftern“ des Unternehmens (z.B. Gesellschafter A stellt das Fahrpersonal, Gesellschafter B stellt die Fahrzeuge, Gesellschafter C führt alle administrativen und technischen Tätigkeiten durch), wird die Referenz mit ihrem Erklärungsgehalt als zulässig gewertet.
2. Mindestanforderungen an die Vorgabe „vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad einer Referenz“:
Die Vergleichbarkeit gilt als erfüllt, wenn Referenzen als Haupt- oder Unterauftragnehmer einzeln oder in Summe einen Umfang von mindestens 248.307 Nutzwagenkilometer p.a. bei gleichzeitigem Einsatz von mindestens 14 Kraftomnibussen aufweisen. Die Referenzen müssen im o.g. Referenzzeitraum (2022, 2023, 2024) jeweils für mindestens 12 Monate erbracht worden sein.
Bei Vorlage mehrerer Referenzen (max. 4) werden diese kumulativ betrachtet. Detaillierte Anforderung an die zu erteilenden Angaben siehe Anlage E zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden).
Bei Abgabe eines Angebots auf beide Lose gilt die Vergleichbarkeit als erfüllt, wenn Referenzen als Haupt- oder Unterauftragnehmer einzeln oder in Summe einen Umfang von mindestens 473.731 Nutzwagenkilometer p.a. bei gleichzeitigem Einsatz von mindestens 21 Kraftomnibussen aufweisen. Die Referenzen müssen im o.g. Referenzzeitraum (2022, 2023, 2024) jeweils für mindestens 12 Monate erbracht worden sein.
Hinweis zur Eignungsleihe:
Sollte ein Bieter sich für den Nachweis „Referenzen“ eines „Dritten“ als „Eignungsleihgeber“ bedienen, so muss der Eignungsleihgeber während der Betriebslaufzeit gemäß § 17 Abs. 1 Verkehrsvertrag die Leistung in mindestens der Höhe der geliehenen Referenzleistung zur Erreichung der Mindestanforderung erbringen. D.h. der Eignungsleihgeber muss für die ausschreibungsgegenständliche Leistung während der Betriebslaufzeit kontinuierlich mindestens 248.307 Nutzwagenkilometer p.a. (Los 1) bzw. 225.424 Nutzwagenkilometer (Los 2) bei gleichzeitigem Einsatz von mindestens 14 Kraftomnibussen (Los 1) bzw. 7 Kraftomnibussen (Los 2) erbringen.
Die Anforderungen an die Eignungsleihe gem. § 47 VgV sind vom Bieter und Eignungsleihgeber zu erfüllen. Ergänzend wird auf Ziffer 13 der Aufforderung zur Angebotsabgabe verwiesen.
Alternativ kann die Referenzleistung gem. den o.g. Mindestanforderungen an die Referenz auch durch einen Zusammenschluss mehrerer Unternehmen, die das Angebot abgegeben, insbesondere als Bietergemeinschaft, erbracht werden, so dass die Referenzleistung durch mindestens 1 Unternehmen des Zusammenschlusses erbracht wird.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bescheinigung der „fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen“, nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen. D.h. Nachweis der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bescheinigung der „fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen“, nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen. D.h. Nachweis der fachlichen
Eignung i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV: Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines
Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nachgewiesen nach dem Muster des Anhangs III der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung.
In Deutschland:
Kopie einer Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“). Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Unternehmer selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden. Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird.
Hinweis zur Eignungsleihe: Sollte ein Bieter sich für den Nachweis „fachlichen Eignung für den Personen-kraftverkehr mit Kraftomnibussen […]“ eines „Dritten“ als Eignungsleihgeber bedienen, so muss der Eignungsleihgeber die Anforderungen des Art. 8 VO (EG) Nr. 1071/2009 erfüllen. Die fachkundige Person muss hierbei beim Bieter ange-siedelt sein. Eine „Gefälligkeit“ ist nicht ausreichend. D.h. die fachkundige Per-son muss beim Bieter tätig / in den Betrieb eingegliedert sein und für den Fall der Beauftragung die usschreibungsgegenständliche Leistung organisieren. Der Nachweis erfolgt z.B. durch die Vorlage eines nicht anonymisierten, ggf. bezüglich der Vergütung geschwärzten Arbeitsvertrages, verbunden mit der Erklärung, dass dieser während der Betriebslaufzeit der vertragsgegenständlichen Leistung erbracht wird.
Alternativ kann die „fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen […]“ gem. den o.g. Mindestanforderungen an die Fachkunde auch durch einen Zusammenschluss mehrerer Unternehmen, die das Angebot abgegeben, insbesondere als Bietergemeinschaft, erbracht werden, so dass die Fachkunde bei mindestens 1 Unternehmen des Zusammenschlusses vorliegt.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
“siehe Vergabeunterlagen”
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Verkehrsgesellschaft Lahn-Dill-Weil mbH
Nationale Registrierungsnummer: AG Wetzlar, HRB 2426
Postanschrift: Karl-Kellner-Ring 49
Postleitzahl: 35576
Postort: Wetzlar
Region: Lahn-Dill-Kreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ausschreibung@igdb.de📧
Telefon: +49 61035067220📞
Fax: +49 61035067121 📠 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional or local Agency/Office
Haupttätigkeit
Economic and financial affairs
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E35238236🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E35238236🌏
“- zur Anwendung des Hessischen Präqualifikationsregisters (HPQR) siehe „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ der Vergabeunterlagen
-...”
- zur Anwendung des Hessischen Präqualifikationsregisters (HPQR) siehe „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ der Vergabeunterlagen
- Hinweis: Sofern ein Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist,einen der genannten Nachweise und Erklärungen (unternehmensbezogene Unterlagen)
vorzulegen, hat er dies unter Angabe der Gründe der Vergabestelle vor der in Ziffer 5 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ genannten Frist für Fragen
zu den Vergabeunterlagen mitzuteilen. Ist der Bieter der Auffassung, dass er die ausschreibungsgegenständlichen Leistungen im Busverkehr nicht mit der angegebenen Anzahl an Fahrzeugen erbringen kann (Fahrzeugmehrbedarf) - oder der Auffassung, dass die o.g. bzw. die in den Anlagen zum Muster des jeweiligen Verkehrsvertrages dargestellten Nkm und/ oder Fahrplanstunden-Angaben von seinen eigenen Berechnungen abweichen (Mehr- oder Minderbedarf), so hat er die Vergabestelle darüber gemäß Ziffer 5 der "Aufforderung zur Angebotsabgabe" unter Nachweisführung in Kenntnis zu setzen. Ist der Bieter der Auffassung, dass er die ausschreibungsgegenständlichen Leistungen mit einer geringeren Anzahl an
Fahrzeugen als die o.g. bzw. die in den Anlagen zum Muster des Verkehrsvertrages ausgewiesene Anzahl an Fahrzeugen erbringen kann, so hat er die Vergabestelle im Rahmen
seines Angebotes darüber unter Nachweisführung (Angabe der Anzahl der kalkulierten Fahrzeuge sowie Abgabe der verbindlichen, dem Angebot zu Grunde liegenden Umlaufplanung) in Kenntnis zu setzen.
• Angebotsschreiben: Das „Angebotsschreiben“ ist zwingend auszufüllen und hochzuladen. Erfolgt dies nicht, so liegt kein wertbares Angebot vor!
• Preisblätter (Anlage B1 und B2 zum Angebotsschreiben): Das jeweilige „Preisblatt“ ist zwingend auszufüllen und hochzuladen.
Sonstige Nachweise:
• Eignungsleihe: Falls ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für die Erbringung des Verkehrsvertrages nebst Anlagen erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, vgl. Ziffer 8 des Angebotsschreibens. Hierzu hat er eine Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Das andere Unternehmen muss die Verpflichtungserklärung in Form einer verbindlichen Zusage abgeben, die der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorzulegen ist. Die Verpflichtungserklärung wird als Anlage zum Verkehrsvertrag aufgenommen und ist während der Vertragslaufzeit als Teil der Leistung des Auftragnehmers durch das eignungsleihende Unternehmen zu erbringen. Die Verpflichtungserklärung muss Aussagen beinhalten, dass das Know-How, ggf. notwendige technischen Geräte und Einrichtungen sowie die notwendigen personellen Kapazitäten des anderen Unternehmens dem Bieter über die gesamte Vertragslaufzeit für den vertragsgegenständlichen Verkehr uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Die Verpflichtungserklärung ist auch notwendig, sofern es sich bei dem anderen Unternehmen um
ein Unternehmen handelt, dass mit dem Bieter in einem Konzern verbunden ist. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend
dem Umfang der Eignungsleihe verlangt und ist durch eine Eigenerklärung zu erklären. Die Eigenerklärung zur Haftung wird als Anlage zum Verkehrsvertrag aufgenommen. Die
Anforderungen gelten für Einzelbieter und Bietergemeinschaften gleichermaßen.
• Verpflichtungserklärungen für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen im Personennahverkehr nach dem HVTG (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage C zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden),
• Falls zutreffend: Eine Erklärung der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung, insbesondere hinsichtlich der Verpflichtungserklärungen der Mitglieder der Bietergemeinschaft, siehe Anlage D zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden).
• Falls zutreffend: Angabe der Anzahl der kalkulierten Fahrzeuge sowie die verbindliche Umlaufplanung (vgl. Hinweis in Ziffer 2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe)
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 047-151284 (2025-03-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-06-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 1 EUR 💰
Vergabekriterien
Preis (Gewichtung): 100
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Öffentliche Nahverkehrsleistungen auf dem Gebiet des Lahn-Dill-Kreises.
Linie LDK-240: Wetzlar – Naunheim – Waldgirmes – Dorlar – Atzbach
Linie LDK-406:...”
Beschreibung der Beschaffung
Öffentliche Nahverkehrsleistungen auf dem Gebiet des Lahn-Dill-Kreises.
Die Leistungen im Regel-Busverkehr können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit ca. 451.260 Nwkm p.a. und gerundeten 13.099 Fahrplanstunden p.a. sowie 7 Fahrzeugen, davon 5 Solobusse und 2 Midibusse, erbracht werden.
Die Leistungen im Rufbus-Verkehr können mit den Fahrzeugen des Busverkehrs und geschätzten 35.012 Nwkm erbracht werden. Die maximal mögliche Rufbus-Leistung beträgt 58.353 Nwkm.
1️⃣
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: Los01
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-06-23 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 99
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: B.u.B. Busverkehr GbR
Nationale Registrierungsnummer: 004
Postleitzahl: 35630
Postort: Ehringshausen
Region: Lahn-Dill-Kreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 EUR 💰
“Zusätzliche Informationen: Bei den in den Feldern "Anzahl der eingegangenen Angebote" sowie "Wert des Ergebnisses" genannten Werten handelt es sich nicht um...”
Zusätzliche Informationen: Bei den in den Feldern "Anzahl der eingegangenen Angebote" sowie "Wert des Ergebnisses" genannten Werten handelt es sich nicht um die tatsächlichen Auftragswerte bzw. die tatsächliche Angabe der Anzahl abgegebener Angebote. Diese Werte werden nicht offengelegt, weil dies den geschäftlichen Interessen des obsiegenden Bieters
schaden und den Wettbewerb beeinträchtigen würde (vgl § 39 Abs. 6 Nr. 3+4 VgV).
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Quelle: OJS 2025/S 122-419282 (2025-06-27)