Auftragsbekanntmachung (2025-05-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lizenzierung Google Maps-APIs und Beratung
Referenznummer: 2025-05-26-SYS-REN
Kurze Beschreibung:
“Lizensierung von Google-Maps API und Erbringung dazu gehöriger Beratungsleistungen”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Lizenzverwaltungssoftwarepaket📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die AOK-Gemeinschaft nutzt auf Ihren Webauftritten an bestimmten Stellen die folgenden Dienste von Google Maps: Geocoding API, Maps API, Distance Matrix...”
Beschreibung der Beschaffung
Die AOK-Gemeinschaft nutzt auf Ihren Webauftritten an bestimmten Stellen die folgenden Dienste von Google Maps: Geocoding API, Maps API, Distance Matrix API. Diese Dienste/APIs sollen für unterschiedliche monatliche Aufrufzahlen durch den künftigen Auftragnehmer angeboten werden. Die Abrufe über die APIs sollen vom Auftragnehmer gemonitort werden, um eine kontinuierliche Verfügbarkeit der Dienste zu gewährleisten. Die jeweiligen Anwendungsdienstleister der AOK sind dafür verantwortlich, die Dienste auf den jeweiligen Webauftritten zu implementieren. Für evtl. auftretende Fragen zur Integration der APIs ist eine Beratungsleistung durch den Auftragnehmer erforderlich, welche mit anzubieten ist. Bezüglich der Einzelheiten der durch den Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen wird auf die Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen) verwiesen.
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Ort der Leistung: Berlin🏙️
Dauer: 4 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-26 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-06-26 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 50
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“(1) Berufs- oder Handelsregister: Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
(1) Berufs- oder Handelsregister: Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist der zuvor genannte Nachweis für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“(2) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russland-Sanktionen (Anlage 10 der Vergabeunterlagen): Der Bieter muss erklären, dass er nicht: a) russische(r)...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
(2) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russland-Sanktionen (Anlage 10 der Vergabeunterlagen): Der Bieter muss erklären, dass er nicht: a) russische(r) Staatsangehörige(r), in Russland ansässige natürliche Person oder in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt, d) Kapazitäten von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder Unternehmen in Anspruch nimmt, auf die mehrals10% des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als10% des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen. Weiter erklärt der Bieter, dass er der Auftraggeberin unverzüglich Mitteilung machen wird,(1) sobald und soweit einer der vorstehend unter Buchstaben a) bis d) genannten Tatbestände aufgrund einer Änderung der Umstände nach Abgabe dieser Eigenerklärung auf ihn zutrifft und/oder, (2) sobald und soweit er zukünftig von "Russlandsanktionen", insbesondere solchen nach der VO (EU) Nr. 833/2014 (auch in zukünftigen Fassungen), betroffen sein sollte. (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“(3) Mitarbeiterprofile (Anlage 4 der Vergabeunterlagen): Es sind mindestens zwei Mitarbeiterprofile einzureichen, wobei jedes Profil mindestens zwei der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
(3) Mitarbeiterprofile (Anlage 4 der Vergabeunterlagen): Es sind mindestens zwei Mitarbeiterprofile einzureichen, wobei jedes Profil mindestens zwei der geforderten fachlichen Kompetenzen aufweisen muss. Die aufgeführten fachlichen Kompetenzen müssen durch die eingereichten Mitarbeiterprofile darüber hinaus in ihrer Gesamtheit nachgewiesen bzw. abgedeckt werden. Es sind die folgenden fachlichen Kompetenzen nachzuweisen: - Mindestens 3 Jahre Erfahrung in der Beratung im Bereich Lizenzierung von Google Maps-Diensten. - Mindestens 3 Jahre Erfahrung im Umgang mit der Google Maps Konsole. - Mindestens 3 Jahre Erfahrung bei der Optimierung der Anbindung der folgenden Google Maps Schnittstellen: o Geocoding API o Maps API o Distance Matrix API. - Mindestens 3 Jahre Erfahrung in der Frontend-Entwicklung und Integration externer Dienste. Dabei sind unter Berücksichtigung des Obigen zu jedem Profil insbesondere folgende Angaben zu tätigen: - Name des Mitarbeiters - Angabe der Position im Unternehmen - Kurze Beschreibung der Tätigkeit im Unternehmen - Angaben, wie die oben genannten fachlichen Kompetenzen erworben wurden. - Angabe von mindestens zwei fachlichen Kompetenzen, inkl. Angabe von Jahren. - Angabe an welchen Referenzprojekten, anhand derer die oben genannten Kompetenzen erworben wurden, der Mitarbeiter mit welcher Aufgabe und mit welcher Einbindung beteiligt war.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“(4) Referenzen (Anlage 5 der Vergabeunterlagen): Der Bieter hat mindestens zwei Referenzen über innerhalb der letzten drei Jahre erbrachte Leistungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
(4) Referenzen (Anlage 5 der Vergabeunterlagen): Der Bieter hat mindestens zwei Referenzen über innerhalb der letzten drei Jahre erbrachte Leistungen (Stichtag Datum der Angebotsfrist) , die mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind, vorzulegen. Mit jeder Referenz muss nachgewiesen werden, dass die folgenden Leistungen im Vergleichsprojekt erbracht wurden: - Arbeit in der Google Maps Console, - Lizenzerwerb für die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten APIs, - Gesamtvertragsvolumen im Bereich des Lizenzerwerbs mehr als 750.000 EUR netto und - Unterstützungsleistung bei der Implementierung der APIs in eine Webanwendung. Dabei sind unter Berücksichtigung des Obigen insbesondere folgende Angaben zu tätigen: (a) Angabe des öffentlichen / privaten Auftraggebers (Anschrift, Telefon, E-Mail, Organisationeinheit zur Ermittlung eines Ansprechpartners) für Rückfragen, (b) Angabe des Leistungszeitraums, (c) Angabe der Branche. (d) Leistungsart und -umfang: Beschreibung und Erläuterung der Tätigkeit bei der Auftragsausführung sowie des Umfangs des Auftrages. Hinweis: Die AG behalten sich vor, die Referenzen zu überprüfen. Es ist daher eine Organisationeinheit des Referenzauftraggebers anzugeben, über die ein auskunftsfähiger Ansprechpartner ermittelt werden kann. Bei Vorlage von mehr als zwei Referenzen sind die Formblätter der Anlage 5 der Vergabeunterlagen selbstständig zu vervielfältigen. Erfüllen nicht mindestens zwei Referenzen jeweils die oben genannten Mindestanforderungen, führt dies zum Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“(5) Haftpflichtversicherung. Bieter haben durch Einreichen des Angebotsblatts (Anlage 8 der Vergabeunterlagen) die folgende Erklärung abzugeben: Wir...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
(5) Haftpflichtversicherung. Bieter haben durch Einreichen des Angebotsblatts (Anlage 8 der Vergabeunterlagen) die folgende Erklärung abzugeben: Wir erklären bei Abschluss des Vertrages innerhalb von acht Wochen nach Zuschlagserteilung dem AOK-Bundesverband nachzuweisen, dass die Haftungshöchstsummen gemäß Ziffer 9.2.1 und 9.2.2 EVB-IT Überlassung Typ B AGB durch eine Versicherung abgedeckt sind, die im Rahmen und Umfang einer marktüblichen deutschen Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU entspricht. Die Haftpflichtversicherung deckt mindestens folgende Deckungssummen ab: - Sachschäden bis zu 500.000 Euro je Schadensereignis, insgesamt jedoch höchstens bis zu 1,0 Million Euro pro Vertrag; - Vermögensschäden bis zur Höhe der Vergütung für drei Monate für die Standardsoftware, insgesamt jedoch höchstens bis zu 500.000 Euro je Vertrag. Wir werden diesen Versicherungsschutz bis zum Ende des Vertrages und darüber hinaus bis zur Verjährung sämtlicher Mängelansprüche aufrechterhalten. Kommen wir dieser Verpflichtung nicht nach, sind die Auftraggeberinnen nach erfolgloser angemessener Fristsetzung zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn ihnen ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist. Weitergehende Ansprüche der Auftraggeberinnen, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleiben hiervon unberührt.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Bewerben sich mehrere Unternehmen in Form einer Bietergemeinschaft, so hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eine rechtsverbindliche Erklärung für sich...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerben sich mehrere Unternehmen in Form einer Bietergemeinschaft, so hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eine rechtsverbindliche Erklärung für sich abzugeben, wonach im Auftragsfall die Bildung einer gesamtschuldnerisch haftenden Rechtsform zugesichert wird. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages im Auftragsfall bevollmächtigte Vertreter ist zu benennen.
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Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“(1) Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er den unter unter dem Kriterium "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit"...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
(1) Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er den unter unter dem Kriterium "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" genannten Versicherungsschutz bis zum Ende dieses Vertrags und darüber hinaus bis zur Verjährung sämtlicher Mängelansprüche aufrechterhalten wird. Der Versicherungsschutz ist innerhalb von acht Wochen nach Zuschlagserteilung dem AOK-Bundesverband nachzuweisen. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft den Auftraggeberinnen vorzulegen.
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK5N9F
1) Der AOK-Bundesverband führt das Vergabeverfahren für sich selbst und im Namen der in der Bekanntmachung genannten...”
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK5N9F
1) Der AOK-Bundesverband führt das Vergabeverfahren für sich selbst und im Namen der in der Bekanntmachung genannten Auftraggeberinnen durch. (2) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwenden die Auftraggeberinnen die E-Vergabelösung www.dtvp.de. (3) Die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten. (4) Bitte beachten Sie, dass die Abgabe der Angebote ausschließlich elektronisch über die E-Vergabelösung zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Abgabe der Angebote finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen, Anlage 00 der Vergabeunterlagen).
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Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 101-342504 (2025-05-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2025-05-26-SYS-REN-BvA
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0.01 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die AOK-Gemeinschaft nutzt auf Ihren Webauftritten an bestimmten Stellen die folgenden Dienste von Google Maps: Geocoding API, Maps API, Distance Matrix...”
Beschreibung der Beschaffung
Die AOK-Gemeinschaft nutzt auf Ihren Webauftritten an bestimmten Stellen die folgenden Dienste von Google Maps: Geocoding API, Maps API, Distance Matrix API. Diese Dienste/APIs sollten für unterschiedliche monatliche Aufrufzahlen durch den künftigen Auftragnehmer angeboten werden. Die jeweiligen Anwendungsdienstleister der AOK sind dafür verantwortlich, die Dienste auf den jeweiligen Webauftritten zu implementieren. Für evtl. auftretende Fragen zur Integration der APIs ist eine Beratungsleistung durch den Auftragnehmer erforderlich.
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: 1
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-08-20 📅
Titel: Lizenzierung Google Maps-APIs und Beratung
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: adesso SE
Nationale Registrierungsnummer: DE 208 318 527
Postanschrift: Adessoplatz 1
Postleitzahl: 44269
Postort: Dortmund
Region: Dortmund, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@adesso.de📧
Telefon: +49 23170007000📞
Fax: +49 23170001000 📠
URL: https://www.adesso.de🌏
“#Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK52CT#
1) Der AOK-Bundesverband führte das Vergabeverfahren für sich selbst und im Namen der in der Bekanntmachung genannten...”
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK52CT#
1) Der AOK-Bundesverband führte das Vergabeverfahren für sich selbst und im Namen der in der Bekanntmachung genannten Auftraggeberinnen durch.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
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Quelle: OJS 2025/S 181-618903 (2025-09-19)