LK - Schulneubau ESS und HKS - Kleinrammbohrungen

Landkreis Hameln-Pyrmont - Facility Management -

300.02_Kleinrammbohrungen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-19.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-09-19 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-09-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: LK - Schulneubau ESS und HKS - Kleinrammbohrungen
Referenznummer: S-HAMELN-LK-2025-0081
Kurze Beschreibung: 300.02_Kleinrammbohrungen
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Aufschlussbohrungen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
- Einholung von Genehmigungen, Stellen der erforderlichen Anzeigen. - Einholung von Leitungsplänen. - 41 Kleinrammbohrungen gemäß Lageplan mit Erkundungspunkten (Kleinrammbohrungen BS, Bohrdurchmesser ≥ 50 mm) mit Bohrtiefen von planmäßig 3 m bis 10 m (Gesamtbohrlänge ca. 286 m). - 20 Rammsondierungen (als DPH) gemäß Lageplan mit Tiefen von planmäßig ca. 7 m bis 10, voraussichtliche Gesamtsondierlänge ca. 170 m. - Entnahme von Proben (Gestörte Proben, Sonderproben, Wasserproben). - Probentransport zu den Laboren - Durchführung chemischer Bodenanalysen nach Parametern der ErsatzbaustoffV - Durchführung bodenmechanischer Laborversuche
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Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Versuchs- und Aufschlussbohrungen 📦
Dauer
Datum des Beginns: 2025-11-18 📅
Datum des Endes: 2025-12-23 📅
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Beschreibung
Ort der Leistung: Hameln-Pyrmont 🏙️
Postanschrift: Süntelstraße
Postleitzahl: 31785
Stadt: Hameln
Land: Deutschland 🇩🇪

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-14 14:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-14 14:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Hameln "Zentrale Vergabestelle" (Raum 71, 7. Etage) Rathausplatz 1 31785 Hameln Deutschland
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 34 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-10-14 14:30:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
Stadt Hameln "Zentrale Vergabestelle" (Raum 71, 7. Etage) Rathausplatz 1 31785 Hameln Deutschland
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
- Eigenerklärung "RUS Sanktion", - Eigenerklärung "§§ 123 & 124 GWB" - Erklärung "Information zum Bieter" - Eigenerklärung Tariftreue (NTVergG)
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- Referenznachweise mit den im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben" - Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" - drei Referenzen als Eigenerklärung über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren früheren Aufträgen in den letzten drei Jahren mit Angabe des Wertes, des Liefer- bzw. Erbringsungszeitpunktes, sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
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Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist - rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt - Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen - Formblatt 221 / 222 "Angaben zur Preisermittlung" - Formblatt 223 "Aufgliederung der Einheitspreise"
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Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in der Regel durch Eigenerklärung nachweisen.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landkreis Hameln-Pyrmont - Facility Management -
Nationale Registrierungsnummer: 03252-0-23
Postanschrift: Süntelstraße 9
Postleitzahl: 31785
Postort: Hameln
Region: Hameln-Pyrmont 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Stadt Hameln - Zentrale Vergabestelle -
E-Mail: vergabestelle@hameln.de 📧
Telefon: +49 51512023207 📞
Fax: +49 51512021569 📠
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-LK-2025-0081 🌏
Teilnahme-URL: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-LK-2025-0081 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-LK-2025-0081 Sie erhalten die Vergabeunterlagen direkt, gebührenfrei und ohne Registrierung. Wenn Sie immer aktuell zum Verfahren informiert sein möchten, sollten Sie die angebotene Möglichkeit zur freiwilligen Registrierung nutzen. Als registrierter Nutzer können Sie nach Eingabe Ihrer Nutzerkennung und Ihres Passworts den Abruf der Vergabeunterlagen starten. Mit dem registrierten Abruf stellen Sie sicher, dass Sie umgehend informiert werden, wenn neue Informationen zu den Vergabeverfahren vorliegen.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr, und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: entfällt
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 413115-3306 📞
Fax: +49 413115-2943 📠
URL: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/ 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-19+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 181-617844 (2025-09-19)
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