Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-11 09:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-11 09:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Bezirk Mittelfranken
Danziger Straße 5
91522 Ansbach
Deutschland
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Nur Vertreter des Auftraggebers”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 38
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter hat zu erklären, dass er in den letzten 5
Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen erbracht hat. Falls
der Bieter in die engere Wahl kommt, wird...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter hat zu erklären, dass er in den letzten 5
Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen erbracht hat. Falls
der Bieter in die engere Wahl kommt, wird er Referenzen
gemäß Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) vorlegen.
Die Erklärung ist mittels der Eigenerklärung zur Eignung
(Formblatt 124) abzugeben. Sollte der Bieter präqualifiziert sein
oder eine EEE abgeben wollen, ist die Eigenerklärung zur
Eignung nicht nochmals auszufüllen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bieter, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf die
Kapazitäten und die Qualifikation anderer Unternehmen
(Nachunternehmen) stützen, müssen diese...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bieter, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf die
Kapazitäten und die Qualifikation anderer Unternehmen
(Nachunternehmen) stützen, müssen diese Nachunternehmen
verbindlich benennen (Formblatt 235) und auf gesondertes
Verlangen des Auftraggebers durch eine entsprechende
unwiderrufliche Verpflichtungserklärung des
Nachunternehmens nachweisen, dass ihnen die Mittel zur
Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich
sind (Formblatt 236).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter versichert, dass auf sein Vermögen kein
Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren
eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter versichert, dass auf sein Vermögen kein
Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren
eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag
mangels Masse abgelehnt worden ist. Der Bieter erklärt, dass
er sich nicht in Liquidation befindet. Der Auftraggeber behält
sich vor, entsprechende Nachweise nachzufordern.
Die Erklärung ist mittels der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124 )abzugeben. Sollte der Bieter präqualifiziert sein oder eine EEE abgeben wollen, ist die Eigenerklärung zur Eignung nicht nochmals auszufüllen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter hat den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen
auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
anzugeben, soweit er Bauleistungen und andere...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter hat den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen
auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
anzugeben, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen
betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen
Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Der Auftraggeber behält
sich vor, entsprechende Nachweise nachzufordern.
Die Erklärung ist mittels der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) abzugeben. Sollte der Bieter präqualifiziert sein oder eine EEE abgeben wollen, ist die Eigenerklärung zur Eignung nicht nochmals auszufüllen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter erklärt, dass er im Handelsregister eingetragen ist
oder nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet ist.
Der Auftraggeber behält...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter erklärt, dass er im Handelsregister eingetragen ist
oder nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet ist.
Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Nachweise
nachzufordern.
Die Erklärung ist mittels der Eigenerklärung zur Eignung (124)
abzugeben. Sollte der Bieter präqualifiziert sein oder eine EEE
abgeben wollen, ist die Eigenerklärung zur Eignung nicht
nochmals auszufüllen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern - Regierung von Mittelfranken
Nationale Registrierungsnummer: 09-0358002-61
Postanschrift: Promenade 27
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49981531277📞
URL: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Nordbayern - Regierung von Mittelfranken
Nationale Registrierungsnummer: t:0981531277
Postanschrift: Promenade 27
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49 981531277📞
Fax: +49 981531837 📠
URL: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann
dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden
(§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann
dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden
(§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich
10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der
elektronischen Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2 GWB). Die
Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus,
dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10
Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die
Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den
Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der
Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S.
1Nr. 1 - 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls
unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des
Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen
verwiesen."
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 193-658740 (2025-10-07)