Auftragsbekanntmachung (2025-12-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Los 1 - Objektplanung_Gebäudeplanung LPH 5-9 - Neubau Ärztehaus 2.0 in der Hansenstraße in Barleben
Referenznummer: 14.Bar-VgV-2025.Sei
Kurze Beschreibung:
“Los 1 - Objektplanung_Gebäudeplanung LPH 5-9 - Neubau Ärztehaus 2.0 in der Hansenstraße in Barleben”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Gemeinde Barleben plant den Bau eines Ärztehauses, um die medizinische Versorgung in der Gemeinde zu erweitern. Das Gelände der ehemaligen Kita in der...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Gemeinde Barleben plant den Bau eines Ärztehauses, um die medizinische Versorgung in der Gemeinde zu erweitern. Das Gelände der ehemaligen Kita in der Hansenstraße 42 erwies sich als besonders geeignet. Die Gemeinde Barleben ist Eigentümerin dieses Grundstücks, und das Gebäude der alten Kita steht seit 2023 leer. Im Eigentum befinden sich die Flurstücke 38/10, 38/8, 1048/38, 2099 und 1928. Um einen Lückenschluss zu ermöglichen und das Areal gegebenenfalls zu erweitern, bemüht sich die Gemeinde derzeit, die zwischenliegenden Grundstücke 1049/38 und 41/3 zu erwerben.
Auf dem Gelände des ehemaligen Kindergartens befinden sich an der Straße das Hauptgebäude, dahinter ein umgebauter Stall sowie später errichtete Zwischen- und Anbauten, die überwiegend als Grenzbebauung zum Nachbargrundstück Hansenstraße 43 dienen.
Die hier ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Planungsleistungen der Objektplanung gemäß § 34 Gebäudeplanung der HOAI für die Leistungsphasen 5 bis 9.
Leistungsinhalt sind die Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß Anlage 10 (zu § 34 Absatz 1, § 35 Absatz 6) HOAI.
Es gelten der Vertrag, die HOAI in der Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und dem damit verbundenen Wirkungsbereich und das BGB (in vorstehender Rang- und Reihenfolge) sowie das Haushaltrecht öffentlicher Körperschaften /Einrichtungen /Institutionen die Fördermittelbestimmungen des beanspruchten Förderprogramms und die allgemeinen Vertragsbedingungen für freiberuflich Tätige. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Bei der Beauftragung von Nachunternehmern sind diese, mit den durch sie zu erbringenden Leistungen im Bewerbungsbogen aufzuführen. Auflagen und Hinweise aus der beantragten Baugenehmigung sind nach Erteilung in vollem Umfang umzusetzen. Die Federführung für die Gesamtprojektleitung muss zwingend beim Leistungserbringer von LOS 1 (Objekt-_Gebäudeplanung) liegen. Als Projektsprache während des gesamten Bauvorhabens gilt ausschließlich Deutsch in Wort und Schrift. Anspruch auf eine zusätzliche Honorarberechnung für Leistungen der Leistungsphase 8, bei einer über die vertraglich vereinbarte Regelbauzeit (gegebenenfalls gegliedert nach Bauabschnitten) hinausgehende Bauzeitverlängerung von bis zu 6 Monaten, besteht nicht.
Weitere einzukalkulierende Leistungen sind:
• Abstimmung unterschiedlicher Fachrichtungen mit unterschiedlichen Anforderungen/Mieterspezifische Ausbauplanung
• Erstellung Raumprogramm und -buch
• Brandschutzbegleitung bis Bauabnahme durch Ämter
• Erstellung Energieausweis
• Eventuelle Anpassung Grundrisse nach Mieterwunsch innerhalb der statischen Vorgaben
Der Auftragnehmer übernimmt die Planungsergebnisse zur weiteren Verarbeitung ohne jedwede Einschränkung der aus dem zu Stande kommenden Vertrag gegenüber dem Auftraggeber geschuldeten Leistung. Die eingereichten Unterlagen und Erklärungen im Vergabeverfahren werden Vertragsbestandteil.
Die Leistungserbringung soll unmittelbar nach Auftragserteilung erfolgen.
Projektmeilensteine:
- Auftragserteilung/Ausführungsbeginn: 02/2026
- Vorlage Ausführungsplanung: 03/2026
- Vorlage Ausschreibung Rohbau: 04/2026
- Baubeginn: 06/2026
- Bauende: 10/2027
- Gewährleistungsende 10/2031
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#, Im Falle einer Präqualifizierung durch Vorlage eines gültigen Nachweises werden die bei der...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:freelance#, Im Falle einer Präqualifizierung durch Vorlage eines gültigen Nachweises werden die bei der Präqualifizierungsstelle hinterlegten Nachweise akzeptiert.
Sollten nicht alle erforderlichen Nachweise dort hinterlegt sein, behalten wir uns vor zur Vollständigkeit der Unterlagen fehlende Eignungsnachweise von Ihnen nachzufordern.
Auf gesondertes Verlangen geforderten Nachweise und Erklärungen sind innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Die Frist für die Nachreichung der geforderten Nachweise und Erklärungen beginnt am darauffolgenden Tag des Tages, an dem die Versendung des Nachforderungsschreibens erfolgte.
Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist eingereicht, ist das Angebot von der weiteren Wertung auszuschließen.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Ort der Leistung: Börde🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-02-09 📅
Datum des Endes: 2031-10-30 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität, Qualifikation und Ausstattung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-08 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-08 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Vergabestelle
Gemeinde Barleben
Ernst-Thälmann-Straße 22
39179 Barleben
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Der Eröffnungstermin findet bei EU-weitem offenen Verfahren nicht in Anwesenheit der Bieter statt. Die Teilnahme am Eröffnungstermin ist daher nicht gestattet.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 4 Jahren vorzulegen:
“LPH 8: 22.10.2027
LPH 9: 30.10.2031”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass eine Besichtigung des Objekts im Zeitraum vom 01.-19.12.2025 erfolgt!
Einen Termin vereinbaren Sie mit der Vergabestelle...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass eine Besichtigung des Objekts im Zeitraum vom 01.-19.12.2025 erfolgt!
Einen Termin vereinbaren Sie mit der Vergabestelle unter der Telefonnummer: +49 39203 565-3325.
Fehlende bestätigte Vor-Ort-Besichtigungsbescheinigung führt zwingend zum Angebotsausschluss!
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: t: 03455141529
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: +49 3455141529📞
Fax: +49 3455141115 📠
URL: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: t: 03455141529
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: +49 3455141529📞
Fax: +49 3455141115 📠
URL: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2025/S 233-802908 (2025-12-02)