GSH Troisdorf - Unkel Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und die DB haben beschlossen, bis 2030 ein Hochleistungsnetz aufzubauen. Der Abschnitt Troisdorf -Koblenz - Wiesbaden auf der zweigleisigen und elektrifizierten Strecke 2324 bzw. die „Rechte Rheinstrecke“ ist Teil des Transitkorridors von den ARA-Häfen (Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen) nach Süddeutschland und damit ein wichtiger Bestandteil des europäischen Güterverkehrsnetzes. Im Zuge des Aufbaus des Hochleistungsnetzes soll der Abschnitt Troisdorf, bis Bad Honnef im 2. Halbjahr 2026 im Regionalbereich West erneuert werden. Dieser liegt vollumfänglich in Nordrhein-Westfalen. In der vorliegenden AzV wird ausschließlich auf das Los 100 (Bauabschnitt Nord) eingegangen. Der betroffene Bauabschnitt reicht vom nördlichen Ende des Bf Troisdorf bei ca. km 78,6 bis zum südlichen Ende des Bahnhofs Friedrich-Wilhelms-Hütte (KFWH) bei km 83,000. Inhalt des Loses sind: 35 Weichen ca. 6.000 m Gleis
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-03-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-02-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2025-02-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Los 100: Oberbau Nord
Referenznummer: 25FEI79232
Kurze Beschreibung:
GSH Troisdorf - Unkel
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und die DB haben beschlossen, bis 2030 ein Hochleistungsnetz aufzubauen. Der Abschnitt Troisdorf -Koblenz - Wiesbaden auf der zweigleisigen und elektrifizierten Strecke 2324 bzw. die „Rechte Rheinstrecke“ ist Teil des Transitkorridors von den ARA-Häfen (Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen) nach Süddeutschland und damit ein wichtiger Bestandteil des europäischen Güterverkehrsnetzes.
Im Zuge des Aufbaus des Hochleistungsnetzes soll der Abschnitt Troisdorf, bis Bad Honnef im 2. Halbjahr 2026 im Regionalbereich West erneuert werden. Dieser liegt vollumfänglich in Nordrhein-Westfalen.
In der vorliegenden AzV wird ausschließlich auf das Los 100 (Bauabschnitt Nord) eingegangen. Der betroffene Bauabschnitt reicht vom nördlichen Ende des Bf Troisdorf bei ca. km 78,6 bis zum südlichen Ende des Bahnhofs Friedrich-Wilhelms-Hütte (KFWH) bei km 83,000.
Inhalt des Loses sind:
35 Weichen
ca. 6.000 m Gleis
GSH Troisdorf - Unkel
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und die DB haben beschlossen, bis 2030 ein Hochleistungsnetz aufzubauen. Der Abschnitt Troisdorf -Koblenz - Wiesbaden auf der zweigleisigen und elektrifizierten Strecke 2324 bzw. die „Rechte Rheinstrecke“ ist Teil des Transitkorridors von den ARA-Häfen (Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen) nach Süddeutschland und damit ein wichtiger Bestandteil des europäischen Güterverkehrsnetzes.
Im Zuge des Aufbaus des Hochleistungsnetzes soll der Abschnitt Troisdorf, bis Bad Honnef im 2. Halbjahr 2026 im Regionalbereich West erneuert werden. Dieser liegt vollumfänglich in Nordrhein-Westfalen.
In der vorliegenden AzV wird ausschließlich auf das Los 100 (Bauabschnitt Nord) eingegangen. Der betroffene Bauabschnitt reicht vom nördlichen Ende des Bf Troisdorf bei ca. km 78,6 bis zum südlichen Ende des Bahnhofs Friedrich-Wilhelms-Hütte (KFWH) bei km 83,000.
Inhalt des Loses sind:
35 Weichen
ca. 6.000 m Gleis
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Oberbauarbeiten📦 Beschreibung
Interne Kennung: 0d5525ed-913b-4dfe-bbc3-1fd0dcf321a8
Zusätzliche Informationen:
Es ist zu beachten, dass zusätzlich zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies unter „Zusätzliche Informationen zu den Losen“ ausdrücklich erwähnt ist.
Oberbau konventionell–Schotter: Gleise: Strecken II; Mischverkehr 121 - 160 km/h
Oberbau konventionell–Schotter: Weichen: Strecken II; Mischverkehr 121 - 160 km/h
Planung Verkehrsanlagen (Fahrbahn)
Es ist zu beachten, dass zusätzlich zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies unter „Zusätzliche Informationen zu den Losen“ ausdrücklich erwähnt ist.
Oberbau konventionell–Schotter: Gleise: Strecken II; Mischverkehr 121 - 160 km/h
Oberbau konventionell–Schotter: Weichen: Strecken II; Mischverkehr 121 - 160 km/h
Planung Verkehrsanlagen (Fahrbahn)
Dauer
Datum des Beginns: 2025-06-01 📅
Datum des Endes: 2028-05-12 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 0
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Ort der Leistung: Rhein-Sieg-Kreis
🏙️
Postleitzahl: 53840
Stadt: Troisdorf
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Bedingungen für den Erhalt des Auftrags
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
- Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben)
- Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes
- Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen
- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist
- Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB)
- Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
- Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat
- Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird
- Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-,
Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften
- Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist
- Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Bedingungen für den Erhalt des Auftrags
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
- Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben)
- Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes
- Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen
- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist
- Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB)
- Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
- Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat
- Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird
- Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-,
Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften
- Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist
- Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-03-31 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-03-31 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Mülheimer Str. 50, 47057 Duisburg
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 53 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2025-03-31 11:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Mülheimer Str. 50, 47057 Duisburg
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-03-25 11:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Geforderte Kautionen und Garantien: --keine Sicherheiten erforderlich---
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für folgende Leistungen muss das für
die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der
Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise
sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind
III.1.1) bis III.1.4), den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen
Vertragsbedingungen zu entnehmen:
Für folgende Leistungen muss das für
die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der
Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise
sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind
III.1.1) bis III.1.4), den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen
Vertragsbedingungen zu entnehmen:
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß §§ 123, 124 GWB, § 42 Abs. 1 UVgO bzw. § 16 VOB/A
Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht:
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. DB E&C
2.
3.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht:
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. DB E&C
2.
3.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-02-13+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 032-101335 (2025-02-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-06-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001 - Schweerbau Gesellschaft mit beschrä - Haftung und Co. KG. Bauunternehmen
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-05-23 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots: 20251043937
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: ARGE Oberbau Nord - Los 100 c/o Schweerbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Co. KG. Bauunternehmen.
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Schweerbau Gesellschaft mit beschrä - Haftung und Co. KG. Bauunternehmen
Nationale Registrierungsnummer: bdd827aa-d439-4e73-a4a8-bfd0edd28486
Postanschrift: Industriestraße 12
Postleitzahl: 31655
Postort: Stadthagen
Region: Schaumburg
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com📧
Telefon: +49📞
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Entfällt
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-09+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
004
Zur Ausführung der vertraglichen Leistungen ist es erforderlich, die Baustelleneinrichtungsfläche BE Fläche 03 (DB Privatstraße / Ladestraße P&R Parkplatz Troisdorf) vollständig zu beräumen. Ergänzend dazu sind im Rahmen der Baufeldfreimachung die dort gelagerten Schallabsorbersteine aus Gasbeton fachgerecht und in Abstimmung mit der abfalltechnischen Bauüberwachung zu entsorgen.
08
Zur Ausführung der vertraglichen Leistung ist der Weichenumbau der Weichen W62 und W64 inklusive Planungsanteil als zusätzliche Leistung erforderlich. Zur Sicherstellung der Befahrbarkeit nach dem Umbau ist eine obertechnische Bearbeitung beider Weichen notwendig. Im Rahmen der Begutachtung wurde festgestellt, dass bei Weiche W62 bereits ca. 50 % der Holzschwellen (Tränkjahr 1991) ersetzt wurden. Die verbleibenden Schwellen weisen fortgeschrittene biologische Zersetzung sowie Längsrisse auf. Zudem sind die Rippenplatten in die Schwellendecke eingefahren, wodurch die Spurhaltefähigkeit eingeschränkt ist. Um im Zuge des Umbaus der Weichenverbindung W62–W64 die erforderliche Sollgleislage zu erreichen, ist ein Mitstopfen beider Weichen erforderlich. Aufgrund des schlechten Oberbauzustandes kann dies mit den vertraglich vorgesehenen Leistungen nicht gewährleistet werden, da hohe Hebe- und Verschiebewerte zu erwarten sind. Die beschriebenen Maßnahmen waren nicht Bestandteil des ursprünglichen Vertragsumfangs, sind jedoch aus technischen Gründen zwingend erforderlich.
004
Zur Ausführung der vertraglichen Leistungen ist es erforderlich, die Baustelleneinrichtungsfläche BE Fläche 03 (DB Privatstraße / Ladestraße P&R Parkplatz Troisdorf) vollständig zu beräumen. Ergänzend dazu sind im Rahmen der Baufeldfreimachung die dort gelagerten Schallabsorbersteine aus Gasbeton fachgerecht und in Abstimmung mit der abfalltechnischen Bauüberwachung zu entsorgen.
08
Zur Ausführung der vertraglichen Leistung ist der Weichenumbau der Weichen W62 und W64 inklusive Planungsanteil als zusätzliche Leistung erforderlich. Zur Sicherstellung der Befahrbarkeit nach dem Umbau ist eine obertechnische Bearbeitung beider Weichen notwendig. Im Rahmen der Begutachtung wurde festgestellt, dass bei Weiche W62 bereits ca. 50 % der Holzschwellen (Tränkjahr 1991) ersetzt wurden. Die verbleibenden Schwellen weisen fortgeschrittene biologische Zersetzung sowie Längsrisse auf. Zudem sind die Rippenplatten in die Schwellendecke eingefahren, wodurch die Spurhaltefähigkeit eingeschränkt ist. Um im Zuge des Umbaus der Weichenverbindung W62–W64 die erforderliche Sollgleislage zu erreichen, ist ein Mitstopfen beider Weichen erforderlich. Aufgrund des schlechten Oberbauzustandes kann dies mit den vertraglich vorgesehenen Leistungen nicht gewährleistet werden, da hohe Hebe- und Verschiebewerte zu erwarten sind. Die beschriebenen Maßnahmen waren nicht Bestandteil des ursprünglichen Vertragsumfangs, sind jedoch aus technischen Gründen zwingend erforderlich.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
004
Ausführung einer zusätzlichen Leistung gemäß §1 Abs. 4 VOB/B, Beräumung der BE-Fläche Ladestraße Troisdorf von Gasbetonsteinen.
08
Ausführung einer zusätzlichen Leistung gemäß §1 Abs. 4 VOB/B, zusätzlicher Weichenumbau W62+W64 inkl. Planungsanteil.
004
Ausführung einer zusätzlichen Leistung gemäß §1 Abs. 4 VOB/B, Beräumung der BE-Fläche Ladestraße Troisdorf von Gasbetonsteinen.
08
Ausführung einer zusätzlichen Leistung gemäß §1 Abs. 4 VOB/B, zusätzlicher Weichenumbau W62+W64 inkl. Planungsanteil.
Quelle: OJS 2026/S 111-399696 (2026-06-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-08-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: CON-0001 - Schweerbau Gesellschaft mit beschrä - Haftung und Co. KG. Bauunternehme Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Schweerbau Gesellschaft mit beschrä - Haftung und Co. KG. Bauunternehme
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-14+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Zur vertragsgemäßen Ausführung der Leistungen sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Diese umfassen einen Schutzanstrich für die Stahlträger im Bereich der Erneuerung der Brückenbalken. Die Notwendigkeit dieser zusätzlichen Leistung wurde durch ALV KIB festgelegt. Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Zur vertragsgemäßen Ausführung der Leistungen sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Diese umfassen einen Schutzanstrich für die Stahlträger im Bereich der Erneuerung der Brückenbalken. Die Notwendigkeit dieser zusätzlichen Leistung wurde durch ALV KIB festgelegt. Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Ausführung einer zusätzlichen Leistung gemäß §1 Abs. 4 VOB/B, Anstrich der Stahlträger , Gleis 11, 12 und 15.
Quelle: OJS 2026/S 157-568881 (2026-08-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-08-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-19+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Aufgrund der Verschiebung der Weiche 406 in die Bauphase 2 können die bereits angelieferten Weichenschwellen, Weichenfahrbahnen, Anschlussschwellen, Anschlussschienen sowie das zugehörige LST-Material nicht unmittelbar eingebaut werden. Zur Sicherstellung der späteren vertragsgemäßen Ausführung der Weiche ist daher eine Zwischenlagerung auf der Baustelleneinrichtungsfläche einschließlich Sicherung, Vorhaltung, Verladung und anschließendem Transport zum Einbauort erforderlich. Die Leistung stellt eine notwendige Folge der geänderten Bauphasenabwicklung dar und ist zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrags erforderlich. Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Aufgrund der Verschiebung der Weiche 406 in die Bauphase 2 können die bereits angelieferten Weichenschwellen, Weichenfahrbahnen, Anschlussschwellen, Anschlussschienen sowie das zugehörige LST-Material nicht unmittelbar eingebaut werden. Zur Sicherstellung der späteren vertragsgemäßen Ausführung der Weiche ist daher eine Zwischenlagerung auf der Baustelleneinrichtungsfläche einschließlich Sicherung, Vorhaltung, Verladung und anschließendem Transport zum Einbauort erforderlich. Die Leistung stellt eine notwendige Folge der geänderten Bauphasenabwicklung dar und ist zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrags erforderlich. Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Ausführung einer zusätzlichen Leistung gemäß §1 Abs. 4 VOB/B, Anordnung Nr. 47 Zwischenlagerung der Weiche 406 auf der BE-Fläche
Quelle: OJS 2026/S 160-576913 (2026-08-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-09-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: CON-0001 - Schweerbau Gesellschaft mit beschrä - Haftung und Co. KG. Bauunternehm Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Schweerbau Gesellschaft mit beschrä - Haftung und Co. KG. Bauunternehm
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-09-03+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
1
Im Rahmen der Maßnahme sind im Vorfeld im Rahmen der Georadaruntersuchung Anomalien der Kategorie 1 vorgesfunden worden, welche beseitigt werden müssen vor dem Bearbeiten des Oberbaus.
07
Ausführung einer zusätzlichen Leistung gemäß §1 Abs. 4 VOB/B, Einbau von PSS KG2 und Geokunststoffen.
09
Zur vertraglichen Ausführung der Leistungen sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Diese umfassen den zusätzlichen Umbau der Weiche 439 aufgrund ihres schlechten Zustands, einschließlich der notwendigen Kampfmittelbegleitung sowie der begleitenden Leistungen der Leit und Sicherungstechnik (LST) und zusätzlicher Planungsleistungen. Im Zuge dieses Umbaus ist es zudem erforderlich, die Weiche 440 mitzustopfen, um die Anlage gemäß den Vorgaben des Trassierungsentwurfs auf die Soll Höhe und Soll Richtung auszurichten.
10
Zur vertraglichen Ausführung der Leistungen sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Diese umfassen den zusätzlichen Einbau von 213 Sicherungskappen im Bereich der 440er und 450er Weichen, in Gleis 15 (Bf Troisdorf) und im Bereich des Gleises 48 (Bf Friedrich Wilhelmshütte).
11
Zur vertraglichen Ausführung der Leistungen sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Diese umfassen die Sicherung des neu hergestellten Kabelkanals neben den Gleisen 16 und 17 während der Umbaumaßnahmen. Der Kabelkanal für die dritte Speiseleitung wird zwischen den Gleisen 16 und 17 bereits vor Beginn der Sperrpausen hergestellt. Da sich der Kabelkanal im Bereich des Umschlagplatzes befindet, ist es erforderlich, die Kabeltrasse während der gesamten Bauzeit durchgehend mittels Stahlplatten zu schützen.
12
Zur vertraglichen Ausführung der Leistungen sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Diese umfassen den bauzeitlichen Rückbau der Zäune zwischen den Lagerflächen und den Gleisen im Bereich der Umschlagplätze am P+R Parkplatz sowie in der Lindenstraße. Der temporäre Rückbau ist für das Umschlagen, Entladen und Verladen von Materialien wie Altschotter, Schienen und Schwellen erforderlich. Nach Abschluss der entsprechenden Bauarbeiten sind die Zäune wieder ordnungsgemäß herzustellen und einzubauen.
14
Zur vertragsgemäßen Ausführung der Leistungen sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Diese umfassen den Einbau von Mineralgemisch in einem Teilbereich des Lagerplatzes neben Gleis 18, der gemäß den Vorgaben des LBP fachgerecht einzubauen, zu ebnen und zu verdichten ist.
16
Zur vertragsgemäßen Ausführung der Leistungen sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Diese beinhalten den Einbau und Lieferung von GFK Abdeckplatten im Bereich der Brückenbalken der Gleise 11 und 15. Im Rahmen der Maßnahme „GSH T U, Los 100“ werden die Gleise 11 und 15 einschließlich der Brückenbalken der EÜ Sieglarer Straße erneuert. Die vorhandenen Abdeckbleche aus Stahl befinden sich in einem maroden Zustand und können nach dem Austausch der Brückenbalken nicht wieder eingebaut werden. Aus diesem Grund ist es erforderlich, die Stahlabdeckbleche nach Abschluss der Arbeiten durch GFK Abdeckplatten zu ersetzen.
17
Zur vertragsgemäßen Ausführung der Leistungen sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Diese umfassen die Gestellung eines GEDO Messsystems zu Beginn der jeweiligen Bauphase. Ziel ist die Bewertung der Gleislage. Hierzu sind vor Beginn jeder Bauphase sämtliche DUA Stopfbereiche sowie die vorgesehenen Schleifbereiche mittels GEDO messtechnisch zu erfassen. Im Zuge der Messungen ist außerdem der Zustand des Oberbaus zu begutachten. Die gewonnenen Messergebnisse und Erkenntnisse werden zur weiteren Planung gemeinsam mit dem Auftraggeber ausgewertet und besprochen, um die erforderlichen weiteren Schritte festzulegen.
018
Zur Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen ist die Durchführung zusätzlicher Leistungen erforderlich. Abweichend von Punkt 0.1.3.6 „Oberbau“ der Baubeschreibung werden die nachfolgend genannten Maßnahmen nicht als 1:1 Ersatz, sondern als Erneuerung bewertet. Hieraus ergibt sich eine erhöhte Planungstiefe, die durch den Auftragnehmer im Rahmen seiner Ausführungsplanung zu berücksichtigen ist. Betroffene Maßnahmen:
- 2324 KT Gl.9 W441-W473 aufgrund erstmaligem Einbau PSS
- 2324 KT Gl.10 W442-W470 aufgrund erstmaligem Einbau PSS
- 2324 KT WE484 km 81,235 aufgrund Hebewerten >75mm
- Neubau Kabelkanäle aufgrund einer Länge von >100m
22
Zur vertragsgemäßen Ausführung der Leistungen sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Die zusätzliche Leistung umfasst den Einbau von Trennvlies, Mineralgemisch sowie Stahlplatten im Bereich des Altschotterlagerplatzes zum Schutz von Baumwurzeln. Zur Sicherstellung der Befahrbarkeit der Entsorgungsfläche für die LKW-Transporte des AG sowie zum Schutz und zur Trennung von Böden mit Altlastenverdacht ist auf der durch den AG definierten Fläche ein Trennvlies sowie eine Schicht aus Mineralgemisch in einer Stärke von ca. 15–20 cm als Schutz- und Lastverteilungsschicht einzubauen. Im Bereich der Lagerfläche am Gleis 17 ist analog zu verfahren. Im Zuge der Vorarbeiten ist dort zusätzlich ein geeigneter Baumwurzelschutz in Form von Stahlplatten herzustellen.
1
Im Rahmen der Maßnahme sind im Vorfeld im Rahmen der Georadaruntersuchung Anomalien der Kategorie 1 vorgesfunden worden, welche beseitigt werden müssen vor dem Bearbeiten des Oberbaus.
07
Ausführung einer zusätzlichen Leistung gemäß §1 Abs. 4 VOB/B, Einbau von PSS KG2 und Geokunststoffen.
09
Zur vertraglichen Ausführung der Leistungen sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Diese umfassen den zusätzlichen Umbau der Weiche 439 aufgrund ihres schlechten Zustands, einschließlich der notwendigen Kampfmittelbegleitung sowie der begleitenden Leistungen der Leit und Sicherungstechnik (LST) und zusätzlicher Planungsleistungen. Im Zuge dieses Umbaus ist es zudem erforderlich, die Weiche 440 mitzustopfen, um die Anlage gemäß den Vorgaben des Trassierungsentwurfs auf die Soll Höhe und Soll Richtung auszurichten.
10
Zur vertraglichen Ausführung der Leistungen sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Diese umfassen den zusätzlichen Einbau von 213 Sicherungskappen im Bereich der 440er und 450er Weichen, in Gleis 15 (Bf Troisdorf) und im Bereich des Gleises 48 (Bf Friedrich Wilhelmshütte).
11
Zur vertraglichen Ausführung der Leistungen sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Diese umfassen die Sicherung des neu hergestellten Kabelkanals neben den Gleisen 16 und 17 während der Umbaumaßnahmen. Der Kabelkanal für die dritte Speiseleitung wird zwischen den Gleisen 16 und 17 bereits vor Beginn der Sperrpausen hergestellt. Da sich der Kabelkanal im Bereich des Umschlagplatzes befindet, ist es erforderlich, die Kabeltrasse während der gesamten Bauzeit durchgehend mittels Stahlplatten zu schützen.
12
Zur vertraglichen Ausführung der Leistungen sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Diese umfassen den bauzeitlichen Rückbau der Zäune zwischen den Lagerflächen und den Gleisen im Bereich der Umschlagplätze am P+R Parkplatz sowie in der Lindenstraße. Der temporäre Rückbau ist für das Umschlagen, Entladen und Verladen von Materialien wie Altschotter, Schienen und Schwellen erforderlich. Nach Abschluss der entsprechenden Bauarbeiten sind die Zäune wieder ordnungsgemäß herzustellen und einzubauen.
14
Zur vertragsgemäßen Ausführung der Leistungen sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Diese umfassen den Einbau von Mineralgemisch in einem Teilbereich des Lagerplatzes neben Gleis 18, der gemäß den Vorgaben des LBP fachgerecht einzubauen, zu ebnen und zu verdichten ist.
16
Zur vertragsgemäßen Ausführung der Leistungen sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Diese beinhalten den Einbau und Lieferung von GFK Abdeckplatten im Bereich der Brückenbalken der Gleise 11 und 15. Im Rahmen der Maßnahme „GSH T U, Los 100“ werden die Gleise 11 und 15 einschließlich der Brückenbalken der EÜ Sieglarer Straße erneuert. Die vorhandenen Abdeckbleche aus Stahl befinden sich in einem maroden Zustand und können nach dem Austausch der Brückenbalken nicht wieder eingebaut werden. Aus diesem Grund ist es erforderlich, die Stahlabdeckbleche nach Abschluss der Arbeiten durch GFK Abdeckplatten zu ersetzen.
17
Zur vertragsgemäßen Ausführung der Leistungen sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Diese umfassen die Gestellung eines GEDO Messsystems zu Beginn der jeweiligen Bauphase. Ziel ist die Bewertung der Gleislage. Hierzu sind vor Beginn jeder Bauphase sämtliche DUA Stopfbereiche sowie die vorgesehenen Schleifbereiche mittels GEDO messtechnisch zu erfassen. Im Zuge der Messungen ist außerdem der Zustand des Oberbaus zu begutachten. Die gewonnenen Messergebnisse und Erkenntnisse werden zur weiteren Planung gemeinsam mit dem Auftraggeber ausgewertet und besprochen, um die erforderlichen weiteren Schritte festzulegen.
018
Zur Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen ist die Durchführung zusätzlicher Leistungen erforderlich. Abweichend von Punkt 0.1.3.6 „Oberbau“ der Baubeschreibung werden die nachfolgend genannten Maßnahmen nicht als 1:1 Ersatz, sondern als Erneuerung bewertet. Hieraus ergibt sich eine erhöhte Planungstiefe, die durch den Auftragnehmer im Rahmen seiner Ausführungsplanung zu berücksichtigen ist. Betroffene Maßnahmen:
- 2324 KT Gl.9 W441-W473 aufgrund erstmaligem Einbau PSS
- 2324 KT Gl.10 W442-W470 aufgrund erstmaligem Einbau PSS
- 2324 KT WE484 km 81,235 aufgrund Hebewerten >75mm
- Neubau Kabelkanäle aufgrund einer Länge von >100m
22
Zur vertragsgemäßen Ausführung der Leistungen sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Die zusätzliche Leistung umfasst den Einbau von Trennvlies, Mineralgemisch sowie Stahlplatten im Bereich des Altschotterlagerplatzes zum Schutz von Baumwurzeln. Zur Sicherstellung der Befahrbarkeit der Entsorgungsfläche für die LKW-Transporte des AG sowie zum Schutz und zur Trennung von Böden mit Altlastenverdacht ist auf der durch den AG definierten Fläche ein Trennvlies sowie eine Schicht aus Mineralgemisch in einer Stärke von ca. 15–20 cm als Schutz- und Lastverteilungsschicht einzubauen. Im Bereich der Lagerfläche am Gleis 17 ist analog zu verfahren. Im Zuge der Vorarbeiten ist dort zusätzlich ein geeigneter Baumwurzelschutz in Form von Stahlplatten herzustellen.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
1
Im Rahmen der Maßnahme sind im Vorfeld im Rahmen der Georadaruntersuchung Anomalien der Kategorie 1 vorgesfunden worden, welche beseitigt werden müssen vor dem Bearbeiten des Oberbaus.
07
Zur vertraglichen Ausführung der Leistungen sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Dies umfasst den Einbau einer 20 cm starken PSS KG2 bei den Weichen W467, W472, W476, W477 und W478 sowie den Einbau von Geokunststoffen bei W440 (Anwendungsfall 3.5) sowie W442, W443, W465, W470 und W471 (Anwendungsfall 3.14). Im Bereich der Gleise 9 und 10 ist aufgrund ungeeigneter bindiger Böden ein Bodenaustausch bis 50 cm Tiefe erforderlich. Anschließend erfolgt der Einbau einer 20 cm starken PSS KG2 im Bereich km 80,740–80,800. Weiterhin ist im Zuge des Gleisumbaus auszuführen: GE Gleis 9 (W441–W473): 20 cm PSS KG2, 30 cm Schotter und GE Gleis 10 (W442–W470): 20 cm PSS KG2, 30 cm Schotter. Diese Leistungen sind technisch erforderlich und nicht im ursprünglichen Vertragsumfang enthalten.
09
Ausführung einer zusätzlichen Leistung gemäß §1 Abs. 4 VOB/B, Umbau der Weiche 439 im Bf. Troisdorf.
10
Ausführung einer zusätzlichen Leistung gemäß §1 Abs. 4 VOB/B, Einbau von 213 (Stk) Sicherungskappen in Bf. Troisdorf.
11
Ausführung einer zusätzlichen Leistung gemäß §1 Abs. 4 VOB/B, Sicherung des bestehenden Kabelkanals neben Gleis 16 und 17 in Bf. Troisdorf.
12
Ausführung einer zusätzlichen Leistung gemäß §1 Abs. 4 VOB/B, Rückbau und Neubau von Zäunen im Bereich der Umschlagsplätze am P+R-Parkplatz und in der Lindenstraße.
14
Ausführung einer zusätzlichen Leistung gemäß §1 Abs. 4 VOB/B, Einbau von Mineralgemisch im Bereich des Lagerplatzes neben Gleis 18.
16
Ausführung einer zusätzlichen Leistung gemäß §1 Abs. 4 VOB/B, Einbau und Lieferung von GFK-Platten im Bereich der Brückenbalken in Gleis 11 und 15.
17
Ausführung einer zusätzlichen Leistung gemäß §1 Abs. 4 VOB/B, Gestellung Gedo zu Beginn der jeweiligen Bauphase.
018
Ausführung einer zusätzlichen Leistung gemäß §1 Abs. 4 VOB/B, Erhöhte Planungstiefe infolge der Neueinstufung von Maßnahmen als Erneuerung.
22
Ausführung einer zusätzlichen Leistung gemäß §1 Abs. 4 VOB/B, Einbau von Vlies, Mineralgemisch und Stahlplatten im Bereich des Altschotterlagerplatzes als Baumwurzelschutz.
1
Im Rahmen der Maßnahme sind im Vorfeld im Rahmen der Georadaruntersuchung Anomalien der Kategorie 1 vorgesfunden worden, welche beseitigt werden müssen vor dem Bearbeiten des Oberbaus.
07
Zur vertraglichen Ausführung der Leistungen sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Dies umfasst den Einbau einer 20 cm starken PSS KG2 bei den Weichen W467, W472, W476, W477 und W478 sowie den Einbau von Geokunststoffen bei W440 (Anwendungsfall 3.5) sowie W442, W443, W465, W470 und W471 (Anwendungsfall 3.14). Im Bereich der Gleise 9 und 10 ist aufgrund ungeeigneter bindiger Böden ein Bodenaustausch bis 50 cm Tiefe erforderlich. Anschließend erfolgt der Einbau einer 20 cm starken PSS KG2 im Bereich km 80,740–80,800. Weiterhin ist im Zuge des Gleisumbaus auszuführen: GE Gleis 9 (W441–W473): 20 cm PSS KG2, 30 cm Schotter und GE Gleis 10 (W442–W470): 20 cm PSS KG2, 30 cm Schotter. Diese Leistungen sind technisch erforderlich und nicht im ursprünglichen Vertragsumfang enthalten.
09
Ausführung einer zusätzlichen Leistung gemäß §1 Abs. 4 VOB/B, Umbau der Weiche 439 im Bf. Troisdorf.
10
Ausführung einer zusätzlichen Leistung gemäß §1 Abs. 4 VOB/B, Einbau von 213 (Stk) Sicherungskappen in Bf. Troisdorf.
11
Ausführung einer zusätzlichen Leistung gemäß §1 Abs. 4 VOB/B, Sicherung des bestehenden Kabelkanals neben Gleis 16 und 17 in Bf. Troisdorf.
12
Ausführung einer zusätzlichen Leistung gemäß §1 Abs. 4 VOB/B, Rückbau und Neubau von Zäunen im Bereich der Umschlagsplätze am P+R-Parkplatz und in der Lindenstraße.
14
Ausführung einer zusätzlichen Leistung gemäß §1 Abs. 4 VOB/B, Einbau von Mineralgemisch im Bereich des Lagerplatzes neben Gleis 18.
16
Ausführung einer zusätzlichen Leistung gemäß §1 Abs. 4 VOB/B, Einbau und Lieferung von GFK-Platten im Bereich der Brückenbalken in Gleis 11 und 15.
17
Ausführung einer zusätzlichen Leistung gemäß §1 Abs. 4 VOB/B, Gestellung Gedo zu Beginn der jeweiligen Bauphase.
018
Ausführung einer zusätzlichen Leistung gemäß §1 Abs. 4 VOB/B, Erhöhte Planungstiefe infolge der Neueinstufung von Maßnahmen als Erneuerung.
22
Ausführung einer zusätzlichen Leistung gemäß §1 Abs. 4 VOB/B, Einbau von Vlies, Mineralgemisch und Stahlplatten im Bereich des Altschotterlagerplatzes als Baumwurzelschutz.