Auftragsbekanntmachung (2025-08-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Los 15.1 - Außenanlagen vorgezogene Maßnahmen, Neubau Leitstelle
Reference number: O/VgV/68/118-25/rd
Kurze Beschreibung:
“Los 15.1 - Außenanlagen vorgezogene Maßnahmen”
Art des Vertrags: works
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Rohrleitungen und Kabelnetze📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Art und Umfang der Leistung:
• Baustelleneinrichtung
• Oberboden / Erdarbeiten
- 825 m² Grasnarbe und Oberboden abtragen, Oberboden wieder einbauen,...”
Beschreibung der Beschaffung
Art und Umfang der Leistung:
• Baustelleneinrichtung
• Oberboden / Erdarbeiten
- 825 m² Grasnarbe und Oberboden abtragen, Oberboden wieder einbauen, Rasenansaat
- 675 m³ Baugruben und Leitungsgräben, mit und ohne Verbau, ausheben, Sohlen- und Bettungsmaterial sowie Verfüllboden liefern und einbauen
- 85 m³ Schottertragschicht liefern und einbauen
• Abbruch- / Demontagearbeiten
- 20 m² Betondecke und 500 m² bituminöse Asphaltschicht in Verkehrsflächen aufbrechen und entsorgen
- 100 m³ Tragschicht und Schottertragschicht der Baustelleneinrichtungsfläche aufnehmen
• Grundleitungen / Schächte / Trinkwasser
-106 m Grundleitungen, KG, DN 110 bis DN 200 liefern und verlegen, einschließlich Formstücke und 3 Stück Kunststoffschächte
- 70 m Trinkwasserdruckrohr, DN 32, verschweißt liefern und verlegen
• Kabelschächte / Kabelschutzrohre
- 410 m Kabelschutzrohr, Kunststoff, starr und flexibel, DN 90 bis DN 110 liefern und verlegen, einschließlich Formstücke und Kunststoffkabelzugschächte auf Betonbodenplatten
• Stahlbetonarbeiten für Streifenfundamente
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Ort der Leistung: Anhalt-Bitterfeld🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-10-27 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Beschleunigtes Verfahren:
“Für den Neubau eines Leitstellengebäudes im Landkreis Anhalt-Bitterfeld wurde zur Verkürzung der Angebotsfrist eine Vorinformation im Amtsblatt der...”
Beschleunigtes Verfahren
Für den Neubau eines Leitstellengebäudes im Landkreis Anhalt-Bitterfeld wurde zur Verkürzung der Angebotsfrist eine Vorinformation im Amtsblatt der Europäischen Union unter der Bekanntmachungsnummer 115550-2025 veröffentlicht.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-04 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-04 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 42
“Anlagen, die soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
- 124 Eigenerklärung
- Erklärung zur Kalkulation
- 233...”
Anlagen, die soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
- 124 Eigenerklärung
- Erklärung zur Kalkulation
- 233 Nachunternehmerleistungen
- 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
- Eigenerklärung Tariftreue §11 TVergG
- Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz §14 TVergG
- Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022
Es sind Erklärungen im Sinne des Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG LSA) mit dem Angebot vorzulegen. Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben des Bieters können im Rahmen eines Präqualifikationsverzeichnis oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 VHB (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen
Europäischen Eigenerklärung (EEE) abgegeben werden.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind ggf. die im FB 124 VHB angegebenen Bescheinigungen auf gesondertes Verlangen vorzulegen.
Das FB 124 VHB ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem FB 124 VHB auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§ 6 WRegG) anfordern.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen Ihres Herkunftslandes
vorzulegen.
Sollte das Angebot für den Zuschlag in Betracht kommen, werden die gleichen Eignungsnachweise, die der Bieter zu erbringen hat (Angabe der jeweiligen Nummer im Präqualifikationsverzeichnis bzw. Erklärungen und Bescheinigungen gemäß der Bekanntmachung), auch von den Nachunternehmen abgefordert.
Anlagen, die ausgefüllt (auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle) einzureichen sind:
- 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
- Konformitätserklärung inkl. Bemusterung der Komponenten
Hinweis gemäß § 14 TVergG LSA (Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt)
Seit 01.03.2023 gilt in Sachsen-Anhalt das TVergG LSA. Mit der Abgabe eines Angebotes sind die entsprechenden Bestimmungen Bestandteil der hier betreffenden Maßnahmen. Nachunternehmen sind gemäß § 14 Abs. 1 TVergG LSA bei Angebotsabgabe schriftlich zu benennen. Gemäß § 14 Abs. 2 TVergG LSA werden Öffentliche Aufträge nur an Bieter vergeben, die schriftlich oder elektronisch erklären, dass eine Beauftragung von Nachunternehmern oder Verleihern nur erfolgt, wenn diese ihren Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen gewähren, die der Bieter selbst einzuhalten verspricht. Der Bieter hat die schriftliche Übertragung der Verpflichtung und ihre Einhaltung durch die beteiligten Nachunternehmer oder Verleiher sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen.
Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§ 19 Absatz 1 VOB/A EU bzw. § 134 Absatz 1 GWB). Es gilt deutsches Recht.
Abweichende Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen eines Bieters sowohl als
allgemeine Geschäftsbedingungen als auch in Form einzelfallbezogener
Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die
unterliegende Partei kostenpflichtig ist.
Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 - 3 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Bietergemeinschaften sind in diesem Verfahren zugelassen. Mit Angebotsabgabe hat der Bieter die Gründe für die Eingehung einer Bietergemeinschaft auf einer gesonderten Anlage darzulegen. Dies dient zur Überprüfung der kartellrechtlichen Zulässigkeit der Bietergemeinschaft.
Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch über die Vergabeplattform zu übermitteln.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: t:03455141536
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Anhalt-Bitterfeld🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: +49 3455141529📞
Fax: +49 3455141115 📠
URL: https://lvwa.sachsen-anhalt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 158-543380 (2025-08-19)