Auftragsbekanntmachung (2025-05-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Los 22 - Verwertungs- und Entsorgungsleistungen, Neubau integrierte Leitstelle
Referenznummer: O/VgV/68/108-25/RD
Kurze Beschreibung:
“Los 22 - Verwertungs- und Entsorgungsleistungen”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für verseuchten Boden📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Angabe der Grobmengen:
450 m² PE-Folie aufnehmen, transportieren, entsorgen
1000 t Boden DK I laden, transportieren, entsorgen
100 t Boden DK II laden,...”
Beschreibung der Beschaffung
Angabe der Grobmengen:
450 m² PE-Folie aufnehmen, transportieren, entsorgen
1000 t Boden DK I laden, transportieren, entsorgen
100 t Boden DK II laden, transportieren, entsorgen
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#” Dauer
Datum des Beginns: 2025-07-28 📅
Datum des Endes: 2025-09-10 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Beschleunigtes Verfahren:
“Für den Neubau eines Leitstellengebäudes im Landkreis Anhalt-Bitterfeld wurde zur Verkürzung der Angebotsfrist eine Vorinformation im Amtsblatt der...”
Beschleunigtes Verfahren
Für den Neubau eines Leitstellengebäudes im Landkreis Anhalt-Bitterfeld wurde zur Verkürzung der Angebotsfrist eine Vorinformation im Amtsblatt der Europäischen Union unter der Bekanntmachungsnummer 115550-2025 veröffentlicht.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-03 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-06-03 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Am Flugplatz 1, 06366 Köthen (Anhalt)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“keine”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 52
“Anlagen, die soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot
einzureichen sind:
- 124 Eigenerklärung
- 221 Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation
- 222...”
Anlagen, die soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot
einzureichen sind:
- 124 Eigenerklärung
- 221 Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation
- 222 Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme
- 233 Nachunternehmerleistungen
- 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
- Eigenerklaerung_Tariftreue_Mindeststundenentgelt
- Eigenerklärung Nachunternehmer TVergG
- Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022
Es sind Erklärungen im Sinne des Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG LSA) mit dem Angebot vorzulegen. Die rechtlichen, wirtschaftlichen,
finanziellen und technischen Angaben des Bieters können im Rahmen eines Präqualifikationsverzeichnis oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 LD VHB
(Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abgegeben werden.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind ggf. die im FB 124 LD VHB angegebenen Bescheinigungen auf gesondertes Verlangen vorzulegen.
Das FB 124 LD VHB ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem FB 124 LD VHB auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§ 6 WRegG) anfordern.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen Ihres Herkunftslandes
vorzulegen.
Anlagen, die ausgefüllt (auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle) einzureichen sind:
- 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Hinweis gemäß § 14 TVergG LSA (Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt)
Seit 01.03.2023 gilt in Sachsen-Anhalt das TVergG LSA. Mit der Abgabe eines Angebotes sind die entsprechenden Bestimmungen Bestandteil der hier betreffenden Maßnahmen.
Nachunternehmen sind gemäß § 14 Abs. 1 TVergG LSA bei Angebotsabgabe schriftlich zu benennen. Gemäß § 14 Abs. 2 TVergG LSA werden Öffentliche Aufträge nur an Bieter vergeben, die schriftlich oder elektronisch erklären, dass eine Beauftragung von Nachunternehmern oder Verleihern nur erfolgt, wenn diese ihren Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen gewähren, die der Bieter selbst
einzuhalten verspricht. Der Bieter hat die schriftliche Übertragung der Verpflichtung und ihre Einhaltung durch die beteiligten Nachunternehmer oder Verleiher sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen.
Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§ 46 Abs. 1 UVgO bzw. § 134 Absatz 1 GWB). Es gilt deutsches Recht.
Abweichende Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen eines Bieters sowohl als
allgemeine Geschäftsbedingungen als auch in Form einzelfallbezogener
Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die
unterliegende Partei kostenpflichtig ist.
Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2
GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 - 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Bietergemeinschaften sind in diesem Verfahren zugelassen. Mit Angebotsabgabe hat der Bieter die Gründe für die Eingehung einer Bietergemeinschaft auf einer gesonderten Anlage darzulegen. Dies dient zur Überprüfung der kartellrechtlichen
Zulässigkeit der Bietergemeinschaft.
Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch über die Vergabeplattform zu übermitteln.
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Name: Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: entfällt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: +49 345514-1529📞
Fax: +49 345514-1115 📠
URL: https://lvwa.sachsen-anhalt.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 301
Nationale Registrierungsnummer: entfällt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: +49 345514-1529📞
Fax: +49 345514-1115 📠
URL: https://lvwa.sachsen-anhalt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden
(§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4
GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen
verwiesen.
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Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 092-311184 (2025-05-13)