Los 3 Rahmenvertrag für Dienstleistungen für die Weiterentwicklung des Verfahrens MoeVe

Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)

Das ITZBund benötigt externe Unterstützung bei der Weiterentwicklung, Pflege, Wartung von Fachverfahren sowie der Testung und der Qualitätssicherung. Diese erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem ITZBund, der Fachseite und externen Schnittstellenmit

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-11-28.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-11-28 Auftragsbekanntmachung
2026-01-06 Auftragsbekanntmachung
2026-02-03 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-11-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Los 3 Rahmenvertrag für Dienstleistungen für die Weiterentwicklung des Verfahrens MoeVe
Referenznummer: Z42-2025-0065 Los 3
Kurze Beschreibung:
Das ITZBund benötigt externe Unterstützung bei der Weiterentwicklung, Pflege, Wartung von Fachverfahren sowie der Testung und der Qualitätssicherung. Diese erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem ITZBund, der Fachseite und externen Schnittstellenmit
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Beliebiger Ort
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
Das geschätzte Abrufvolumen für die o.g. Unterstützungsleistungen beträgt bezogen auf die maximal mögliche Vertragslaufzeit des Rahmenvertrags von vier Jahren rund 35.000 Personentage. Es erfolgt eine losbezogene Angebotslimitierung. In dem hiesigen Verfahren kann ein Bieter auf maximal ein Los anbieten und den Zuschlag erhalten. Sofern ein Bieter auf mehr als ein Los anbietet, wird das Angebot gewertet, welches vom Zeitstempel als erstes eingegangen ist. Entsprechend der Losaufteilung ist vorgesehen, je Los einen Rahmenvertrag mit einem Auftragnehmer abzuschließen.
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Dauer: 48 Monate
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätskriterium
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50.00
Preis
Preis (Gewichtung): 50.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-16 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-19 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 100 Tage
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-01-19 12:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Zusätzliche Informationen:
Der AG behält sich vor, die fehlenden Erklärungen und Nachweise soweit gesetzlich zulässig bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
EA7 Referenz 1 Reichen Sie bitte mittels der Anlage "Unternehmensreferenzbogen" eine geeignete Referenz mit den nachfolgend aufgeführten Angaben in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Nutzen Sie die Anlage "Unternehmensreferenzbogen", soweit erforderlich, bitte mehrfach. Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden ist im Dokument "Unternehmensreferenzbogen" im Feld "Einreichendes Unternehmen" der Leistungserbringer der Referenz, d.h. das betroffene Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. das eignungsverleihende Unternehmen, anzugeben. Zu der Referenz sind folgende Angaben zu machen:  Beschreibung der ausgeführten Leistungen,  Wert des Auftrages in Euro, bezogen auf den maßgeblichen Referenzzeitraum  Zeitraum der Leistungserbringung,  Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei dem Auftraggeber/Kunden der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.  Darüber hinaus gelten die folgenden Mindestanforderungen an die erste Referenz: a) Die Referenz muss einen Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers im Sinne von § 99 GWB bzw. im Sinne von Artikel 1, Nr. 1 und Nr. 4 der RICHTLINIE 2014/24/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG umfassen. b) Der Auftragsgegenstand umfasst Entwicklungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich eines steuerlichen Fachverfahrens also ein Verfahren zur Festsetzung und Erhebung von Steuern auf Bundes-, Landes- oder Kommunalebene in Deutschland. c) Der Auftragsgegenstand umfasst folgende technische Schwerpunkte: Anforderungserhebung und -analyse, Software-Entwicklung, technische Beratung, Last- und Performancetests. d) Die Referenz darf nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung); e) Die Referenz hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, etwaige Unterbrechungen der Leistungserbringung zählen nicht zur Mindestlaufzeit (maßgeblich ist die bis zum bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung erreichte Laufzeit); f) Der innerhalb der Referenz vom Unternehmen geleistete Umfang umfasst jeweils mindestens 1.150 PT/Jahr oder der Wert des Auftrags der jeweiligen Referenz entspricht mindestens 1.400.000,00 EUR/Jahr (netto). Sofern es sich um eine Referenz handelt, die noch nicht abgeschlossen wurde, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden. Es ist hier eine Referenz gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Vergabestelle des ITZBund, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Die Vergabestelle behält sich vor, die angegebene Referenz zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe der Vergabestelle des ITZBund mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Die Vergabestelle entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die Vergabestelle unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Form einer Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsausschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 EUR oder zwischen 100.000 und 200.000 EUR).
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Aufgrund Zeichenanzahlbegrenzung wird das Feld zur "Referenzen zu bestimmten Lieferungen" für die Kriterien der "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen" mitgenutzt: EA8 Referenz 2 Reichen Sie bitte mittels der Anlage "Unternehmensreferenzbogen" eine zweite geeignete Referenz mit den nachfolgend aufgeführten Angaben in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Nutzen Sie die Anlage "Unternehmensreferenzbogen", soweit erforderlich, bitte mehrfach. Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden ist im Dokument "Unternehmensreferenzbogen" im Feld "Einreichendes Unternehmen" der Leistungserbringer der Referenz, d.h. das betroffene Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. das eignungsverleihende Unternehmen, anzugeben. Zu der Referenz sind folgende Angaben zu machen:  Beschreibung der ausgeführten Leistungen,  Wert des Auftrages in Euro, bezogen auf den maßgeblichen Referenzzeitraum  Zeitraum der Leistungserbringung,  Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei dem Auftraggeber/Kunden der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.  Darüber hinaus gelten die folgenden Mindestanforderungen an diese zweite Referenz: Entweder a) oder b) als Muss-Anforderung: a) Die Referenz muss einen Auftrag eines deutschen öffentlichen Auftraggebers im Sinne von § 99 GWB umfassen oder b) Der Auftragsgegenstand umfasst Entwicklungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich eines steuerlichen Fachverfahrens also ein Verfahren zur Festsetzung und Erhebung von Steuern auf Bundes-, Landes- oder Kommunalebene in Deutschland. Muss-Anforderungen (c bis f): c) Der Auftragsgegenstand umfasst folgende technische Schwerpunkte: Anforderungserhebung und -analyse, Software-Entwicklung, technische Beratung, Last- und Performancetests. d) Die Referenz darf nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung); e) Die Referenz hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, etwaige Unterbrechungen der Leistungserbringung zählen nicht zur Mindestlaufzeit (maßgeblich ist die bis zum bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung erreichte Laufzeit); f) Der innerhalb der Referenz vom Unternehmen geleistete Umfang umfasst jeweils mindestens 1.150 PT/Jahr oder der Wert des Auftrags der jeweiligen Referenz entspricht mindestens 1.400.000,00 EUR/Jahr (netto). Sofern es sich um eine Referenz handelt, die noch nicht abgeschlossen wurde, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden. Es ist hier eine Referenz gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Vergabestelle des ITZBund, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Die Vergabestelle behält sich vor, die angegebene Referenz zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe der Vergabestelle des ITZBund mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Die Vergabestelle entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die Vergabestelle unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Form einer Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsausschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 EUR oder zwischen 100.000 und 200.000 EUR).
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Aufgrund Zeichenanzahlbegrenzung wird das Feld zur "Referenzen zu bestimmten Arbeiten" für die Kriterien der "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen" mitgenutzt: EA9 Referenz 3 Reichen Sie bitte mittels der Anlage "Unternehmensreferenzbogen" eine dritte geeignete Referenz mit den nachfolgend aufgeführten Angaben in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Nutzen Sie die Anlage "Unternehmensreferenzbogen", soweit erforderlich, bitte mehrfach. Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden ist im Dokument "Unternehmensreferenzbogen" im Feld "Einreichendes Unternehmen" der Leistungserbringer der Referenz, d.h. das betroffene Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. das eignungsverleihende Unternehmen, anzugeben. Zu der Referenz sind folgende Angaben zu machen:  Beschreibung der ausgeführten Leistungen,  Wert des Auftrages in Euro, bezogen auf den maßgeblichen Referenzzeitraum  Zeitraum der Leistungserbringung,  Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei dem Auftraggeber/Kunden der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.  Darüber hinaus gelten die folgenden Mindestanforderungen an diese dritte Referenz: Entweder a) oder b) als Muss-Anforderung: a) Die Referenz muss einen Auftrag eines deutschen öffentlichen Auftraggebers im Sinne von § 99 GWB umfassen oder b) Der Auftragsgegenstand umfasst Entwicklungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich eines steuerlichen Fachverfahrens also ein Verfahren zur Festsetzung und Erhebung von Steuern auf Bundes-, Landes- oder Kommunalebene in Deutschland. Muss-Anforderungen (c bis f): c) Der Auftragsgegenstand umfasst folgende technische Schwerpunkte: Anforderungserhebung und -analyse, Software-Entwicklung, technische Beratung, Last- und Performancetests. d) Die Referenz darf nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung); e) Die Referenz hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, etwaige Unterbrechungen der Leistungserbringung zählen nicht zur Mindestlaufzeit (maßgeblich ist die bis zum bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung erreichte Laufzeit); f) Der innerhalb der Referenz vom Unternehmen geleistete Umfang umfasst jeweils mindestens 1.150 PT/Jahr oder der Wert des Auftrags der jeweiligen Referenz entspricht mindestens 1.400.000,00 EUR/Jahr (netto). Sofern es sich um eine Referenz handelt, die noch nicht abgeschlossen wurde, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden. Es ist hier eine Referenz gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Vergabestelle des ITZBund, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Die Vergabestelle behält sich vor, die angegebene Referenz zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe der Vergabestelle des ITZBund mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Die Vergabestelle entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die Vergabestelle unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Form einer Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsausschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 EUR oder zwischen 100.000 und 200.000 EUR).
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Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Übergreifende Vorgabe für EA [10] bis EA [15]: Die Senioritätenstufen für die jeweiligen Rollen sind wie folgt definiert: • Senioritätenstufe "Junior" mit Grundkenntnissen: Grundkenntnisse sind wie folgt definiert: Hinsichtlich sämtlicher bei den jeweiligen Rollen aufgeführten fachlichen Anforderungen muss die eingesetzte Fachkraft über nachweisbare Praxiserfahrung mit einer Dauer von mindestens 6 Monaten verfügen und zugleich den Umfang von mindestens 100 Personentagen (PT) nachweisbar projektspezifischer Leistungserbringung betreffend aller bei den jeweiligen Rollen aufgeführten fachlichen Anforderungen aufweisen. • Senioritätenstufe "Senior" mit vertieften Kenntnissen: Vertiefte Kenntnisse sind wie folgt definiert: Hinsichtlich sämtlicher bei den jeweiligen Rollen aufgeführten fachlichen Anforderungen muss die eingesetzte Fachkraft über nachweisbare Praxiserfahrung mit einer Dauer von mindestens 3 Jahren verfügen und zugleich den Umfang von mindestens 200 Personentagen (PT) nachweisbar projektspezifischer Leistungserbringung betreffend aller bei den jeweiligen Rollen aufgeführten fachlichen Anforderungen aufweisen. • Senioritätenstufe "Experte" mit Expertenkenntnissen: Expertenkenntnisse sind wie folgt definiert: Hinsichtlich sämtlicher bei den jeweiligen Rollen aufgeführten fachlichen Anforderungen muss die eingesetzte Fachkraft über nachweisbare Praxiserfahrung mit einer Dauer von mindestens 5 Jahren verfügen und zugleich den Umfang von mindestens 500 Personentagen (PT) nachweisbar projektspezifischer Leistungserbringung betreffend aller bei den jeweiligen Rollen aufgeführten fachlichen Anforderungen aufweisen. Für alle gemäß EA10 bis EA15 geforderten/anzugebenden Fachkräfte gelten jeweils folgende übergreifenden Anforderungen: Reichen Sie dazu bitte einen Nachweis in Form der ausgefüllten Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" ein. Im Falle von Bietergemeinschaften werden die Zahlen der Mitarbeitenden der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Im Falle von Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, reicht jedes eignungsverleihende Unternehmen die ausgefüllte Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" ein. Es gelten daher die Mitarbeiterzahlen des jeweiligen eignungsverleihenden Unternehmens. Die jeweilige Fachkraft muss die folgenden Anforderungen erfüllen: Allgemeine Anforderungen an das externe  Unterstützungspersonal: - Sehr gute Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift, (jeweils mindestens C1 nach CEFR) - Bereitschaft zur Verpflichtung gemäß VerpflG und Verpflichtung auf das Datengeheimnis gemäß § 53 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) - Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung Niveau Ü2 gemäß  Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) __________________________________________________________________________ EA10 Rolle 1 der technischen Fachkräfte: Teamleiter*in SW-Entwicklung Testautomatisierung (Senioritätenstufe Experte) Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen für die MoeVe wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert: - Teamleiter*in SW-Entwicklung Testautomatisierung - Experte: 2 technische Fachkräfte (VZÄ). Der/die Teamleiter*in SW-Entwicklung Testautomatisierung - Experte muss die folgenden Anforderungen erfüllen: Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen. Fachliche Anforderungen: Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Experte" mit vertieften Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 10 bis 15 zu den Senioritätenstufen. • Expertenkenntnisse zum Test in einem Enterprise Umfeld mit verteilten Komponenten • Expertenkenntnisse zur Steuerung und Überwachung von Entwicklerteams in der Testauto-matisierung sowie in der Personalführung eines Teams (Teamgröße mindestens 5 Mitarbei-ter*innen) • Expertenkenntnisse zum Umgang mit Testmanagementtools z.B. HP Alm Client sowie agi-len Tools z.B. JIRA/Confluence • Expertenkenntnisse und Projekterfahrung in Textverarbeitungsprogrammen, Tabellenkalku-lation und Präsentation. Insbesondere in der Ausarbeitung von Dokumenten zur Dokumen-tation. • Expertenkenntnisse zum Schnittstellentest z.B. mit SOAP-UI • Expertenkenntnisse mit Technologien wie z.B.: Cucumber, Gherkin, Java • Expertenkenntnisse zu relationalen Datenbanken • Expertenkenntnisse zum Umgang mit Versionsverwaltungssystemen wie Git • Expertenkenntnisse zum Umgang mit Automic Business Automation (früher: UC4) • Expertenkenntnisse zum Umgang mit automatisieren Test und dazugehöriger Skript-Erstellung mit Erzeugung von dafür vorgesehen Testdaten • Expertenkenntnisse In der Umsetzung von Massen Datenerzeugung für Testzwecke und Entwicklung Simulationstools für Schnittstellen zur Ermöglichung Teilprüfungen der An-wendungen
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Eignungskriterium: Techniker oder technische Stellen für die Qualitätskontrolle
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Aufgrund Zeichenanzahlbegrenzung wird das Feld zur "Techniker oder technische Stellen für die Qualitätskontrolle" für die Kriterien der "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen" mitgenutzt: EA11 Rolle 2 der technischen Fachkräfte: Teamleiter*in Test (Senioritätenstufe Experte) Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen für die MoeVe wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert: - Teamleiter*in Test - Experte: 2 technische Fachkräfte (VZÄ). Der/die Teamleiter*in Test - Experte muss die folgenden Anforderungen erfüllen: Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen. Fachliche Anforderungen: Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Experte" mit vertieften Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 10 bis 15 zu den Senioritätenstufen. • Expertenkenntnisse zum Test in einem Enterprise Umfeld mit verteilten Komponenten • Expertenkenntnisse zur Steuerung und Überwachung von Testteams sowie in der Personal-führung eines Teams (Teamgröße mindestens 5 Mitarbeitenden) • Expertenkenntnisse zum Umgang mit Testmanagementtools z.B. HP Alm Client sowie agi-len Tools z.B. JIRA/Confluence • Expertenkenntnisse und Projekterfahrung in Textverarbeitungsprogrammen, Tabellenkalku-lation und Präsentation. Insbesondere in der Ausarbeitung von Dokumenten zur Dokumen-tation. • Expertenkenntnisse zum Schnittstellentest z.B. mit SOAP-UI • Expertenkenntnisse im Testen von graphischen Oberflächen z.B. mit Selenium • Expertenkenntnisse in der Durchführung von manuellen Tests zur Prüfung der Anwendung mit Schnittstellen EA12 Rolle 3 der technischen Fachkräfte: SW-Entwickler*in Testautomatisierung (Senioritätenstufe Senior) Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen für die MoeVe wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert: - SW-Entwickler*in Testautomatisierung) - Senior: 2 technische Fachkräfte (VZÄ). Der/die SW-Entwickler*in Testautomatisierung - Senior muss die folgenden Anforderungen erfüllen: Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen. Fachliche Anforderungen: Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Senior" mit vertieften Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 10 bis 15 zu den Senioritätenstufen. • Vertiefte Kenntnisse in der Qualitätssicherung von Entwicklungsergebnissen von automati-sierten Testfällen und des Testvorgehens • Vertiefte Kenntnisse zum Test in einem Enterprise Umfeld mit verteilten Komponenten • Vertiefte Kenntnisse zum Umgang mit Testmanagementtools wie z.B. HP Alm Client sowie agilen Tools z.B. JIRA/Confluence • Vertiefte Kenntnisse zum Schnittstellentest z.B. mit SOAP-UI • Vertiefte Kenntnisse im Umgang mit relationalen Datenbanken z.B. SQL Developer, Putty • Vertiefte Kenntnisse zum Umgang mit Versionsverwaltungssystemen wie Git • Vertiefte Kenntnisse in der Automatisierung von Testfällen mittels Selenium, Jenkins, Cucumber Gherkin oder vergleichbares • Vertiefte Kenntnisse in den Programmiersprachen JAVA, Python • Vertiefte Kenntnisse zur Umsetzung von automatisieren Test und dazugehöriger Skript-Erstellung mit Erzeugung von dafür vorgesehen Testdaten • Vertiefte Kenntnisse zur Umsetzung von Berichten über die Ergebnisse des automatisierten Tests • Vertiefte Kenntnisse In der Umsetzung von Massen Datenerzeugung für Testzwecke und Entwicklung Simulationstools für Schnittstellen zur Ermöglichung Teilprüfungen der An-wendungen
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Eignungskriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Aufgrund Zeichenanzahlbegrenzung wird das Feld zur "Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten" für die Kriterien der "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen" mitgenutzt: EA13 Rolle 4 der technischen Fachkräfte: Tester*in (Senioritätenstufe Senior) Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen für die MoeVe wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert: • Tester*in - Senior: 3 technische Fachkräfte (VZÄ). Der/die Tester*in - Senior muss die folgenden Anforderungen erfüllen: Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen. Fachliche Anforderungen: Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Senior" mit vertieften Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 10 bis 15 zu den Senioritätenstufen. • Vertiefte Kenntnisse in der Qualitätssicherung von Testfällen und des Testvorgehens • Vertiefte Kenntnisse zum Umgang mit Testmanagementtools z.B. HP Alm Client sowie agi-len Tools z.B. JIRA/Confluence • Vertiefte Kenntnisse zum Test in einem Enterprise Umfeld mit verteilten Komponenten • Vertiefte Kenntnisse im Umgang mit Datenbanken z.B. SQL Developer, Putty • Vertiefte Kenntnisse in Erstellen von Vorlagen von Testschritten zur Automatisierung • Vertiefte Kenntnisse bei Erstellung von Test Szenarien mit Massendaten als Unterstützung bei der Durchführung von Lasttests • Zertifizierung ISTQB oder vergleichbare (Grundlagen-) Zertifizierungen und Projekterfahrung in dem Bereich Test mit der entsprechenden Methodik • Vertiefte Kenntnisse in der Durchführung von manuellen Tests zur Prüfung der Anwendung mit Schnittstellen EA14 Rolle 5 der technischen Fachkräfte: Technische*r Autor*in für Testdokumentation (Senioritätenstufe Senior) Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen für die MoeVe wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert: - Technische*r Autor*in für Testdokumentation - Senior: 1 technische Fachkräfte (VZÄ). Der/die Technische*r Autor*in für Testdokumentation - Senior muss die folgenden Anforderungen erfüllen: Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen. Fachliche Anforderungen: Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Senior" mit vertieften Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 10 bis 15 zu den Senioritätenstufen. • Vertiefte Kenntnisse in Textverarbeitungsprogrammen, Tabellenkalkulationen und Erstellung von Präsentationen. • Vertiefte Kenntnissein der Unterstützung des Projektmanagement nach agiler Arbeitsweise oder nach V-Modell XT • Vertiefte Kenntnisse in der Erstellung barrierefreier Dokumente (Beispiele Word, Power-Point, PDF, etc.) • Vertiefte Kenntnisse in Jira und Confluence EA15 Rolle 6 der technischen Fachkräfte: Ergonomieverantwortliche*r für Test (Senioritätenstufe Senior) Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen für die MoeVe wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert: - Ergonomieverantwortliche*r für Test - Senior: 1 technische Fachkräfte (VZÄ). Der/die Ergonomieverantwortliche*r für Test - Senior muss die folgenden Anforderungen erfüllen: Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen. Fachliche Anforderungen: Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Senior" mit vertieften Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 10 bis 15 zu den Senioritätenstufen. • Vertiefte Kenntnisse in Textverarbeitungsprogrammen, Tabellenkalkulationen und Erstellung von Präsentationen. • Vertiefte Kenntnisse in Jira und Confluence • Vertiefte Kenntnisse über Werkzeuge für Usability Engineering • Vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen in Arbeitsplatzergonomie für Bildschirmarbeitsplätze, Software-Ergonomie und Gebrauchstauglichkeit (= Usability) • Vertiefte Kenntnisse in der Prüfung auf barrierefreie Dokumente (Word, PowerPoint, PDF, etc.) • Vertiefte Kenntnisse in der Prüfung auf barrierefreie Anwendungen in der Softwareentwick-lung
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Eignungskriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
EA6 Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der geforderte bereichsspezifische Netto-Mindestumsatz für jedes Geschäftsjahr beträgt 5.000.000,00 EUR (netto). Der Netto-Jahresumsatz ist dann bereichsspezifisch, wenn er sich auf die dargestellten Leistungsinhalte der Anlage "Leistungsbeschreibung" bezieht. Übersenden Sie bitte die ausgefüllte Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte", welche die jeweiligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre vor Auftragsbekanntmachung belegt. Im Falle von Bietergemeinschaften werden die Umsätze der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft ist die Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft für die jeweiligen Mitglieder der Bietergemeinschaft auszufüllen. Im Falle von Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, ist der o.g. Mindestumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre vom eignungsverleihenden Unternehmen anzugeben. Übersenden Sie bitte für jedes eignungsverleihendes Unternehmen die ausgefüllte Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte". Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe der Vergabestelle des ITZBund mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Die Vergabestelle entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die Vergabestelle unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
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Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat -
nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) (§123 Abs. 1 Nr. 6 GWB), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung) (§123 Abs. 1 Nr. 7 GWB), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) (§123 Abs. 1 Nr. 8 GWB), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§123 Abs. 1 Nr. 9 GWB).
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) (§123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 und 3 GWB).
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen,
wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 GWB).
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
Straftat - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB), - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) (§ 123 Abs. 1 Nr. 3).
Straftat - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB), - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
Straftat den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB).
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen,
wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 1 GWB).
wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 3 GWB).
wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 GWB).
wenn - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB), oder - das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB).
wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB).
wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB).
wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB).
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 3, Nr. 2 GWB).
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Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen seine Tätigkeit eingestellt hat (§124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 5 GWB).
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Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme
an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 1 und 2, Nr. 2 GWB).
aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) (§123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB).

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
Nationale Registrierungsnummer: 991-18202-59
Postanschrift: Bernkasteler Straße 8
Postleitzahl: 53175
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Arbeitsbereich Z 42 - Förmliche Vergabeverfahren
E-Mail: vergaben@itzbund.de 📧
Telefon: +49 228-99680-0 📞
Fax: +49 228-99680-186200 📠
URL: https://www.itzbund.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=820899 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=820899 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: T:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 2289499-0 📞
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-28+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 231-796537 (2025-11-28)
Auftragsbekanntmachung (2026-01-06)
Objekt
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
Das geschätzte Abrufvolumen für die o.g. Unterstützungsleistungen beträgt bezogen auf die maximal mögliche Vertragslaufzeit des Rahmenvertrags von vier Jahren rund 35.000 Personentage. Es erfolgt eine losbezogene Angebotslimitierung. In dem hiesigen Verfahren kann ein Bieter auf maximal ein Los anbieten und den Zuschlag erhalten. Sofern ein Bieter auf mehr als ein Los anbietet, wird das Angebot gewertet, welches vom Zeitstempel als erstes eingegangen ist. Entsprechend der Losaufteilung ist vorgesehen, je Los einen Rahmenvertrag mit einem Auftragnehmer abzuschließen. Weiterhin kann sich in dem hiesigen Verfahren ein Wirtschaftsteilnehmer/ein Unternehmen in maximal einem Los als Unterauftragnehmer oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft beteiligen. Es ist daher nicht zulässig, dass ein Wirtschaftsteilnehmer/Unternehmen, der/das als Bieter auf ein Los anbietet, zugleich als Unterauftragnehmer eines Angebots eines Bieters in einem anderen Los am Vergabeverfahren teilnimmt. Ebenso wenig ist zulässig, dass ein Wirtschaftsteilnehmer/Unternehmen, der/das als Mitglied einer Bietergemeinschaft auf ein Los anbietet, zugleich als Bieter, als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder als Unterauftragnehmer eines Angebots eines Bieters in einem anderen Los am Vergabeverfahren teilnimmt. Daher gilt auch bei Angeboten, bei welchen eine Mehrfachbeteiligung erfolgt, wie etwa wenn • ein Bieter, der auf ein Los anbietet, zugleich als Unterauftragnehmer oder Mitglied einer Bietergemeinschaft an einem anderen Los teilnimmt, • in verschiedenen Losen derselbe Unterauftragnehmer benannt wurde sowie wenn • ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, die auf ein Los anbietet, zugleich als Bieter, als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder als Unterauftragnehmer an einem anderen Los teilnimmt die losbezogene Angebotslimitierung. In all den vorgenannten Fällen wird jeweils von den Angeboten, in denen eine Mehrfachbeteiligung stattfindet, das Angebot gewertet, welches vom Zeitstempel gemäß der e-Vergabeplattform als erstes eingegangen ist. Weitere Angebote werden jeweils ausgeschlossen.
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Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-05 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-02-05 12:00:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-02-05 12:00:00 📅

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-06+01:00 📅

Änderungen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Andere zusätzliche Informationen
Verlängerung der Angebotsabgabefrist aufgrund Anpassung der Vergabeunterlage
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: ac5aed5c-d112-4ad9-bb32-d2afe12fbcb6-01
Quelle: OJS 2026/S 005-008527 (2026-01-06)
Auftragsbekanntmachung (2026-02-03)
Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-05 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-05 12:00:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 117 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2026-03-05 12:00:00 📅

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-02-03+01:00 📅

Änderungen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Andere zusätzliche Informationen
Verlängerung der Angebotsabgabefrist aufgrund Anpassung der Vergabeunterlage
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 931f3646-fb19-40db-b201-d804f0ca4964-01
Quelle: OJS 2026/S 024-079948 (2026-02-03)