Auftragsbekanntmachung (2025-01-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Los 314 Metallbauarbeiten
Referenznummer: LKL-LuK-2025-0007
Kurze Beschreibung:
“Los 314 Metallbauarbeiten”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Metallbauarbeiten📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
“- 1 Stück: Außentreppe inkl. Geländer aus Stahl liefern und einbauen (18 Stufen)
- ca. 15 m: Treppengeländer, Innenbereich
- ca. 42 m: Wand-Handlauf,...”
Beschreibung der Beschaffung
- 1 Stück: Außentreppe inkl. Geländer aus Stahl liefern und einbauen (18 Stufen)
- ca. 15 m: Treppengeländer, Innenbereich
- ca. 42 m: Wand-Handlauf, Edelstahl, D = 40 mm
- 1 Stück: Schriftzug 1 Fassade, aus Einzelbuchstaben
- 1 Stück: Schriftzug 2 Fassade, aus Einzelbuchstaben
- ca. 200 m: Gitterrost liefern und montieren, inkl. Befestigung
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Zusätzliche Informationen:
“Die Frist für die Auskunftserteilung über die Vergabeunterlagen
endet am 10.02.2025, 24.00 Uhr.
Mit den Vergabeunterlagen erhalten Sie eine GAEB-Datei...”
Zusätzliche Informationen
Die Frist für die Auskunftserteilung über die Vergabeunterlagen
endet am 10.02.2025, 24.00 Uhr.
Mit den Vergabeunterlagen erhalten Sie eine GAEB-Datei (Angebotsaufforderung/Leistungsverzeichnis) im technischen Standard des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen (D83, P83 oder X83). Mit Ihrem Angebot ist zwingend eine diesem Ausgabeformatstandard entsprechende (d.h. z.B. Auftraggeber X83 => Bieter X84 = xml-Standard), strukturell unveränderte, funktionsfähige und vollständig verpreiste/ausgefüllte GAEB-Angebotsdatei (D84, P84 oder X84), bzw. falls Nebenangebote zugelassen sind GAEB-Nebenangebotsdatei (D85, P85 oder X85), einzureichen. Berücksichtigt wird ausschließlich der ausgegebene GAEB-Formatstandard. Angebote mit beschädigten, geänderten, nicht einlesbaren GAEB-Dateien sowie anderen Dateiformatstandards werden von der Wertung ausgeschlossen. Diese Formanforderung dient der besseren Vergleichbarkeit der Angebote und der effizienteren Angebotsauswertung (Beschleunigungsgrundsatz). Wird mit dem Angebot zusätzlich ein vollständig verpreistes/ausgefülltes PDF-Leistungsverzeichnis eingereicht und sind Angaben ggü. der GAEB-Datei widersprüchlich, sind die Angaben der GAEB-Datei vorrangig maßgeblich. Eine kostenlose Online-Ansicht der ausgegebenen GAEB-Datei ist z.B. möglich unter: https://gaeb- tools.de/software/gaeb-viewer/.
Bitte beachten Sie, dass die Nachforderung von wesentlichen Preisangaben (z.B. fehlendes GAEB-Leistungsverzeichnis) gemäß § 16a EU Abs. 2 VOB/A i.V.m. § 13 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A unzulässig ist und den Angebotsausschluss zur Folge hat.
Auf Verlangen der Vergabestelle werden ggf. erforderliche Aufklärungserläuterungen /-unterlagen (§ 15 EU VOB/A, 16d EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A) mit angemessener Frist angefordert.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende(n) Leistung(en) durch eine vom Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis, PQ-VOB gemäß § 6b EU Abs. 1 VOB/A) und ergänzend durch Vorlage auftragsspezifischer Eignungsnachweise (z.B. Referenzen), die im Präqualifikationsverzeichnis nicht die geforderten Mindestanforderungen erfüllen bzw. nicht hinterlegt sind. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
Die Angebote sind ausschließlich auf Basis der jeweils aktuellen Version der Vergabeunterlagen einzureichen. Die Einreichung von Angeboten auf Basis veralteter Versionen der Vergabeunterlagen führt zum zwingenden Ausschluss vom Verfahren. Bereits eingereichte Angebote auf Basis veralteter Vergabeunterlagen sind unverzüglich, d.h. vor Ablauf der Angebotsfrist, im Bietercockpit zurückzuziehen und auf Basis der aktuellen Version der Vergabeunterlagen vollständig neu einzureichen. Neben einer externen Hinweis-E-Mail und Bietercockpit-Nachricht erfolgt im Bietercockpit hierzu ergänzend eine zu beachtende Hinweismeldung.
Ab einer Auftragshöhe von 30.000 Euro (ohne USt.) fordert die Vergabestelle für den/die Bieter/Bietergemeinschaft (für jedes Mitglied), der/die den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung oder im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs für diejenige(n) Bewerber/ Bewerbergemeinschaft(en) (für jedes Mitglied), die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 WRegG an.
Alle eingereichten Unterlagen müssen in deutscher Sprache verfasst sein.
Die Vergabeverfahren des Landkreises Leipzig werden grundsätzlich elektronisch über einen Vergabemanager (AI-Vergabemanager) und die Vergabeplattform eVergabe.de abgewickelt (§ 11 EU Abs. 1 VOB/A). Voraussetzung für die elektronische Abgabe eines Teilnahmeantrags/Angebots ist i.d.R. die kostenfreie Registrierung auf vorgenannter Vergabeplattform und die Installation der Bietersoftware AI- Bietercockpit (AI-BC; https://www.bietercockpit.de/). Die Bedienungshinweise (Benutzerhandbuch), Nutzungsbedingungen und erforderlichen technischen Systemvoraussetzungen erfahren Sie auch unter http:// www.evergabe.de.
Für die Installation des AI-Bietercockpits und technische Fragen zur elektronischen Teilnahmewettbewerbs-/Angebotsabgabe wenden Sie sich bitte ausschließlich an den Bietersupport der eVergabe.de GmbH. Dieser steht Ihnen gemäß der Servicezeiten von Montag bis Freitag (Telefon: +49 351 41093-1444 oder +49 351 41093-1422; E-Mail: auftragnehmer@evergabe.de) zur Verfügung. Weiterhin finden Sie umfangreiche Informationen in den dort zur Verfügung gestellten FAQ sowie unter der Rubrik Hilfe & Service.
Bitte berücksichtigen Sie für Ihre Registrierung und elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen/Angeboten, dass die Übertragung Ihrer Unterlagen aufgrund großer Datenmengen längere Zeit in Anspruch nehmen kann oder technische Probleme auftreten können. Insbesondere bei der erstmaligen elektronischen Abgabe von Teilnahmeanträgen/ Angeboten, kalkulieren Sie bitte ausreichend Bearbeitungszeit für die Registrierung und das Hochladen der Unterlagen auf
der Vergabeplattform ein. Zeitliche Verzögerung beim Hochladen des Teilnahmeantrags/Angebots, die zur Verfristung der Teilnahmeantrags oder Angebots führen, gehen zu Lasten des Bewerbers/Bieters.
Sofern die Vergabeunterlagen ohne vorherige Registrierung bzw. Anmeldung auf der Vergabeplattform heruntergeladen werden können, erfolgt bei Veränderungen (Neuversionierung) im Vergabeverfahren keine gesonderte Benachrichtigung per E-Mail an unregistrierte Bewerber/Bieter. Es obliegt dem unregistrierten Bewerber/Bieter, sich selbstständig über Änderungen und Antworten auf Bewerber-/Bieterfragen auf der Vergabeplattform zu informieren (Holschuld). Vor diesem Hintergrund wird eine vorherige Registrierung auf der Vergabeplattform dringend empfohlen. Stellen Sie daher vor Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist und der Abgabe Ihres Teilnahmeantrags/Angebots sicher, dass Ihnen alle aktuellen Informationen und die aktuelle Version der Vergabeunterlagen zur Verfügung stehen und ausschließlich diese verwendet werden.
Bei Nachrichten der Vergabestelle an den Bewerber/Bieter sowie bei der Neuversionierung der Vergabeunterlagen werden die registrierten Bewerber/Bieter über die bei der Plattformregistrierung hinterlegte E-Mail-Adresse über deren Bereitstellung elektronisch informiert. Die Nachricht selbst wird auf dem Server der eVergabe-Plattform hinterlegt und verbleibt dort bis Abruf und Herunterladen durch den Bewerber/Bieter (Bieterpostfach auf der Vergabeplattform). Der Abruf der für den Bewerber/Bieter bestimmten Nachrichten kann ausschließlich nach vorheriger Anmeldung im AI-Bietercockpit erfolgen (beachten Sie hierzu auch die Synchronisationsfunktion!).
Bewerber/Bieter sind verpflichtet, über dieses Nachrichtentool (Bieterpostfach) des AI-Bietercockpits zu kommunizieren. Es obliegt dem Bewerber/Bieter (registrierten
Nutzer), sich selbstständig und regelmäßig, mindestens einmal arbeitstäglich, über die Bereitstellung an ihn adressierter Nachrichten zu informieren (Holschuld) und dafür Sorge zu tragen, dass die im Benutzerkonto hinterlegte E-Mailadresse (möglichst funktional und nicht personalisiert) stets aktuell ist.
Das Bieterpostfach und der Bieterbereich der AI- Vergabeplattform sind ausschließlich dem Machtbereich des Bewerbers/Bieters zuzuordnen. Nachrichten der Vergabestelle gelten ggü. dem Bewerber/Bieter nach Absendung und Einstellung auf die Vergabeplattform als zugestellt. Es obliegt den Bewerbern/Bietern, evtl. auftretende Störungen des Vergabeportals (Bieterbereich/AI-Bietercockpit) unverzüglich dem Bietersupport der eVergabe.de GmbH sowie ergänzend der Vergabestelle zu melden.
Dieses Vorhaben wird im Rahmen des "Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG)" durch die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Sachsen gefördert.
"Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes."
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Metallbauarbeiten📦
Postleitzahl: 04552
Stadt: Borna
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Leipzig🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-04-15 📅
Datum des Endes: 2025-09-05 📅
Beschreibung
Weitere Informationen zur Verlängerung:
“gemäß § 22 EU VOB/A” Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“entfällt” Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-02-17 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-02-17 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Landratsamt Landkreis Leipzig, Stauffenbergstraße 4, Haus 2, Zi. 2.1.10, 04552 Borna
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Gemäß § 14 (EU) Abs. 1 VOB/A nur Vertreter/-innen des Auftraggebers!”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 86
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-02-17 11:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
“Landratsamt Landkreis Leipzig, Stauffenbergstraße 4, Haus 2, Zi. 2.1.10, 04552 Borna”
Zusätzliche Informationen:
“Gemäß § 14 (EU) Abs. 1 VOB/A nur Vertreter/-innen des Auftraggebers!”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
“Fehlende Unterlagen (§ 16a EU VOB/A) oder auf gesondertes Verlangen erstmalig einzureichende Erklärungen und Nachweise (§ 16 EU Nr. 4 VOB/A) werden mit...”
Zusätzliche Informationen
Fehlende Unterlagen (§ 16a EU VOB/A) oder auf gesondertes Verlangen erstmalig einzureichende Erklärungen und Nachweise (§ 16 EU Nr. 4 VOB/A) werden mit einer angemessenen Frist nach- bzw. angefordert. Werden die Unterlagen, Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss des Angebots.
Fehlende Preisangaben dürfen gemäß § 16a EU Abs. 2 VOB/A i.V.m. § 13 EU Abs. 1 Nr. 3 nicht nachgefordert werden (z.B. fehlendes GAEB-Leistungsverzeichnis). Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigen (§ 16a EU Abs. 2 VOB/A).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Mit dem Angebot abzugeben sind:
1. Erklärung über Registereintragungen (Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle bzw. zu keiner Eintragung in...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit dem Angebot abzugeben sind:
1. Erklärung über Registereintragungen (Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle bzw. zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet)
2. Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder die Erklärung, ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
3. Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt.
4. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung.
5. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Hinweis: Mit Bezug auf die Nr. 1 - 5 sind Eigenerklärungen durch die Abgabe des vollständig ausgefüllten Formblatts VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung, s. Vergabeunterlagen) erforderlich.
Der Nachweis kann mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis, PQ-VOB) erfolgen und ergänzend durch Vorlage auftragsspezifischer Eignungsnachweise (z.B. Referenzen), die im Präqualifikationsverzeichnis nicht die geforderten Mindestanforderungen erfüllen bzw. nicht hinterlegt sind. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
Mit dem Angebot weiterhin einzureichen ist die Eigenerklärung zur EU-Sanktions-VO.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen: Die Erklärungen gem. Nr. 1 - 5 für die anderen Unternehmen bzw. für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft (§ 16 EU Nr. 4 VOB/A).
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die im Formblatt VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung, s. Vergabeunterlagen) angegebenen Bestätigungen/Bescheinigungen innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen (§ 16 EU Nr. 4 VOB/A).
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
Fehlende Unterlagen (§ 16a EU VOB/A) oder auf gesondertes Verlangen erstmalig einzureichende Erklärungen und Nachweise (§ 16 EU Nr. 4 VOB/A) werden mit einer angemessenen Frist nach- bzw. angefordert. Werden die Unterlagen, Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss des Angebots.
Alle eingereichten Unterlagen müssen in deutscher Sprache verfasst sein.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot abzugeben ist:
1. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot abzugeben ist:
1. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Hinweis: Mit Bezug auf Nr. 1 sind Eigenerklärungen durch die Abgabe des vollständig ausgefüllten Formblatts VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung, s. Vergabeunterlagen) erforderlich.
2. Erklärung über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens
2.000.000 € für Personenschäden
2.000.000 € für Sachschäden
2.000.000 € für Vermögensschäden
3. Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221/ 222
4. Formblatt 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
5. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
- Urkalkulation
Der Nachweis kann mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis, PQ-VOB) erfolgen und ergänzend durch Vorlage auftragsspezifischer Eignungsnachweise (z.B. Referenzen), die im Präqualifikationsverzeichnis nicht die geforderten Mindestanforderungen erfüllen bzw. nicht hinterlegt sind. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die im Formblatt VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung, s. Vergabeunterlagen) angegebenen Bestätigungen/Bescheinigungen innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen (§ 16 EU Nr. 4 VOB/A).
Fehlende Unterlagen (§ 16a EU VOB/A) oder auf gesondertes Verlangen erstmalig einzureichende Erklärungen und Nachweise (§ 16 EU Nr. 4 VOB/A) werden mit einer angemessenen Frist nach- bzw. angefordert. Werden die Unterlagen, Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss des Angebots.
Alle eingereichten Unterlagen müssen in deutscher Sprache verfasst sein.
“Mit dem Angebot abzugeben sind:
1. Erklärung, dass in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden.
2. Erklärung, dass die für...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot abzugeben sind:
1. Erklärung, dass in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden.
2. Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
3. Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (sofern erforderlich)
4. Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (sofern erforderlich)
Hinweis: Mit Bezug auf Nr. 1 - 2 sind Eigenerklärungen durch die Abgabe des vollständig ausgefüllten Formblatts VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung, s. Vergabeunterlagen) erforderlich.
Der Nachweis kann mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis, PQ-VOB) erfolgen und ergänzend durch Vorlage auftragsspezifischer Eignungsnachweise (z.B. Referenzen), die im Präqualifikationsverzeichnis nicht die geforderten Mindestanforderungen erfüllen bzw. nicht hinterlegt sind. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
1. Die Erklärungen gem. Nr. 1-2 für die anderen Unternehmen bzw. für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft.
2. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die im Formblatt VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung, s. Vergabeunterlagen) angegebenen Bestätigungen/Bescheinigungen innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen (§ 16 EU Nr. 4 VOB/A).
- Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben
Fehlende Unterlagen (§ 16a EU VOB/A) oder auf gesondertes Verlangen erstmalig einzureichende Erklärungen und Nachweise (§ 16 EU Nr. 4 VOB/A) werden mit einer angemessenen Frist nach- bzw. angefordert. Werden die Unterlagen, Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss des Angebots.
Alle eingereichten Unterlagen müssen in deutscher Sprache verfasst sein.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber Mehr- oder Mindermengen von mehr als 10 v.H. je Position gegenüber dem Angebot rechtzeitig anzuzeigen.” Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: bankr-nat
corruption
crime-org
distorsion
envir-law
finan-laund
fraud
human-traffic
insolvency
labour-law
liq-admin
misrepresent
partic-confl
prep-confl
prof-misconduct
sanction
socsec-law
socsec-pay
susp-act
tax-pay
terr-offence
nati-ground
Beschreibung der Ausschlussgründe:
“gemäß §§ 123, 124 GWB (§§ 6e EU, 6b EU VOB/A)”
“gemäß EU-Sanktions-VO, Artikel 5k Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (aktuelle Fassung), § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB”
“Die Frist für die Auskunftserteilung über die Vergabeunterlagen
endet am 10.02.2025, 24.00 Uhr.
Mit den Vergabeunterlagen erhalten Sie eine GAEB-Datei...”
Zusätzliche Informationen
Die Frist für die Auskunftserteilung über die Vergabeunterlagen
endet am 10.02.2025, 24.00 Uhr.
Mit den Vergabeunterlagen erhalten Sie eine GAEB-Datei (Angebotsaufforderung/Leistungsverzeichnis) im technischen Standard des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen (D83, P83 oder X83). Mit Ihrem Angebot ist zwingend eine diesem Ausgabeformatstandard entsprechende (d.h. z.B. Auftraggeber X83 => Bieter X84 = xml-Standard), strukturell unveränderte, funktionsfähige und vollständig verpreiste/ausgefüllte GAEB-Angebotsdatei (D84, P84 oder X84), bzw. falls Nebenangebote zugelassen sind GAEB-Nebenangebotsdatei (D85, P85 oder X85), einzureichen. Berücksichtigt wird ausschließlich der ausgegebene GAEB-Formatstandard. Angebote mit beschädigten, geänderten, nicht einlesbaren GAEB-Dateien sowie anderen Dateiformatstandards werden von der Wertung ausgeschlossen. Diese Formanforderung dient der besseren Vergleichbarkeit der Angebote und der effizienteren Angebotsauswertung (Beschleunigungsgrundsatz). Wird mit dem Angebot zusätzlich ein vollständig verpreistes/ausgefülltes PDF-Leistungsverzeichnis eingereicht und sind Angaben ggü. der GAEB-Datei widersprüchlich, sind die Angaben der GAEB-Datei vorrangig maßgeblich. Eine kostenlose Online-Ansicht der ausgegebenen GAEB-Datei ist z.B. möglich unter: https://gaeb- tools.de/software/gaeb-viewer/.
Bitte beachten Sie, dass die Nachforderung von wesentlichen Preisangaben (z.B. fehlendes GAEB-Leistungsverzeichnis) gemäß § 16a EU Abs. 2 VOB/A i.V.m. § 13 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A unzulässig ist und den Angebotsausschluss zur Folge hat.
Auf Verlangen der Vergabestelle werden ggf. erforderliche Aufklärungserläuterungen /-unterlagen (§ 15 EU VOB/A, 16d EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A) mit angemessener Frist angefordert.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende(n) Leistung(en) durch eine vom Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis, PQ-VOB gemäß § 6b EU Abs. 1 VOB/A) und ergänzend durch Vorlage auftragsspezifischer Eignungsnachweise (z.B. Referenzen), die im Präqualifikationsverzeichnis nicht die geforderten Mindestanforderungen erfüllen bzw. nicht hinterlegt sind. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
Die Angebote sind ausschließlich auf Basis der jeweils aktuellen Version der Vergabeunterlagen einzureichen. Die Einreichung von Angeboten auf Basis veralteter Versionen der Vergabeunterlagen führt zum zwingenden Ausschluss vom Verfahren. Bereits eingereichte Angebote auf Basis veralteter Vergabeunterlagen sind unverzüglich, d.h. vor Ablauf der Angebotsfrist, im Bietercockpit zurückzuziehen und auf Basis der aktuellen Version der Vergabeunterlagen vollständig neu einzureichen. Neben einer externen Hinweis-E-Mail und Bietercockpit-Nachricht erfolgt im Bietercockpit hierzu ergänzend eine zu beachtende Hinweismeldung.
Ab einer Auftragshöhe von 30.000 Euro (ohne USt.) fordert die Vergabestelle für den/die Bieter/Bietergemeinschaft (für jedes Mitglied), der/die den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung oder im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs für diejenige(n) Bewerber/ Bewerbergemeinschaft(en) (für jedes Mitglied), die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 WRegG an.
Alle eingereichten Unterlagen müssen in deutscher Sprache verfasst sein.
Die Vergabeverfahren des Landkreises Leipzig werden grundsätzlich elektronisch über einen Vergabemanager (AI-Vergabemanager) und die Vergabeplattform eVergabe.de abgewickelt (§ 11 EU Abs. 1 VOB/A). Voraussetzung für die elektronische Abgabe eines Teilnahmeantrags/Angebots ist i.d.R. die kostenfreie Registrierung auf vorgenannter Vergabeplattform und die Installation der Bietersoftware AI- Bietercockpit (AI-BC; https://www.bietercockpit.de/). Die Bedienungshinweise (Benutzerhandbuch), Nutzungsbedingungen und erforderlichen technischen Systemvoraussetzungen erfahren Sie auch unter http:// www.evergabe.de.
Für die Installation des AI-Bietercockpits und technische Fragen zur elektronischen Teilnahmewettbewerbs-/Angebotsabgabe wenden Sie sich bitte ausschließlich an den Bietersupport der eVergabe.de GmbH. Dieser steht Ihnen gemäß der Servicezeiten von Montag bis Freitag (Telefon: +49 351 41093-1444 oder +49 351 41093-1422; E-Mail: auftragnehmer@evergabe.de) zur Verfügung. Weiterhin finden Sie umfangreiche Informationen in den dort zur Verfügung gestellten FAQ sowie unter der Rubrik Hilfe & Service.
Bitte berücksichtigen Sie für Ihre Registrierung und elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen/Angeboten, dass die Übertragung Ihrer Unterlagen aufgrund großer Datenmengen längere Zeit in Anspruch nehmen kann oder technische Probleme auftreten können. Insbesondere bei der erstmaligen elektronischen Abgabe von Teilnahmeanträgen/ Angeboten, kalkulieren Sie bitte ausreichend Bearbeitungszeit für die Registrierung und das Hochladen der Unterlagen auf
der Vergabeplattform ein. Zeitliche Verzögerung beim Hochladen des Teilnahmeantrags/Angebots, die zur Verfristung der Teilnahmeantrags oder Angebots führen, gehen zu Lasten des Bewerbers/Bieters.
Sofern die Vergabeunterlagen ohne vorherige Registrierung bzw. Anmeldung auf der Vergabeplattform heruntergeladen werden können, erfolgt bei Veränderungen (Neuversionierung) im Vergabeverfahren keine gesonderte Benachrichtigung per E-Mail an unregistrierte Bewerber/Bieter. Es obliegt dem unregistrierten Bewerber/Bieter, sich selbstständig über Änderungen und Antworten auf Bewerber-/Bieterfragen auf der Vergabeplattform zu informieren (Holschuld). Vor diesem Hintergrund wird eine vorherige Registrierung auf der Vergabeplattform dringend empfohlen. Stellen Sie daher vor Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist und der Abgabe Ihres Teilnahmeantrags/Angebots sicher, dass Ihnen alle aktuellen Informationen und die aktuelle Version der Vergabeunterlagen zur Verfügung stehen und ausschließlich diese verwendet werden.
Bei Nachrichten der Vergabestelle an den Bewerber/Bieter sowie bei der Neuversionierung der Vergabeunterlagen werden die registrierten Bewerber/Bieter über die bei der Plattformregistrierung hinterlegte E-Mail-Adresse über deren Bereitstellung elektronisch informiert. Die Nachricht selbst wird auf dem Server der eVergabe-Plattform hinterlegt und verbleibt dort bis Abruf und Herunterladen durch den Bewerber/Bieter (Bieterpostfach auf der Vergabeplattform). Der Abruf der für den Bewerber/Bieter bestimmten Nachrichten kann ausschließlich nach vorheriger Anmeldung im AI-Bietercockpit erfolgen (beachten Sie hierzu auch die Synchronisationsfunktion!).
Bewerber/Bieter sind verpflichtet, über dieses Nachrichtentool (Bieterpostfach) des AI-Bietercockpits zu kommunizieren. Es obliegt dem Bewerber/Bieter (registrierten
Nutzer), sich selbstständig und regelmäßig, mindestens einmal arbeitstäglich, über die Bereitstellung an ihn adressierter Nachrichten zu informieren (Holschuld) und dafür Sorge zu tragen, dass die im Benutzerkonto hinterlegte E-Mailadresse (möglichst funktional und nicht personalisiert) stets aktuell ist.
Das Bieterpostfach und der Bieterbereich der AI- Vergabeplattform sind ausschließlich dem Machtbereich des Bewerbers/Bieters zuzuordnen. Nachrichten der Vergabestelle gelten ggü. dem Bewerber/Bieter nach Absendung und Einstellung auf die Vergabeplattform als zugestellt. Es obliegt den Bewerbern/Bietern, evtl. auftretende Störungen des Vergabeportals (Bieterbereich/AI-Bietercockpit) unverzüglich dem Bietersupport der eVergabe.de GmbH sowie ergänzend der Vergabestelle zu melden.
Dieses Vorhaben wird im Rahmen des "Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG)" durch die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Sachsen gefördert.
"Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes."
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3800📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-15+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 011-029351 (2025-01-15)