Auftragsbekanntmachung (2025-06-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Los 40 - Starkstromanlagen exkl. Photovoltaik
Referenznummer: 159_SSB_01-2025-0026
Kurze Beschreibung:
“Starkstrom”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Starkstromleitungen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Starkstromanlagen bestehend aus:
1 St. Sicherheitsbeleuchtungsanlage (Einzelbatterie)
1 St. Zähleranlage (Wandlerzähler)
1 St....”
Beschreibung der Beschaffung
Starkstromanlagen bestehend aus:
1 St. Sicherheitsbeleuchtungsanlage (Einzelbatterie)
1 St. Zähleranlage (Wandlerzähler)
1 St. Niederspannungshauptverteilung
ca. 11,5 m² Doppelbodenanlage
10 St. Unterverteilungen inkl. Einbaugeräte
ca. 170 m Kabelrinne
ca. 10.000 m Kabel und Leitungen
Betoneinlegearbeiten
ca. 370 Leuchten (Anbau, Pendel, Einbau)
8 St. Mastleuchten
8 St. Lichstelen / Pollerleuchten
ca. 700 m Fangleitung
1 St. KNX-Steuerung
3 St. Baustromverteiler
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Der Bauherr hat eine...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Der Bauherr hat eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen. Der anteilige Versicherungsbetrag wird von der anerkannten Brutto-Schlussrechnungssumme einbehalten.
Sicherheiten:
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5,0 v.H. der Auftragssumme
Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3,0 v.H. der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme
Für die Leistungen gelten die Verjährungsfristen für die Gewährleistung der § 13 Abs. 4 VOB/B nicht, sondern für alle Leistungen gelten Verjährungsfristen von 5 Jahren.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Arbeiten in Verbindung mit Starkstromleitungen📦 Dauer
Datum des Beginns: 2025-10-29 📅
Datum des Endes: 2026-12-08 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-07 13:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Der Öffnungstermin findet in EU-weiten offenen Verfahren nicht in Anwesenheit der Bieter statt. Eine Teilnahme am Öffnungstermin ist nicht möglich.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angabe zur Eintragung
Vorlage der Handwerkkarte, Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer; Gewerbeanmeldung auf Verlangen”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bei Eintragungspflicht: Angabe von Register, Zeitpunkt der Eintragung, Nummer
Vorlage Handelsregisterauszug (zum Zeitpunkt der Abgabe nicht älter als 12...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bei Eintragungspflicht: Angabe von Register, Zeitpunkt der Eintragung, Nummer
Vorlage Handelsregisterauszug (zum Zeitpunkt der Abgabe nicht älter als 12 Monate) auf Verlangen
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bieter mit Sitz im Ausland müssen mit dem Angebot die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hiefür ein im Anhang XI...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bieter mit Sitz im Ausland müssen mit dem Angebot die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hiefür ein im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022 - 2024); Eigenerklärung ist ausreichend”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“- Erklärung über das Bestehen einer
Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckung inkl. Mitteilung zu evtl. Ausschlussklauseln
Besteht eine solche...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Erklärung über das Bestehen einer
Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckung inkl. Mitteilung zu evtl. Ausschlussklauseln
Besteht eine solche Versicherung derzeit nicht, ist eine Erklärung eines Versicherers einzureichen, dass eine Versicherung mit dem geforderten Umfang bei Zuschlagserteilung abgeschlossen werden kann bzw. eine Erklärung des Bieters, dass eine Versicherung mit dem geforderten Umfang bis zur Zuschlagserteilung abgeschlossen wird.
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen
Insolvenzplanes angegeben wurde)
-Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt; nicht älter als 1 Jahr)
- Unbedenklichtsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als 3 Monate, innerhalb der Gültigkeit)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“für mind. 3 Referenzen je eine vergleichbare Referenzbescheinigung mit mindestens folgenden Angaben:
- Ansprechpartner
- Art der ausgeführten Leistung
-...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
für mind. 3 Referenzen je eine vergleichbare Referenzbescheinigung mit mindestens folgenden Angaben:
- Ansprechpartner
- Art der ausgeführten Leistung
- Auftragssumme
- Ausführungszeitraum
- stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen
- Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer
- ggf. stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen (bei Komplettleistung)
- Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich
eventueller Besonderheiten der Ausführung
- Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal)
- Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE- Partner, Nachunternehmer)
Die Referenzen müssen Leistungen der letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahre 2020 - 2024) belegen, welche mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angaben zu den jahresdurchschnittlich Beschäftigten Arbeitskräften der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre gegliedert nach Lohngruppen und mit extra...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angaben zu den jahresdurchschnittlich Beschäftigten Arbeitskräften der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre gegliedert nach Lohngruppen und mit extra ausgewiesenem Leistungspersonal
“Anlagen, die soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
1. Eigenerklärungen zur Eignung gemäß Formblatt 124, sofern das Unternehmen...”
Anlagen, die soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
1. Eigenerklärungen zur Eignung gemäß Formblatt 124, sofern das Unternehmen nicht präqualifiziert ist (siehe Hinweise im Formblatt 212EU unter Nr. 7) oder Europäische Eigenerklärung
2. Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket RUS-Sanktionen
3. Bewerbererklärung (Erklärung nach Abschnitt 2 - Basisparagraphen mit zusätzlichen Bestimmungen der EU-Vergaberichtlinie 2004/18/EG)
4. Angebotsschreiben
5. eingepreistes Leistungsverzeichnis im PDF-Format sowie im GAEB-Format
6. Erklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckung oder Erklärung eines Versicherungsunternehmens bzw. des Bieters, dass bis zur Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird
7. Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222
Bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz oder Eignungsleihe:
- Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß Formblatt 235 mit Angabe von Art und Umfang der Leistungen
- Bewerbererklärung (Erklärung nach Abschnitt 2 - Basisparagraphen mit zusätzlichen Bestimmungen der EU-Vergaberichtlinie 2004/18/EG) je Nachunternehmer/Eignungsverleiher
-Eigenerklärungen zur Eignung gemäß Formblatt 124, sofern das Unternehmen nicht präqualifiziert ist (siehe Hinweise im Formblatt 212EU unter Nr. 7) oder Europäische Eigenerklärung je Nachunternehmer/Eignungsverleiher
Bei vorgesehener Bildung einer Bietergemeinschaft:
- Erklärung gemäß Formblatt 234
- Eigenerklärungen zur Eignung gemäß Formblatt 124, sofern das jeweilige Mitglied nicht präqualifiziert ist
- Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket RUS-Sanktionen je Mitglied
- Erklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit je Mitglied
- Bewerbererklärung (Erklärung nach Abschnitt 2 - Basisparagraphen mit zusätzlichen Bestimmungen der EU-Vergaberichtlinie 2004/18/EG) je Mitglied
Hinweise zur Eignungsfeststellung:
Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben des Bieters können im Rahmen eines Präqualifikationsverzeichnis (Angabe Zertifikatsnummer) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abgegeben werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die in den Eigenerklärungen angegebenen Bescheinigungen auf gesondertes Verlangen vorzulegen.
Im Präqualifizierungssystem niedergelegte Erklärungen und Nachweise müssen den Anforderungen entsprechen und die Erfüllung der geforderten Eignungskriterien belegen. Geforderte Erklärungen oder Nachweise, die in dem Präqualifizierungssystem nicht niedergelegt sind oder die Erfüllung der geforderten Eignungskriterien nicht oder nicht hinreichend belegen, sind vom Bieter zusätzlich vorzulegen.
Der Bieter darf sich hinsichtlich der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die
Kapazitäten eines Dritten berufen. Mit dem Angebot ist das Formblatt 235 einzureichen sowie für jedes Mitglied eine Eigenerklärung zur Eignung. Bescheinigungen gemäß der Eigenerklärung zur Eignung sind auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Zudem hat der Bieter bis zur Zuschlagserteilung mit einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unternehmens, auf dessen Kapazitäten er sich beruft, bei der Auftragserfüllung zur Verfügung stehen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§ 6 Wettbewerbsregistergesetz - WRegG ) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen Ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Hinweis gemäß § 14 TVergG LSA Nachunternehmen sind gemäß § 14 Abs. 1 TVergG LSA bei Angebotsabgabe schriftlich zu benennen. Gemäß § 14 Abs. 2 TVergG LSA werden Öffentliche Aufträge nur an Bieter vergeben, die schriftlich oder elektronisch erklären, dass eine Beauftragung von Nachunternehmern oder Verleihern nur erfolgt, wenn diese ihren Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen gewähren, die der Bieter selbst einzuhalten verspricht. Darüber hinaus sind die in den Eigenerklärungen angegebenen Bescheinigungen auf gesondertes Verlangen je Nachunternehmer vorzulegen.
Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§ 19 Absatz 1 VOB/A EU bzw. § 134 Absatz 1 GWB). Es gilt deutsches Recht. Seit 01.03.2023 gilt in Sachsen-Anhalt das Tariftreue- und Vergabegesetz. Mit der Abgabe eines Angebotes sind die entsprechenden Bestimmungen Bestandteil der hier betreffenden Maßnahmen.
Abweichende Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen eines Bieters sowohl als allgemeine Geschäftsbedingungen als auch in Form einzelfallbezogener Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil.
Bietergemeinschaften sind in diesem Verfahren zugelassen. Mit dem Angebot sind die Mitglieder sowie der bevollmächtigte Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen (FB 234). Zudem sind mit Angebotsabgabe die Gründe für die Eingehung einer Bietergemeinschaft auf einer gesonderten Anlage darzulegen. Dies dient zur Überprüfung der kartellrechtlichen Zulässigkeit
der Bietergemeinschaft. Mit dem Angebot sind vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/ jedem nicht präqualifizierten Mitglied einer
Bietergemeinschaft werden einzureichen.
Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch über die Vergabeplattform zu übermitteln. Für sämtliche Bescheinigungen /Nachweise, die nicht in deutscher Sprache abgefasst wurden, sind entsprechende Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen.
Hinweise zum Verfahren:
Bitte vergewissern Sie sich unmittelbar über die Richtigkeit der Angebots- und Vergabeunterlagen.
Bestehen in den Angebots- und Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder Fehler, sind zusätzliche Informationen rechtzeitig anzufordern um ein zügiges Verfahren zu gewährleisten. Frist für die Einreichung von Bieterfragen: 01.07.2025.
Sämtliche Kommunikation erfolgt über die angegebene E-Mail-Adresse des Bieters. Es ist eine Erreichbarkeit für die Dauer des gesamten Verfahrens durch den Bieter sicherzustellen. Anfragen werden vom Auftraggeber anonymisiert und die Antwort allen Bietern zur Verfügung gestellt. Bei Erteilung des Zuschlages auf ein Angebot werden relevante Hinweise zum Vergabeverfahren Vertragsbestandteil.
Für Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden Bietern keine Kosten erstattet. Bei den verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter.
Geforderte Nachweise sind grundsätzlich als Kopie zugelassen, sofern nicht ausdrücklich anders verlangt. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung).
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle
Nationale Registrierungsnummer: t:03455141536
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
URL: https://lvwa.sachsen-anhalt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
• der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
• der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Die Bieter werden aufgefordert, in ihren Angeboten diejenigen Teile zu kennzeichnen, die als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse im Sinne von § 165 Abs. 2 GWB anzusehen sind und daher im Fall eines etwaigen Nachprüfungsverfahrens den Verfahrensbeteiligten nicht zugänglich gemacht werden dürfen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 107-362922 (2025-06-04)