Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bezeichnung: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische und
berufliche Leistungsfähigkeit
Teil 2
Beschreibung: Mit dem Angebot abzugebende Eigenerklärungen (dem
Formblatt 124 entnommen):
1. Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere
Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Leistungen
2. Angabe, dass das Unternehmen in den letzten fünf Kalenderjahren mit der
zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen ausgeführt hat
3. Angabe, dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistungen
erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen
4. Angaben zu Registereintragungen (Handelsregister, Handwerksrolle,
Industrie- und Handelskammer, oder keine Eintragungspflicht in die zuvor
genannten Register; Zutreffendes muss ausgewählt werden)
5. Angabe, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich
geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf
Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen
nicht in Liquidation befindet oder dass ein Insolvenzplan rechtskräftig
festgestellt wurde (Zutreffendes muss ausgewählt werden)
6. Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde,
die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt, im
Einzelnen, ob: a) für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e
EU VOB/A vorliegen; b) das Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht
aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im
Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als
drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer
Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist; c) für das
Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A
vorliegt; d) für das Unternehmen zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU
Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, das Unternehmen jedoch Maßnahmen zur
Selbstreinigung ergriffen hat, durch die für das Unternehmen die
Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde (Zutreffendes muss ausgewählt
werden)
7. Angaben, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie
der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat
8. Angabe, dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind
auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben,
ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die
anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) präqualifiziert, reicht
die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis)
geführt werden. Die Entscheidung, ob bei Einsatz anderer Unternehmen
(Unteraufträge, Eignungsleihe) die Eigenerklärungen von den anderen
Unternehmen auch tatsächlich auf gesondertes Verlangen gefordert werden,
kann naturgemäß zum Zeitpunkt der Bekanntmachung noch nicht getroffen
werden. Der Auftraggeber wird diese Entscheidung im Rahmen der Prüfung
und Wertung der Angebote daher nach pflichtgemäßem Ermessen treffen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf
gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur
Eignung“ (Formblatt 124) bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen
zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher
Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
beizufügen.