Die hier ausgeschriebenen Leistungen dienen der Umsetzung des Projekts „Lübeck VIAA“ Lübecks Verkehrsmanagementsystem wird Intelligent, Analytisch und Agil. Zielsetzung des Projekts ist der Aufbau einer digitalen, multimodalen und echtzeitfähigen Verkehrsmanagementstruktur. Die Vorhabenbeschreibung ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Es handelt sich um eine vom Bundesministerium für Verkehr geförderte Maßnahme. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Entwicklungs-, Liefer- und Montageleistungen für ein System zur Verkehrserfassung das für den Gesamterfolg des Förderprojekts „Lübeck VIAA" Lübecks Verkehrsmanagementsystem wird intelligent, analytisch und agil notwendig ist. Die Beschreibung der zu erbringenden Leistungen und die genauen Leistungsinhalte ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-06-17.
Auftragsbekanntmachung (2025-06-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: „Lübeck VIAA“ - Lübecks Verkehrsmanagementsystem wird Intelligent, Analytisch und Agil: Technisches Teilprojekt System zur Verkehrserfassung
Referenznummer: 129/2025
Kurze Beschreibung:
Die hier ausgeschriebenen Leistungen dienen der Umsetzung des Projekts „Lübeck VIAA“ Lübecks Verkehrsmanagementsystem wird Intelligent, Analytisch und Agil. Zielsetzung des Projekts ist der Aufbau einer digitalen, multimodalen und echtzeitfähigen Verkehrsmanagementstruktur. Die Vorhabenbeschreibung ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Es handelt sich um eine vom Bundesministerium für Verkehr geförderte Maßnahme.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Entwicklungs-, Liefer- und Montageleistungen für ein System zur Verkehrserfassung das für den Gesamterfolg des Förderprojekts „Lübeck VIAA" Lübecks Verkehrsmanagementsystem wird intelligent, analytisch und agil notwendig ist.
Die Beschreibung der zu erbringenden Leistungen und die genauen Leistungsinhalte ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist.
Die hier ausgeschriebenen Leistungen dienen der Umsetzung des Projekts „Lübeck VIAA“ Lübecks Verkehrsmanagementsystem wird Intelligent, Analytisch und Agil. Zielsetzung des Projekts ist der Aufbau einer digitalen, multimodalen und echtzeitfähigen Verkehrsmanagementstruktur. Die Vorhabenbeschreibung ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Es handelt sich um eine vom Bundesministerium für Verkehr geförderte Maßnahme.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Entwicklungs-, Liefer- und Montageleistungen für ein System zur Verkehrserfassung das für den Gesamterfolg des Förderprojekts „Lübeck VIAA" Lübecks Verkehrsmanagementsystem wird intelligent, analytisch und agil notwendig ist.
Die Beschreibung der zu erbringenden Leistungen und die genauen Leistungsinhalte ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Sensoren📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 129/2025
Titel: „Lübeck VIAA“ - Lübecks Verkehrsmanagementsystem wird Intelligent, Analytisch und Agil
Umsetzung eines datenbasierten, multimodalen Verkehrsmanagements in Echtzeit
hier: Technisches Teilprojekt System zur Verkehrserfassung
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Verkehrsfluss-Messsystem📦
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Lübeck, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-08-25 📅
Datum des Endes: 2025-11-07 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Allgemeine Beschreibung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Auswertungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Front-End
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Datenschutz
Wartung und Erweiterung
Zusammenarbeit
Organisationsstruktur und Projektteam
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Postleitzahl: 23552
Stadt: Lübeck
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-22 10:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-22 10:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 45 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2025-07-22 10:30:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-07-14 📅
Zusätzliche Informationen: Es gilt § 56 VgV.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Vertraulichkeitsvereinbarung erforderlich ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Hinsichtlich des Bieters sowie etwaiger Nachunternehmer dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, einschließlich § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG.
Als Nachweis ist vom Bieter bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft in der Anlage „02_Formular Angebotsschreiben“ eine verbindliche Erklärung abzugeben, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, einschließlich § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Hinsichtlich des Bieters sowie etwaiger Nachunternehmer dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, einschließlich § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG.
Als Nachweis ist vom Bieter bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft in der Anlage „02_Formular Angebotsschreiben“ eine verbindliche Erklärung abzugeben, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, einschließlich § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG.
Vergabemindestlohn und Musterverpflichtungserklärung zu § 4 VGSH:
Die Auftraggeberin vergibt den Auftrag nur an Bieter, die ihren bei der Ausführung der Leistung eingesetzten Beschäftigten, ohne Auszubildende, mindestens das in Schleswig-Holstein für diese Leistung in einem der einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifverträge vorgesehene Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten zu zahlen und die tariflich vereinbarten weiteren Leistungen zu gewähren. Der Bieter muss sich verpflichten, die in den § 4 Abs. 1 VGSH genannten Vorgaben einzuhalten, der öffentlichen Auftraggeberin ein Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der Vorgaben einräumen und der Auftraggeberin ein vertragliches außerordentliches Kündigungsrecht sowie eine Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 4 Abs. 1 VGSH genannten Pflichten oder einer Vereitelung der Kontrollen nach § 4 Abs. 2 VGSH einräumen.
Als Nachweis ist vom Bieter bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die vom Land Schleswig-Holstein bereitgestellte Musterverpflichtungserklärung zu § 4 VGSH abzugeben, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist (siehe Anlage „07_Formular_Verpflichtungserklärung Mindestentgelt“).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Vergabemindestlohn und Musterverpflichtungserklärung zu § 4 VGSH:
Die Auftraggeberin vergibt den Auftrag nur an Bieter, die ihren bei der Ausführung der Leistung eingesetzten Beschäftigten, ohne Auszubildende, mindestens das in Schleswig-Holstein für diese Leistung in einem der einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifverträge vorgesehene Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten zu zahlen und die tariflich vereinbarten weiteren Leistungen zu gewähren. Der Bieter muss sich verpflichten, die in den § 4 Abs. 1 VGSH genannten Vorgaben einzuhalten, der öffentlichen Auftraggeberin ein Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der Vorgaben einräumen und der Auftraggeberin ein vertragliches außerordentliches Kündigungsrecht sowie eine Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 4 Abs. 1 VGSH genannten Pflichten oder einer Vereitelung der Kontrollen nach § 4 Abs. 2 VGSH einräumen.
Als Nachweis ist vom Bieter bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die vom Land Schleswig-Holstein bereitgestellte Musterverpflichtungserklärung zu § 4 VGSH abzugeben, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist (siehe Anlage „07_Formular_Verpflichtungserklärung Mindestentgelt“).
Kein Russlandbezug Im Sinne des Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014:
Der Bieter, seine etwaigen Unterauftragnehmer, Lieferanten und Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nimmt, dürfen keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014 aufweisen.
Als Nachweis muss der Bieter eine Eigenerklärung auf dem Formblatt der Anlage „08_Formular_Eigenerklärung Russlandbezug“ vorlegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Kein Russlandbezug Im Sinne des Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014:
Der Bieter, seine etwaigen Unterauftragnehmer, Lieferanten und Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nimmt, dürfen keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014 aufweisen.
Als Nachweis muss der Bieter eine Eigenerklärung auf dem Formblatt der Anlage „08_Formular_Eigenerklärung Russlandbezug“ vorlegen.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Versicherungsschutz:
Der Bieter stellt sicher, dass er und seine Nachunternehmer über eine dem Auftragsrisiko angemessene Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung verfügen. Der Deckungsumfang muss den deutschen allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) entsprechen. Die Deckungssummen müssen mindestens in Höhe der branchenüblichen Beträge verfügbar sein.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Versicherungsschutz:
Der Bieter stellt sicher, dass er und seine Nachunternehmer über eine dem Auftragsrisiko angemessene Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung verfügen. Der Deckungsumfang muss den deutschen allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) entsprechen. Die Deckungssummen müssen mindestens in Höhe der branchenüblichen Beträge verfügbar sein.
Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mindestumsatz:
Der Bieter muss in den letzten drei Geschäftsjahren jeweils einen Umsatz mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistungen von mindestens EUR 300.000,00 (netto) erzielt haben. Im Falle eines Angebots einer Bietergemeinschaft ist ausreichend, dass eines der Mitglieder allein oder die Mitglieder in der Summe über den nötigen Mindestumsatz verfügen.
Als Nachweis muss der Bieter/die Bietergemeinschaft den Nachweis durch eine Eigenerklärung zu den Umsätzen erbringen („Formblatt Umsatz“ im 02_Formular Angebotsschreiben).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mindestumsatz:
Der Bieter muss in den letzten drei Geschäftsjahren jeweils einen Umsatz mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistungen von mindestens EUR 300.000,00 (netto) erzielt haben. Im Falle eines Angebots einer Bietergemeinschaft ist ausreichend, dass eines der Mitglieder allein oder die Mitglieder in der Summe über den nötigen Mindestumsatz verfügen.
Als Nachweis muss der Bieter/die Bietergemeinschaft den Nachweis durch eine Eigenerklärung zu den Umsätzen erbringen („Formblatt Umsatz“ im 02_Formular Angebotsschreiben).
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Referenzen:
Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss über Erfahrungen mit vergleichbaren Aufträgen verfügen. Deshalb muss der Bieter/die Bietergemeinschaft mindestens über folgende Referenzen verfügen:
a) 2 Referenzen über ein Projekt mit Konzeption und Lieferung von Lösungen für die Erfassung und Bereitstellung von Anwesenheits- und Bewegungsdaten von Verkehrsteilnehmenden, deren Klassifizierung sowie die Auswertung und Darstellung von verkehrsbezogenen Kennzahlen und den damit verbundenen datenschutzrelevanten Anforderungen.
b) 2 Referenzen über die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Sensoren zur Verkehrserfassung an drei oder mehr Knotenpunkten, wie beispielsweise optische, thermische, Lidar- oder Radarsensoren oder vergleichbaren sowie das dazugehörige Sensormanagementsystem.
Für die vorgenannten Referenzen gilt zwingend: Das jeweilige Referenzprojekt darf erst nach dem 31.12.2016 begonnen worden sein. Beginn meint Abschluss des zur Leistungserbringung verpflichtenden Vertrags. Das jeweilige Referenzprojekt muss bis spätestens (einschließlich) zum Datum der Veröffentlichung der diesem Vergabeverfahren zugrundeliegenden Auftragsbekanntmachung abgeschlossen worden sein. Abschluss meint die Abnahme durch die Auftraggeberin.
Vom Bieter benannte Referenzen werden in allen infrage kommenden Referenzkategorien nach a) und b) gewertet, sofern sie die jeweiligen kategoriespezifischen Anforderungen erfüllen. Es ist somit möglich, dass eine Referenz als Nachweis für mehrere Referenzanforderungen nach a) und b) gewertet werden kann (Mehrfachnutzung von Referenzen).
Im Falle eines Angebots einer Bietergemeinschaft ist ausreichend, dass eines der Mitglieder allein oder die Mitglieder in der Summe über die nötigen Referenzen verfügen.
Als Nachweis muss der Bieter/die Bietergemeinschaft die geforderten geeigneten Referenzen unter Angabe der auf dem „Formblatt Referenzen“ im 02_Formular Angebotsschreiben verlangten Angaben benennen und bestätigen, dass die Referenzen die gestellten Mindestanforderungen erfüllen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenzen:
Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss über Erfahrungen mit vergleichbaren Aufträgen verfügen. Deshalb muss der Bieter/die Bietergemeinschaft mindestens über folgende Referenzen verfügen:
a) 2 Referenzen über ein Projekt mit Konzeption und Lieferung von Lösungen für die Erfassung und Bereitstellung von Anwesenheits- und Bewegungsdaten von Verkehrsteilnehmenden, deren Klassifizierung sowie die Auswertung und Darstellung von verkehrsbezogenen Kennzahlen und den damit verbundenen datenschutzrelevanten Anforderungen.
b) 2 Referenzen über die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Sensoren zur Verkehrserfassung an drei oder mehr Knotenpunkten, wie beispielsweise optische, thermische, Lidar- oder Radarsensoren oder vergleichbaren sowie das dazugehörige Sensormanagementsystem.
Für die vorgenannten Referenzen gilt zwingend: Das jeweilige Referenzprojekt darf erst nach dem 31.12.2016 begonnen worden sein. Beginn meint Abschluss des zur Leistungserbringung verpflichtenden Vertrags. Das jeweilige Referenzprojekt muss bis spätestens (einschließlich) zum Datum der Veröffentlichung der diesem Vergabeverfahren zugrundeliegenden Auftragsbekanntmachung abgeschlossen worden sein. Abschluss meint die Abnahme durch die Auftraggeberin.
Vom Bieter benannte Referenzen werden in allen infrage kommenden Referenzkategorien nach a) und b) gewertet, sofern sie die jeweiligen kategoriespezifischen Anforderungen erfüllen. Es ist somit möglich, dass eine Referenz als Nachweis für mehrere Referenzanforderungen nach a) und b) gewertet werden kann (Mehrfachnutzung von Referenzen).
Im Falle eines Angebots einer Bietergemeinschaft ist ausreichend, dass eines der Mitglieder allein oder die Mitglieder in der Summe über die nötigen Referenzen verfügen.
Als Nachweis muss der Bieter/die Bietergemeinschaft die geforderten geeigneten Referenzen unter Angabe der auf dem „Formblatt Referenzen“ im 02_Formular Angebotsschreiben verlangten Angaben benennen und bestätigen, dass die Referenzen die gestellten Mindestanforderungen erfüllen.
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Nationale Registrierungsnummer: 04319884542
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: 04319884542📞
Fax: 04319884702 📠 Körper überprüfen Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Der Zuschlag kann gem. § 134 Abs. 2 GWB 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation über die Ablehnung geschlossen werden. Wird die Vorabinformation auf elektronischem Weg oder per Fax versandt, verkürzt die
Frist sich auf 10 Kalendertage. Auf die Rügepflicht gem. § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist danach unzulässig, wenn: - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB); - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
(§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB); - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB); - mehr
als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Der Zuschlag kann gem. § 134 Abs. 2 GWB 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation über die Ablehnung geschlossen werden. Wird die Vorabinformation auf elektronischem Weg oder per Fax versandt, verkürzt die
Frist sich auf 10 Kalendertage. Auf die Rügepflicht gem. § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist danach unzulässig, wenn: - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB); - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
(§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB); - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB); - mehr
als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-19+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 116-396393 (2025-06-17)