Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die unter diesem Abschnitt „Wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit“ geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom
Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem
Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt „Eignung zur
Berufsausführung“ ausgeführte. Von dem Bieter ist ein Nachweis einer
bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder eine
vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer
Mindestdeckungssumme pro Versicherungsfall von mindestens i. H. v. 5
Mio. Euro für Personen- und Sachschäden sowie 1 Mio. Euro für
Vermögensschäden und 20.000 EUR bei Tätigkeits- und
Bearbeitungsschäden je Versicherungsjahr gefordert. Der Bieter
verpflichtet sich diese für die Dauer der gesamten Vertragsausführung
aufrechtzuerhalten. Im Falle, dass eine derartige Versicherung nicht
vorliegt, verpflichtet sich der Bieter im Auftragsfall unverzüglich eine
aktuell gültige, marktübliche Versicherung entsprechend der Vorgaben des
Auftraggebers abschließen wird. Hierzu ist das Formular A-10 „Haftpflicht
EU“ zu verwenden.
Ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft kann andere
Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher
einsetzen. Die Unterauftragnehmer/Eignungsverleiher sind im Angebot
unter Verwendung von Formular A-2 „Verzeichnis Unterauftragnehmer“
zu benennen. Im Hinblick auf die Einreichung zusätzlicher Unterlagen sind
drei Fälle zu unterscheiden: Fall 1: Für die Benennung eines
Unterauftragnehmers ohne Eignungsleihe hat der Bieter zusätzlich für jeden
Unterauftragnehmer einzureichen: die zum Nachweis der Zuverlässigkeit
und Gesetzestreue des Unterauftragnehmers unter Abschnitt „Eignung zur
Berufsausführung“ aufgeführten Unterlagen allesamt mit Ausnahme der
Formulare A-4 und A-18. Der Auftraggeber behält sich vor vom Bieter eine
Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers“ nach Formular A-3 zu
verlangen, sofern der Bieter im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens für
den Zuschlag in die engere Auswahl kommt. Fall 2: Für die Benennung
eines Unternehmens als Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe bezogen
auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bewerber
zusätzlich einzureichen: (i) die unter Abschnitt „Technische und berufliche
Leistungsfähigkeit“ bezeichneten Unterlagen für diesen Dritten in dem
Umfang, in dem sich der Bieter auf die Kapazitäten des Dritten zum
Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft, (ii) die unter Abschnitten
„Eignung zur Berufsausführung“ aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt
auch von diesem benannten Dritten mit Ausnahme der Formulare A-4 und
A-18, (iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter
Verwendung von Formular A-15 sowie (iv) Formular A-12
„Eignungsleihe“. Fall 3: Für die Benennung eines Unternehmens als
Eignungsverleiher bezogen auf die wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit hat der Bieter zusätzlich einzureichen: (i) die unter
Abschnitt „Eignung zur Berufsausführung“ aufgeführten Unterlagen
jeweils allesamt auch von diesem benannten Dritten mit Ausnahme der
Formulare A-4 und A-18, (ii) eine Verpflichtungserklärung von dem
Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular A-15 sowie (iii)
Formular A-12 „Eignungsleihe“