Die Charité - Universitätsmedizin Berlin, Campus Benjamin Franklin (CBF), Hindenburgdamm 30, 12203 Berlin schreibt für die Sanierung der Pflegestationen Bettenhaus I folgende Leistungen aus: - Spachteln von Gipsputzoberflächen, Q3 ca. 2.000m² - Spachteln von Gipskartonwandoberflächen, Q3 ca. 8.500m² - Spezialglasvliestapete Putz- und GK-Oberflächen ca. 10.500m² - Grundieren und farblich beschichten mit Dispersionsfarbe von Gipsputzoberflächen, ca. 2.000m² - Grundieren und farblich beschichten mit Dispersionsfarbe von Gipskartonwandoberflächen, ca. 8.500m² - Grundieren und farblich beschichten mit Dispersionsfarbe von Gipskartondeckenoberflächen, ca. 2.600m² - Stahlumfassungszargen beschichten ca. 375 Stück - Bestandsheizkörper lackieren ca. 115 Stück Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen. Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-12-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-11-19.
Auftragsbekanntmachung (2025-11-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Malerarbeiten, CBF, Geb. 5012
Referenznummer: AB 131/25
Kurze Beschreibung:
Die Charité - Universitätsmedizin Berlin, Campus Benjamin Franklin (CBF), Hindenburgdamm 30, 12203 Berlin schreibt für die Sanierung der Pflegestationen Bettenhaus I folgende Leistungen aus:
- Spachteln von Gipsputzoberflächen, Q3 ca. 2.000m²
- Spachteln von Gipskartonwandoberflächen, Q3 ca. 8.500m²
- Spezialglasvliestapete Putz- und GK-Oberflächen ca. 10.500m²
- Grundieren und farblich beschichten mit Dispersionsfarbe von Gipsputzoberflächen, ca. 2.000m²
- Grundieren und farblich beschichten mit Dispersionsfarbe von Gipskartonwandoberflächen, ca. 8.500m²
- Grundieren und farblich beschichten mit Dispersionsfarbe von Gipskartondeckenoberflächen, ca. 2.600m²
- Stahlumfassungszargen beschichten ca. 375 Stück
- Bestandsheizkörper lackieren ca. 115 Stück
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.
Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
Die Charité - Universitätsmedizin Berlin, Campus Benjamin Franklin (CBF), Hindenburgdamm 30, 12203 Berlin schreibt für die Sanierung der Pflegestationen Bettenhaus I folgende Leistungen aus:
- Spachteln von Gipsputzoberflächen, Q3 ca. 2.000m²
- Spachteln von Gipskartonwandoberflächen, Q3 ca. 8.500m²
- Spezialglasvliestapete Putz- und GK-Oberflächen ca. 10.500m²
- Grundieren und farblich beschichten mit Dispersionsfarbe von Gipsputzoberflächen, ca. 2.000m²
- Grundieren und farblich beschichten mit Dispersionsfarbe von Gipskartonwandoberflächen, ca. 8.500m²
- Grundieren und farblich beschichten mit Dispersionsfarbe von Gipskartondeckenoberflächen, ca. 2.600m²
- Stahlumfassungszargen beschichten ca. 375 Stück
- Bestandsheizkörper lackieren ca. 115 Stück
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.
Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Anstricharbeiten📦 Beschreibung
Interne Kennung: 1
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin
🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-22 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-12-22 13:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Zentrale Vergabestelle der Charité - Universitätsmedizin Berlin
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Es sind keine Bieter zum Submissionstermin zugelassen (e-Vergabe).
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 38 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Eröffnungstermin: 2025-12-22 13:30:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Zentrale Vergabestelle der Charité - Universitätsmedizin Berlin
Zusätzliche Informationen: Es sind keine Bieter zum Submissionstermin zugelassen (e-Vergabe).
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-12-09 00:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Gemäß der gesetzlichen Bedingungen können Unterlagen nachgefordert werden.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Gefordert wird die Vorlage des Meisterbriefes (Leitungspersonal) sowie der Gesellenbriefe (Fachpersonal). Gefordert sind mindestens 1 Meister/in im Malerhandwerk sowie mindestens 5 Facharbeiter/innen (Maler) mit Gesellenbrief.
Eignungskriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Gefordert ist die Angabe des Jahresumsatzes (netto) mit den hier ausgeschriebenen oder vergleichbaren Leistungen der letzten drei Geschäftsjahre (2022, 2023 und 2024).
Vergleichbare Leistungen sind Malerarbeiten in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Nachzuweisen ist ein durchschnittlicher Jahresumsatz mit vergleichbaren Leistungen in Höhe von mindestens 650.000 EUR netto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023 und 2024).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Gefordert ist die Angabe des Jahresumsatzes (netto) mit den hier ausgeschriebenen oder vergleichbaren Leistungen der letzten drei Geschäftsjahre (2022, 2023 und 2024).
Vergleichbare Leistungen sind Malerarbeiten in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Nachzuweisen ist ein durchschnittlicher Jahresumsatz mit vergleichbaren Leistungen in Höhe von mindestens 650.000 EUR netto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023 und 2024).
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Das ausgefüllte Formblatt V 124 H.F "Eigenerklärung zur Eignung" ist einzureichen oder es ist ein Nachweis über die Eintragung im Präqualifizierungsverzeichnis zu erbringen. Folgende Unterlagen, wie im Formblatt V 214 H. F "Eigenerklärung zur Eignung " beschrieben, können u.a. nachgefordert werden:
- Registereintragung (Gewerbeanmeldung), Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer)
- Angaben zur Zahlung von Steiueren, Abgaben und Beiträgen zur Sopzialversicherung (Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach §48b EStG),
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Das ausgefüllte Formblatt V 124 H.F "Eigenerklärung zur Eignung" ist einzureichen oder es ist ein Nachweis über die Eintragung im Präqualifizierungsverzeichnis zu erbringen. Folgende Unterlagen, wie im Formblatt V 214 H. F "Eigenerklärung zur Eignung " beschrieben, können u.a. nachgefordert werden:
- Registereintragung (Gewerbeanmeldung), Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer)
- Angaben zur Zahlung von Steiueren, Abgaben und Beiträgen zur Sopzialversicherung (Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach §48b EStG),
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen)
Nachweis der ordnungsgemäßen Teilnahme am Sozialkassenverfahren des Baugewerbes für die letzten 3 Monate sowie Auflistung der gewerblichen Arbeitnehmer und Angestellten. (Beigefügter Vordruck) Vorlage der erweiterten SOKA-Bau-Bescheinigung
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Gefordert sind 5 Unternehmensreferenzen aus den letzten 5 Jahren (2020-2024 oder aktueller) über früher ausgeführte oder laufende vergleichbare Aufträge.
Vergleichbare Leistungen sind Malerarbeiten in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Die Gesamtgröße der Referenzen muss in Summe mind. 60.000m² zu beschichtende Flächen und die Auftragssummen müssen in Summe mind. 2.500.000 EUR brutto betragen.
Als Nachweis sind die jeweiligen Bestätigungen der Auftraggeber beizulegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Gefordert sind 5 Unternehmensreferenzen aus den letzten 5 Jahren (2020-2024 oder aktueller) über früher ausgeführte oder laufende vergleichbare Aufträge.
Vergleichbare Leistungen sind Malerarbeiten in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Die Gesamtgröße der Referenzen muss in Summe mind. 60.000m² zu beschichtende Flächen und die Auftragssummen müssen in Summe mind. 2.500.000 EUR brutto betragen.
Als Nachweis sind die jeweiligen Bestätigungen der Auftraggeber beizulegen.
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Ihre Fragen/Hinweise reichen Sie bitte ebenfalls nur über https://vergabeplattform.charite.de ein.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Bitte beachten Sie, dass die Ausschreibungsunterlagen erst ca. drei Tage nach der Weiterleitung zur Veröffentlichung im Amtsblatt der EU auf dem Bieterportal zur Verfügung stehen.
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Bitte beachten Sie, dass die Ausschreibungsunterlagen erst ca. drei Tage nach der Weiterleitung zur Veröffentlichung im Amtsblatt der EU auf dem Bieterportal zur Verfügung stehen.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 98137_10112379
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 30 9013 8316📞 Körper überprüfen Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-21+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 225-774530 (2025-11-19)