Marienheide-Vergabe von Architekten-und Ingenieurleistungen für Projekte des integrierten Stadtentwicklungskonzepts-Los 1:Generalplanungsleistungen zur Sanierung der Tiefgarage Bieterinfo: Wiederholung des Verfahrens der Nummer: f3ed2445-8ba8-4c3f-97bc-9e2ffc8f7593
Die Gemeinde Marienheide beabsichtigt, für die Ortskernentwicklung mithilfe eines bereits fortgeschriebenen integrierten städtebaulichen Handlungskonzeptes (zuerst InHK, heute ISEK) im Rahmen der dort genannten Maßnahmen A4 (Aufwertung des Heier Platzes zum Zentrumsplatz und A5 (Neugestaltung des Dr.-Oscar-Kayser-Platzes und der nördlichen Landwehrstraße) die städtebauliche Aufwertung der beiden zentralen Plätze sowie der nördlichen Landwehrstraße. Die beiden Projekte A4 und A5 wurden zur Förderantragsstellung in ein umfassendes Maßnahmenprojekt A4 Ortskern Marienheide zusammengefasst. Das Projekt beinhaltet die Planungsleistungen zur Umgestaltung und Erneuerung folgender Bereiche 1. Sanierung der Tiefgarage unterhalb des Heier Platzes (diese Ausschreibung als Los 1) 2. Heier Platz (A4, ca. 4914 m²) 3. Dr.-Oscar-Kayser-Platz / nördliche Landwehrstraße (A5, ca. 1670 m²) Für die Sanierung der Tiefgarage unterhalb des Heier Platzes liegen bislang noch keine Planungen oder Untersuchungen vor. Zum Entwurf für den Heier Platz und den Dr.-Oscar-Kayser-Platz Heier Platz /nördliche Landwehrstraße liegen ein Erläuterungstext (Anlage 1) und weitere Planunterlagen (Anlagen 2 - 8) vor. Die genauen Zonierungen, Möblierungen, Pflanzungen, Ausstattungen und Oberflächen der vorliegenden Entwurfsplanung sind in der Anlage 3 zur Projektbeschreibung, Material- und Ausstattungskatalog detailliert dargestellt. Die folgende Maßnahmenbeschreibung gibt einen groben Überblick über die geplanten Maßnahmen. Es liegt ein Bodengutachten nach EBV vom 18.07.2024 vor. Die Statik der Tiefgarage liegt vor.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-05-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-04-28.
Auftragsbekanntmachung (2025-04-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Marienheide-Vergabe von Architekten-und Ingenieurleistungen für Projekte des integrierten Stadtentwicklungskonzepts-Los 1:Generalplanungsleistungen zur Sanierung der Tiefgarage
Bieterinfo: Wiederholung des Verfahrens der Nummer: f3ed2445-8ba8-4c3f-97bc-9e2ffc8f7593
Referenznummer: 054 23 339
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Marienheide beabsichtigt, für die Ortskernentwicklung mithilfe eines bereits fortgeschriebenen integrierten städtebaulichen Handlungskonzeptes (zuerst InHK, heute ISEK) im Rahmen der dort genannten Maßnahmen A4 (Aufwertung des Heier Platzes zum Zentrumsplatz und A5 (Neugestaltung des Dr.-Oscar-Kayser-Platzes und der nördlichen Landwehrstraße) die städtebauliche Aufwertung der beiden zentralen Plätze sowie der nördlichen Landwehrstraße. Die beiden Projekte A4 und A5 wurden zur Förderantragsstellung in ein umfassendes Maßnahmenprojekt A4 Ortskern Marienheide zusammengefasst.
Das Projekt beinhaltet die Planungsleistungen zur Umgestaltung und Erneuerung folgender Bereiche
1. Sanierung der Tiefgarage unterhalb des Heier Platzes (diese Ausschreibung als Los 1)
2. Heier Platz (A4, ca. 4914 m²)
3. Dr.-Oscar-Kayser-Platz / nördliche Landwehrstraße (A5, ca. 1670 m²)
Für die Sanierung der Tiefgarage unterhalb des Heier Platzes liegen bislang noch keine Planungen oder Untersuchungen vor.
Zum Entwurf für den Heier Platz und den Dr.-Oscar-Kayser-Platz Heier Platz /nördliche Landwehrstraße liegen ein Erläuterungstext (Anlage 1) und weitere Planunterlagen (Anlagen 2 - 8) vor.
Die genauen Zonierungen, Möblierungen, Pflanzungen, Ausstattungen und Oberflächen der vorliegenden Entwurfsplanung sind in der Anlage 3 zur Projektbeschreibung, Material- und Ausstattungskatalog detailliert dargestellt. Die folgende Maßnahmenbeschreibung gibt einen groben Überblick über die geplanten Maßnahmen. Es liegt ein Bodengutachten nach EBV vom 18.07.2024 vor. Die Statik der Tiefgarage liegt vor.
Die Gemeinde Marienheide beabsichtigt, für die Ortskernentwicklung mithilfe eines bereits fortgeschriebenen integrierten städtebaulichen Handlungskonzeptes (zuerst InHK, heute ISEK) im Rahmen der dort genannten Maßnahmen A4 (Aufwertung des Heier Platzes zum Zentrumsplatz und A5 (Neugestaltung des Dr.-Oscar-Kayser-Platzes und der nördlichen Landwehrstraße) die städtebauliche Aufwertung der beiden zentralen Plätze sowie der nördlichen Landwehrstraße. Die beiden Projekte A4 und A5 wurden zur Förderantragsstellung in ein umfassendes Maßnahmenprojekt A4 Ortskern Marienheide zusammengefasst.
Das Projekt beinhaltet die Planungsleistungen zur Umgestaltung und Erneuerung folgender Bereiche
1. Sanierung der Tiefgarage unterhalb des Heier Platzes (diese Ausschreibung als Los 1)
2. Heier Platz (A4, ca. 4914 m²)
3. Dr.-Oscar-Kayser-Platz / nördliche Landwehrstraße (A5, ca. 1670 m²)
Für die Sanierung der Tiefgarage unterhalb des Heier Platzes liegen bislang noch keine Planungen oder Untersuchungen vor.
Zum Entwurf für den Heier Platz und den Dr.-Oscar-Kayser-Platz Heier Platz /nördliche Landwehrstraße liegen ein Erläuterungstext (Anlage 1) und weitere Planunterlagen (Anlagen 2 - 8) vor.
Die genauen Zonierungen, Möblierungen, Pflanzungen, Ausstattungen und Oberflächen der vorliegenden Entwurfsplanung sind in der Anlage 3 zur Projektbeschreibung, Material- und Ausstattungskatalog detailliert dargestellt. Die folgende Maßnahmenbeschreibung gibt einen groben Überblick über die geplanten Maßnahmen. Es liegt ein Bodengutachten nach EBV vom 18.07.2024 vor. Die Statik der Tiefgarage liegt vor.
Bereich 1 - Sanierung der Tiefgarage
Zur erforderlichen Sanierung der Tiefgarage liegen der Gemeinde Marienheide noch keine Unterlagen oder Planungen vor.
Nach dem vorliegenden Entwurf für die Umgestaltung des Heier Platzes werden auf jeden Fall Abdichtungsarbeiten der Tiefgaragendecke, die Errichtung der Brunnenkammer in der Tiefgarage und bauliche Veränderung des östlichen Treppenabgangs (Drehung Ausgang) erforderlich. Die Lastaufnahme und Abtragung der geplanten Maßnahmen in den oberirdi-schen Bereichen des Platzes sind statisch zu ermitteln und zu gewährleisten.
Die Sanierung umfasst alle Bereiche der Tiefgarage, sowie alle technischen Anlagen und Einrichtungen, die Lüftung, den Brandschutz und die Standsicherheit der Tiefgarage. Die Funktion und Ansteuerung der technischen Einrichtungen wie z.B. CO²-Warnanlage, Brandschutzklappen, Brandmeldeanlage mit direkter Aufschaltung auf die Feuerwehr, Wandhydranten, eine Trinkwassertrennstation, Sicherheits- und Standardbeleuchtung und das Rolltor sind nach Abstimmung und Bedarf zu automatisieren. Weitere technische Anlagen und Einrichtungen können im Laufe des Planungsprozesses erforderlich werden.
Der Auftrag umfasst außerdem die Sanierung schadhafter Bereiche nach Augenschein. Erneuerungen der Zufahrtstechnik (Schranken, Tore, etc) erfolgen nach der Bestandsaufnahme in Abstimmung mit der Auftraggeberin.
Bereich 1 - Sanierung der Tiefgarage
Zur erforderlichen Sanierung der Tiefgarage liegen der Gemeinde Marienheide noch keine Unterlagen oder Planungen vor.
Nach dem vorliegenden Entwurf für die Umgestaltung des Heier Platzes werden auf jeden Fall Abdichtungsarbeiten der Tiefgaragendecke, die Errichtung der Brunnenkammer in der Tiefgarage und bauliche Veränderung des östlichen Treppenabgangs (Drehung Ausgang) erforderlich. Die Lastaufnahme und Abtragung der geplanten Maßnahmen in den oberirdi-schen Bereichen des Platzes sind statisch zu ermitteln und zu gewährleisten.
Die Sanierung umfasst alle Bereiche der Tiefgarage, sowie alle technischen Anlagen und Einrichtungen, die Lüftung, den Brandschutz und die Standsicherheit der Tiefgarage. Die Funktion und Ansteuerung der technischen Einrichtungen wie z.B. CO²-Warnanlage, Brandschutzklappen, Brandmeldeanlage mit direkter Aufschaltung auf die Feuerwehr, Wandhydranten, eine Trinkwassertrennstation, Sicherheits- und Standardbeleuchtung und das Rolltor sind nach Abstimmung und Bedarf zu automatisieren. Weitere technische Anlagen und Einrichtungen können im Laufe des Planungsprozesses erforderlich werden.
Der Auftrag umfasst außerdem die Sanierung schadhafter Bereiche nach Augenschein. Erneuerungen der Zufahrtstechnik (Schranken, Tore, etc) erfolgen nach der Bestandsaufnahme in Abstimmung mit der Auftraggeberin.
Postleitzahl: 51709
Stadt: Marienheide
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Oberbergischer Kreis
🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 35.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Schriftliches Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens: Generalplanungsleistungen zur Sanierung der Tiefgarage als Los 1
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-30 09:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-05-30 09:00:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 4 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-05-30 09:00:00.000 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Die geforderten Erklärungen sind grundsätzlich mit dem Angebot abzugeben. Der Auftraggeber behält sich allerdings vor, (soweit vergaberechtlich zulässig) die geforderten Erklärungen nachzufordern, die dann spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vom Bieter vorzulegen sind. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch den Auftraggeber. Werden die Erklärungen nicht innerhalb der Nachfrist vorgelegt, kann das Angebot ausgeschlossen werden.
Die geforderten Erklärungen sind grundsätzlich mit dem Angebot abzugeben. Der Auftraggeber behält sich allerdings vor, (soweit vergaberechtlich zulässig) die geforderten Erklärungen nachzufordern, die dann spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vom Bieter vorzulegen sind. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch den Auftraggeber. Werden die Erklärungen nicht innerhalb der Nachfrist vorgelegt, kann das Angebot ausgeschlossen werden.
Vergabekriterien
Art der festen Zahl: Fester Wert (insgesamt)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Referenzen: Ausgefülltes Referenzformular über die Erbringung von Leistungen der Generalplanung für mindestens 2 Objekte in den letzten 7 Jahren. Der vorgenannte Zeitraum bestimmt sich dem Datum der letzten Rechnungsstellung (Honorarrechnung für den Abschluss min. LPH 8) im jeweiligen Verfahren einerseits und dem Abgabeschluss für die Teilnahmeanträge für dieses Verfahren andererseits.
Hiervon muss jeweils mindestens eine Referenz
• die umfassende Objekt- und/oder Sanierungsplanung einer geschlossenen, unterirdi-schen Großgarage i.S.d. § 122 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 SBauVO (Tiefgarage) (Min-destanforderung A) und/oder
• die Durchführung der Bauleitung im Referenzprojekt (Mindestanforderung B) und/oder
• die Tragwerksplanung im Referenzprojekt (Mindestanforderung C)
umfassen.
Die oben genannten Mindestanforderungen können – müssen aber nicht -innerhalb einer Re-ferenz nachgewiesen werden. Die Mindestanforderungen können sich auch aus der Zusam-menschau aller eingereichten Referenzen ergeben (z.B. Kombination: Referenz 1 erfüllt Min-destanforderung A und C; Referenz 2 erfüllt hingegen Mindestanforderung B und C und Re-ferenz 3 erfüllt Mindestanforderung A und B, usw.). In jedem Fall sind trotzdem mindestens 2 Referenzen nach den vorgenannten Mindestanforderungen A und /oder B und/oder C einzu-reichen. Bitte geben Sie bei der Abgabe der Referenzen zudem folgende Schwerpunkte 1-7 gemäß nachfolgender Tabelle an. Diese müssen nicht vollständig erfüllt sein. Die Referenzen müssen nur in der Gesamtschau die Kriterien A bis C als Mindestanforderung erfüllen.
Referenzen: Ausgefülltes Referenzformular über die Erbringung von Leistungen der Generalplanung für mindestens 2 Objekte in den letzten 7 Jahren. Der vorgenannte Zeitraum bestimmt sich dem Datum der letzten Rechnungsstellung (Honorarrechnung für den Abschluss min. LPH 8) im jeweiligen Verfahren einerseits und dem Abgabeschluss für die Teilnahmeanträge für dieses Verfahren andererseits.
Hiervon muss jeweils mindestens eine Referenz
• die umfassende Objekt- und/oder Sanierungsplanung einer geschlossenen, unterirdi-schen Großgarage i.S.d. § 122 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 SBauVO (Tiefgarage) (Min-destanforderung A) und/oder
• die Durchführung der Bauleitung im Referenzprojekt (Mindestanforderung B) und/oder
• die Tragwerksplanung im Referenzprojekt (Mindestanforderung C)
umfassen.
Die oben genannten Mindestanforderungen können – müssen aber nicht -innerhalb einer Re-ferenz nachgewiesen werden. Die Mindestanforderungen können sich auch aus der Zusam-menschau aller eingereichten Referenzen ergeben (z.B. Kombination: Referenz 1 erfüllt Min-destanforderung A und C; Referenz 2 erfüllt hingegen Mindestanforderung B und C und Re-ferenz 3 erfüllt Mindestanforderung A und B, usw.). In jedem Fall sind trotzdem mindestens 2 Referenzen nach den vorgenannten Mindestanforderungen A und /oder B und/oder C einzu-reichen. Bitte geben Sie bei der Abgabe der Referenzen zudem folgende Schwerpunkte 1-7 gemäß nachfolgender Tabelle an. Diese müssen nicht vollständig erfüllt sein. Die Referenzen müssen nur in der Gesamtschau die Kriterien A bis C als Mindestanforderung erfüllen.
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Personalqualifikation: Eigenerklärung über die erforderliche Personalqualifikation der Beschäftigten des Be-werbers. Der Bewerber muss mindestens über 3 Mitarbeitende verfügen. Diese müssen mindestens 1 Architekt*In umfassen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB: Zur Prüfung der Eignung des Bieters sind nachfolgende Eigenerklärungen über das Dokument „Einzureichende Unterlagen_1“ abzugeben:
• Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 521 EU)
• Eigenerklärung Sanktionen Russische Föderation (Formular 523 EU)
• Eigenerklärung MiLoG (enthalten in Formular 521 EU)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB: Zur Prüfung der Eignung des Bieters sind nachfolgende Eigenerklärungen über das Dokument „Einzureichende Unterlagen_1“ abzugeben:
• Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 521 EU)
• Eigenerklärung Sanktionen Russische Föderation (Formular 523 EU)
• Eigenerklärung MiLoG (enthalten in Formular 521 EU)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Eigenerklärung Berufshaftpflichtversicherung: Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung von mindestens 1.500.000 EUR für Sach- und über 3.000.000 EUR für Personenschäden je Schadensfall abgeschlossen wurde oder im Auftragsfalle abgeschlossen wird.
Eigenerklärung Berufshaftpflichtversicherung: Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung von mindestens 1.500.000 EUR für Sach- und über 3.000.000 EUR für Personenschäden je Schadensfall abgeschlossen wurde oder im Auftragsfalle abgeschlossen wird.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: vgl. §§ 123, 124 GWB, Angaben sind per Eigenerklärung zu machen
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Gemeinde Marienheide
Nationale Registrierungsnummer: 053740024024-31001-95
Postanschrift: Hauptstraße 20
Postleitzahl: 51709
Postort: Marienheide
Region: Oberbergischer Kreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@marienheide.de📧
Telefon: 000📞 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E69971338🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E69971338🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Telefon: 02514111604📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 GWB
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-30+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 084-278977 (2025-04-28)
Auftragsbekanntmachung (2025-10-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Marienheide-Vergabe von Architekten-und Ingenieurleistungen für Projekte des integrierten Stadtentwicklungskonzepts-
Los 3: Planungsleistungen für die technische Ausrüs-tung (i.S.d. TGA) der Oberflächen des Heier Platzes und des Dr.-Oscar-Kayser-Platz / Landwehrstraße
Offenes Verfahren
Bieterinfo: Wiederholung des Verfahrens
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Marienheide beabsichtigt, für die Ortskernentwicklung mithilfe eines bereits fortgeschriebenen integrierten städtebaulichen Handlungskonzeptes (zuerst InHK, heute ISEK) im Rahmen der dort genannten Maßnahmen A4 (Aufwertung des Heier Platzes zum Zentrumsplatz und A5 (Neugestaltung des Dr.-Oscar-Kayser-Platzes und der nördlichen Landwehrstraße) die städtebauliche Aufwertung der beiden zentralen Plätze sowie der nördlichen Landwehrstraße. Die beiden Projekte A4 und A5 wurden zur Förderantragsstellung in ein umfassendes Maßnahmenprojekt A4 Ortskern Marienheide zusammengefasst.
Das Projekt beinhaltet die Planungsleistungen zur Umgestaltung und Erneuerung folgender Bereiche
1. Sanierung der Tiefgarage unterhalb des Heier Platzes (diese Ausschreibung als Los 1)
2. Heier Platz (A4, ca. 4914 m²)
3. Dr.-Oscar-Kayser-Platz / nördliche Landwehrstraße (A5, ca. 1670 m²)
Für die Planungsleistungen der technischen Ausrüstung (i.S.d. TGA) der Oberflächen des Heier Platzes und des Dr.-Oscar-Kayser-Platz / Landwehrstraße sucht die Ge-meinde Marienheide geeignete Auftragnehmer.
Die Gemeinde Marienheide beabsichtigt, für die Ortskernentwicklung mithilfe eines bereits fortgeschriebenen integrierten städtebaulichen Handlungskonzeptes (zuerst InHK, heute ISEK) im Rahmen der dort genannten Maßnahmen A4 (Aufwertung des Heier Platzes zum Zentrumsplatz und A5 (Neugestaltung des Dr.-Oscar-Kayser-Platzes und der nördlichen Landwehrstraße) die städtebauliche Aufwertung der beiden zentralen Plätze sowie der nördlichen Landwehrstraße. Die beiden Projekte A4 und A5 wurden zur Förderantragsstellung in ein umfassendes Maßnahmenprojekt A4 Ortskern Marienheide zusammengefasst.
Das Projekt beinhaltet die Planungsleistungen zur Umgestaltung und Erneuerung folgender Bereiche
1. Sanierung der Tiefgarage unterhalb des Heier Platzes (diese Ausschreibung als Los 1)
2. Heier Platz (A4, ca. 4914 m²)
3. Dr.-Oscar-Kayser-Platz / nördliche Landwehrstraße (A5, ca. 1670 m²)
Für die Planungsleistungen der technischen Ausrüstung (i.S.d. TGA) der Oberflächen des Heier Platzes und des Dr.-Oscar-Kayser-Platz / Landwehrstraße sucht die Ge-meinde Marienheide geeignete Auftragnehmer.
Beschreibung
Titel: Los 3: Planungsleistungen für die technische Ausrüs-tung (i.S.d. TGA) der Oberflächen des Heier Platzes und des Dr.-Oscar-Kayser-Platz / Landwehrstraße
Beschreibung der Beschaffung:
1.3 Gegenwärtiger Planungsstand
Der Rat der Gemeinde hat 2016 ein Integriertes Handlungskonzept als sogenanntes städte-bauliches Entwicklungskonzept gem. § 171 b Abs. 2 BauGB beschlossen und im Jahr 2018/2019 fortgeschrieben. Ziel dieses Konzeptes ist es, den Ortskern von Marienheide städ-tebaulich aufzuwerten und so umzugestalten, dass für Kunden und Besuchende ein attrakti-ver und zum Verweilen einladender Ortskern entsteht.
Unter Nutzung eines Strukturkonzeptes und Bürgerkonferenzen wurde ein städtebauliches Konzept erarbeitet, das die räumliche Aussage konkretisiert und über den Rahmenplan als Veranschaulichung der Projekte dient. Die hier gegenständlichen Maßnahmen schließen an das dort definierte Handlungsfeld A, Gestaltung von Straßen, Wegen und Plätzen, an.
Für die Maßnahme des Projekts A4 (Aufwertung des Heier Platzes zum Zentrumsplatz) und A5 (Neugestaltung des Dr.-Oscar-Kayser-Platzes und der nördlichen Landwehrstraße) sind Städtebaufördermittel genehmigt.
Es liegt ein Entwurf des Büros „scape Landschaftsarchitekten“ aus Düsseldorf, Stand 07/2024 vor, der einer Entwurfsplanung gem. Leistungsphase 3 nach der HOAI 2021 entspricht. Ge-nehmigungs- und Erlaubnisverfahren der Leistungsphase 4 nach der HOAI 2021 sind voraus-sichtlich nur für die Errichtung der Stellplatzanlage auf dem Dr.-Oscar-Kayser-Platz erforderlich.
Die Planungsleistungen für die Maßnahmen zur städtebaulichen Entwicklung der Oberflächen und zur umfassenden Sanierung der unter dem Heier Platz liegenden Tiefgarage wurden be-reits vergeben.
In diesem Verfahren werden die Planungsleistungen für die technische Ausrüstung (i.S.d. TGA) der Oberflächen des Heier Platzes und des Dr.-Oscar-Kayser-Platz / Landwehrstraße vergeben.Die Statik der Tiefgarage liegt vor.
Oberirdische Bereiche
Die Bereiche Heier Platz, und Dr.-Oscar-Kayser-Platz / nördliche Landwehrstraße werden nach dem vorliegenden Entwurf des Büros scape Landschaftsarchitekten aus Düsseldorf aus Juli 2024 gestaltet. Dabei soll der Heier Platz als Impulsort der Ortskernentwicklung zum Zentrumsplatz für Marienheide ausgebaut werden. Der Dr.-Oscar-Kayser-Platz wird als Parkplatzfläche erhalten, neu gestaltet und soll die Vernetzung der Einkaufslagen Heier Platz und nördliche Bahnhofstraße verbessern.
Die Platz- und Verkehrsflächen werden in verschiedenen Varianten von Natursteinpflaster hergestellt. Das bestehende Pflaster wird aufgenommen - es ist geplant, einen Teil dieses Pflasters wiederzuverwenden. Entlang aufstehender Gebäude sind Traufstreifen vorgesehen. Es werden Blindenleitsysteme und Aufmerksamkeitsfelder eingebaut.
Die in den Planunterlagen entsprechend dargestellten Bestandsbäume sind zu erhalten und während der Bauphase zu schützen.
Die Beleuchtungsstandorte sind im Entwurf vorgesehen und in den weiteren Planungen zu berücksichtigen – die Umsetzung wird voraussichtlich separat vergeben und ist nicht Be-standteil dieser Ausschreibung.
Die Entwässerung der befestigten Flächen erfolgt in die öffentliche Kanalisation. Einlaufpunk-te 500x500 in Pultform, sowie Kastenrinnen mit Gußrost, an Hauszugängen und Treppenläu-fen, werden zur Entwässerung eingesetzt. Das aufgefangene Regenwasser wird gesammelt und in das Kanalnetz eingespeist. Die Anschlusswerte ergeben sich in Anlehnung an das Ab-flussvermögen der Entwässerungsgegenstände nach DIN 19599/DIN EN 1253 und DIN 1986.
Es wird davon ausgegangen, dass die vorhandenen Anschlüsse der Tiefgaragenentwässe-rung zur Entwässerung der Oberflächen genutzt werden können. Eine abschließende Ent-wässerungsplanung kann jedoch erst nach der Planung der zukünftigen Tiefgaragenentwäs-serung erfolgen.
Es ist beabsichtigt, die Leistungen zur Beleuchtungsplanung, zur Baufeldfreimachung, zur Bauvermessung und zu Bodengutachten zu den Bereichen Heier Platz, und Dr.-Oscar-Kayser-Platz, anderweitig zu vergeben, bzw. in Eigenleistung auszuführen.
Heier Platz
Der Heier Platz ist (mit Ausnahme von Lieferverkehren) als Fußgängerbereich vorgesehen.
In den gepflasterten Platzbereichen sind einzelne Bäume als Hoch- oder Baumbeete geplant.
Höhen, Anschlüsse und Entwässerungsdetails des Platzbereichs, unter dem sich die Tiefga-rage befindet, müssen nach der Sanierungsplanung gesondert abgestimmt werden.
Zur Leppestraße hin sind am nördlichen und westlichen Rand des Platzes Staudenbänder mit Baumstandorten vorgesehen. Die Staudenbänder werden mit Plattenbändern und Bank-standorten von der Platzfläche abgegrenzt. Entlang der Leppestraße sind Baumstandorte und 4 Stellplätze, davon ein Stellplatz für Menschen mit Behinderungen, vorgesehen.
Das geplante Wasserband, das sich mit Plattenbändern und Bankstandorten von der Platzflä-che abgrenzt, enthält in zwei Zonen Findlinge, Zerstäuberdüsen sowie Bogen- bzw. Klar-strahldüsen. An das westliche Wasserfeld schließt sich südlich ein als Intarsie gepflastertes Feld an, das neben einem Tiefgaragenzugang auch Fahrradbügel sowie Hochbeete mit Baumpflanzung, Stahleinfassung und Rundbank enthält.
Im Bereich des östlichen Wasserfeldes wird eine Skulptur aus dem Bestand einen neuen Standort finden.
In der dritten gestalteten Zone in der Mitte des Platzes, zwischen den aufstehenden Gebäu-den, ist westlich des zweiten Tiefgaragenzugangs ein Kinderspielplatz vorgesehen. Daran schließt sich südlich eine Rasenfläche mit Bäumen, Trittsteinen und Liegen als Lesegarten an, der mit Staudenflächen und Sträuchern eingegrenzt wird. Im Lesegarten ist die Installation eines neuen Trinkbrunnens vorgesehen. Ein Trinkbrunnen aus dem Bestand kann nicht in dieser Funktion wiederverwendet werden, findet aber als Skulptur einen Platz im Süden des Lesegartens.
Die bestehenden Treppenanlagen zum Kleinbahnweg, die Bestandsmauern und die Zugänge zu den Tiefgaragen werden saniert, wobei der zu drehende Treppenzugang zur Tiefgarage zwangsläufig komplett erneuert werden muss. Die sonstigen oberirdischen Elemente der Tiefgarage, wie Lichtschächte, Lüftungsschächte, Lüftungspilze und Lüftungstürme werden ertüchtigt.
1.3 Gegenwärtiger Planungsstand
Der Rat der Gemeinde hat 2016 ein Integriertes Handlungskonzept als sogenanntes städte-bauliches Entwicklungskonzept gem. § 171 b Abs. 2 BauGB beschlossen und im Jahr 2018/2019 fortgeschrieben. Ziel dieses Konzeptes ist es, den Ortskern von Marienheide städ-tebaulich aufzuwerten und so umzugestalten, dass für Kunden und Besuchende ein attrakti-ver und zum Verweilen einladender Ortskern entsteht.
Unter Nutzung eines Strukturkonzeptes und Bürgerkonferenzen wurde ein städtebauliches Konzept erarbeitet, das die räumliche Aussage konkretisiert und über den Rahmenplan als Veranschaulichung der Projekte dient. Die hier gegenständlichen Maßnahmen schließen an das dort definierte Handlungsfeld A, Gestaltung von Straßen, Wegen und Plätzen, an.
Für die Maßnahme des Projekts A4 (Aufwertung des Heier Platzes zum Zentrumsplatz) und A5 (Neugestaltung des Dr.-Oscar-Kayser-Platzes und der nördlichen Landwehrstraße) sind Städtebaufördermittel genehmigt.
Es liegt ein Entwurf des Büros „scape Landschaftsarchitekten“ aus Düsseldorf, Stand 07/2024 vor, der einer Entwurfsplanung gem. Leistungsphase 3 nach der HOAI 2021 entspricht. Ge-nehmigungs- und Erlaubnisverfahren der Leistungsphase 4 nach der HOAI 2021 sind voraus-sichtlich nur für die Errichtung der Stellplatzanlage auf dem Dr.-Oscar-Kayser-Platz erforderlich.
Die Planungsleistungen für die Maßnahmen zur städtebaulichen Entwicklung der Oberflächen und zur umfassenden Sanierung der unter dem Heier Platz liegenden Tiefgarage wurden be-reits vergeben.
In diesem Verfahren werden die Planungsleistungen für die technische Ausrüstung (i.S.d. TGA) der Oberflächen des Heier Platzes und des Dr.-Oscar-Kayser-Platz / Landwehrstraße vergeben.Die Statik der Tiefgarage liegt vor.
Oberirdische Bereiche
Die Bereiche Heier Platz, und Dr.-Oscar-Kayser-Platz / nördliche Landwehrstraße werden nach dem vorliegenden Entwurf des Büros scape Landschaftsarchitekten aus Düsseldorf aus Juli 2024 gestaltet. Dabei soll der Heier Platz als Impulsort der Ortskernentwicklung zum Zentrumsplatz für Marienheide ausgebaut werden. Der Dr.-Oscar-Kayser-Platz wird als Parkplatzfläche erhalten, neu gestaltet und soll die Vernetzung der Einkaufslagen Heier Platz und nördliche Bahnhofstraße verbessern.
Die Platz- und Verkehrsflächen werden in verschiedenen Varianten von Natursteinpflaster hergestellt. Das bestehende Pflaster wird aufgenommen - es ist geplant, einen Teil dieses Pflasters wiederzuverwenden. Entlang aufstehender Gebäude sind Traufstreifen vorgesehen. Es werden Blindenleitsysteme und Aufmerksamkeitsfelder eingebaut.
Die in den Planunterlagen entsprechend dargestellten Bestandsbäume sind zu erhalten und während der Bauphase zu schützen.
Die Beleuchtungsstandorte sind im Entwurf vorgesehen und in den weiteren Planungen zu berücksichtigen – die Umsetzung wird voraussichtlich separat vergeben und ist nicht Be-standteil dieser Ausschreibung.
Die Entwässerung der befestigten Flächen erfolgt in die öffentliche Kanalisation. Einlaufpunk-te 500x500 in Pultform, sowie Kastenrinnen mit Gußrost, an Hauszugängen und Treppenläu-fen, werden zur Entwässerung eingesetzt. Das aufgefangene Regenwasser wird gesammelt und in das Kanalnetz eingespeist. Die Anschlusswerte ergeben sich in Anlehnung an das Ab-flussvermögen der Entwässerungsgegenstände nach DIN 19599/DIN EN 1253 und DIN 1986.
Es wird davon ausgegangen, dass die vorhandenen Anschlüsse der Tiefgaragenentwässe-rung zur Entwässerung der Oberflächen genutzt werden können. Eine abschließende Ent-wässerungsplanung kann jedoch erst nach der Planung der zukünftigen Tiefgaragenentwäs-serung erfolgen.
Es ist beabsichtigt, die Leistungen zur Beleuchtungsplanung, zur Baufeldfreimachung, zur Bauvermessung und zu Bodengutachten zu den Bereichen Heier Platz, und Dr.-Oscar-Kayser-Platz, anderweitig zu vergeben, bzw. in Eigenleistung auszuführen.
Heier Platz
Der Heier Platz ist (mit Ausnahme von Lieferverkehren) als Fußgängerbereich vorgesehen.
In den gepflasterten Platzbereichen sind einzelne Bäume als Hoch- oder Baumbeete geplant.
Höhen, Anschlüsse und Entwässerungsdetails des Platzbereichs, unter dem sich die Tiefga-rage befindet, müssen nach der Sanierungsplanung gesondert abgestimmt werden.
Zur Leppestraße hin sind am nördlichen und westlichen Rand des Platzes Staudenbänder mit Baumstandorten vorgesehen. Die Staudenbänder werden mit Plattenbändern und Bank-standorten von der Platzfläche abgegrenzt. Entlang der Leppestraße sind Baumstandorte und 4 Stellplätze, davon ein Stellplatz für Menschen mit Behinderungen, vorgesehen.
Das geplante Wasserband, das sich mit Plattenbändern und Bankstandorten von der Platzflä-che abgrenzt, enthält in zwei Zonen Findlinge, Zerstäuberdüsen sowie Bogen- bzw. Klar-strahldüsen. An das westliche Wasserfeld schließt sich südlich ein als Intarsie gepflastertes Feld an, das neben einem Tiefgaragenzugang auch Fahrradbügel sowie Hochbeete mit Baumpflanzung, Stahleinfassung und Rundbank enthält.
Im Bereich des östlichen Wasserfeldes wird eine Skulptur aus dem Bestand einen neuen Standort finden.
In der dritten gestalteten Zone in der Mitte des Platzes, zwischen den aufstehenden Gebäu-den, ist westlich des zweiten Tiefgaragenzugangs ein Kinderspielplatz vorgesehen. Daran schließt sich südlich eine Rasenfläche mit Bäumen, Trittsteinen und Liegen als Lesegarten an, der mit Staudenflächen und Sträuchern eingegrenzt wird. Im Lesegarten ist die Installation eines neuen Trinkbrunnens vorgesehen. Ein Trinkbrunnen aus dem Bestand kann nicht in dieser Funktion wiederverwendet werden, findet aber als Skulptur einen Platz im Süden des Lesegartens.
Die bestehenden Treppenanlagen zum Kleinbahnweg, die Bestandsmauern und die Zugänge zu den Tiefgaragen werden saniert, wobei der zu drehende Treppenzugang zur Tiefgarage zwangsläufig komplett erneuert werden muss. Die sonstigen oberirdischen Elemente der Tiefgarage, wie Lichtschächte, Lüftungsschächte, Lüftungspilze und Lüftungstürme werden ertüchtigt.
Verfahren Art des Verfahrens
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Für die Planungsleistungen der technischen Ausrüstung (i.S.d. TGA) der Oberflächen des Heier Platzes und des Dr.-Oscar-Kayser-Platz / Landwehrstraße sucht die Gemeinde Marienheide geeignete Auftragnehmer. Los 3: Planungsleistungen für die technische Ausrüs-tung (i.S.d. TGA) der Oberflächen des Heier Platzes und des Dr.-Oscar-Kayser-Platz / Landwehrstraße
Für die Planungsleistungen der technischen Ausrüstung (i.S.d. TGA) der Oberflächen des Heier Platzes und des Dr.-Oscar-Kayser-Platz / Landwehrstraße sucht die Gemeinde Marienheide geeignete Auftragnehmer. Los 3: Planungsleistungen für die technische Ausrüs-tung (i.S.d. TGA) der Oberflächen des Heier Platzes und des Dr.-Oscar-Kayser-Platz / Landwehrstraße
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-06 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-06 09:00:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2025-11-06 09:00:00 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Korruption
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123, § 124 GWB. Abgabe der Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wie folgt:
1. Ich/Wir erkläre(n), dass
keine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch gegen mein/unser Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach :
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafge-setzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäi-schen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Ver-kehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung),
8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), je-weils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und interna-tionale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsver-kehr) oder
10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis und 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung),
mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversiche-rung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n).
2. Ich/wir erkläre(n),
dass mein/unser Unternehmen nicht
bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeits-rechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unter-nehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird
und dass andere Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 2 GWB ebenfalls nicht erfüllt sind.
Mir/Uns ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärungen. zu meinem/unserem Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grunde führen kann.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123, § 124 GWB. Abgabe der Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wie folgt:
1. Ich/Wir erkläre(n), dass
keine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch gegen mein/unser Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach :
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafge-setzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäi-schen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Ver-kehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung),
8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), je-weils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und interna-tionale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsver-kehr) oder
10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis und 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung),
mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversiche-rung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n).
2. Ich/wir erkläre(n),
dass mein/unser Unternehmen nicht
bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeits-rechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unter-nehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird
und dass andere Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 2 GWB ebenfalls nicht erfüllt sind.
Mir/Uns ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärungen. zu meinem/unserem Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grunde führen kann.
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-09+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Das Verfahren zu Los 3 muss wiederholt werden.
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 414d7c99-bb5b-42fb-bb41-82e3b4431472-01
Quelle: OJS 2025/S 194-661932 (2025-10-07)