Flüssigkeitschromatographie-Massenspektrometer-System (LC-MS) mit Triple- Quadrupol-Massenfilter für eine niedrigere Nachweisgrenze und hoher Spezifität. Das LC-MS- System ermöglicht eine detailliertere Aufklärung der qualitativen und quantitativen Zusammensetzung von pflanzlichen Inhaltstoffen in der Vor- und Nachernte vor und nach Plasmabehandlung. Hierzu zählen vor allem phenolische Verbindungen (Flavonoide), Phytohormone (Giberrelin/Auxin), sekundäre Pflanzeninhaltstoffe die Ernährungs- und pharmazeutisch relevant sind (Flavonoide, Anthocyane, Carotinoide oder Alkaloide), sowie Pestizide und Toxine in Pflanzen und Nahrungsmitteln. Die Zusatzkomponente des Massenspektrometers gekoppelt mit HPLC führt zu einer sensitiveren und spezifischeren Analytik, da geringe Nachweis- und Bestimmungsgrenzen erzielt werden können.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-06-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-05-07.
Auftragsbekanntmachung (2025-05-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Massenspektrometer-System (LC-MS)
Referenznummer: INP-18-2025
Kurze Beschreibung:
“Flüssigkeitschromatographie-Massenspektrometer-System (LC-MS) mit Triple- Quadrupol-Massenfilter für eine niedrigere Nachweisgrenze und hoher...”
Kurze Beschreibung
Flüssigkeitschromatographie-Massenspektrometer-System (LC-MS) mit Triple- Quadrupol-Massenfilter für eine niedrigere Nachweisgrenze und hoher Spezifität.
Das LC-MS- System ermöglicht eine detailliertere Aufklärung der qualitativen und quantitativen Zusammensetzung von pflanzlichen Inhaltstoffen in der Vor- und Nachernte vor und nach Plasmabehandlung. Hierzu zählen vor allem phenolische Verbindungen (Flavonoide), Phytohormone (Giberrelin/Auxin), sekundäre Pflanzeninhaltstoffe die Ernährungs- und pharmazeutisch relevant sind (Flavonoide, Anthocyane, Carotinoide oder Alkaloide), sowie Pestizide und Toxine in Pflanzen und Nahrungsmitteln.
Die Zusatzkomponente des Massenspektrometers gekoppelt mit HPLC führt zu einer sensitiveren und spezifischeren Analytik, da geringe Nachweis- und Bestimmungsgrenzen erzielt werden können.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Massenspektrometer📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 270 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“keine losweise Vergabe”
Ort der Leistung: Vorpommern-Greifswald🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-06-16 📅
Datum des Endes: 2025-09-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Optionale Anforderungen (diese werden nicht in die Angebotswertung mit einbezogen):
- PC zur Steuerung
- Monitor
- SOFTWARE OFFICE HOME AND BUSINESS” Vergabekriterien
Kriterium:
“Medianmethode gemäß UfaB VI” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-10 11:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-06-10 11:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 51
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung: Eigenerklärung gem. §124 GWB”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Vorauszahlungen sind nur möglich, insoweit diese branchenüblich sind (§ 56 Landeshaushaltsordnung MV) und der AN eine gültige Bürgschaft eines in der...”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Vorauszahlungen sind nur möglich, insoweit diese branchenüblich sind (§ 56 Landeshaushaltsordnung MV) und der AN eine gültige Bürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen und vom AG akzeptierten Kreditinstitutes vorlegt. Die Bürgschaftserklärung muss unbefristet, schriftlich und unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage nach § 771 BGB, der Anfechtbarkeit nach § 770 Abs. 1 BGB sowie der Aufrechenbarkeit nach § 771 Abs. 2 BGB abgegeben werden. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit soll nicht gelten, soweit die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt ist. Ferner muss der Bürge erklären, dass für Streitigkeiten aus einer solchen Bürgschaft ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung findet und Gerichtsstand der Sitz des AG ist.
“Sonstige Mindestanforderungen:
- Massenspektrometriebank mit den Maßen 120x76x80 cm (LxBxH), beweglich mit Platz für eine...”
Sonstige Mindestanforderungen:
- Massenspektrometriebank mit den Maßen 120x76x80 cm (LxBxH), beweglich mit Platz für eine Vorvakuumpumpe
Ausschlusskriterien:
- Massenspektrometer darf keine externe (Flüssig-)Kühlung benötigen
- Massenspektrometer darf keine externen Gase außer Stickstoff (N2) benötigen
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 089-296870 (2025-05-07)