Massenspektrometer-System (LC-MS)

Leibniz-Institut für Plasmaforschung & Technologie

Flüssigkeitschromatographie-Massenspektrometer-System (LC-MS) mit Triple- Quadrupol-Massenfilter für eine niedrigere Nachweisgrenze und hoher Spezifität. Das LC-MS- System ermöglicht eine detailliertere Aufklärung der qualitativen und quantitativen Zusammensetzung von pflanzlichen Inhaltstoffen in der Vor- und Nachernte vor und nach Plasmabehandlung. Hierzu zählen vor allem phenolische Verbindungen (Flavonoide), Phytohormone (Giberrelin/Auxin), sekundäre Pflanzeninhaltstoffe die Ernährungs- und pharmazeutisch relevant sind (Flavonoide, Anthocyane, Carotinoide oder Alkaloide), sowie Pestizide und Toxine in Pflanzen und Nahrungsmitteln. Die Zusatzkomponente des Massenspektrometers gekoppelt mit HPLC führt zu einer sensitiveren und spezifischeren Analytik, da geringe Nachweis- und Bestimmungsgrenzen erzielt werden können.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-06-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-05-07.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-05-07 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-05-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Massenspektrometer-System (LC-MS)
Referenznummer: INP-18-2025
Kurze Beschreibung:
Flüssigkeitschromatographie-Massenspektrometer-System (LC-MS) mit Triple- Quadrupol-Massenfilter für eine niedrigere Nachweisgrenze und hoher Spezifität. Das LC-MS- System ermöglicht eine detailliertere Aufklärung der qualitativen und quantitativen Zusammensetzung von pflanzlichen Inhaltstoffen in der Vor- und Nachernte vor und nach Plasmabehandlung. Hierzu zählen vor allem phenolische Verbindungen (Flavonoide), Phytohormone (Giberrelin/Auxin), sekundäre Pflanzeninhaltstoffe die Ernährungs- und pharmazeutisch relevant sind (Flavonoide, Anthocyane, Carotinoide oder Alkaloide), sowie Pestizide und Toxine in Pflanzen und Nahrungsmitteln. Die Zusatzkomponente des Massenspektrometers gekoppelt mit HPLC führt zu einer sensitiveren und spezifischeren Analytik, da geringe Nachweis- und Bestimmungsgrenzen erzielt werden können.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Massenspektrometer 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 270 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: INP-18-2025
Menge: 1
Beschreibung der Beschaffung: keine losweise Vergabe
Postanschrift: Felix-Hausdorff-Str. 2
Postleitzahl: 17489
Stadt: Greifswald, Hansestadt
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Vorpommern-Greifswald 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-06-16 📅
Datum des Endes: 2025-09-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Optionale Anforderungen (diese werden nicht in die Angebotswertung mit einbezogen): - PC zur Steuerung - Monitor - SOFTWARE OFFICE HOME AND BUSINESS
Vergabekriterien
Kriterium: Medianmethode gemäß UfaB VI
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Beschreibung
Stadt: Greifswald

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-10 11:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-06-10 11:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 51 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2025-06-10 11:30:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-06-04 15:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Fehlende Unterlagen werden nachgefordert, fehlerhafte Unterlagen werden nicht nachgefordert.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Eigenerklärung: Eigenerklärung gem. §124 GWB
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Vorauszahlungen sind nur möglich, insoweit diese branchenüblich sind (§ 56 Landeshaushaltsordnung MV) und der AN eine gültige Bürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen und vom AG akzeptierten Kreditinstitutes vorlegt. Die Bürgschaftserklärung muss unbefristet, schriftlich und unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage nach § 771 BGB, der Anfechtbarkeit nach § 770 Abs. 1 BGB sowie der Aufrechenbarkeit nach § 771 Abs. 2 BGB abgegeben werden. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit soll nicht gelten, soweit die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt ist. Ferner muss der Bürge erklären, dass für Streitigkeiten aus einer solchen Bürgschaft ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung findet und Gerichtsstand der Sitz des AG ist.
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Ausschlussgrund: Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB ]
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Leibniz-Institut für Plasmaforschung & Technologie
Nationale Registrierungsnummer: DE137584418
Abteilung: Einkauf
Postanschrift: Felix-Hausdorff-Str. 2
Postleitzahl: 17489
Postort: Greifswald, Hansestadt
Region: Vorpommern-Greifswald 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Lydia Krüger
E-Mail: inp-vergabe@inp-greifswald.de 📧
Telefon: +49 (3834) 5543974 📞
Fax: +49 (3834) 554375 📠
URL: https://www.leibniz-inp.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Bildung
Kommunikation
Dokumente URL: https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/ausschreibungen/D457887591 🌏
Teilnahme-URL: https://bi-medien.de 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Sonstige Mindestanforderungen: - Massenspektrometriebank mit den Maßen 120x76x80 cm (LxBxH), beweglich mit Platz für eine Vorvakuumpumpe Ausschlusskriterien: - Massenspektrometer darf keine externe (Flüssig-)Kühlung benötigen - Massenspektrometer darf keine externen Gase außer Stickstoff (N2) benötigen
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Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-07+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 089-296870 (2025-05-07)