Gegenstand der Maßnahme ist zum einen eine Maßnahme zur Durchführung der ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung nach den §§ 16e Abs. 4 und 16i Abs. 4 SGB II sowie die ganzheitliche Betreuung nach § 16k Abs. 1 und Abs. 5 SGB II. §§ 16e/16i SGB II: Durch das Teilhabechancengesetz können sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse (ohne Versicherungspflicht zur Arbeitslosenversicherung) für arbeitsmarktferne langzeitarbeitslose Menschen nach den §§ 16e/16i SGB II gefördert werden. Die geförderten Arbeitnehmer (Teilnehmer) sollen eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung (gbB) erhalten. Bei § 16e SGB II hat der Arbeitgeber den TN in den ersten 6 Monaten der geförderten Beschäftigung im angemessenen Umfang freizustellen. Gleiches gilt für TN § 16i SGB II für die ersten 12 Monaten der geförderten Beschäftigung. Die gbB ist für die gesamte Dauer der geförderten Beschäftigung vorgesehen. Zeitlich ist sie nicht an die für den Arbeitgeber verpflichtende Freistellungsdauer gekoppelt oder dadurch begrenzt. § 16k SGB II: Zum Aufbau der Beschäftigungsfähigkeit können erwerbsfähige Personen Leistungen mit einer erforderlichen ganzheitlichen Betreuung (gB) nach §16k SGB II gefördert werden. Die gB kann gegebenenfalls aufsuchenden stattfinden. Im Gegensatz zu Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 SGB II i. V. m. § 45 SGBII können mit der gB Inhalte gefördert werden, die über die Arbeitsförderung hinausgehen bzw. diese Spannbreite erweitern, wie z. B. individuelles Alltagscoaching, Sozialcoaching und Einbezug der ganzen Bedarfsgemeinschaft in das Coaching. D. h. die gB zielt auf den Ausbau und die Stabilisierung beruflicher und alltäglicher Handlungskompetenzen ab. Daher sind u. a. Vermittlung beruflicher Kenntnisse, Heranführung an eine selbständige Tätigkeit durch den Auftragnehmer nicht zulässig. Die gB nach § 16k SGB II umfasst beratende als auch begleitende Aufgaben, welche auch das häusliche und soziale Umfeld der TN mit einbeziehen kann. Die gB wird durch den Coach aktiv und aufsuchend durchgeführt. Sie stärkt den TN darin seine Lebenssituation selbst zu verbessern und zukünftig selbständig organisieren zu können. Das Jobcenter Schleswig-Flensburg strebt für seine Kunden nach den oben genannten Gesetzesgrundlagen eine Maßnahme zur ganzheitlichen (beschäftigungsbegleitenden) Betreuung als individuelles Coaching an. Ausgehend vom „fa:z Modell – Förderansatz: Ziel“ sollen alle Kunden entsprechend ihrer Zuordnung in den für diese Maßnahme relevanten Ressourcenbereichen gefördert werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-28.
Auftragsbekanntmachung (2025-08-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Maßnahme zur ganzheitlichen (beschäftigungsbegleitenden) Betreuung nach §§ 16e, i und k SGB II: Individuelles Coaching
Referenznummer: 2025-092-6570
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Maßnahme ist zum einen eine Maßnahme zur Durchführung der ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung nach den §§ 16e Abs. 4 und 16i...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Maßnahme ist zum einen eine Maßnahme zur Durchführung der ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung nach den §§ 16e Abs. 4 und 16i Abs. 4 SGB II sowie die ganzheitliche Betreuung nach § 16k Abs. 1 und Abs. 5 SGB II.
§§ 16e/16i SGB II: Durch das Teilhabechancengesetz können sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse (ohne Versicherungspflicht zur Arbeitslosenversicherung) für arbeitsmarktferne langzeitarbeitslose Menschen nach den §§ 16e/16i SGB II gefördert werden. Die geförderten Arbeitnehmer (Teilnehmer) sollen eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung (gbB) erhalten. Bei § 16e SGB II hat der Arbeitgeber den TN in den ersten 6 Monaten der geförderten Beschäftigung im angemessenen Umfang freizustellen. Gleiches gilt für TN § 16i SGB II für die ersten 12 Monaten der geförderten Beschäftigung. Die gbB ist für die gesamte Dauer der geförderten Beschäftigung vorgesehen. Zeitlich ist sie nicht an die für den Arbeitgeber verpflichtende Freistellungsdauer gekoppelt oder dadurch begrenzt.
§ 16k SGB II: Zum Aufbau der Beschäftigungsfähigkeit können erwerbsfähige Personen Leistungen mit einer erforderlichen ganzheitlichen Betreuung (gB) nach §16k SGB II gefördert werden. Die gB kann gegebenenfalls aufsuchenden stattfinden. Im Gegensatz zu Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 SGB II i. V. m. § 45 SGBII können mit der gB Inhalte gefördert werden, die über die Arbeitsförderung hinausgehen bzw. diese Spannbreite erweitern, wie z. B. individuelles Alltagscoaching, Sozialcoaching und Einbezug der ganzen Bedarfsgemeinschaft in das Coaching. D. h. die gB zielt auf den Ausbau und die Stabilisierung beruflicher und alltäglicher Handlungskompetenzen ab. Daher sind u. a. Vermittlung beruflicher Kenntnisse, Heranführung an eine selbständige Tätigkeit durch den Auftragnehmer nicht zulässig. Die gB nach § 16k SGB II umfasst beratende als auch begleitende Aufgaben, welche auch das häusliche und soziale Umfeld der TN mit einbeziehen kann. Die gB wird durch den Coach aktiv und aufsuchend durchgeführt. Sie stärkt den TN darin seine Lebenssituation selbst zu verbessern und zukünftig selbständig organisieren zu können.
Das Jobcenter Schleswig-Flensburg strebt für seine Kunden nach den oben genannten Gesetzesgrundlagen eine Maßnahme zur ganzheitlichen (beschäftigungsbegleitenden) Betreuung als individuelles Coaching an. Ausgehend vom „fa:z Modell – Förderansatz: Ziel“ sollen alle Kunden entsprechend ihrer Zuordnung in den für diese Maßnahme relevanten Ressourcenbereichen gefördert werden.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Berufliche Wiedereingliederung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Maßnahme für erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Leistungsbezug des SGB II im Stadtgebiet Flensburg und im Stadtgebiet Schleswig”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Ort der Leistung: Flensburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Schleswig-Flensburg🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-12-15 📅
Datum des Endes: 2026-11-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-13 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-14 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Eine Teilnahme an der Öffnung der Angebote ist daher nicht zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 30
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft: Eigenerklärung (Formblatt gemäß Vergabeunterlagen) über die Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung: Eigenerklärung (Formblatt gemäß Vergabeunterlagen) über die...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung: Eigenerklärung (Formblatt gemäß Vergabeunterlagen) über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit eine Pflicht zur Beitragszahlung besteht
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt: Eigenerklärung (Formblatt gemäß...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt: Eigenerklärung (Formblatt gemäß Vergabeunterlagen), dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen und dass in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, eine Belegung mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro erfolgt ist
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation: Eigenerklärung (Formblatt gemäß Vergabeunterlagen), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation: Eigenerklärung (Formblatt gemäß Vergabeunterlagen), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angaben zur Eintragung ins Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens: Eigenerklärung (Formblatt gemäß Vergabeunterlagen), dass keine...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angaben zur Eintragung ins Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens: Eigenerklärung (Formblatt gemäß Vergabeunterlagen), dass keine Verpflichtung zur Eintragung in ein Berufsregister besteht bzw. Eigenerklärung, bei welchem Berufsregister eine Eintragung erfolgt ist
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angaben zum Umsatz des Unternehmens, Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Eigenerklärung (Formblatt gemäß...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angaben zum Umsatz des Unternehmens, Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Eigenerklärung (Formblatt gemäß Vergabeunterlagen) über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angaben zu den für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehenden Arbeitskräften: Eigenerklärung (Formblatt gemäß Vergabeunterlagen), dass die für die...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angaben zu den für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehenden Arbeitskräften: Eigenerklärung (Formblatt gemäß Vergabeunterlagen), dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Kopie des Zertifikates über die Trägerzulassung gem. §§ 176 Abs. 1 und 178 SGB III bezogen auf den jeweiligen Fachbereich nach § 5 Abs. 1 Akkreditierungs-...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Kopie des Zertifikates über die Trägerzulassung gem. §§ 176 Abs. 1 und 178 SGB III bezogen auf den jeweiligen Fachbereich nach § 5 Abs. 1 Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) nebst aktueller Anlage gem. § 5 Abs. 6 AZAV
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angabe von mindestens 3 Referenzen mit mindestens folgenden Angaben: Bezeichnung/Art der Leistung, Auftraggeber inkl. Telefonnummer, Ansprechpartner,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe von mindestens 3 Referenzen mit mindestens folgenden Angaben: Bezeichnung/Art der Leistung, Auftraggeber inkl. Telefonnummer, Ansprechpartner, Teilnehmerplatzzahl/Monat sowie Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
Bei noch nicht ausgeführter, vergleichbarer Leistung: Vorlage über die notwendige Fachkunde zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen: bei Überschreitung der im Formblatt 634 unter Ziffer 3. genannten Fristen für jede vollendete...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen: bei Überschreitung der im Formblatt 634 unter Ziffer 3. genannten Fristen für jede vollendete Woche 0,5 Prozent desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 8 Prozent der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.
“Die EU-Richtlinie 2014/24/EU fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, FAQ-Listen, geänderte Unterlagen) für...”
Die EU-Richtlinie 2014/24/EU fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, FAQ-Listen, geänderte Unterlagen) für die Bieter. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die eVergabe-Plattform B_I Medien zur Verfügung gestellt. Die Kommunikation während des Vergabeverfahrens erfolgt ebenfalls ausschließlich elektronisch über die eVergabeplattform B_I Medien. Aus diesem Grund ist eine kostenlose Registrierung auf der eVergabe-Plattform B_I Medien für die Abgabe eines Angebots zwingend notwendig. Für bereits registrierte Bieter ändert sich der Prozessablauf nicht. Bieter können Angebote nur in elektronischer Form über die eVergabe-Plattform B_I Medien einreichen. Angebote, die in Papierform oder per E-Mail eingehen, dürfen nicht berücksichtigt werden. Bieterfragen sollten möglichst bis spätestens zum 06.10.2025, 12:00 Uhr über die eVergabeplattform B_I Medien gestellt werden. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben. Bei Bedarf wird ein Fragen- und Antwortenkatalog (FAQ-Liste) auf der Seite https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/ausschreibungen/D459019318 bei den Vergabeunterlagen veröffentlicht. Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen zusätzlich einzureichen:
(1) Eigenerklärung (Formblatt gemäß Vergabeunterlagen), dass kein Verbot einer Auftragsvergabe nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022 /576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, vorliegt,
(2) Eigenerklärung (Formblatt gemäß Vergabeunterlagen) Informationen zum Bewerber, Bieter bzw. Mitglied der Bietergemeinschaft. Bietergemeinschaften haben die Eigenerklärungen zu (1) und (2) für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft einzureichen,
(3) Es ist ein detailliertes Konzept vorzulegen, das die Vorgaben der Leistungsbeschreibung erfüllt und in dem der Bieter auf Grundlage der Leistungsbeschreibung darstellt, wie die Elemente seines Konzeptes im Einzelnen ausgestaltet und verknüpft sind, er die Maßnahme erfolgreich durchführen und die Qualität der Durchführung sicherstellen will. Dieses Konzept muss insbesondere auf die aufgeführten Punkte der Wertungsbereiche und -kriterien eingehen. Wenn ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft sich auf beide Lose bewirbt und hierfür ein identisches Konzept für beide Lose einreicht, ist dies zu kennzeichnen. Der Umfang des Gesamtkonzepts – ohne die in den Vergabeunterlagen geforderten Anlagen – sollte insgesamt 25 Seiten (Schriftgrad mind. 11 pts.) nicht übersteigen. Ein Übersteigen der 25 Seiten führt nicht automatisch zum Ausschluss. Eine Konzeptberatung durch den Auftraggeber darf nicht erfolgen.
Es wird darauf hingewiesen, dass von der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister eingeholt wird. Es gilt deutsches Recht.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Nationale Registrierungsnummer: T:04319884640
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 (431) 9884542📞
Fax: +49 (431) 9884702 📠
URL: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/wirtschaft /vergabekammer/vergabekammer_node.html 🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Kreis Schleswig-Flensburg - Der Landrat
Nationale Registrierungsnummer: 01059-0000-23
Postanschrift: Flensburger Straße 7
Postleitzahl: 24837
Postort: Schleswig
Region: Schleswig-Flensburg🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: zentrale.vergabestelle@schleswig-flensburg.de📧
Telefon: +49 (4621) 87209📞
Fax: +49 (4621) 878555 📠
URL: https://www.schleswig-flensburg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 165-565886 (2025-08-28)