Der Masterplan Region Chemnitz / Südwestsachsen ist ein strategisches Vorhaben der fünf Gebietskörperschaften der Region – Landkreis Zwickau, Erzgebirgskreis, Vogtlandkreis, Landkreis Mittelsachsen und Stadt Chemnitz – zur aktiven Gestaltung des tiefgreifenden Strukturwandels in Folge der Transformation der Automobilindustrie. Ziel ist die Entwicklung einer zukunftsfähigen, wirtschaftlich resilienten Gesamtstrategie, die konkrete Handlungsoptionen, regionale Leitbilder und umsetzbare Maßnahmen aufzeigt. Der Prozess wird im Rahmen einer Einzelfallförderung durch den Freistaat Sachsen unterstützt und setzt auf breite Beteiligung von Wirtschaft, Wissenschaft, Gesellschaft und Politik.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-11-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-10-16.
Auftragsbekanntmachung (2025-10-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Masterplan Region Chemnitz / Südwestsachsen
Referenznummer: 1001-2025-1039-OV
Kurze Beschreibung:
Der Masterplan Region Chemnitz / Südwestsachsen ist ein strategisches Vorhaben der fünf Gebietskörperschaften der Region – Landkreis Zwickau, Erzgebirgskreis, Vogtlandkreis, Landkreis Mittelsachsen und Stadt Chemnitz – zur aktiven Gestaltung des tiefgreifenden Strukturwandels in Folge der Transformation der Automobilindustrie. Ziel ist die Entwicklung einer zukunftsfähigen, wirtschaftlich resilienten Gesamtstrategie, die konkrete Handlungsoptionen, regionale Leitbilder und umsetzbare Maßnahmen aufzeigt. Der Prozess wird im Rahmen einer Einzelfallförderung durch den Freistaat Sachsen unterstützt und setzt auf breite Beteiligung von Wirtschaft, Wissenschaft, Gesellschaft und Politik.
Der Masterplan Region Chemnitz / Südwestsachsen ist ein strategisches Vorhaben der fünf Gebietskörperschaften der Region – Landkreis Zwickau, Erzgebirgskreis, Vogtlandkreis, Landkreis Mittelsachsen und Stadt Chemnitz – zur aktiven Gestaltung des tiefgreifenden Strukturwandels in Folge der Transformation der Automobilindustrie. Ziel ist die Entwicklung einer zukunftsfähigen, wirtschaftlich resilienten Gesamtstrategie, die konkrete Handlungsoptionen, regionale Leitbilder und umsetzbare Maßnahmen aufzeigt. Der Prozess wird im Rahmen einer Einzelfallförderung durch den Freistaat Sachsen unterstützt und setzt auf breite Beteiligung von Wirtschaft, Wissenschaft, Gesellschaft und Politik.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung📦 Beschreibung
Interne Kennung: 1001-2025-1039-OV
Postanschrift: Robert-Müller-Straße 4-8
Postleitzahl: 08056
Stadt: Zwickau
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Zwickau🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-11-26 📅
Datum des Endes: 2026-11-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt in vier Wertungsstufen. Auf der ersten Wertungsstufe erfolgt die formale Prüfung, auf der zweiten Wertungsstufe die Prüfung der Bietereignung, und auf dritter Wertungsstufe wird die Angemessenheit der Preise geprüft. Erst auf der vierten Wertungsstufe wird das Angebot anhand der nachfolgend benannten Zuschlagskriterien bewertet.
Unter allen Angeboten, welche die vierte Wertungsstufe erreichen, entscheidet letztendlich das qualitativ und wirtschaftlich beste Angebot gemäß den für dieses Vergabeverfahren maßgeblichen Bewertungsmaßstäben.
Im Falle eines Zuschlages werden die Anforderungen aus den Vergabeunterlagen, die Hinweise zum Vergabeverfahren und den Vertragsbedingungen, die Leistungsbeschreibung inkl. den Anlagen, das Angebot, das Zuschlagsschreiben sowie die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) Bestandteil des Vertrages.
Die Bewertung der Angebote erfolgt unter Einbeziehung der Summe der erreichten Wertungspunkte in den Wertungskriterien und dem Preis des Angebotes nach der Nutzwertanalyse.
Nutzwert = (0,4 x Pmin / PAng + 0,6 x WAng /Wbest) x 100
Legende: Pmin: niedrigster Preis aller Angebote
PAng: Preis des Angebotes
WAng: Wertungspunkte des Angebotes
Wbest: höchste erreichte Punktzahl aller Angebote
Die Qualität des Angebotes geht mit 60 % in die Bewertung ein, der Preis mit 40 %. Der maximale Nutzwert eines Angebotes kann bei 100 Punkten liegen.
Weiterführende Informationen sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-04 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-04 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Landratsamt Zwickau, Königswalder Straße 18, 08412 Werdau
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Zur Angebotsöffnung sind BIeter nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 57 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2025-11-04 09:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Landratsamt Zwickau, Königswalder Straße 18, 08412 Werdau
Zusätzliche Informationen: Zur Angebotsöffnung sind BIeter nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-10-27 08:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Im Rahmen des gegenständlichen Vergabeverfahrens werden geforderte Unterlagen, welche zur Angebotsabgabe fehlen, nachgefordert (vgl. Vergabeunterlagen).
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB (Anlage 1), Eigenerklärung zum Mindestlohn (Anlage 2),
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren und den Umsatz bezüglich der Leistungen, die Gegenstand der Vergabe sind sowie die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach ständig Beschäftigten und Aushilfen (Anlage 3),
Eigenerklärung bzw. Nachweis über das Bestehen einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung und der Zahlung der Versicherungsbeiträge (Anlage 4), .
Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen (Anlage 5),
Eigenerklärung hinsichtlich der ordnungsgemäßen Eintragung in das Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 6 Monate alt). Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbean- bzw. ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären,
Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
Darstellung des Unternehmens- und Leistungsprofils,
Es sind vergleichbare Referenzprojekte im Bereich Regionalentwicklung und Transformationsprozesse, in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vollständiger Angabe
- des Leistungsinhaltes,
- des Leistungszeitraumes
- des Auftragsgebers (inkl. Ansprechpartner) und
- dem Ergebnis zu benennen
Erklärung Bietergemeinschaft (Formblatt 234) soweit zutreffend, Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen (Formblatt 235) soweit zutreffend, Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236) soweit zutreffend,
Nachweis der Gesamtvertretungsvollmacht des bevollmächtigten Vertreters durch Mitgliedererklärung (soweit zutreffend),
Geforderte Eignungsnachweise gemäß § 122 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i. V. m. § 42 ff. Vergabeverordnung (VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Weitere Bestandteile des Angebotes
Beschreibung des methodischen Vorgehens zur Umsetzung der in der Leistungsbeschreibung genannten Aufgaben: Arbeitsschritte, Meilensteine, Beteiligungsformate (Workshops, Online-Beteiligung, Zukunftswerkstätten etc.), Datenauswertung und Kommunikationsansatz (LP1).
Darstellung des methodischen Vorgehens zur Definition von Wachstums-/ Risikobranchen, Durchführung von SWOT-Analysen, Entwicklung von Strategien und Bewertungsmatrizen (LP2).
Darstellung des methodischen Vorgehens zur Entwicklung, Bewertung und Priorisierung konkreter Maßnahmen, inkl. Beteiligungskonzept, Monitoring-Ansatz, Ideenwettbewerb (LP3).
Darstellung des Vorgehens zur Zusammenführung und Priorisierung der Maßnahmen, Entwicklung des Masterplans, Kommunikationsstrategie, Förderlogik (LP4).
Darstellung des Projektteams: Rollen, Qualifikationen, Erfahrungen, vergleichbare Projekte, Moderations-/ Kommunikationskompetenz (LP1 – LP4).
Beschreibung der Kenntnisse zu regionalen Akteuren, Strukturen, Netzwerken, Projekten, ggf. vorhandene Kooperationen oder Partner in der Region (LP1 – LP4).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB (Anlage 1), Eigenerklärung zum Mindestlohn (Anlage 2),
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren und den Umsatz bezüglich der Leistungen, die Gegenstand der Vergabe sind sowie die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach ständig Beschäftigten und Aushilfen (Anlage 3),
Eigenerklärung bzw. Nachweis über das Bestehen einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung und der Zahlung der Versicherungsbeiträge (Anlage 4), .
Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen (Anlage 5),
Eigenerklärung hinsichtlich der ordnungsgemäßen Eintragung in das Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 6 Monate alt). Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbean- bzw. ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären,
Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
Darstellung des Unternehmens- und Leistungsprofils,
Es sind vergleichbare Referenzprojekte im Bereich Regionalentwicklung und Transformationsprozesse, in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vollständiger Angabe
- des Leistungsinhaltes,
- des Leistungszeitraumes
- des Auftragsgebers (inkl. Ansprechpartner) und
- dem Ergebnis zu benennen
Erklärung Bietergemeinschaft (Formblatt 234) soweit zutreffend, Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen (Formblatt 235) soweit zutreffend, Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236) soweit zutreffend,
Nachweis der Gesamtvertretungsvollmacht des bevollmächtigten Vertreters durch Mitgliedererklärung (soweit zutreffend),
Geforderte Eignungsnachweise gemäß § 122 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i. V. m. § 42 ff. Vergabeverordnung (VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Weitere Bestandteile des Angebotes
Beschreibung des methodischen Vorgehens zur Umsetzung der in der Leistungsbeschreibung genannten Aufgaben: Arbeitsschritte, Meilensteine, Beteiligungsformate (Workshops, Online-Beteiligung, Zukunftswerkstätten etc.), Datenauswertung und Kommunikationsansatz (LP1).
Darstellung des methodischen Vorgehens zur Definition von Wachstums-/ Risikobranchen, Durchführung von SWOT-Analysen, Entwicklung von Strategien und Bewertungsmatrizen (LP2).
Darstellung des methodischen Vorgehens zur Entwicklung, Bewertung und Priorisierung konkreter Maßnahmen, inkl. Beteiligungskonzept, Monitoring-Ansatz, Ideenwettbewerb (LP3).
Darstellung des Vorgehens zur Zusammenführung und Priorisierung der Maßnahmen, Entwicklung des Masterplans, Kommunikationsstrategie, Förderlogik (LP4).
Darstellung des Projektteams: Rollen, Qualifikationen, Erfahrungen, vergleichbare Projekte, Moderations-/ Kommunikationskompetenz (LP1 – LP4).
Beschreibung der Kenntnisse zu regionalen Akteuren, Strukturen, Netzwerken, Projekten, ggf. vorhandene Kooperationen oder Partner in der Region (LP1 – LP4).
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 16 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Neben den Ausschlussgründen nach § 123 und 124 GWB gelten ggf. weitere Ausschlussgründe, die in den Vergabeunterlagen zu finden sind.
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer
Nationale Registrierungsnummer: 03419773800
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
E-Mail: post@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-1040📞 Körper überprüfen Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Name und Adressen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Auf die Rügeobliegenheiten des Bieters nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfverfahrens nach § 160 GWB alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akte der Vergabestelle aufgenommen.
Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird.
Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).
Das Landratsamt Zwickau ist als Vergabestelle im Falle der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer unverzüglich zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 GWB).
Ein Bieter hat sich daher in einem solchen Fall zur Durchsetzung seiner Rechte an die Vergabekammer des Freistaates Sachsen zu wenden. Nach § 182 Abs. 3 GWB trägt die unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Rügeobliegenheiten des Bieters nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfverfahrens nach § 160 GWB alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akte der Vergabestelle aufgenommen.
Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird.
Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).
Das Landratsamt Zwickau ist als Vergabestelle im Falle der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer unverzüglich zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 GWB).
Ein Bieter hat sich daher in einem solchen Fall zur Durchsetzung seiner Rechte an die Vergabekammer des Freistaates Sachsen zu wenden. Nach § 182 Abs. 3 GWB trägt die unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-21+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 202-692604 (2025-10-16)