Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Aus technischen Gründen hier dargestellt: Kriterium:
"Eignung zur Berufsausübung -Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister"; Kriterium " Wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit" und Kriterium: "Technische und berufliche
Leistungsfähigkeit":
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeic hnis) und geben hierzu die PQ-Nummer mit
dem Teilnahmeantrag/ dem Angebot an.
Beruft sich der Bewerber/ Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkei-ten anderer Unternehmen, oder
bewirbt
sich eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft, ist die jeweilige Nummer im Präqua-lifikationsverzeic hnis auch für diese
Unternehmen bzw. alle Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinsch aft mit dem Teilnahmeantrag/ dem Angebot
anzu-geben.
Wir weisen darauf hin das die im PQ Verzeichnis hinterlegten Referenzen und Dokumente auf Aktualität und
Vergleichbarkeit mit der hier zu vergebende Leistung geprüft werden. Unterlagen und Referenzen die nicht aktuell
und vergleichbar sind führen zum Ausschluss des Angebotes.
Auftragsspezifische Einzelnachweise (von präqualifizierten und nicht präqualifi-zierten Unternehmen vorzulegen):
Mit dem Angebot sind die Teile des Auf-trags, die als Unteraufträge an andere Unternehmen vergeben werden
sollen, zu benennen (Formblatt 235).
Mit dem Angebot sind 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren über nach Art und Umfang vergleichbare Leistungen
einzureichen (gilt für alle Bieter, auch für präqualifizierte Bieter). Das den Vergabeunterlagen beigefügte
VHB-Formblatt 444 ist hierfür jeweils verbindlich zu verwenden. Eine
Bestätigung des Referenzgebers über die jeweils benannte Referenz ist hierbei nicht zwingend erforderlich.
Bei präqualifizierten Bietern ist es ausreichend, wenn Sie mit der Angebotsab-gabe bestätigen, dass wir die
geforderten vorgenannten 3 vergleichbaren Re-ferenzen aus dem PQ-Verzeichnis der weiteren Prüfung unterziehen
können.
Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das Formblatt 124 mit ihrem Teilnahmeantrag / Angebot eine
entsprechende Eigenerklärung ab.
Beruft sich der Bewerber/ Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkei-ten anderer Unternehmen, oder
bewirbt sich eine Bewerber-/ Bietergemein-schaft ist die Eigenerklärung über das Formblatt 124 auch von diesen Unternehmen bzw. von jedem Mitglied einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft mit Teilnahmeantrag/ Angebot abzugeben.
https://www.mpg.de/de/ein kauf/eigenerklaerung-zur- eignung-vhb-124
Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt: Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern der engeren Wahl zu den Eigenerklärungen die entsprechenden, im Formblatt 124 genannten Nachweise und Belege anzufordern.
https://www.mpg.de/de/ein kauf/eigenerklaerung-zur- eignung-vhb-124
Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen außerhalb einer Eignungsleihe
Nachweise zur Eignung (PQ-Nummer oder Ei-generklärung nach 124 sowie entsprechende Nachweise) sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt 236) abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen zum Beleg der Angaben innerhalb angemessener Fristsetzung nach Aufforderung anzufordern.
Nimmt der Bieter/Bewerber bzw. die Bieter-/
Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche
und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die
Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam
mit dem Bieter/Bewerber bzw. der Bieter-/ Bewerbergemeinschaft für die
Auftragsausführung haften; von Bewerbern /Bewerbergemeinschaften ist die
Haftungserklärung gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“
(Formblatt 236) mit dem Teilnahmeantrag abzugeben, von Bietern/
Bietergemeinschaften mit dem Angebot.
Wertungsrelevante Unterlagen sind von der Nachforderung ausgenommen.